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Konstituierende Sitzung
Eine konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung eines Parlaments am Beginn einer neuen Wahlperiode. In der konstituierenden Sitzung gibt sich der Bundestag eine Geschäftsordnung. Danach folgt die Wahl des Bundestagspräsidenten und die Wahl der Vizepräsidenten. Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes muss der neu gewählte Bundestag spätestens dreißig Tage nach der Wahl zur konstituierenden Sitzung zusammentreten.