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Legislative

Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Sie steht in einer repräsentativen Demokratie(Interner Link) mit Gewaltenteilung(Interner Link) dem Parlament zu. In der Bundesrepublik ist das der Bundestag. Die wichtigsten Aufgaben der gesetzgebenden Gewalt sind die Gesetzgebung(Interner Link) und die Kontrolle der Bundesregierung, der Exekutive(Interner Link). Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz(Interner Link) geregelt und gehört zu seinen unabänderlichen Prinzipien.

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© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/L/legislative-245488

Stand: 15.05.2026