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  • 1. Lesung
  • 2./3. Lesung (Linke) 1. Lesung (Grüne)
  • Anhörung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 14. Januar 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:  

Ernährung

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften (19/25319) vorgelegt, der federführend in Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten werden soll. Ziel des Gesetzentwurfs ist es unter anderem, einige Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anzupassen. Künftig sollen nach einem EuGH-Urteil Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren und sonstige Stoffe mit ernährungsbezogener und physiologischer Wirkung nicht mehr Lebensmittelzusatzstoffen gleichgestellt sein, für die ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gilt. Das bedeute, dass für Zusatzstoffe wie Vitamine künftig das Erfordernis entfällt, eine Erlaubnis zu beantragen, wenn diese einem Lebensmittel zugesetzt werden. Zudem regele der Gesetzentwurf Einzelheiten dazu, wie der Online-Handel mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen amtlich zu überwachen sein. Dazu sollen die Lebensmittelüberwachungs-Behörden anonym Online-Bestellungen tätigen können, um Proben entnehmen zu können.

Finanzen

Verbrauchsteuern: Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (19/25697) vorgelegt, der federführend im Finanzausschuss beraten werden soll. Dadurch sollen das Tabaksteuergesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Kaffeesteuergesetz, das Energiesteuergesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Stromsteuergesetz sowie das Alkopopsteuergesetz geändert werden. Die Umstellung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im steuerrechtlich freien Verkehr von einem papiergebundenen Verfahren zu einem elektronischen Verfahren diene dem Bürokratieabbau und erfolge auch unter Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit.

Gesundheit

Aligner-Behandlungen: Die FDP möchte „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen“ (19/25668). Ein entsprechender Antrag soll im federführenden Gesundheitsausschuss beraten werden. Demnach fordert die Fraktion mehr Sicherheit für Patienten bei bestimmten Zahnbehandlungen. Durch eine sogenannte Aligner-Behandlung würden Zahnfehlstellungen korrigiert, heißt es. Solche Behandlungen müssten von Zahnärzten und Kieferorthopäden gesteuert und überwacht werden, weil ansonsten schwere Schäden entstehen könnten. In den vergangenen Jahren seien aber Unternehmen in den Markt eingestiegen, die eine Behandlung oft ohne Begleitung eines Kieferorthopäden oder Zahnarztes anböten. Stattdessen bekämen die Patienten Modelliermassen zugeschickt und übernähmen die Therapie in Eigenregie.

Recht

Änderung des Handelsgesetzbuches: Die Fraktion der AfD hat einen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Handelsgesetzbuches eingebracht, der federführend im Rechtsausschuss beraten wird. Der Gesetzentwurf zur Verringerung verjährungsbedingter Einnahmeausfälle bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren gemäß Paragraf 335 des Handelsgesetzbuches (19/25809) zielt darauf ab, die Verjährungsfrist für die Vollstreckung von Ordnungsgeld im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens nach dem genannten Paragrafen abweichend von Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) von aktuell zwei Jahren auf vier Jahre zu verlängern. Dadurch werde dem Bundesamt für Justiz genügend Zeit eingeräumt, um die Ordnungsgeldforderungen fristgerecht einzutreiben. Erläuternd heißt es, die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft seien nach dem Handelsgesetzbuch verpflichtet, unter anderem ihre Jahresabschlüsse und Lageberichte offenzulegen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, müsse das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren durchführen. Auf diese Weise habe das Bundesamt allein 2019 Einnahmen aus Ordnungsgeldern in Höhe von 100,2 Millionen Euro erzielt. Die Verjährungsfrist für die Vollstreckung des Ordnungsgeldes betrage zwei Jahre, wobei die Verjährung mit der Vollstreckbarkeit des Ordnungsmittels beginnt.

Verteidigung

Abgesetzt: Drohnen: Ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag gegen die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr (19/25344) wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Demnach sollte eine Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen (RPAS/UAV) sowohl in Form der Beschaffung von bewaffneten Drohnen und auch der Beschaffung von Munition für von ihr momentan genutzte Drohnen abgelehnt werden. 

