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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 22. April 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:  

Arbeit und Soziales 

Mutterschutz: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28115) zu einem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Das Übereinkommen Nr. 183 vom 15. Juni 2000 ist eine Überarbeitung des Mutterschutz-Übereinkommens von 1952, das wegen seiner zu detaillierten Regelungen nur von wenigen IAO-Mitgliedstaaten unterzeichnet worden war. Das Übereinkommen Nr. 183 vermeide durch flexiblere Regelungen diese Hindernisse, so die Regierung. Ziel sei es, die Gleichstellung aller erwerbstätigen Frauen sowie die Gesundheit und Sicherheit von Mutter und Kind weiter zu fördern. Mit dem Gesetz würden die Voraussetzungen für eine Ratifikation des Übereinkommens durch Deutschland geschaffen.

Produktsicherheit: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28406) zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Mit dem Gesetz soll das bisherige Produktsicherheitsgesetz durch eine Neufassung abgelöst und an die EU-Verordnung 2019 / 1020 und das bereits in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Marktüberwachungsgesetz angepasst werden. Mit Artikel 3 des Gesetzes wird außerdem das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen im Hinblick auf den sicheren Betrieb solcher Anlagen erlassen. Es enthält darüber hinaus Anpassungen in anderen Rechtsvorschriften.

Barrierefreiheit: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019 / 882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (19/28653) wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung europarechtliche Vorgaben zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen herbeiführen. Ziel dabei solle es sein, die Verfügbarkeit barrierefreier Produkte und Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt zu erhöhen, heißt es in dem Entwurf.

Rentenversicherung: Die Fraktion Die Linke will freiwillige Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung ausbauen und dafür die Förderung der Riester-Rente beenden. In einem Antrag (19/27317) schreiben die Abgeordneten zur Begründung: „Riester-Renten und auch viele Formen kapitalgedeckter Betriebsrenten sind weder aus verbraucherpolitischer Sicht noch aus ökonomischen und verteilungspolitischen Gesichtspunkten dazu geeignet, ein nach dem Umlageverfahren organisiertes Pflichtversicherungssystem zu ersetzen.“ Die Linke fordert deshalb, die gesetzliche Rente wieder zum „tragenden Fundament zukünftiger Alterssicherung“ auszubauen. In einem ersten Schritt soll dazu die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ entfristet und reformiert werden, die „Grundrente“ reformiert werden sowie das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent angehoben werden. Der Antrag wird im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten.

Recht

Rechtsverkehr: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem der digitale Wandel der Justiz begleitet werden soll. Der Vorlage (19/28399) zufolge soll der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten ausgebaut werden, indem die digitalen Zugangsmöglichkeiten zu den Gerichten erweitert werden. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Organisationen und Verbände sowie andere professionelle Verfahrensbeteiligte erhielten unter anderem die Möglichkeit, möglichst kostenneutral über ein neues besonderes elektronisches Postfach mit den Gerichten auf sicherem Wege zu kommunizieren. Dafür werde ein sogenanntes besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen, heißt es in dem Entwurf, der zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen wurde.

Ehesachen: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2019 / 1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung sowie über internationale Kindesentführungen und zur Änderung sonstiger Vorschriften (19/28681) soll federführend im Rechtsausschuss beraten werden. Neben „notwendigen Folgeänderungen“ im Rechtspflegergesetz, im Auslandsunterhaltsgesetz, im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie im Achten Buch Sozialgesetzbuch im Nachgang einer EU-Verordnung sieht der Entwurf die Änderung einzelner Vorschriften der Zivilprozessordnung vor, die der Durchführung anderer EU-Verordnungen auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen dienen, heißt es im Entwurf.

Patentamt: Ebenfalls im Rechtsausschuss beraten wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung über weitere Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts und zur Änderung des Patentkostengesetzes (19/28680). Die Attraktivität des Patentschutzes und damit die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt soll durch eine schnellere Patentprüfung gesteigert werden, heißt es in dem Entwurf. In diesem Kontext sei auch eine „innovationsverträgliche Gebührenanpassung“ notwendig. Die Jahresgebühren für Patente seien seit geraumer Zeit unverändert geblieben. Nun gelte es, die seit 1999 eingetretene inflationsbedingte Absenkung des Gebührenniveaus zu verkürzen. Dies nämlich habe dazu geführt, dass die mit dem Fortschreiten der Patentlaufzeit höheren Gebühren, die für die Aufrechterhaltung des Schutzes zu zahlen seien, „ihre innovationspolitische Lenkungsfunktion nicht mehr in ausreichendem Maße erfüllen können“, da sie inflationsbedingt faktisch günstiger geworden seien.

Wirtschaft und Energie

Marktüberwachung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur „Neuordnung der Marktüberwachung“ (19/28401) vorgelegt. Damit soll eine einheitliche Marktüberwachung für europäisch harmonisierte und europäisch nicht harmonisierte Non-Food-Produkte sichergestellt werden. Der Gesetzentwurf wird federführend im Wirtschaftsausschuss beraten.

Tagebau: Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes und zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung“ (19/28402) vorgelegt, mit dem sie die Genehmigungsverfahren für Braunkohletagebaue an den Kohleausstieg anpassen will. Es gelte, einen Stillstand der Tagebaue zu vermeiden und Planungssicherheit zu gewährleisten, so die Bundesregierung. Mit dem Gesetz wolle man die Dauer von Genehmigungsverfahren bei der Umplanung von Braunkohletagebauen verkürzen. Außerdem soll per Gesetz Lithium in allen Formen als „bergfreier Bodenschatz“ definiert werden. Der Entwurf wird im Ausschuss für Wirtschaft und Energie weiter beraten.

