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  • 2./3. Lesung/1. Lesung (Linke)
  • Anhörung
Gesundheit

Opposition scheitert mit Anträgen zum Umgang mit Cannabis

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, einen Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein Cannabiskontrollgesetz (19/819) abgelehnt. Der Gesundheitsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/23606). Die Linke unterstützte den Gesetzentwurf der Grünen, die FDP enthielt sich. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der AfD, der fordert, Medizinalcannabis auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen (19/8278). Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/10370 Buchstabe b) vor.

Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linken mit dem Titel „Gesundheitsschutz statt Strafverfolgung – Für einen progressiven Umgang mit Cannabiskonsum“ (19/832). Empfohlen hatte dies ebenfalls der Gesundheitsausschuss (19/13098). Nur die Grünen unterstützten den Antrag der Linken. Direkt abgestimmt und abgelehnt wurden schließlich auch zwei Anträge der FDP mit den Titeln „Cannabis-Modellprojekte ermöglichen“  (19/23691) und „Medizinalcannabis-Anbau zum Export ermöglichen“ (19/23690). Dem ersten Antrag stimmten neben der FDP auch die Linksfraktion und die Grünen zu, den zweiten unterstützten die Grünen bei Enthaltung der Linken. 

Ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhabern“ (19/17612) wurde zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Die Linke hatte für den Rechtsausschuss plädiert, konnte sich damit in der Abstimmung aber nicht durchsetzen.

CDU/CSU: Legalisierung führt zum Zuwachs des Konsums

Stephan Pilsinger (CDU/CSU) forderte zu Beginn der Debatte, die gesundheitlichen Risiken und die Langzeitfolgen des Cannabiskonsums im Blick zu behalten. Es gebe genug Menschen in Deutschland, die schon mit den legalen Suchtmitteln Probleme hätten. Die Legalisierung von Cannabis, so Pilsinger, sei mit einem deutlichen Zuwachs des Konsums verbunden.

Dies zeigten Studien aus den US-Bundesstaaten, in denen eine Legalisierung erfolgte. Verantwortungsvolle Gesundheits- und Drogenpolitik müsse aber einer Ausweitung riskanter und gesundheitsgefährdender Konsummuster entgegenwirken. „Daher dürfen wir keine zusätzliche Einladung zu einer illegalen Droge wie Cannabis aussprechen“, forderte der Unionsabgeordnete.

AfD weist auf Gesundheitsgefahr von Cannabis hin

„Eine humane Gesellschaft benötigt keine Drogen“, befand Detlev Spangenberg (AfD). Er wies auf die Gesundheitsgefahr von Cannabis hin. Bei jungen Erwachsenen mit dauerhaftem Cannabiskonsum finde sich ein Rückgang der allgemeinen Intelligenz sowie der Geschwindigkeit der Informationsverarbeitung. Während der Entwicklung des jugendlichen Gehirns, die häufig mit dem 20. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen sei, seien die Auswirkungen des Cannabiskonsums besonders tiefgreifend.

Eine Altersgrenze von 18 Jahren sei also nicht ausreichend, um Folgeschäden zu verhindern, sagte Spangenberg. Statt über die Legalisierung nachzudenken, müsse es ernsthafte Überlegungen dazu geben, wie konsequent und hart gegen illegale Einfuhr und Handel vorzugehen sei. Dafür brauche es bundesweit einheitliche Regeln, forderte der AfD-Abgeordnete.

SPD fordert ein Ende der Verbotspolitik 

Als „Befürworter einer kontrollierten Cannabisabgabe“ bezeichnete sich Dirk Heidenblut (SPD). Seine Fraktion habe eine klare Linie festgelegt, wie man zu einer kontrollierten Freigabe kommen könne. Heidenblut räumte ein, dass im Zusammenhang mit Cannabis – wie auch bei Alkohol und Zigaretten – von einer Sucht zu reden sei. Daher müsse – auch für andere Felder – der Suchthilfebereich ausgebaut werden.

