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Gesundheit

Vorschläge der Grünen zur Pflege­versi­cherung erörtert

Angesichts der stark steigenden Pflegekosten werden die Rufe nach einer finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen lauter. Redner aller Fraktionen machten am Freitag, 8. November 2019, in einer Debatte über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Pflegeversicherung verlässlich und solidarisch gestalten – Die doppelte Pflegegarantie umsetzen“ (19/14827) deutlich, dass die Pflegeversicherung reformiert werden muss, um vor dem Hintergrund des demografischen Wandels die Kosten nicht ausufern zu lassen und eine angemessene soziale Versorgung zu sichern. Vor allem die hohen Eigenanteile in Pflegeheimen wurden als Problem benannt, aber auch unzulängliche Angebote in der ambulanten Pflege. Der Bundestag überwies den Antrag zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss.

Antrag der Grünen

Bei den Konzepten gehen die Vorstellungen der Fraktionen aber weit auseinander. Die Grünen fordern in ihrem Antrag eine doppelte Pflegegarantie. So solle der Eigenanteil, den Pflegebedürftige monatlich tragen, festgeschrieben werden. Für die stationäre Pflege solle der Eigenanteil unterhalb der derzeit durchschnittlich 690 Euro gedeckelt werden. Die Pflegeversicherung solle alle darüber hinausgehenden Versorgungskosten tragen.

Flankierend dazu sollen die Kosten für die medizinische Behandlungspflege von der Krankenversicherung übernommen werden. Neu eingeführt werden solle ein Steuerzuschuss des Bundes für die Pflegeversicherung, um versicherungsfremde Leistungen zur sozialen Sicherung der pflegenden Angehörigen auszugleichen. Die Grünen fordern weiter die Einführung einer solidarischen Pflege-Bürgerversicherung.

Grüne: Pflegeversicherung schnell reformieren

Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen) sagte in der Debatte, Menschen, die auf Pflege angewiesen seien, und deren Angehörige bräuchten dringend Hilfe. Die Pflegeversicherung müsse möglichst schnell reformiert werden. Die Eigenanteile in den Pflegeheimen stiegen seit Jahren. Gehaltssteigerungen für Fachkräfte, die zu begrüßen seien, gingen zulasten der Pflegefälle und ihrer Familien.

Die Folge davon sei, dass die Betroffenen in Sozialhilfe und Hilfe zur Pflege abrutschten. Das Leben im Pflegeheim dürfe aber kein Armutsrisiko sein. Eine massive Unterversorgung gebe es auch in der ambulanten Pflege. Die Grünen-Politikerin appellierte an die anderen Fraktionen, gemeinsam ein Konzept für eine Reform der Pflege rasch umzusetzen.

Linke: Angebote für die Kurzzeitpflege fehlen

Harald Weinberg (Die Linke) unterstützte die Forderung und sprach von einem „äußerst interessanten Antrag“ der Grünen. So sei es nicht akzeptabel, dass Lohnerhöhungen in der Pflege zulasten der Bewohner in Pflegeheimen gingen. Auch könnten viele Betroffene aus Kostengründen nicht alle Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, die sie eigentlich bräuchten.

Ein Problem sei zum Beispiel der Mangel an Angeboten für die Kurzzeitpflege. Eine umfassende Reform der Pflegeversicherung sei nötig und auch finanzierbar, etwa über eine solidarische Pflegevollversicherung.

FDP: Eigenvorsorge stärken

Dem widersprach ausdrücklich Nicole Westig (FDP), die dafür warb, an der Teilleistungsversicherung festzuhalten und die Eigenvorsorge zu stärken. Das Konzept der Grünen würde schnell an die Grenzen der Finanzierbarkeit stoßen, sagte sie voraus. Die dann steigenden Beiträge seien aber weder nachhaltig noch sozial. Das eigentliche Problem der Pflegeversicherung sei die fehlende Kapitaldeckung. Nur über das Umlageverfahren sei die Finanzierung langfristig nicht zu schaffen. Auch eine generelle Deckelung der Eigenanteile sei nicht dauerhaft zu finanzieren.

