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Fraktionsdisziplin

Üblicherweise wird versucht, in den Fraktionen eine einheitliche Linie für die Abstimmung und Meinungsäußerung im Parlament zu erarbeiten. Da die Abgeordneten aber frei und nur ihrem Gewissen verantwortlich sind, können sie nicht zu einer bestimmten Meinung oder Abstimmungsweise gezwungen werden. Einen rechtlichen Fraktionszwang gibt es nicht. Dennoch wird mit der Fraktionsdisziplin erwartet, dass sich die Mitglieder einer Fraktion der nach Diskussion beschlossenen Linie anschließen, auch wenn sie der Position kritisch gegenüberstehen. Zuvor können sie aber auch auf ihre Bedenken und eine mögliche Abweichung aufmerksam machen.

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