Ältestenrat
Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertretern und 23 weiteren Mitgliedern, die von den Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis benannt werden. An den Sitzungen des Ältestenrats nimmt außerdem ein Vertreter der Bundesregierung teil. Der Ältestenrat ist das wichtigste Koordinationsgremium des Bundestages und unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte des Parlaments. Er beschließt über innere Angelegenheiten des Bundestages, soweit sie nicht dem Präsidenten oder dem Bundestagspräsidium vorbehalten sind, und legt die Termine der Sitzungswochen sowie kurzfristig die Tagesordnungen und Zeiten der Debatten fest. Darüber hinaus ist der Ältestenrat das Gremium, in dem alle für den Bundestag wichtigen Fragen, beispielsweise im Verhältnis zur Bundesregierung oder bei Kritik an Maßnahmen eines sitzungsleitenden Präsidenten, angesprochen werden können.