Allerdings sei die Sorge vor steigenden Eigenanteilen berechtigt. Auch sollte die medizinische Behandlungspflege wieder von der Krankenversicherung übernommen werden. Zudem sollte mehr Geld in den  Pflegevorsorgefonds investiert werden.

AfD: Jungen Leuten finanziell mehr Luft lassen

Auf das Kostenrisiko in der Pflegeversicherung machte auch Jörg Schneider (AfD) aufmerksam. Schon jetzt fehlten 3,5 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. Die Pflegekosten stiegen weiter durch mehr Pflegekräfte und höhere Löhne. Es werde somit teuer für die Steuerzahler und Beitragszahler.

Schneider forderte, jüngeren Leuten finanziell mehr Luft zu lassen, um selbst Vorsorge zu treffen. Es mache keinen Sinn, die Jungen mit höheren Beiträgen noch zusätzlich zu belasten.

CDU/CSU: Historische Leistungsausweitung 

Sprecher von CDU/CSU und SPD wiesen auf die bereits erreichten Verbesserungen in der Pflege hin, räumten aber weiteren Reformbedarf ein, um die langfristige Finanzierung zu sichern. Erwin Rüddel (CDU/CSU) sprach von einer „historischen Leistungsausweitung“, die in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebracht worden sei. Gleichwohl sei es „unerlässlich, die Eigenanteile in der stationären Pflege auf einen zumutbaren Betrag einzugrenzen“. Gefragt seien kreative Lösungen, da die Eigenanteile in den Ländern stark variierten.

Rüddel betonte, die Pflegeversicherung sei eine Teilkasko- und keine Vollversicherung, daher sei auch künftig Eigenverantwortung gefragt. Denkbar wäre ein Zuschuss über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder Steuermittel. Rüddel kündigte ein Konzept für 2020 an.

SPD: Pflegeversicherung weiterentwickeln

Heike Baehrens (SPD) stellte fest, dass sich die Pflege nun immerhin zu einem Topthema entwickelt habe. Mit dem Sofortprogramm für mehr Personal in Krankenhäusern und Heimen, der refinanzierten Tarifbezahlung für Pfleger und der Konzertierten Aktion Pflege sei schon viel erreicht worden. Derzeit laufe die Ausbildungsoffensive für Pflege, zudem sei der Weg frei für Tarifverträge. Nun gehe es darum, die Pflegeversicherung weiterzuentwickeln.

Es sei richtig, die Eigenanteile in der stationären Pflege zu deckeln und die Behandlungspflege auf die GKV zu verlagern. Sie warb außerdem dafür, insbesondere jene Pflegefälle im Blick zu behalten, die besondere Bedarfe hätten und auf eine lange stationäre Versorgung angewiesen seien. Hier sei viel Solidarität gefragt. (pk/08.11.2019)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

© Kordula Schulz-Asche/ Tom Schweers

Schulz-Asche, Kordula

Bündnis 90/Die Grünen

Erwin Rüddel

Erwin Rüddel

© Erwin Rüddel/ Tobias Koch

Rüddel, Erwin

CDU/CSU

Jörg Schneider

Jörg Schneider

© Jörg Schneider

Schneider, Jörg

AfD

Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

Nicole Westig

Nicole Westig

© Nicole Westig/ Laurence Chaperon

Westig, Nicole

FDP

Harald Weinberg

© DBT/Stella von Saldern

Weinberg, Harald

Die Linke

Erich Irlstorfer

Erich Irlstorfer

© Erich Irlstorfer/Foto Krammer

Irlstorfer, Erich

CDU/CSU

Ulrich Oehme

Ulrich Oehme

© Ulrich Oehme/ Anja Stewig Penig

Oehme, Ulrich

AfD

Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

© Sabine Dittmar/ Photothek Media Lab

Dittmar, Sabine

SPD

Dr. Wieland Schinnenburg

Dr. Wieland Schinnenburg

© Dr. Wieland Schinnenburg/ Burgis Wehry

Schinnenburg, Dr. Wieland

FDP

Roy Kühne

Roy Kühne

© DBT/ Thomas Trutschel

Kühne, Dr. Roy

CDU/CSU

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/14827 - Antrag: Die Pflegeversicherung verlässlich und solidarisch gestalten - Die doppelte Pflegegarantie umsetzen
    PDF | 375 KB — Status: 06.11.2019
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/14827 beschlossen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Januar 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Recht