Messgeräte: Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf die Umsetzung von Richtlinien im Mess- und Eichgesetz erleichtern. Ziel des „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes“ (19/26410) sei es, Vorschriften redaktionell anzupassen, um der Richtlinien-Umsetzung besser Rechnung zu tragen, erklärt die Bundesregierung. Der Entwurf wird federführend im Wirtschaftsausschuss beraten.

Unternehmensstatistiken: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf  (19/28411) vorgelegt, mit dem die EU-Rahmenverordnung EBS (Regulation on European business statistics) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Ziel sei es, Unternehmensstatistiken auf EU-Ebene weitgehend zu harmonisieren und Daten somit besser vergleichbar zu machen. Das Gesetz schafft unter anderem rechtliche Voraussetzungen zum Austausch von Einzeldaten. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Entsorgungsfonds: Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (19/28685) wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten. Der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) soll, so der Entwurf, von rechtlichen und administrativen Belastungen entlastet werden. Die geplante Neuregelung des Entsorgungsfondsgesetzes solle außerdem sicherstellen, dass der Fonds „sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Anlagemittel praktikabel, rechtssicher und im zur Zweckverfolgung erforderlichen Umfang nutzen kann, um die zur Finanzierungssicherung der Entsorgungskosten notwendigen Erträge erwirtschaften zu können“, heißt es weiter. 

Ernährung und Landwirtschaft

Ökologische Erzeugung: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28404) zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetzes wird zur weiteren Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Wie die Regierung in dem Entwurf schreibt, dienen die beiden Gesetze der Durchführung des EU-Rechts auf dem Gebiet der ökologischen Erzeugung und der Kennzeichnung entsprechender Produkte. Ab dem 1. Januar 2022 gelte die neue EU-Öko-Basisverordnung 2018 / 848, mit der die Rechtsgrundlagen für die ökologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse aktualisiert und detaillierter gestaltet würden, so die Bundesregierung. Die Änderungen des ÖLG und des Öko-Kennzeichengesetzes dienten der Anpassung an das EU-Recht.

Pflanzengesundheit: Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf (19/28405) zur Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften zur Pflanzengesundheit vor. Demnach stelle die Einschleppung gefährlicher Bakterien, Viren, Insekten und Pilzkrankheiten ein besonders hohes Risiko für die landwirtschaftliche Produktion, die Sicherstellung der Ernten und der Ernährung, aber auch für die Kulturlandschaft, für Wälder und für Pflanzen in der freien Natur dar. Laut der Bundesregierung schaffen die EU-Verordnungen 2016 / 2031 und  2017 / 625 die Grundlagen, um der sogenannten „phytosanitären Bedrohung“ durch gefährliche Schadorganismen der Pflanzen zu begegnen. Darin seien Pflichten, Verbote, Beschränkungen sowie Anforderungen und Maßnahmen festgelegt, deren Durchführung, Kontrolle und Sanktionierung national sicherzustellen seien. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen.

Nahrungsergänzungsmittel: Ein Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Gesundheitlichen Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln verbessern“ (19/28783) wird im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft weiterberaten. Demnach soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Sicherstellung eines hohen gesundheitlichen Schutzniveaus für Verbraucherinnen und Verbraucher stark machen – nicht zuletzt für die EU-weiten Höchstmengenregelungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und in angereicherten Lebensmitteln, heißt es. Außerdem soll die Forschung im Bereich Nährstoffversorgung und Nahrungsergänzungsmittel verstärkt werden und dabei sollen insbesondere Risikogruppen wie Kinder, Schwangere, Stillende und Senioren in den Fokus genommen werden, um Daten zu sammeln und Wissenslücken zu schließen.

Küken: „Kükentöten wirklich beenden – Aufzucht männlicher Küken fördern“ (19/28773) lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke, der im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft weiterberaten wird. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem das Töten von Küken allein aus wirtschaftlichen Gründen zu einem Straftatbestand nach Paragraf 17 Ziffer 1 Tierschutzgesetz macht sowie tiergerechte Mindestanforderungen für Aufzucht, Haltung und Transport von sogenannten Bruderhähnen und Zweinutzungshühnern festlegt. Darüber hinaus solle die Bundesregierung ein dauerhaftes Förderprogramm einrichten, dass die Landwirte bei der Umstellung von bestehender Legelinien- oder Mastgeflügel-Haltung auf die Haltung von Zweinutzungshühnern aus Bundesmitteln unterstützt.

Abgesetzt: Tierversuche: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die geplante Überweisung eines angekündigten Antrags der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Tierversuche beenden – Alternativmethoden fördern“ an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.

Geflügelhaltung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt von der Bundesregierung in einem Antrag (19/13549), den Antibiotikaeinsatz in der Geflügelhaltung zu verringern. Konkret soll die Anwendung des Wirkstoffs Colistin, der für die Humanmedizin von großer Bedeutung sei, sowie aller weiterer Reserveantibiotika in der Geflügelhaltung gesetzlich ausgeschlossen werden. Die Tierhaltungssysteme in Deutschland seien zudem so umzubauen, dass die Gesundheit der Tiere ohne die Anwendung von Antibiotika gewährleistet ist. Dafür seien tiergerechte Haltungssysteme, ausreichend Platz und Freilandzugang essenziell. Der Fokus bei der Zucht des Geflügels soll nicht weiter auf Hochleistung gelegt werden, stattdessen auf robuste und vitale Zweinutzungsrassen. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten.

