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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Verbraucherschutz

Einführung von Update-Pflichten für Verkäufer digitaler Geräte

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, in erster Lesung einen von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes „zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ (19/27424) beraten. Ebenfalls in erster Lesung beraten wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie „über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ (19/27653). Beide Vorlagen wurden im Anschluss in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Erster Gesetzentwurf der Regierung

Mit dem Gesetzentwurf soll die europäische Warenkauf-Richtlinie umgesetzt werden. Diese zielt unter anderem auf die Einführung von Update-Pflichten für Verkäufer digitaler Geräte, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Dadurch solle die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit auch nach Übergabe der Kaufsache gewährleisten werden, schreibt die Bundesregierung.

Die Aktualisierungsverpflichtung bestehe für den Zeitraum, in dem der Verbraucher Aktualisierungen aufgrund der Art und des Zwecks der Sache erwarten könne. Für die Dauer dieser berechtigten Erwartungen könnten etwa Aussagen in der Werbung, die zur Herstellung der Kaufsache verwendeten Materialien und der Preis maßgeblich sein.

Sonderregeln bei Bereitstellung digitaler Elemente

Für Geräte, für die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart sei, sollen Sonderbestimmungen eingeführt werden. So müsse der Verkäufer etwa dafür sorgen, dass die in der Sache enthaltenen digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben. Bei Kaufverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, soll die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert werden.

Ferner ist geplant, die Bestimmungen für Garantien zu ergänzen. So müsse eine Garantieerklärung dem Verbraucher zukünftig auf einem dauerhaften Datenträger – etwa in Papierform oder aber auch per E-Mail – zur Verfügung gestellt werden, so die Bunderegierung. Aus der Garantieerklärung müsse zudem deutlich hervorgehen, dass eine Garantie daneben bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt lässt und die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte unentgeltlich ist.

Zweiter Gesetzentwurf der Regierung

Mit dem Gesetzentwurf soll die europäische Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen umgesetzt und mitgliedstaatliches Vertragsrecht harmonisiert werden.

Digitale Produkte seien ein zunehmend wichtiger Wirtschaftsfaktor, vor allem für den grenzüberschreitenden Handel, schreibt die Bundesregierung. Das deutsche Vertragsrecht enthalte aber bislang keine speziellen Vorschriften für Verbraucherverträge über digitale Produkte. (sas/25.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Ingo Wellenreuther

Ingo Wellenreuther

© Ingo Wellenreuther/ Tobias Koch

Wellenreuther, Ingo

CDU/CSU

Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

Tabea Rößner

Tabea Rößner

© Stefan Kaminski

Rößner, Tabea

Bündnis 90/Die Grünen

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/27424 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags
    PDF | 743 KB — Status: 09.03.2021
  • 19/27653 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
    PDF | 2 MB — Status: 17.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Lange, Christian (Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz und für Verbraucherschutz), Martens, Dr. Jürgen (FDP), Mohamed Ali, Amira (Die Linke), Lauterbach, Prof. Dr. Karl (SPD), Hoffmann, Alexander (CDU/CSU)


Überweisung 19/27424 und 19/27653 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Gesetzentwürfe zu digita­len Inhalten stoßen weit­gehend auf Zustimmung

Um zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Thema Kaufrecht ging es in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 5. Mai 2021. Die Vorlagen — zur Umsetzung der EU-Richtlinien über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (19/27653) und zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (19/27424, 19/28174) — wurden in der Sitzung unter der Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) überwiegend begrüßt. Mehrere Sachverständige plädierten in ihren schriftlichen Stellungnahmen allerdings für ein offensiveres Herangehen an die Materie.

Mit dem ersten Entwurf (19/27653) soll das deutsche Vertragsrecht entsprechend der Digitale-Inhalte-Richtlinie künftig auch Verbraucherverträge über digitale Produkte umfassen. Der zweite (19/27424, 19/28174) dient der Umsetzung der EU-Warenkauf-Richtlinie und soll für ein hohes Verbraucherschutzniveau sorgen.

