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Schriftführer

Die Schriftführer werden zu Beginn der Wahlperiode(Interner Link) gewählt. Zwei von ihnen (einer aus einer Mehrheitsfraktion und einer aus einer Oppositionsfraktion) bilden zusammen mit dem sitzungsleitenden Präsidenten im Plenum(Interner Link) den Sitzungsvorstand. Die Schriftführer unterstützen den Bundestagspräsidenten(Interner Link) oder die Bundestagspräsidentin in den Plenarsitzungen, führen unter anderem die Rednerliste, nehmen bei namentlichen Abstimmungen(Interner Link) oder Wahlen an Urnen die Stimmzettel entgegen und zählen sie. Ebenso zählen sie bei einem Hammelsprung(Interner Link) die den Plenarsaal betretenden Abgeordneten.