Prof. Dr. Hans Theiss

Arzt CDU/CSU

Prof Dr. Hans Theiss
Prof. Dr. Hans Theiss (© Prof Dr. Hans Theiss/ Wilfried Wulff)

Geboren am 20. September 1977 in München; verheiratet; ein Kind.

1983 bis 1996 Grundschule; Abitur am Wilhelmsgymnasium in München. 1996 bis 1997 Grundwehrdienst als Gebirgsjäger in Mittenwald. 1997 bis 2003 Studium der Humanmedizin an der Ludwig-Maximilians- Universität München; 2003 Promotion an der LMU. 2010 Habilitation (Lehrbefugnis für Innere Medizin) an der LMU. Seit 2013 Oberarzt an der Medizinischen Klinik I, Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie und internistische Intensivmedizin. 2016 Professur für Innere Medizin an der LMU

2002 Eintritt in die CSU; 2014 bis 2025 Stadtrat der Landeshauptstadt München, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Stadtratsfraktion. Seit 2014 Mitglied des Bezirksvorstands der CSU München; seit 2016 Vorsitzender des CSU-Kreisverbands München-Mitte; seit 2019 Bezirksvorsitzender des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreis (GPA) München der CSU. Seit 2025 Mitglied des Deutschen Bundestages.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  • Klinikum der Universität München, München,
  • Oberarzt


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

  • Klinikum der Universität München, München,
  • Oberarzt, 2025, 26.198,90 EUR, Brutto


Funktionen in Unternehmen

  • München Klinik Bau Projektgesellschaft mbH, München,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (bis 28.05.2025)
  • 2025: 1.500,00 EUR, Brutto

  • Stadtwerke München GmbH, München,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (bis 29.04.2025)
  • 2025: 2.000,00 EUR, Brutto

  • SWM Services GmbH, München,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (bis 29.04.2025)


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Landeshauptstadt München, München,
  • Mitglied des Stadtrates (bis 31.05.2025)
  • monatlich, 4.819,00 EUR, Brutto
  • Mitglied der Jury der „Ideenwerkstatt München Norden“
  • 2025: 4.200,00 EUR, Brutto

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.