Der SPD-Politiker forderte ein Ende der Verbotspolitik, weil diese keinen Nutzen für die Gesundheit bringe, wenn man darauf schaue, welche schädigenden Stoffe dem auf dem Schwarzmarkt gehandelten Cannabis zugesetzt würden. „Bei einer kontrollierten Abgabe haben wir in der Hand, was die Menschen bekommen“, sagte Heidenblut. Dass seine Fraktion dem Gesetzentwurf der Grünen dennoch nicht zustimmen werde, erklärte er zum einen mit den darin fehlenden Modellprojekten und der Koalitionsdisziplin.

FDP: Cannabispolitik in Deutschland gescheitert

Aus Sicht von Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) ist die Cannabispolitik in Deutschland gescheitert. Sie habe einen Schwarzmarkt geschaffen, der Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte intensiv beschäftige. Diese Ressourcen, so Schinnenburg, könnten besser zur Bekämpfung des Einbruchdiebstahls genutzt werden. Zudem verzichte der Staat auf Steuereinnahmen in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro, „da der Schwarzmarkt keine Steuern zahlt“.

Der FDP-Abgeordnete verwies zudem auf die unkontrollierte Qualität der Produkte auf dem Schwarzmarkt. „Wir brauchen keinen Nutri-Score für Cannabis. Eine gesicherte Qualität wäre aber erforderlich“, urteilte er. Seine Fraktion schlage daher Modellprojekte vor – ebenso wie die drastische Ausweitung der Cannabisproduktion in Deutschland. „Cannabis: Made in Germany könnte ein neues Markenzeichen der deutschen Wirtschaft sein“, sagte Schinnenburg.

Linke: Es gibt keine Argumente für die Verbotspolitik

Es gebe keine Argumente mehr für die Verbotspolitik, sagte Niema Movassat (Die Linke). Dies zeige sich auch in der Argumentation von Drogenbeauftragten der Bundesregierung, die auf die Frage nach den Gründen für ein Cannabisverbot entgegnen würde: Cannabis sei kein Brokkoli und verboten, weil es illegal sei. Für ein Ende der Verbotspolitik gebe es hingegen viele gute Argumente, befand Movassat. So sei bei auf dem Schwarzmarkt gehandeltem Cannabis nicht klar, welchen THC-Gehalt es hat und was ihm beigemengt wurde. Dadurch werde die Gesundheit der Konsumenten gefährdet.

Außerdem gebiete das Selbstbestimmungsgebot laut Artikel 2 des Grundgesetzes eine Legalisierung von Cannabis. Das Verbot sei zudem gescheitert, da trotzdem „in jedem Posemuckel-Dorf“ Cannabis zu bekommen sei. „Wenn also ein Verbot die Gesundheit gefährdet, die Selbstbestimmung verletzt und dann in der Praxis noch nicht einmal funktioniert, muss es weg“, sagte der Linken-Abgeordnete.

Grüne sprechen sich für eine kontrollierte Abgabe aus

Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich für eine kontrollierte Abgabe aus. Deutschland verpasse den Anschluss an die „fortschrittlichen internationalen Entwicklungen“, sagte sie mit Verweis auf die Legalisierungen unter anderem in Kanada und einigen US-Bundesstaaten. Auch in Deutschland sei die Zeit reif für eine kontrollierte Abgabe, im Interesse des Gesundheits- und Jugendschutzes, der Wirtschaft und der Entlastung von Polizei und Justiz, befand die Grünen-Abgeordnete.

Die Einnahmen aus einer Cannabissteuer, so regte sie an, könnten für eine bessere Prävention eingesetzt werden. Zusammen mit den Einsparungen bei Polizei und Justiz ergebe sich da ein geschätzter Betrag von jährlich zwei Milliarden Euro, sagte Kappert-Gonther.