Arbeit und Soziales

Aufhebung der Verdienstgrenze: Die Fraktion der AfD will mit einem Antrag die „Aufhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte durch eine dynamische Kopplung an die Inflation“ erwirken (19/25807). Die Vorlage soll im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden. Die AfD will, dass die Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung (sogenannte Minijobs) im Sinne des Paragrafen 8 Absatz 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) auf einen Betrag in Höhe von 450 auf 500 Euro im Monat angehoben wird. Zukünftig solle die Verdienstgrenze an die Inflationsrate gekoppelt werden. Zum 1. Januar jedes Jahres sollen dynamische Erhöhungen vorgesehen werden.

Mindestlohn: Die FDP fordert mit einem Antrag „Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission garantieren, Subsidiarität achten“ (19/25793). Die Vorlage soll federführend im Arbeitsausschuss weiterberaten werden. Die Liberalen fürchten eine „Politisierung des Mindestlohns“. Die Bundesregierung solle deshalb der Richtlinie für einen europäischen Mindestlohnrahmen nicht zuzustimmen, wenn diese die Subsidiarität verletze, die Kompetenzen der EU überschreite oder in die nationale Tarifautonomie eingreife, heißt es.

Auswärtiges

Westsahara I: „Eskalation in der Westsahara vermeiden – UN-Vermittlung möglich machen“ ist ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/25797) überschrieben, der federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden soll. Neben der Thematisierung des Westsahara-Konflikts im UN-Sicherheitsrat soll sich die Bundesregierung laut Vorlage schnellstmöglich um die Wiederbesetzung des Postens des UN-Sondergesandten für die Westsahara einsetzen. Auch gelte es, unverzüglich das Gespräch mit den europäischen Partnerländern, mit den USA und der Afrikanischen Union zu suchen, um Wege zu sondieren, den Konflikt zu deeskalieren.

Westsahara II: „Völkerrecht in der von Marokko besetzten Westsahara durchsetzen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/25784), der ebenfalls zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss ging. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „die Aufrechterhaltung der völkerrechtswidrigen Besatzung der Westsahara durch das Königreich Marokko“ zu verurteilen. Außerdem solle sie die Anerkennung dieser Besatzung durch US-Präsident Trump als Völkerrechtsbruch verurteilen und den Fall vor den Internationalen Gerichtshof bringen. Weitere Forderungen zielen auf einen Stopp von deutschen Rüstungsexporten nach Marokko und auf das Fischerei- und das Agrarabkommen zwischen der EU und dem nordwestafrikanischem Land. Diese sollten aus Sicht der Abgeordneten dahingehend geändert werden, dass die Gewässer und Landesgebiete der Westsahara ausdrücklich ausgenommen werden, bis ihr völkerrechtlicher Status durch ein Referendum geklärt ist.

(eis/ste/14.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/25319 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 16.12.2020
  • 19/25344 - Antrag: Keine Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr
    PDF | 238 KB — Status: 16.12.2020
  • 19/25668 - Antrag: Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen
    PDF | 241 KB — Status: 05.01.2021
  • 19/25697 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
    PDF | 1 MB — Status: 06.01.2021
  • 19/25784 - Antrag: Völkerrecht in der von Marokko besetzten Westsahara durchsetzen
    PDF | 284 KB — Status: 12.01.2021
  • 19/25793 - Antrag: Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission garantieren, Subsidiarität achten
    PDF | 248 KB — Status: 12.01.2021
  • 19/25797 - Antrag: Eskalation in der Westsahara vermeiden - UN-Vermittlung möglich machen
    PDF | 241 KB — Status: 12.01.2021
  • 19/25807 - Antrag: Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte durch eine dynamische Kopplung an die Inflation
    PDF | 276 KB — Status: 13.01.2021
  • 19/25809 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Gesetz zur Verringerung verjährungsbedingter Einnahmeausfälle bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 des Handelsgesetzbuches)
    PDF | 270 KB — Status: 13.01.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Ernährung

Bundestag: Gesunde Ernäh­rung muss für alle zugäng­lich sein

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2021, eine Entschließung zum „Bericht der Bundesregierung zur Ernährungspolitik, Lebensmittel- und Produktsicherheit – Gesunde Ernährung, sichere Produkte“ (Ernährungspolitischer Bericht 2020, 19/19430, 19/20213 Nr.1.5) beschlossen. Die Koalitionsfraktionen stimmten dafür, die Linksfraktion dagegen. Die übrigen Fraktionen enthielten sich. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hatte dazu eine Beschlussempfehlung (19/25817) vorgelegt. 