Inneres

Bundesbesoldung: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (19/28677) wird federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten. Wie die Bundesregierung schreibt, werden damit die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst. Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge werden zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent linear angehoben. 

Abgesetzt: Islamkonferenz: „Ausschluss von extremistischen Verbänden aus der Deutschen Islamkonferenz“ lautet der Titel eines angekündigten Antrags der AfD-Fraktion, der im Ausschuss für Inneres und Heimat weiter beraten werden sollte. Die Überweisung dieses Antrags wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. 

Gesundheit

Tierarzneimittel: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (19/28658) wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten. Mit dem Entwurf soll ein Tierarzneimittelgesetz als eigenständiges neues Stammgesetz erlassen werden. Zeitgleich sollen dabei im Arzneimittelgesetz die auf Tierarzneimittel bezogenen Bestimmungen aufgehoben werden. Damit kommt die Bundesregierung EU-rechtlichen Vorgaben nach. Der Nutzen des Gesetzes, so die Bundesregierung, bestehe für Bürgerinnen und Bürger sowie für Wirtschaft und Verwaltung darin, „das hohe Niveau des Gesundheitsschutzes von Mensch und Tier, das durch kohärente Rechtsvorschriften zu Tierarzneimitteln und hohe Qualitätsstandards für Tierarzneimittel sichergestellt wird, auch weiterhin aufrechtzuerhalten und bei der Entwicklung und Vermarktung von Tierarzneimitteln im Geltungsbereich dieses Gesetzes spürbare Effizienzgewinne zu erzielen“. 

Gesundheitsversorgung: „Trans-Gesundheitsversorgung in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse aufnehmen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/28779), der im Gesundheitsausschuss weiterberaten wird. Darin fordern die Abgeordneten, „die Gesundheitsversorgung von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen“ zu verbessern, indem die gesetzlichen Krankenkassen künftig bestimmte Leistungen übernehmen. Gegenwärtig würden etwa Transitionsmaßnahmen in Bezug auf körpermodifizierende Operationen, Epilation und Hilfsmittel wie Epithesen, Perücken oder Kompressionswesten nicht auf ärztliche Überweisung oder Rezept von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, heißt es in der Vorlage.

Kurzzeitpflege: Die Linksfraktion fordert eine Stärkung der Entlastungspflege. Der Mangel an Kurzzeitpflegeangeboten sei eklatant und habe sich in den vergangenen Jahren verschärft, heißt es in einem Antrag (19/19639) der Fraktion. Die Abgeordneten fordern unter anderem einen Rechtsanspruch auf ein jährliches Entlastungsbudget für alle Menschen mit anerkanntem Pflegebedarf der Pflegegrade I bis V. Dafür sollten die Leistungen der Verhinderungspflege, der Kurzzeitpflege, der Entlastungsbetrag und mindestens 50 Prozent der Leistungsansprüche der teilstationären Pflege zusammengeführt werden. Außerdem verlangen die Antragsteller, dass der Anspruch auf Kurzzeitpflege erweitert und präzisiert wird. Die Vorlage wird federführend im Gesundheitsausschuss weiterberaten.

Geschlechtergerechtigkeit: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert mehr Geschlechtergerechtigkeit im Gesundheitssystem. Solange hauptsächlich Männer im Gesundheitssystem Entscheidungen träfen und ein männlicher Körper in der Gesundheitsforschung und -versorgung als Norm gelte, kämen Frauen zu kurz, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/27882), der zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Darin fordern die Abgeordneten unter anderem eine paritätische Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsgremien und Führungspositionen des Gesundheitswesens. Ferner müssten geschlechtersensible Qualitätsstandards entwickelt werden. In geschlechterspezifischen Bereichen des Gesundheitssystems müsse die Über-, Unter- und Fehlversorgung behoben werden.

Globale Gesundheit: „Aktionsplan globale Gesundheit – Ziele entschlossen erreichen“ (19/28765) lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion, der federführend im Gesundheitsausschuss beraten wird. Darin fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem dazu auf, bis zum Ende der Legislaturperiode einen Aktionsplan für globale Gesundheit mit konkreten Zielen vorzulegen. Dieser solle als Umsetzungsplan für die neue globale Gesundheitsstrategie dienen. Es habe sich gezeigt, dass in einer vernetzten Welt Gesundheit in all ihren Dimensionen und Facetten global gestaltet werden müsse, um aktuellen Herausforderungen zu begegnen und zukünftige Krisen zu verhindern, schreiben die Antragsteller.

Drug-Checking: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Rechtssicherheit für Drug-Checking schaffen“ (19/28774) wird federführend im Gesundheitsausschuss weiterberaten. Demnach solle durch Änderungen im Betäubungsmittelgesetz klargestellt werden, „dass sowohl stationäres sowie mobiles Drug-Checking (Substanzanalyse) durch die Kooperation kommunaler Drogenberatung/-hilfe und labormedizinischen Einrichtungen weder eine erlaubnispflichtige Handlung noch eine Straftat darstellen“.