Gesetzentwurf der Grünen

Der Gesetzentwurf der Grünen (19/819) sah vor, Cannabis aus den strafrechtlichen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen und stattdessen einen strikt kontrollierten legalen Markt für Cannabis zu eröffnen. Erst in einem solchen Markt könne das Verbot, Cannabis an Minderjährige zu verkaufen, wirksam überwacht werden. Die Fraktion wollte, dass die gesamte Handelskette für Cannabis vom Anbau über den Großhandel, den Im- und Export und den Einzelhandel reguliert wird. Der Verkauf an Minderjährige müsse verboten und dieses Verbot effektiv kontrolliert werden.

Die Fraktion plädierte für einen Mindestabstand der Cannabisfachgeschäfte von Schulen und Jugendeinrichtungen, für ein Werbeverbot sowie für Zugangskontrollen mit Altersnachweis. Sie wollte ferner Angaben über die Inhaltsstoffe und deren Konzentration vorschreiben. Umfangreiche Beipackzettel, Warnhinweise und Qualitätsstandards seien notwendig. Die Cannabisfachgeschäfte müssten zahlreiche Auflagen hinsichtlich des Verkaufs und der Schulung ihres Verkaufspersonals erfüllen. Außerdem sollte ein Grenzwert für Cannabis ähnlich der Promillegrenze für Alkohol eingeführt werden. 

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte eine wissenschaftliche Nutzenbewertung für Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht. In ihrem Antrag (19/8278) heißt es, aus Gründen des Patientenschutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit den Krankenversicherungsbeiträgen müsse Medizinalcannabis wie andere Arzneimittel auch behandelt werden.

Es sollte sichergestellt werden, dass Medizinalcannabis dem 2010 mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführten Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisfindung von Arzneimitteln unterzogen wird, so die AfD.

Erster Antrag der Linken

Die Linke sieht die Verbotspolitik im Bereich Cannabis als gescheitert an. Cannabis sei die am häufigsten konsumierte illegale Droge, heißt es in ihrem abgelehnten Antrag (19/832). Dem stehe eine auf Verbote setzende Drogenpolitik gegenüber, die ideologisch motiviert sei und an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger vorbeigehe.

Die Fraktion forderte, den Besitz von Cannabis zum Eigenbedarf zu erlauben und die Säulen der Suchtprävention, Beratung und Behandlung in der Drogenpolitik gegenüber der Säule der Repression und Stigmatisierung zu stärken.

Zweiter Antrag der Linken

Außerdem verlangt die Linksfraktion, cannabiskonsumierende Führerscheininhaber künftig den alkoholkonsumierenden gleichzustellen. Wie bei Alkoholkonsum sollen auch bei Cannabiskonsum nur noch Personen sanktioniert werden, die tatsächlich berauscht mit einem (Kraft-)Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und so die Verkehrssicherheit gefährden, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (19/17612), der erstmals beraten wurde.

Das Parlament solle die Bundesregierung daher auffordern, durch Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung sicherzustellen, dass die Fahrerlaubnis nicht allein aufgrund des festgestellten Konsums oder widerrechtlichen Besitzes von illegalen Drogen entzogen werden kann, sondern erst bei einer diagnostizierten Abhängigkeitserkrankung, einer durch Drogenkonsum verursachten konkreten Gefährdung des Straßenverkehrs oder wenn wiederholt Verstöße im Straßenverkehr nach Paragraf 24a des Straßenverkehrsgesetzes (Promille-Grenze) begangen wurden.

Erster Antrag der FDP

Dem ersten Antrag der FDP zufolge (19/23691) sollten die Grundlagen für die Genehmigung von Modellprojekten zur Erforschung der kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel geschaffen werden, um diese Modellprojekte zu ermöglichen. Sollten hierzu gesetzliche Änderungen notwendig sein, so sollte dem Deutschen Bundestag eine Gesetzesvorlage bis zum 31. Januar 2021 vorgelegt werden.

Sollten sich weitere Bundesländer und Kommunen dafür interessieren, ein Cannabis-Modellprojekt zur Verwendung als Genussmittel umsetzen zu wollen, sollten diese ebenfalls beraten und unterstützt werden, hieß es in dem Antrag.

Zweiter Antrag der FDP

In einem weiteren Antrag (19/23690) verlangten die Liberalen, die Grundlagen für den Anbau und für die Ausfuhr von Medizinalcannabis für den Export zu schaffen.