„Umsetzung der EU-Richtlinien ein Meilenstein“

Für Prof. Dr. Markus Artz von der Universität Bielefeld stellt die Umsetzung der beiden Richtlinien einen Meilenstein der Fortentwicklung des deutschen Vertragsrechts dar. Die beiden Gesetzentwürfe hielten sich erfreulich eng an den Vorgaben und seien außerordentlich gut gelungen und geeignet, sowohl den Verbraucherschutz auf dem Feld des Vertragsrechts fortzuentwickeln als auch die Systematik des geltenden Schuldrechts an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen.

Aus der Sicht von Prof. Dr. Ivo Bach von der Georg-August-Universität Göttingen hat die Warenkauf-Richtlinie vollharmonisierende Wirkung, daher dürften die Mitgliedstaaten weder zugunsten noch zulasten des Verbrauchers von deren Vorgaben abweichen. Dem werde der Regierungsentwurf nahezu vollständig gerecht. Es bestehe nur geringfügiger Änderungsbedarf. Entscheidungsspielraum habe der deutsche Gesetzgeber vor allem in denjenigen Bereichen, in denen die Richtlinie Öffnungsklauseln enthält. Das Potenzial dieser nationalen Gestaltungsmöglichkeiten bei den Fristen bleibe im Entwurf weitgehend ungenutzt. Hier hier seien kraftvollere, mutigere Regelungen empfehlenswert.

Nicht nur Verbraucherverträge betroffen

Auch Prof. Dr. Florian Faust von der  Hamburger Bucerius Law School hält die Umsetzung der beiden Richtlinien im Wesentlichen für gelungen. Die Gesetzentwürfe orientierten sich sehr stark am Text der Richtlinien und teilten deshalb deren Ungenauigkeiten und Schwächen. Faust regte an, die Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie nicht auf Verbraucherverträge zu beschränken. Die Richtlinie gestatte ausdrücklich eine derartige Umsetzung. Dadurch würde ein Gleichlauf mit dem Kaufrecht erreicht.

Georg Grünhoff vom Handelsverband Deutschland sprach sich für eine zurückhaltende Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie aus. Sie sollte den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag entsprechend unbedingt „eins zu eins“ vorgenommen werden, forderte Grünhoff. Allein die auf europäischer Ebene bereits beschlossene Verlängerung der Beweislastumkehrfrist auf ein Jahr werde für den Einzelhandel nach überschlägiger Berechnung Zusatzkosten in Höhe von rund 130 Millionen Euro jährlich verursachen. Eine Eins-zu-eins-Umsetzung sei aber auch mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Krise dringend geboten.

Verbraucherschützer sind nicht zufrieden

Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärte, der Gesetzgeber habe die Regelungen der Digitale-Inhalte-Richtlinie gut in die deutsche Gesetzgebungssystematik übertragen. Bei der Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie seien für den vzbv vor allem die Verlängerung der Gewährleistungsdauer, die Verlängerung der Dauer der Beweislastumkehr sowie die Update-Pflicht zentrale Elemente. Hier seien die vorliegenden Regelungsvorschläge unbefriedigend. Die eingeräumten Spielräume würden nicht genutzt. Bei einer Eins-zu-eins-Umsetzung dürfe es nicht bleiben.

Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth betonte in seiner Stellungnahme, für Kaufrecht wie Digitalvertragsrecht bedeuteten die Gesetzentwürfe epochale Eingriffe mit strukturellen Konsequenzen für das Schuldvertragsrecht. Vor diesem Hintergrund und sowohl wegen der erheblichen Eingriffe in das Kaufrecht als auch wegen der bislang deutlich unterschätzten Bedeutung der Neuregelung zu digitalen Produkten sei die Kürze der Befassung im Rechtsausschuss bedauerlich.

Keine Vertragsparität

Der Verbraucherforscher Prof. Dr. Tobias Brönneke von der Hochschule Pforzheim erklärte, die Regierungsvorlage verpasse es, im Hinblick auf langlebige Konsumgüter die Voraussetzungen für eine Vertragsparität herzustellen. Bei langlebigen Gütern, die für Privathaushalte häufig den Charakter einer echten Investition hätten, müsse der Käufer nach den derzeitigen Marktgepflogenheiten „die Katze im Sack kaufen“. Gerade bei komplexen technischen Produkten werde für die Käufer schließlich auch die Beweislast zu einer praktisch nicht übersteigbaren Hürde. Daher sei Abhilfe geboten und mit wenigen Regelungen auch möglich.