Ernährungspolitischer Bericht 2020

In dem Ernährungspolitischen Bericht 2020 werden die bundespolitischen Grundlagen, Ziele und Maßnahmen in den Bereichen Ernährung und gesundheitlicher Verbraucherschutz seit 2016 dargelegt.

Der Bericht befasst sich mit den Themen Fehlernährung und gesundheitliche Folgen, Lebens- und Futtermittelsicherheit, Schutz vor Irreführung der Verbraucher, Nachhaltigkeit im Konsum, Ernährungsbildung und -information zur Förderung eines gesunden und ausgewogenen Lebensstils sowie der Lebensmittelversorgung weltweit. 

Entschließung verabschiedet

In der verabschiedeten Entschließung wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sowie der Zuständigkeit des Bundes die effektive Organisation und optimale Zusammenarbeit der Institutionen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit Bezug zur Ernährung zu überprüfen. Bestehende Initiativen zur Ernährungsbildung sollen zusammen mit Ländern und Kommunen sowie allen relevanten Akteuren gestärkt werden. Neue, zielgruppengerechte und praktikable Konzepte sollen dafür entwickelt werden. Vulnerable Gruppen, vor allem Kinder und Jugendliche, die an Fehlernährung oder Übergewicht leiden, sollen ernährungspolitisch besonders berücksichtigt werden.

Darüber hinaus müsse gesunde Ernährung für alle zugänglich sein, unabhängig von Herkunft und Bildungshintergrund. Deshalb müssten angemessene Rahmenbedingungen geschaffen und Verbraucherinformationen für alle Zielgruppen verfügbar gemacht werden. Vorantreiben solle die Regierung eine EU-weit einheitliche Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln. Zudem solle sie sich für eine EU-weit verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln einsetzen. Eine EU-weit verpflichtende Haltungskennzeichnung bei tierischen Produkten müsse analog zur Eierkennzeichnung weiter vorangetrieben werden. Die nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sei fortzusetzen, und zwar gemeinsam mit den Akteuren entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette und unter Nutzung der Chancen digitaler Technologien wie Apps.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Abgelehnt wurde ein Antrag der Linken mit dem Titel „Regionale Ernährungssysteme stärken“ (19/15568), zu dem es ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Agrarausschusses gab (19/22681). CDU/CSU, SPD und FDP lehnten den Antrag ab, AfD und Grüne enthielten sich. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der FDP mit dem Titel „Künstliche Intelligenz vermeidet Lebensmittelverschwendung“ (19/18953), zu dem eine weitere Beschlussempfehlung des Ernährungsausschusses vorlag (19/25870). CDU/CSU, SPD und Linksfraktion lehnten ihn ab, die AfD stimmte mit der FDP dafür, die Grünen enthielten sich.

Ein neuer Antrag der Linken mit dem Titel „Gutes Essen für alle in Kita und Schulen“ (19/25786) wurde im Anschluss an die halbstündige Aussprache zusammen einem Antrag der Grünen, der für „Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle“ (19/25544) wirbt, an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. 

Abgelehnter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke forderte die Stärkung regionaler Ernährungssysteme, die notwendig seien, um die Versorgung der Bevölkerung mit nachhaltig erzeugten Nahrungsmitteln zu sichern. Durch eine Regionalisierung von Produktion, Weiterverarbeitung, Vermarktung und Konsum könnten Stoffkreisläufe besser geschlossen, Transportwege minimiert und kulturelle sowie ökologische Aspekte des Landschaftsschutzes besser gefördert werden.

Deshalb sollte die Bundesregierung unter anderem den deutschen Strategieplan zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) an der regionalen Wertschöpfung ausrichten und sich auf EU-Ebene für den Ausbau regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen über die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) einsetzen.

Abgelehnter Antrag der FDP

Künstliche Intelligenz soll Lebensmittelverschwendung vermeiden. Die FDP-Fraktion forderte in ihrem entsprechenden Antrag (19/18953) die Bundesregierung dazu auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass für die Verwendung intelligenter und aktiver Verpackungen ein rechtlich eindeutiger und transparenter Rahmen geschaffen wird.

Auch sollte sie darauf hinwirken, dass hinderliche und unverhältnismäßige Rahmenrichtlinien wie Vermarktungs- und Handelsnormen überprüft und gegebenenfalls abgeschafft werden. Zudem wollte die FDP mehr Forschungsvorhaben in Richtung „Intelligente Verpackungen“ anstoßen und dabei den Nachhaltigkeitsaspekt einbeziehen.