Des Weiteren sollte eine wissenschaftlich fundierte und belastbare Prognose über den Bedarf an Mediznalcannabis in Deutschland erstellt und die anbaubare Menge von Medizinalcannabis in Bezug auf diesen Bedarf und zusätzlich für den Export erhöht werden. (hau/mwo/29.10.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Stephan

CDU/CSU

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Detlev Spangenberg

Detlev Spangenberg

© Detlev Spangenberg/ Marco Klinger

Spangenberg, Detlev

AfD

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Dirk Heidenblut

Dirk Heidenblut

© Dirk Heidenblut

Heidenblut, Dirk

SPD

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Dr. Wieland Schinnenburg

Dr. Wieland Schinnenburg

© Dr. Wieland Schinnenburg/ Burgis Wehry

Schinnenburg, Dr. Wieland

FDP

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Niema Movassat

Niema Movassat

© Niema Movassat/ Julia Bornkessel

Movassat, Niema

Die Linke

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Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

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Gero Storjohann

Gero Storjohann

© Deutscher Bundestag / Inga Haar

Storjohann, Gero

CDU/CSU

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Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

© Andrew Ullmann/ Brian Rauschert

Ullmann, Prof. Dr. Andrew

FDP

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Martina Stamm-Fibich

Martina Stamm-Fibich

© DBT/ Inga Haar

Stamm-Fibich, Martina

SPD

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Alexander Krauß

Alexander Krauß

© DBT/ Inga Haar

Krauß, Alexander

CDU/CSU

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Uli Grötsch

Uli Grötsch

© Susi Knoll

Grötsch, Uli

SPD

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Christoph Ploß

Christoph Ploß

© Tobias Koch

Ploß, Dr. Christoph

CDU/CSU

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Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/819 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG)
    PDF | 611 KB — Status: 20.02.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/832 - Antrag: Gesundheitsschutz statt Strafverfolgung - Für einen progressiven Umgang mit Cannabiskonsum
    PDF | 131 KB — Status: 21.02.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/8278 - Antrag: Medizinalcannabis auf eine wissenschaftliche Grundlage stellen - Verfahren im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz zur Nutzenbewertung und Preisfindung anwenden, Anwendungssicherheit verbessern und Krankenkassen entlasten
    PDF | 136 KB — Status: 13.03.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/10370 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Paul Viktor Podolay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/8278 - Medizinalcannabis auf eine wissenschaftliche Grundlage stellen - Verfahren im Arzneimittelmarktneuordungsgesetz zur Nutzenbewertung und Preisfindung anwenden, Anwendungssicherheit verbessern und Krankenkassen entlasten b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/4835 - Medizinalcannabis-Anbau zum Export ermöglichen
    PDF | 190 KB — Status: 21.05.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/13098 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Niema Movassat, Sylvia Gabelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/832 - Gesundheitsschutz statt Strafverfolgung - Für einen progressiven Umgang mit Cannabiskonsum
    PDF | 287 KB — Status: 10.09.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/17612 - Antrag: Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhabern
    PDF | 262 KB — Status: 05.03.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23606 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Dörner, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/819 - Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG)
    PDF | 364 KB — Status: 22.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23690 - Antrag: Medizinalcannabis-Anbau zum Export ermöglichen
    PDF | 249 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23691 - Antrag: Cannabis-Modellprojekte ermöglichen
    PDF | 247 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/819 (Beschlussempfehlung 19/23606: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/10370 Buchstabe a (Antrag 19/8278 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/13098 (Antrag 19/832 ablehnen) angenommen
  • Überweisung 19/17612 beschlossen
  • Antrag 19/23691 abgelehnt
  • Antrag 19/23690 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verkehr

Experten uneins über zu­lässigen Cannabis-Grenz­wert im Straßenverkehr

Zeit: Mittwoch, 24. Februar 2021, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600

Die Forderung der Linksfraktion nach Anhebung der Toleranzgrenze für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr von derzeit 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) auf 10 ng/ml – entsprechend der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol – stößt bei Sachverständigen auf Zuspruch wie auch auf Ablehnung. Das wurde am Mittwoch, 24. Februar 2021, während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses unter Leitung von Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) zu dem von der Fraktion vorgelegten Antrag (19/17612) deutlich.

