Direkt zum Hauptinhalt springen Direkt zum Hauptmenü springen
Service

Verhaltensregeln

Die Abgeordneten sind verpflichtet, die Ausübung ihres Mandats in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit zu stellen. Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten sind insbesondere im Abgeordnetengesetz aufgeführt. Dort sind im Elften Abschnitt auch die Verhaltensregeln für Abgeordnete geregelt. Sie verpflichten die Parlamentarier, dem Bundestagspräsidenten bzw. der Bundestagspräsidentin unter anderem ihre Berufe und Mitgliedschaften in Vorständen, Aufsichtsräten oder sonstigen Gremien, vergütete Beratungs- und Nebentätigkeiten, Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften sowie geldwerte Zuwendungen anzuzeigen. Außerdem enthalten sie bestimmte Verbotstatbestände, zum Beispiel die Unzulässigkeit bestimmter Tätigkeiten, Spenden und Zuwendungen. Auch Verfahrensvorschriften gehören dazu, für den Fall, dass die darin festgelegten Regeln verletzt werden. Die Angaben werden regelmäßig veröffentlicht.

Marginalspalte