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ZFdG-Gremium

Das ZFdG-Gremium (Zollfahndungsdienstgesetz-Gremium) des Bundestages kontrolliert das Zollkriminalamt, das das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis beschränken kann, wenn ein Verdacht auf Verstöße gegen das Außenwirtschafts- oder das Kriegswaffenkontrollgesetz vorliegt. Das Gremium besteht aus neun Abgeordneten. Es wird regelmäßig vom Bundesfinanzministerium über Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses durch das Zollkriminalamt unterrichtet.

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