Im Gegensatz zur Grenzwert-Regelung bei Alkohol gelte bei Cannabis faktisch eine Null-Toleranz-Grenze, kritisieren die Abgeordneten in der Vorlage. Der meist angewendete Grenzwert von 1,0 ng/ml sei so niedrig, dass dieser oft noch Tage nach dem Cannabiskonsum überschritten werde, wenn längst keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit mehr bemerkbar sei. Die Abgeordneten verlangen in ihrem Antrag zudem, im Strafgesetzbuch eine Normierung des THC-Grenzwertes vorzunehmen, „indem ein THC-Wert von 3,0 ng/ml Blutserum festgelegt wird, unterhalb welchem eine relative Fahruntüchtigkeit ausgeschlossen werden kann“.

„Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten“

Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes (DHV), beklagte während der Anhörung eine massive Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr, für die es kein vernünftiges Argument gebe. Klar sei, „dass keiner bekifft durch die Gegend fahren soll“, betonte Wurth. Bis heute jedoch werde jedes noch so kleine Strafverfahren wegen Cannabisbesitz an die Führerscheinstellen gemeldet.

Kommen zufällig mehrere solche Meldungen zusammen, werde das häufig als Hinweis auf regelmäßigen Konsum gewertet, was zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und damit zu hohen Kosten und auch schnell zum Führerscheinentzug führe, „ohne jeden Zusammenhang mit dem Straßenverkehr“, sagte Wurth, der sich klar für den Antrag aussprach.

Richtig sei auch ein zweigeteilter THC-Grenzwert von 3 und 10 ng/ml, befand er. Da THC im Gegensatz zu Alkohol nicht linear abgebaut werde, sondern im Sinne von Halbwertzeiten, gehe der Wert nach dem Konsum zunächst sehr schnell, bei den Restwerten dann aber sehr langsam nach unten. „Deshalb gibt es sehr viele nüchterne Fahrer, die viele Stunden nach dem letzten Konsum noch mit unwirksamen THC-Restwerten zwischen 1 und 5 ng/ml unterwegs sind“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes.

„Anhebung der Grenzwerte wird dringend benötigt“

In eine ähnliche Richtung ging die Bewertung von Dr. Bernd Werse vom Schildower Kreis, einem Expertennetzwerk, das sich für eine alternative Drogenpolitik einsetzt. Auch wenn die genauen Grenzwerte je nach Fortschreiten der entsprechenden Forschung veränderbar seien, werde grundsätzlich eine Anhebung der Grenzwerte dringend benötigt, sagte er.

Die im internationalen Vergleich ausgesprochen ungewöhnliche Praxis, Menschen, die Drogen konsumieren, per se die Eignung für den Führerschein abzusprechen, werde von Betroffenen oft als Ersatzstrafe wahrgenommen, machte Werse deutlich.

„Keine Null-Toleranz-Politik gegenüber Cannabis-Konsum“

Aus Sicht von Prof. Dr. Dieter Müller von der Hochschule der Sächsischen Polizei widersprechen hingegen die Vorschläge der Linksfraktion dem Sinn und Zweck des geltenden Verkehrsrechts, „nämlich die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer möglichst effektiv und vor allem vorbeugend, sondern diene der Gefahrenabwehr, sagte er.

Von einer “Null-Toleranz-Politik„ hinsichtlich Cannabis-Konsumierenden könne ebenfalls keine Rede sein, befand Müller und verwies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein einmaliger Cannabiskonsum ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr allein keinen Anlass zu der Annahme gebe, der Betroffene sei zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet.

“THC-Wert im Antrag sehr hoch gegriffen„

Dr. Anja Knoche von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hält den im Antrag aufgeführten THC-Wert von 10 ng/ml als analogen Wert zur 0,5 Promillegrenze bei Alkohol für sehr hoch gegriffen.