Angehörigenpflege: Ebenfalls an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus“ (19/28781). Demnach sollen das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für pflegende Angehörige weiterentwickelt werden. Außerdem sollen Reformen des Arbeitsrechtes auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit hinwirken und Kommunen beim Aufbau von Unterstützungsstrukturen vor Ort unterstützt werden.

Verkehr

Luftverkehr: Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD bringen den Entwurf eines „Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes“ (19/28788) ein. Mit der Vorlage soll durch Bundesmittel die Flugsicherungsorganisation bezuschusst werden. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen.

Gefahrengut: Ebenfalls an den Verkehrsausschuss überwiesen wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (19/28683). Demnach seien redaktionelle Änderungen am Gesetzestext erforderlich.

Straßenverkehr: Auch der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines „Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (19/28684) wird im Verkehrsausschuss weiterberaten. Demnach gelte es, die zentrale Verordnungsermächtigung in Paragraf 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) übersichtlicher zu gestalten. Vielfache Änderungen und Ergänzungen, insbesondere durch kleinschrittige Aufzählungen, Verwendung von Beispielen und Details, erhöhten zudem das Risiko einer falschen Rechtsanwendung beim Verordnungserlass, heißt es darin. Zur Verbesserung der Sanktionierung von Verstößen gegen nationale Genehmigungsvorschriften beziehungsweise europäische Typgenehmigungsvorschriften und zur Schaffung von mehr Normklarheit sollen nun die Paragrafen 23 und die folgenden des Straßenverkehrsgesetzes überarbeitet werden. 

Finanzen

Doppelbesteuerung: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung befasst sich mit dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern „zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen“ (19/28657). Der Gesetzentwurf, der zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen wurde, bezieht sich auf ein Protokoll vom 19. Februar 2021 zur Änderung des Abkommens vom 18. Februar 2011.

Tabaksteuer: Ebenfalls an den Finanzausschuss überwiesen wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (19/28655). Erhitzter Tabak wird derzeit unter Anwendung des Steuertarifs für Pfeifentabak als Rauchtabak besteuert. Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten unterliegen nicht der Tabaksteuer. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, das Tabaksteuermodell ab 2022 fortzuschreiben. Das vom 1. Januar 2011 bis 14. Februar 2016 erstmals angewandte Tabaksteuermodell gewährleistete laut Regierung konstante Tabaksteuereinnahmen von 14,1 bis 14,9 Milliarden Euro pro Jahr. Um die Tabaksteuereinnahmen auch künftig konstant zu halten, soll dieses Tabaksteuermodell ab dem 2022 fortgeführt werden. Für erhitzten Tabak soll ab 2022 eine zusätzliche Steuer eingeführt werden, sodass er künftig wie Zigaretten besteuert wird. Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten sollen ab 1. Juli 2022 der Tabaksteuer unterliegen. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend ab 2022, jährliche Tabaksteuererhöhungen für Zigaretten und Feinschnitt vor. Flankiert werden sollen sie durch die Änderung der bestehenden Mindeststeuer für Zigarren und Zigarillos und für Pfeifentabak zum 1. Januar 2022 und zum 1. Januar 2023.

Kultur und Medien

Stiftung: Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz soll nach dem Willen der FDP als Dachorganisation aufgelöst werden. Die ihr bislang untergeordneten Institutionen Staatliche Museen zu Berlin und die Staatsbibliothek zu Berlin sollten in zwei eigene, neue Stiftungen bürgerlichen Rechts eingebracht werden, fordert die Fraktion in einem Antrag (19/24534). Zur Begründung heißt es, die Marke „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ würde im In- und Ausland nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen. Eine umfassende Reform versetze die einzelnen Einrichtungen der Stiftung künftig in die Lage, eigenverantwortlich, publikumsorientiert und jeweils als sichtbar eigenständige Marke zu agieren. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Kultur und Medien weiterberaten.

Umwelt

Atomenergie: Das von der Bundesregierung eingebrachte 18. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19/28682) wird im federführenden Umweltausschuss weiterberaten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die sich aus dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ergebenden verfassungsrechtlichen Beeinträchtigungen für die betroffenen Energieversorgungsunternehmen behoben und – zusammen mit einem zu schließenden öffentlich-rechtlich Vertrag – alle hiermit verbundenen zwischen den Beteiligten strittigen Rechtsfragen in gegenseitigem Einvernehmen abschließend geregelt werden, heißt es. Zu diesem Zweck seien verschiedenen Energieversorgungsunternehmen in unterschiedlichem Umfang ein konkreter finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen in die Laufzeitverlängerung und für gemäß Anlage 3 Spalte 2 des Atomgesetzes unverwertbare Elektrizitätsmengen zu gewähren. 

Pfand: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Rein in eine Zukunft ohne Müll – Mehrweg und innovative Pfandsysteme fördern“ (19/28782) wird im Umweltausschuss weiterberaten. Demnach soll das Aufkommen an Verpackungsabfall bis zum Jahr 2030 auf 110 Kilogramm pro Kopf halbiert und dann bis zum Jahr 2050 kontinuierlich weiter abgesenkt werden. Auch soll das verbraucherfreundliche Mehrwegsystem bei Getränkeflaschen gestärkt und der Verbrauch von To-go-Lebensmittelverpackungen drastisch gesenkt werden.