Antrag der Linken in erster Lesung

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem neuen Antrag (19/25786) ein Konzept für eine beitragsfreie Verpflegung an Schulen und in Kitas. Dabei seien die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) einzuhalten, heißt es.

Außerdem gelte es, den dafür nötigen Aus- und Umbau von Küchen in Schulen und Kitas, die Ausstattung von Räumlichkeiten zum Essen und die Anlage von Schulgärten voranzutreiben. Auch müssten, so die Fraktion, „kompetitive Verpflegungsangebote“, etwa private Cafeterien, Kioske und Verkaufsautomaten, reguliert werden. 

Antrag der Grünen in erster Lesung

Die Grünen verfolgen mit ihrem neuen Antrag (19/25544) das Ziel, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle zu stärken.

Zentrales Anliegen der Abgeordneten ist demnach, dass die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für eine bundeseinheitliche Hygienekennzeichnung für Gaststätten und lebensmittelverarbeitende Betriebe in Form eines Hygienebarometers oder Smileys schaffen soll. (fno/eis/hau/ste/14.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft

Wilhelm von Gottberg

Wilhelm von Gottberg

© Wilhelm von Gottberg / Waldemar Cohrs

Gottberg, Wilhelm von

AfD

Ursula Schulte

Ursula Schulte

© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn

Schulte, Ursula

SPD

Nicole Bauer

Nicole Bauer

© Nicole Bauer/Michael Hackl

Bauer, Nicole

FDP

Amira Mohamed Ali

Amira Mohamed Ali

© Amira Mohamed Ali/ Thomas Hedrich/DiG 2021

Mohamed Ali, Amira

Die Linke

Renate Künast

Renate Künast

© Renate Künast/Laurence Chaperon

Künast, Renate

Bündnis 90/Die Grünen

Ingrid Pahlmann

Ingrid Pahlmann

© Ingrid Pahlmann/ Björn Küssner

Pahlmann, Ingrid

CDU/CSU

Artur Auernhammer

Artur Auernhammer

© Büro Auernhammer / Christian Kaufmann

Auernhammer, Artur

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/15568 - Antrag: Regionale Ernährungssysteme stärken
    PDF | 312 KB — Status: 28.11.2019
  • 19/18953 - Antrag: Künstliche Intelligenz vermeidet Lebensmittelverschwendung
    PDF | 260 KB — Status: 05.05.2020
  • 19/19430 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zur Ernährungspolitik, Lebensmittel- und Produktsicherheit - Gesunde Ernährung, sichere Produkte (Ernährungspolitischer Bericht 2020)
    PDF | 1 MB — Status: 22.05.2020
  • 19/20213 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 14. Mai bis 5. Juni 2020)
    PDF | 294 KB — Status: 19.06.2020
  • 19/22681 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Amira Mohamed Ali, Heidrun Bluhm-Förster, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/15568 - Regionale Ernährungssysteme stärken
    PDF | 311 KB — Status: 17.09.2020
  • 19/25544 - Antrag: Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken - Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle ermöglichen
    PDF | 241 KB — Status: 21.12.2020
  • 19/25786 - Antrag: Gutes Essen für alle in Kita und Schulen
    PDF | 248 KB — Status: 12.01.2021
  • 19/25817 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 19/19430, 19/20213 Nr. 1.5 - Bericht der Bundesregierung zur Ernährungspolitik, Lebensmittel- und Produktsicherheit - Gesunde Ernährung, sichere Produkte (Ernährungspolitischer Bericht 2020)
    PDF | 349 KB — Status: 13.01.2021
  • 19/25870 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Bauer, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18953 - Künstliche Intelligenz vermeidet Lebensmittelverschwendung
    PDF | 328 KB — Status: 13.01.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 19/25817 (in Kenntnis Unterrichtung 19/19430 eine Entschließung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/22681 (Antrag 19/15568 ablehnen) angenommen
  • Überweisung 19/25786 und 19/25544 beschlossen
  • Beschlussempfehlung 19/25870 (Antrag 19/18953 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Landwirtschaft

Novellierung im Lebensmittelrecht mit Nachbesserungsbedarf

Zeit: Montag, 22. März 2021, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 900

Sachverständige sehen Nachbesserungsbedarf bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (19/25319). Das machten die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft unter Leitung von Alois Gerig (CDU/CSU) am Montag, 22. März 2021, geladenen Experten deutlich. Der Entwurf sieht unter anderem vor, einige Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anzupassen. Künftig sollen nach einem EuGH-Urteil Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren und sonstige Stoffe mit ernährungsbezogener und physiologischer Wirkung nicht mehr Lebensmittelzusatzstoffen gleichgestellt sein, für die ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gilt. Außerdem soll mit der Novellierung geregelt werden, wie der Online-Handel mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen amtlich zu überwachen ist.