Neuere Studien wiesen darauf hin, dass bei einem Wert von 3,8 ng/ml ähnliche Einschränkungen wie bei einem Alkoholwert von 0,5 Promille zu erkennen seien. Unter 2 ng/ml seien keine Beeinträchtigungen zu erkennen.

“Gleichstellung von Cannabis und Alkohol nicht möglich„

Eine Gleichstellung von Cannabis und Alkohol ist laut Dr. Renate Zunft, Leitende Ärztin des Medizinisch-Psychologischen Instituts beim TÜV Nord, schon aus pharmakologischer Sicht nicht möglich, weil der THC-Gehalt überwiegend nicht bekannt sei und die aufgenommene Menge ganz wesentlich abhängig von Konsumart und Konsumerfahrung variiere.

Neben pharmakokinetischen Unterschieden begebe sich der Cannabis-Konsumierende in zusätzliche Ungewissheit, die mit der unbekannten Wirkstoffmenge verbunden sei, sagte sie.

“Derzeit gültiger THC-Grenzwert wirkt präventiv„

Dekra-Vertreter Dr. Thomas Wagner betonte unter anderem die präventive Wirkung des derzeit gültigen THC-Grenzwerts von einem Nanogramm pro Milliliter aufgrund der damit verknüpften Maßnahmen – Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkte und Fahrverbot – und einer MPU-Anordnung zur Klärung der Frage nach dem Trennvermögen zwischen Konsum und Fahren.

Diese stärke die Verkehrssicherheit, urteilte er.

“Grenzwert-Frage wird heterogen diskutiert„

Prof. Dr. Dr. Stefan Tönnes vom Universitätsklinikum Frankfurt am Main erläuterte die Arbeit der Grenzwertfindungskommission, die beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) angesiedelt ist. Zusammengesetzt sei sie aus der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für toxikologische und forensische Chemie.

Beschlüsse würden mit Mehrheit gefällt, sagte Tönnes. Die Frage des Grenzwertes werde sehr heterogen diskutiert, machte er deutlich. Problematisch für die Bewertung sei, dass gerade im Bereich der Gering-Konsumenten von Cannabis die Studienlage sehr dünn sei.

Antrag der Linken

Wie bei Alkoholkonsum, sollen nach den Vorstellungen der Linken auch bei Cannabiskonsum nur noch Personen sanktioniert werden, die tatsächlich berauscht mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und so die Verkehrssicherheit gefährden. Das Parlament solle die Bundesregierung daher auffordern, durch Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung sicherzustellen, dass ein Entzug der Fahrerlaubnis nicht allein aufgrund des festgestellten Konsums oder widerrechtlichen Besitzes von illegalen Drogen erfolgen kann, sondern erst bei einer diagnostizierten Abhängigkeitserkrankung, einer durch Drogenkonsum verursachten konkreten Gefährdung des Straßenverkehrs oder wenn wiederholt Verkehrsverstöße nach Paragraf 24a des Straßenverkehrsgesetzes (Promille-Grenze) begangen wurden.

Anlass des Antrags ist der Fraktion zufolge die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2019, dass bei einem gelegentlichen Cannabis-Konsumierenden “die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen„ darf (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 2019. Aktenzeichen: 3 C 13.17). (hau/24.02.2021)

Dokumente

  • 19/17612 - Antrag: Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhabern
    PDF | 262 KB — Status: 05.03.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 102. Sitzung am Mittwoch, dem 24. Februar 2021, 11 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 102. Sitzung

Stellungnahmen

  • DEKRA e.V. Dresden, DEKRA Technology Center Klettwitz
  • Deutscher Hanfverband (DHV)
  • Prof. Dr. Dieter Müller (Hochschule der Sächsischen Polizei)
  • Schildower Kreis
  • TÜV Süd Life Service GmbH
  • Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw08-pa-verkehr-cannabiskonsum-820562

Stand: 06.12.2025