Familie

Beteiligung: „Für eine lebendige Demokratie – Beteiligung und Engagement auf Bundesebene stärken“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/27879), der federführend im Familienausschuss beraten wird. Darin verlangen die Antragsteller von der Bundesregierung unter anderem die Schaffung eines „Beteiligungsgesetzes“ als Grundlage für Bürgerbeteiligung auf Bundesebene, eine verantwortliche Position innerhalb der Bundesregierung, die für Bürgerschaftliches Engagement, Demokratie, Partizipation und Zivilgesellschaft zuständig ist sowie ein Online-Beteiligungsportal.

Sport

Abgesetzt: Olympische Spiele: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die geplante Überweisung eines angekündigten Antrags der AfD-Fraktion mit dem Titel „Impfmöglichkeit für die Teilnehmer der Olympischen und Paralympischen Spiele in Tokio 2021 schaffen“ an den Sportausschuss. 

Abgesetzt: Training: Ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt wurde die geplante Überweisung eines weiteren angekündigten Antrags der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes für alle Mannschafts- und Individualsportarten, die im Freien ausgeübt werden können“ an den Sportausschuss. 

Bildung und Forschung

Hochschulen: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Untersuchung zur Bedrohung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit an deutschen Hochschulen umgehend durchführen“ (19/28797) wird federführend im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung weiterberaten. Demnach soll umgehend einen Forschungsverbund berufen werden, der bundesweit eine Studie zur Bedrohung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit an deutschen Hochschulen erstellt.

Kulturförderung: Ebenfalls an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel: „Kultur macht stark – Förderung anpassen, sichern und verstetigen“ (19/28780). Darin fordern die Abgeordneten unter anderem, das Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ über das Jahr 2022 in einer dritten Förderphase mit erhöhten Mitteln fortzuführen. Die Mittel sollen dabei jährlich um 10 Millionen angehoben werden, heißt es. 

(irs/ste/22.04.2021)    

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/13549 - Antrag: Antibiotikaeinsatz in der Geflügelhaltung verringern
    PDF | 243 KB — Status: 25.09.2019
  • 19/19639 - Antrag: Entlastungspflege bundesweit stärken und finanzieren
    PDF | 259 KB — Status: 28.05.2020
  • 19/24534 - Antrag: Strategische Neuausrichtung Stiftung Preußischer Kulturbesitz
    PDF | 271 KB — Status: 20.11.2020
  • 19/26410 - Kleine Anfrage: Auswirkungen der "Strategie für eine nachhaltige und smarte Mobilität" der Europäischen Kommission auf den deutschen Verkehrssektor
    PDF | 200 KB — Status: 03.02.2021
  • 19/27317 - Antrag: Freiwillige Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Rente ausbauen, anstatt die gescheiterte Riester-Rente weiter zu fördern
    PDF | 289 KB — Status: 04.03.2021
  • 19/27879 - Antrag: Für eine lebendige Demokratie - Beteiligung und Engagement auf Bundesebene stärken
    PDF | 287 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27882 - Antrag: Gerechte Gesundheitsversorgung erfordert Gendersensibilität - Frauengesundheit stärken
    PDF | 377 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/28115 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2000 über den Mutterschutz
    PDF | 1 MB — Status: 30.03.2021
  • 19/28399 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 13.04.2021
  • 19/28401 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Marktüberwachung
    PDF | 733 KB — Status: 13.04.2021
  • 19/28402 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes und zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
    PDF | 521 KB — Status: 13.04.2021
  • 19/28404 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes
    PDF | 843 KB — Status: 13.04.2021
  • 19/28405 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Pflanzengesundheit
    PDF | 603 KB — Status: 13.04.2021
  • 19/28406 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
    PDF | 1 MB — Status: 13.04.2021
  • 19/28411 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland, zur Prüfung von Daten multinationaler Unternehmensgruppen zur Sicherung der Qualität der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Wirtschaftsstatistiken und zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 13.04.2021
  • 19/28653 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
    PDF | 2 MB — Status: 19.04.2021
  • 19/28655 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (Tabaksteuermodernisierungsgesetz - TabStMoG)
    PDF | 862 KB — Status: 19.04.2021
  • 19/28657 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 19. Februar 2021 zur Änderung des Abkommens vom 18. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
    PDF | 1 MB — Status: 19.04.2021
  • 19/28658 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
    PDF | 2 MB — Status: 19.04.2021
  • 19/28677 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022)
    PDF | 1 MB — Status: 19.04.2021
  • 19/28680 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über weitere Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts und zur Änderung des Patentkostengesetzes
    PDF | 686 KB — Status: 19.04.2021
  • 19/28681 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
    PDF | 2 MB — Status: 19.04.2021
  • 19/28682 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (18. AtGÄndG)
    PDF | 327 KB — Status: 19.04.2021
  • 19/28683 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
    PDF | 1 MB — Status: 19.04.2021
  • 19/28684 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    PDF | 896 KB — Status: 19.04.2021
  • 19/28685 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (1. EntsorgFondsÄndG)
    PDF | 303 KB — Status: 19.04.2021
  • 19/28765 - Antrag: Aktionsplan globale Gesundheit - Ziele entschlossen erreichen
    PDF | 314 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28773 - Antrag: Kükentöten wirklich beenden - Aufzucht männlicher Küken fördern
    PDF | 237 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28774 - Antrag: Rechtssicherheit für Drug-Checking schaffen
    PDF | 261 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28779 - Antrag: Trans-Gesundheitsversorgung in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufnehmen
    PDF | 255 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28780 - Antrag: Programm "Kultur macht stark" - Förderung anpassen, sichern und verstetigen
    PDF | 311 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28781 - Antrag: Bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus
    PDF | 268 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28782 - Antrag: Rein in eine Zukunft ohne Müll - Mehrweg und innovative Pfandsysteme fördern
    PDF | 283 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28783 - Antrag: Gesundheitlichen Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln verbessern
    PDF | 287 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28788 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
    PDF | 248 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28797 - Antrag: Untersuchung zur Bedrohung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit an deutschen Hochschulen umgehend durchführen
    PDF | 293 KB — Status: 21.04.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Kritik an Regierungs­ent­wurf zur Barriere­freiheit von Produk­ten