Umstritten bleibt das Thema Transparenz bei Lebensmittelkontrollen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Antrag (19/25544) vorgelegt, in dem zur Stärkung der Verbraucherrechte mehr Transparenz bei Lebensmittelkontrollen mithilfe eines Hygienebarometers oder Smileys gefordert wird.

Pauschalverbot und Grundrechtseingriff kritisiert

Dr. Marcus Girnau, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbands Deutschland, kritisierte die in dem Gesetzentwurf enthaltene Übergangsregelung, wodurch es weiterhin zu einem Pauschalverbot für Vitamine komme. Die Aufrechterhaltung dieses EU-rechtwidrigen Zustandes sei nicht akzeptabel. Was die Rückverfolgbarkeitsvorschriften bei Lebensmitteln angeht, so räumte Girnau ein, das dies ein wichtiges Instrument des Krisenmanagements sei. Entscheidend sei jedoch die betriebliche Machbarkeit. Die zwingend vorgeschriebenen Anforderungen der elektronischen Vorhaltung und Übermittlung der Rückverfolgbarkeitsdaten innerhalb von 24 Stunden verstießen zudem gegen EU-Recht, befand Girnau.

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), machte deutlich, das sich an der ablehnenden Haltung der Dehoga an einem „sogenannten Transparenz- oder Smiley-System“ nichts geändert habe. Dies würde einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Grundrechte darstellen und den Verbrauchern auch „keine verlässliche aktuelle Information bieten“. Wie Girnau sah es auch die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin als problematisch an, die Anforderungen bei der Rückverfolgung zu verschärfen. Für die kleinen Unternehmen müsse auch künftig die Datenübermittlung per Mail möglich sein, forderte Hartges.

Herausforderungen des Smiley-Systems

Anja Tittes, Vorsitzende des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, sieht bei den Veröffentlichungspflichten von Lebensmittelkontrollen Überarbeitungsbedarf, „insbesondere um das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung zu wahren“. Zahlreiche Fragen gebe es auch noch hinsichtlich einer rechtssicheren Probenentnahme von im Internet gehandelten Lebensmitteln. Was die Grünen-Forderung zur Lebensmittelkontrolle angeht, so machte Tittes deutlich, dass nur bundeseinheitliche Regelungen akzeptabel seien. „Ein Flickenteppich in Deutschland darf nicht entstehen.“ Mit Blick auf das dänische Vorbild eines Smileys gab sie zu bedenken, dass es dazu in Deutschland an Kontrolleuren mangle.

Dr. Lutz Zengerling vom Lebensmittel- und Veterinäramt Berlin-Pankow verwies auf positive Erfahrungen, die er mit dem Smiley-System in seinem Bezirk gemacht habe. Das EU-Recht, so Zengerling, enthalte die Möglichkeit, Einstufungen von einzelnen Lebensmittelunternehmern zu veröffentlichen. Ein solches Verfahren schütze insbesondere die Betriebe, die sich rechtskonform verhalten, da sie höhere Kosten hätten als Betriebe, „die sich diese Betriebsausgaben zulasten der seriös arbeitenden Betriebe und auch zulasten der Verbraucher sparen“.

Kontrollergebnis in der Lebensmittelüberwachung

Christina Blachnik vom Bundesverband der Deutschen Lebensmittelchemiker im öffentlichen Dienst betonte, ihr Verband fordere seit Jahren eine bundeseinheitliche und rechtssichere Regelung für eine transparente Darstellung der Kontrollergebnisse in Lebensmittelbetrieben, die Teil einer neuen Transparenzvorschrift sein müsse. Das sogenannte Kontrollbarometer sei verpflichtend bei allen Betrieben – unabhängig von der Branche – anzubringen. „Es stellt die Betriebssituation dar, sowohl in positiven also auch in negativen Fällen“, sagte sie.

