Service
Polizei beim Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag ist ein eigener Polizeibezirk, in dem die Bundestagspräsidentin beziehungsweise der Bundestagspräsident das Hausrecht und die Polizeigewalt ausübt. Hauptaufgabe der Polizei beim Deutschen Bundestag ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bundestagsbereich sowie der Schutz aller anwesenden Personen. Sie sorgt für einen störungsfreien Ablauf der Sitzungen des Parlaments und seiner Gremien – insbesondere der Plenarsitzungen sowie der Ausschuss-, Fraktions- und Ältestenratssitzungen.