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes“ (19/28653, 19/29641) stößt bei Sozial- und Behindertenverbänden auf Kritik. Das wurde am Montag, 17. Mai 2021, während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/29698) unter der Leitung von Dr. Matthias Bartke (SPD) deutlich.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Barrierefreiheit zu vereinheitlichen. Dadurch sollen Menschen mit Behinderungen eine breitere Produktpalette zur Auswahl haben und nicht länger auf den Kauf teurer Spezialprodukte angewiesen sein, schreibt die Regierung.

„Bis 2030 sollte alles barrierefrei sein“

Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) sprach von einer mutlosen Minimalumsetzung der europäischen Vorgaben. Im Interesse der Grundrechte von Menschen mit Behinderungen hätte viel mehr getan werden müssen. Möller forderte unter anderem, die vorgesehenen Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren – beginnend ab 2025, also teils bis 2040 geltend – abzukürzen. 

Dieser Forderung schloss sich Dr. Sabine Bernot von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte an. Die Fristen seien viel zu lang. Erfahrungen zeigten, dass solche Fristen auch bis zum Ende ausgenutzt würden. „Bis 2030 sollte alles barrierefrei sein“, forderte sie. Bernot sprach sich zudem für die Streichung oder starke Einschränkung der Ausnahmeklauseln aus. Zugleich verlangte sie, auch Kleinstunternehmen zu Barrierefreiheit zu verpflichten und entsprechende Förderungen bereit zu stellen. 

Vorgaben wie in den USA gefordert

Dr. Sigrid Arnade vom Verein Liga Selbstvertretung forderte klare gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit, wie es sie in den USA seit 1990 gebe, „ohne dass dort die Wirtschaft Pleite gegangen ist“. Stattdessen versuche es die Bundesregierung mit Maßnahmen wie Sensibilisierung und Überzeugungsarbeit, die schon seit 30 Jahren nichts gebracht hätten. Für Menschen mit Behinderungen, so Arnade, sei Alltag, was alle Bürger mit dem Corona-Lockdown erleben müssten. Sie müssten im Barriere-Lockdown verharren, „weil auf Maßnahmen gesetzt wird, die sich längst als untauglich erwiesen haben“. 

Martin Danner vom Verein BAG Selbsthilfe forderte eine zentral organisierte Marktüberwachung durch Behörden, die ohnehin mit den jeweiligen Sachverhalten befasst seien. Diese dürften keinen Ermessensspielraum haben, wenn Dienstleistungen nicht den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Dahingehende „Kann-Regelungen“ in dem Gesetz müssten durch verpflichtende Bestimmungen ersetzt und die Übergangsfristen verkürzt werden, verlangte er. 

„Vorgesehene Regelungen sind nicht richtlinienkonform“

Aus Sicht von Dorothee Czennia vom VdK-Bundesverband darf es überhaupt keinen Ermessensspielraum in der Frage geben, ob im Bereich der Dienstleistungen Maßnahmen zur Barrierefreiheit durchzuführen sind. Verzichte man auf Sanktionen für den Fall, dass die Dienstleistungen weiterhin nicht barrierefrei angeboten werden, konterkariere man das Ziel des Gesetzes, sagte sie. Die in den Gesetzentwurf aufgenommenen „Kann-Regelungen“ seien nicht richtlinienkonform, sagte Czennia. 

Der Einzelsachverständige Klaus-Peter Wegge bewertete die Übergangsfristen „vor allem im Automatenbereich“ als relativ lang. Gleichwohl halte er eine Verkürzung für nicht sinnvoll. Die „Lebenserwartung“ eines Automaten liege bei etwa zehn Jahren. Daher sehe er das Thema entspannt. Werde das Gerät ersetzt, sei die neue Regelung zur Barrierefreiheit ohnehin gültig. Als „ineffizient und nicht zielführend“ bewertet Wegge den Ansatz der Marktüberwachung auf Länderebene. Für den Endverbraucher sei es deutlich transparenter, wenn es nur genau eine Anlaufstelle geben würde, „denn er kann nicht unbedingt wissen, welches Bundesland für das fragliche Produkt zuständig ist“, sagte er.