Emmanouil Kampitakis vom Chaos Computer Club begrüßte, dass die Rechte der Verbraucher und Verbraucherinnen bei digitalen Diensten und Dienstleistungen fester Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuchs werden sollen. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie gehe in die richtige Richtung, es gebe jedoch noch Verbesserungspotenzial. Nicht enthalten, aber wünschenswert, seien unter anderem Regelungen zur Vermeidung von technisch einwandfreiem Elektroschrott, zum Betreiben von Geräten unabhängig vom Hersteller, zur Angabe eines garantierten Updatezeitraums und zum Recht auf Reparatur.

Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie

Wie aus dem Entwurf zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie (19/27653) hervorgeht, enthält das deutsche Vertragsrecht bislang keine speziellen Vorschriften für Verbraucherverträge über digitale Produkte und muss daher an die EU-Richtlinie 2019 / 770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen angepasst werden. Die Umsetzung der Richtlinie erfordere insbesondere Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Eine Alternative zu der im Entwurf vorgesehenen Umsetzung der Richtlinie durch Änderung des BGB bestehe aufgrund der EU-rechtlichen Umsetzungspflicht nicht. Zu den Folgen heißt es unter anderem, Unternehmer könnten sich durch die Änderungen im Gewährleistungsrecht, die Verlängerung der Dauer der Beweislastumkehr und die verlängerten Verjährungsfristen einer erhöhten Anzahl an Gewährleistungsfällen gegenübersehen.

Umsetzung der EU-Warenkauf-Richtlinie

Zur Umsetzung der EU-Warenkauf-Richtlinie heißt es in dem  entsprechenden Gesetzentwurf (19/27424, 19/28174), dass das geltende Kaufvertragsrecht des BGB zu großen Teilen auf einer EU-Richtlinie beruht, die durch die Richtlinie 2019 / 771 mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ersetzt werden soll. Zweck der Warenkauf-Richtlinie sei es, zum ordnungsgemäßen Funktionieren des digitalen Binnenmarkts beizutragen und gleichzeitig für ein hohes Verbraucherschutzniveau zu sorgen, indem gemeinsame Vorschriften, insbesondere über bestimmte Anforderungen an Kaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern über Sachen mit digitalen Elementen, festgelegt werden.

Zur Umsetzung gehören laut Entwurf unter anderem eine Neudefinition des Begriffs der Sachmangelfreiheit, die Einführung einer Aktualisierungsverpflichtung für Sachen mit digitalen Elementen, die Einführung von Regelungen für den Kauf von Sachen mit dauerhafter Bereitstellung von digitalen Elementen und die Verlängerung der Beweislastumkehr im Hinblick auf Mängel auf ein Jahr. (mwo/05.05.2021)

Dokumente

  • 19/27424 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags
    PDF | 743 KB — Status: 09.03.2021
  • 19/27653 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
    PDF | 2 MB — Status: 17.03.2021
  • 19/28174 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags - Drucksache 19/27424 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bunderegierung
    PDF | 375 KB — Status: 01.04.2021

Tagesordnung

  • 149. Sitzung am Mittwoch, den 5. Mai 2021, 11.00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Dr. Markus Artz
  • Stellungnahme Prof. Dr. Ivo Bach
  • Stellungnahme Prof. Dr. Tobias Brönneke
  • Stellungnahme Prof. Dr. Florian Faust
  • Stellungnahme Handelsverband Deutschland e.V.
  • Stellungnahme Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
  • Stellungnahme Chaos Computer Club e.V.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/27653)
  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/27424)
  • Unterrichtung (BT-Drs. 19/28174)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Verkauf von Sachen mit digitalen Elementen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, einen von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes „zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ (19/27424, 19/28174, 19/28605 Nr. 1.11) beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Zwei zu dem Entwurf vorgelegte Entschließungsanträge der Linken (19/30993) und Grünen (19/30994) wurden hingegen abgelehnt.

