Service
Wahlpflicht
Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag gibt es keine Wahlpflicht. Wahlberechtigte, die nicht an der Wahl teilnehmen, werden also nicht bestraft.
Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag gibt es keine Wahlpflicht. Wahlberechtigte, die nicht an der Wahl teilnehmen, werden also nicht bestraft.