Die in der Anlage zu dem Gesetz getroffenen Bestimmungen zur Überwachungsmethodik und zur Stichprobenauswahl der konkreten Objekte im Rahmen der Überwachung von Dienstleistungen sind nach Auffassung des Einzelsachverständigen Michael Wahl für die Umsetzung der Marktüberwachung sinnvoll. Durch die technologieneutrale Herangehensweise bei gleichzeitiger Beachtung der Barrierefreiheitsprinzipien der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit sei eine auf die digitale Barrierefreiheit fokussierte und gleichzeitig für alle dynamischen Fortentwicklungen des digitalen Umfeldes offene Marktüberwachungstätigkeit möglich, urteilt er.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung führt in ihrem Gesetzentwurf aus,  dass europäische Firmen derzeit uneinheitliche und teilweise widersprüchliche nationale Auflagen zur Barrierefreiheit beachten müssten. Deshalb könnten sie „das Potenzial des Binnenmarkts“ nicht ausschöpfen. Es sei an der Zeit, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Durch die Vorgabe der Barrierefreiheit sollen Menschen mit Behinderungen eine breitere Produktpalette zur Auswahl haben und nicht länger auf den Kauf teurer Spezialprodukte angewiesen sein.

Die EU-Richtlinie 2019 / 882 wird, soweit dies nicht bereits in anderen Gesetzen geschehen ist, im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt. Soweit die Richtlinie den Zugang zu audiovisuellen Diensten erfasst, wird sie im Medienstaatsvertrag umgesetzt. Die Vorgaben der Barrierefreiheit bei der Beantwortung von Notrufen sind bereits durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2018 / 1972 in deutsches Recht übergegangen, und zwar durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, wie die Bundesregierung mitteilt.

Vorgesehen ist außerdem eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die Vorgabe, dass sowohl bei den obersten Landesbehörden für Arbeitsschutz als auch bei den Arbeitsschutzbehörden Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz zu bilden sind, wird in das Ermessen der Länder gestellt. Sie können damit bei Bedarf eingerichtet werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Für den Bundesrat enthält der Gesetzentwurf diverse Regelungen, die zusätzliche Kosten für die Länder auslösen. Der im Gesetzentwurf geschätzte, jährliche Erfüllungsaufwand durch die zusätzlichen Pflichten im Rahmen der Marktüberwachung in Höhe von rund 4,9 Millionen Euro für die Länder wird als nicht ausreichend angesehen, heißt es in seiner Stellungnahme (19/29641). Vor dem Hintergrund, dass ein neuer Schutzbereich im Rahmen der Marktüberwachung einzurichten sei, erscheine dieser Betrag als zu gering angesetzt. Die Länderkammer recht mit einer enormen Mehrbelastung für die Länder. Diese Mehrbelastung sei im Gesetzentwurf nicht durch eine valide Kostenfolgenabschätzung unterlegt. 

Die Bundesregierung ist in ihrer Gegenäußerung der Ansicht, sie habe eine valide Kostenschätzung des Erfüllungsaufwandes vorgelegt. Eine erneute Schätzung würde zu keinen weitergehenden Ergebnissen führen. Die Marktüberwachung von Produkten und Dienstleistungen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit stelle eine neue Aufgabe für die Verwaltung dar, deren Umfang zum jetzigen Zeitpunkt lediglich geschätzt werden könne. Das Statistische Bundesamt habe sich bei der Schätzung des jährlichen und einmaligen Erfüllungsaufwandes der Länder an den Eckdaten und Fallzahlen aus dem Bereich der Marktüberwachung im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes orientiert. (hau/che/vom/17.05.2021)

Dokumente

  • 19/28653 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
    PDF | 2 MB — Status: 19.04.2021
  • 19/29641 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes - Drucksache 19/28653 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 303 KB — Status: 12.05.2021
  • 19/29698 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Oliver Luksic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/27760 - Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen
    PDF | 275 KB — Status: 17.05.2021

Tagesordnung

  • 125. Sitzung am Montag, den 17. Mai 2021, 10:30 Uhr - öffentlich via Live-Übertragung

Protokolle

  • 125. Sitzung - Wortprotokoll

Stellungnahmen

  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
  • Stellungnahme von der Bundesagentur für Arbeit
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - LIGA Selbstvertretung c/o NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - BAG Selbsthilfe e.V.
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Monitoring-Stelle UN-BRK Deutsches Institut für Menschenrechte
  • Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Michael Wahl, Berlin
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Klaus-Peter Wegge, Berlin
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen
  • unverlangte Stellungnahme - Sozialverband Deutschland (SoVD)
  • unverlangte Stellungnahme - Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)
  • unverlangte Stellungnahme - Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
  • unverlangte Stellungnahme - Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.
  • Stellungnahme vom Deutschen Gewerkschaftsbund
  • unverlangte Stellungnahme - Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
  • unverlangte Stellungnahme - ISL e.V.
  • unverlangte Stellungnahme - ISL e.V. - Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
  • unverlangte Stellungnahme - SOZIALHELDEN e.V.
  • unverlangte Stellungnahme - Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.
  • unverlangte Stellungnahme - Bundessteuerberaterkammer KdöR
  • unverlangte Stellungnahme - Deutscher Behindertenrat

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Barrierefreiheit und Künstlersozialkasse angepasst

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, einen Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (19/28653) beschlossen. Die Vorlage wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und Die Linke angenommen. Im Rahmen der Abstimmung wurde zudem eine Entschließung der Koalitionsfraktionen angenommen. Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen“ (19/24633) mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der FDP. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/29893) zugrunde. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung lagen zudem eine Stellungnahme des Bundesrates und eine Gegenäußerung der Bundesregierung (19/29641) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

In dem Entwurf führt die Regierung aus, dass europäische Firmen derzeit uneinheitliche und teilweise widersprüchliche nationale Auflagen zur Barrierefreiheit beachten müssten. Deshalb könnten sie „das Potenzial des Binnenmarkts“ nicht ausschöpfen. Es sei an der Zeit, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Durch die Vorgabe der Barrierefreiheit sollen Menschen mit Behinderungen eine breitere Produktpalette zur Auswahl haben und nicht länger auf den Kauf teurer Spezialprodukte angewiesen sein.