Ebenfalls angenommen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Grünen bei Stimmenthaltung der Linksfraktion wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie „über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ (19/27653). Den Abstimmungen lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/30951) und einen Bericht (19/31116) zugrunde.

Erster Gesetzentwurf der Regierung

Mit dem Gesetzentwurf soll die europäische Warenkauf-Richtlinie umgesetzt werden. Diese zielt unter anderem auf die Einführung von Update-Pflichten für Verkäufer digitaler Geräte, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Dadurch solle die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit auch nach Übergabe der Kaufsache gewährleisten werden, schreibt die Bundesregierung.

Die Aktualisierungsverpflichtung bestehe für den Zeitraum, in dem der Verbraucher Aktualisierungen aufgrund der Art und des Zwecks der Sache erwarten könne. Für die Dauer dieser berechtigten Erwartungen könnten etwa Aussagen in der Werbung, die zur Herstellung der Kaufsache verwendeten Materialien und der Preis maßgeblich sein.

Sonderregeln bei Bereitstellung digitaler Elemente

Für Geräte, für die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart sei, sollen Sonderbestimmungen eingeführt werden. So müsse der Verkäufer etwa dafür sorgen, dass die in der Sache enthaltenen digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben. Bei Kaufverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, soll die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert werden.

Ferner ist geplant, die Bestimmungen für Garantien zu ergänzen. So müsse eine Garantieerklärung dem Verbraucher zukünftig auf einem dauerhaften Datenträger – etwa in Papierform oder aber auch per E-Mail – zur Verfügung gestellt werden, so die Bunderegierung. Aus der Garantieerklärung müsse zudem deutlich hervorgehen, dass eine Garantie daneben bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt lässt und die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte unentgeltlich ist.

Zweiter Gesetzentwurf der Regierung

Mit dem Gesetzentwurf soll die europäische Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen umgesetzt und mitgliedstaatliches Vertragsrecht harmonisiert werden.

Digitale Produkte seien ein zunehmend wichtiger Wirtschaftsfaktor, vor allem für den grenzüberschreitenden Handel, schreibt die Bundesregierung. Das deutsche Vertragsrecht enthalte aber bislang keine speziellen Vorschriften für Verbraucherverträge über digitale Produkte. (sas/25.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/27424 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags
    PDF | 743 KB — Status: 09.03.2021
  • 19/27653 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
    PDF | 2 MB — Status: 17.03.2021
  • 19/28174 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags - Drucksache 19/27424 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bunderegierung
    PDF | 375 KB — Status: 01.04.2021
  • 19/28605 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 5. März bis 13. April 2021)
    PDF | 315 KB — Status: 16.04.2021
  • 19/30951 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27653 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27424, 19/28174, 19/28605 Nr. 1.11 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags
    PDF | 556 KB — Status: 22.06.2021
  • 19/30993 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27424, 19/28174, 19/28605 Nr. 1.11, 19/30951 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags
    PDF | 319 KB — Status: 22.06.2021
  • 19/30994 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27424, 19/28174, 19/28605 Nr. 1.11, 19/30951 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags
    PDF | 362 KB — Status: 22.06.2021
  • 19/31116 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27653 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27424, 19/28174, 19/28605 Nr.1.11 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags
    PDF | 447 KB — Status: 23.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Wellenreuther, Ingo (CDU/CSU) Fechner, Dr. Johannes (SPD), Martens, Dr. Jürgen (FDP), Mohamed Ali, Amira (Die Linke), Rößner, Tabea (B90/Grüne), Müller, Carsten (CDU/CSU), Lauterbach, Prof. Dr. Karl (SPD)
  • Gesetzentwurf 19/27424 und 19/28174 (Beschlussempfehlung 19/30951 und 19/31116 Buchstabe b: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/30993 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/30994 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/27653 (Beschlussempfehlung 19/30951 und 19/31116 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw12-de-digitale-dienstleistungen-826494

Stand: 13.05.2025