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Schriftführer
Die Schriftführer werden zu Beginn der Wahlperiode gewählt. Zwei von ihnen (einer aus einer Mehrheitsfraktion und einer aus einer Oppositionsfraktion) bilden zusammen mit dem amtierenden Präsidenten im Plenum den Sitzungsvorstand. Die Schriftführer unterstützen den Bundestagspräsidenten oder die Bundestagspräsidentin in den Plenarsitzungen, führen unter anderem die Rednerliste, nehmen bei namentlichen Abstimmungen oder Wahlen an Urnen die Stimmzettel entgegen und zählen sie. Ebenso zählen sie bei einem Hammelsprung die den Plenarsaal betretenden Abgeordneten.