Service

Abgeordnetengesetz

Das Abgeordnetengesetz regelt die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bundestages. Die Abschnitte des Abgeordnetengesetzes umfassen Themengebiete wie „Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag“, „Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf“, „Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Abgeordneten des öffentlichen Dienstes“, „Leistungen an Mitglieder des Bundestages“, „Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen“, „Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen“, „Unabhängigkeit des Abgeordneten“, „Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages“ und „Fraktionen“. 

Marginalspalte