Die Richtlinie (EU) 2019 / 882 wird, soweit sie nicht schon in anderen Gesetzen umgesetzt wurde, im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt. Soweit der Zugang zu audiovisuellen Diensten von der Richtlinie erfasst ist, wird er im Medienstaatsvertrag umgesetzt. Die Vorgaben der Barrierefreiheit bei der Beantwortung von Notrufen werden bereits im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018 / 1972 durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes in deutsches Recht übertragen. Vorgesehen ist außerdem eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die Vorgabe, dass sowohl bei den obersten Landesbehörden für Arbeitsschutz als auch bei den Arbeitsschutzbehörden Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz zu bilden sind, wird in das Ermessen der Länder gestellt. Sie können damit bei Bedarf eingerichtet werden.

Anpassung der Künstlersozialversicherung

Mit der Regelung wird zudem der Bund ermächtigt, an die Künstlersozialkasse im Jahr 2022 einen ergänzenden Zuschuss für die Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz in Höhe von über 84 Millionen Euro zu leisten, um negative Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Abgabesatz der Künstlersozialabgabe auszugleichen.

Der Entlastungszuschuss des Bundes soll sicherstellen, dass der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe auch für das Jahr 2022 stabil bei 4,2 Prozent gehalten werden kann. Dadurch soll die Liquidität der Unternehmen in Anbetracht des zu erwartenden unverminderten Fortdauerns der Covid-19-Pandemie bis weit in das Jahr 2021 nicht zusätzlich mit einem Anstieg der Künstlersozialabgabe belastet und ein nach dem Ende der Krise einsetzender wirtschaftlicher Aufschwung dadurch nicht behindert werden.

Entschließung beschlossen

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD sehen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf und bringen deshalb eine Entschließung ein. So fordern sie unter anderem, dass die Bundesregierung dem Bundestag den Bericht über Fortschritte bei der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sowie zu Auswirkungen des Barrierefreiheitsgesetzes auf Wirtschaftsakteure und Menschen mit Behinderungen zuleitet, den sie regelmäßig bei der Europäischen Kommission einreicht.

Außerdem solle die Bundesregierung dafür sorgen, dass Beratungsangebote zur Barrierefreiheit für Kleinstunternehmen „hinreichend bekannt“ gemacht werden. Auch solle sie auf die Länder einwirken, sodass diese „ihre Anstrengungen beim Abbau von baulichen Barrieren, insbesondere im privatwirtschaftlichen Bestand“ intensivieren.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern, Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und Barrierefreiheit umfassend umzusetzen. In ihrem Antrag (19/24633) stellen sie fest: „Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert. Barrieren aller Art verhindern gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung: Das geschieht beispielsweise durch bauliche Hürden in Gebäuden, kompliziert zu handhabende Gegenstände, die Gestaltung von Medien, das Design von digitalen Angeboten und von Benutzeroberflächen im Internet, Treppenstufen in Veranstaltungsräumen oder Kommunikationsformen, die nicht jede und jeder versteht.“

Gemäß den Vorstellungen der Grünen sollen unter anderem privatwirtschaftliche Anbieter von Produkten und Dienstleistungen gesetzlich zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet werden, wenn sie kommerzielle Güter und Dienstleistungen anbieten, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Außerdem soll der Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf sämtliche Einrichtungen des Bundes erweitert und auch Empfänger von Projektförderungen zur Einhaltung des BGG verpflichtet werden. In dem Antrag geht es darüber hinaus um den Abbau baulicher Barrieren und um die Förderung barrierefreien Wohnraums, um barrierefreie Mobilität und um den umfassenden Zugang zu Medienangeboten. (che/sas/20.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Kerstin Griese

Kerstin Griese

© DBT/ Inga Haar

Griese, Kerstin

Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales

Uwe Witt

Uwe Witt

© Uwe Witt

Witt, Uwe

AfD

Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

Jens Beeck

Jens Beeck

© DBT/ Inga Haar

Beeck, Jens

FDP

Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Inga Haar

Pellmann, Sören

Die Linke

Corinna Rüffer

Corinna Rüffer

© Corinna Rüffer/ Yousef Hakimi

Rüffer, Corinna

Bündnis 90/Die Grünen

Angelika Glöckner

Angelika Glöckner

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Glöckner, Angelika

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/24633 - Antrag: Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen - Barrierefreiheit umfassend umsetzen
    PDF | 289 KB — Status: 24.11.2020
  • 19/28653 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
    PDF | 2 MB — Status: 19.04.2021
  • 19/29641 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes - Drucksache 19/28653 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 303 KB — Status: 12.05.2021
  • 19/29893 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28653, 19/29641 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Anja Hajduk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24633 - Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen - Barrierefreiheit umfassend umsetzen
    PDF | 617 KB — Status: 19.05.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Aumer, Peter (CDU/CSU)


Gesetzentwurf 19/28653, 19/29641 (Beschlussempfehlung 19/29893 Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/29893 Buchstabe b (Entschl annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/29893 Buchstabe c (Antrag 19/24633 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-pa-arbeit-soziales-barrierefreiheit-840416

Stand: 18.05.2025