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Gesetzentwürfe
Gesetzentwürfe können durch die Bundesregierung(Interner Link), aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat(Interner Link) in den Bundestag eingebracht werden. Regierungsvorlagen werden zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Zu Vorlagen des Bundesrats muss die Bundesregierung Stellung nehmen, bevor sie diese dem Bundestag zuleitet. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Bundestages müssen von Fraktionen(Interner Link) oder von Abgeordneten in Fraktionsstärke (mindestens fünf Prozent der Abgeordneten) eingebracht werden. Entwürfe aus der Mitte des Bundestages können sofort, also ohne vorherige Prüfung durch den Bundesrat oder die Bundesregierung, im Parlament beraten werden.