Axel Haentjes vom Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels verwies hingegen darauf, dass es schon mehrere Versuche auf Länderebene gegeben habe, Transparenzsysteme einzuführen. „Keines davon hat überzeugt, viele wurden wieder eingestellt, einen messbaren Nutzen für den Verbraucher konnte man nie feststellen“, urteilte er. Dies, so Haentjes, sei auch kein Wunder, „denn das Kontrollergebnis der Lebensmittelüberwachung ist nur eine punktuelle Momentaufnahme eines Zustandes, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in der Regel schon wieder behoben ist und somit dem Verbraucher ein Bild vorgaukelt, dass in Wirklichkeit gar nicht mehr besteht“.

Der Lebensmittelskandal um den Wurstproduzenten Wilke

Als Reaktion auf den Lebensmittelskandal um den Wurstproduzenten Wilke reiche die Novellierung nicht aus, befand Oliver Huizinga vom Verein Foodwatch. Seinerzeit seien die Hygienemängel bei dem Unternehmen den Behörden lange bekannt gewesen, die Öffentlichkeit gleichwohl aber nicht informiert worden. Aus Sicht von Huizinga braucht es eine grundlegende Reform der Lebensmittelüberwachung. Anstatt in jedem Landkreis eine Behörde zu installieren, brauche es pro Bundesland eine politisch unabhängige Landesanstalt. Außerdem werde vollständige Transparenz über alle Kontrollergebnisse benötigt. Für eventuelle Rückrufe brauche es zudem ganz klare Vorgaben „ohne Ermessensspielräume“.

Für eine transparente Darstellung der Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen in Form eines Kontrollbarometers oder Smiley-Systems sprach sich auch Christiane Seidel vom Verbraucherzentrale Bundesverband aus. Die EU-Kontrollverordnung biete die rechtliche Grundlage für ein solches System, sagte sie. Transparenzsysteme schafften einen Anreiz für die Unternehmen, sich jederzeit rechtskonform zu verhalten. Das Beispiel Dänemark zeige, das sich dadurch die Hygienesituation in den Betrieben verbessere.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/25319) sieht unter anderem vor, einige Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anzupassen. Künftig sollen nach einem EuGH-Urteil Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren und sonstige Stoffe mit ernährungsbezogener und physiologischer Wirkung nicht mehr Lebensmittelzusatzstoffen gleichgestellt sein, für die ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gilt. Das bedeute, dass für Zusatzstoffe wie Vitamine künftig das Erfordernis entfällt, eine Erlaubnis zu beantragen, wenn diese einem Lebensmittel zugesetzt werden.

Zudem regelt der Gesetzentwurf Einzelheiten dazu, wie der Online-Handel mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen amtlich zu überwachen ist. Dazu sollen die Lebensmittelüberwachungsbehörden anonym Online-Bestellungen tätigen können, um Proben entnehmen zu können.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag mit dem Titel „Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken – Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle ermöglichen“ (19/25544), dass die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für eine bundeseinheitliche Hygienekennzeichnung für Gaststätten und lebensmittelverarbeitende Betriebe in Form eines Hygienebarometers oder Smileys schaffen soll.

Ebenso solle die Regierung Transparenz über die Ergebnisse der behördlichen Kontrollen hinsichtlich Produktuntersuchungen sowie Betriebsüberwachungen schaffen, indem Kontrollergebnisse unabhängig vom Schweregrad möglicher Verstöße der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. (hau/eis/22.03.2021)

Dokumente

  • 19/25319 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 16.12.2020
  • 19/25544 - Antrag: Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken - Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle ermöglichen
    PDF | 241 KB — Status: 21.12.2020

Tagesordnung

  • 76. Sitzung - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 22. März 2021, 14:00 Uhr

Protokolle

  • Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung am 22. März 2021 zur "Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften"

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Dr. Marcus Girnau
  • Stellungnahme Anja Tittes
  • Stellungnahme Dr. Lutz Zengerling
  • Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Lebensmittelchemiker/innen im öffentlichen Dienst e. V. (BLC)
  • Stellungnahme des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVLH)
  • Stellungnahme foodwatch e. V.
  • Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw02-de-ernaehrungspolitischer-bericht-2020-814260

Stand: 13.05.2025