Betrugsbekämpfung: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (19/25631) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Entsprechend dem Ziel der Richtlinie diene der Entwurf einer Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des unbaren Zahlungsverkehrs, heißt es in der Vorlage. Die EU-Richtlinie 2019 / 713 vom 17. April 2019 enthält dem Entwurf zufolge Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Strafen zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln. Sie sei am 30. Mai 2019 in Kraft getreten und müsse bis zum 31. Mai 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden, so die Regierung. Das geltende deutsche Recht entspreche bereits weitgehend den Vorgaben der Richtlinie, heißt es weiter. Die noch erforderlichen Gesetzesänderungen sollen vorgenommen werden, indem vor allem die Straftatbestände der Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln und des Computerbetrugs erweitert werden und ein Straftatbestand der Vorbereitung des Diebstahls oder der Unterschlagung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten geschaffen wird. 

Elektronische Beweismittel: Die Fraktion Die Linke steht dem Vorschlag für eine EU-Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (Ratsdokument 8110 / 18) kritisch gegenüber und hat einen diesbezüglichen Antrag (19/10281) eingebracht. Danach soll der Bundestag feststellen, dass der Verordnungsvorschlag mit dem Ziel, in der EU grenzüberschreitend elektronische Beweismittel einfacher und schneller zu gewinnen, aus grund- und datenschutzrechtlicher Sicht abzulehnen ist. Zudem sei der Vorschlag überflüssig, da zeitgleich auch der Europarat über die schnellere Herausgabe elektronischer Beweismittel verhandle, heißt es weiter. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, unter anderem das Inkrafttreten der Verordnung zu verhindern, den Verordnungsvorschlag in den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene abzulehnen und andere Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, ebenso zu handeln. Die Vorlage soll federführend im Rechtsausschuss beraten werden.

Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen: „Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen eindämmen, Betroffene entschädigen“ lautet der Titel eines Antrags der Linken (19/25352), der ebenfalls federführend im Rechtsausschuss beraten werden soll. Die Abgeordneten wollen, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Strafprozessordnung so ändert, dass die Regelungen zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geändert werden. Zudem solle eine Entschädigung festgelegt werden. Eine Tatprovokation sei mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar, heißt es in dem Antrag unter Verweis auf die Verurteilung Deutschlands durch den EGMR wegen eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Urteil sei aufgrund zweier Strafurteile deutscher Gerichte wegen Betäubungsmitteldelikten ergangen, zu denen die Verurteilten in rechtsstaatswidriger Weise provoziert worden seien, weswegen diese Klage beim EGMR eingereicht hätten.

Digitale Gewalt gegen Frauen: „Digitale Gewalt gegen Frauen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/25351), der federführend im Rechtsausschuss beraten werden soll. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich bei den Ländern dafür einzusetzen, dass „besondere Zuständigkeiten für die Strafverfolgung der digitalen Gewalt geschaffen werden“, etwa durch Spezialdezernenten und Staatsanwaltschaften mit entsprechender technischer Ausstattung und Ermittlungskompetenzen. Auch Frauen-, Mädchen- und LSBTIQ-Gewaltberatungsstellen und Frauenhäuser müssten mit mehr Personal mit spezifischen Kompetenzen, Ressourcen für Weiterbildung und technischer Infrastruktur für den zeitgemäßen Schutz der Daten ausgestattet werden, heißt es in dem Antrag weiter.

Ernährung und Landwirtschaft

Lebensmittelverschwendung: „Lebensmittelverschwendung in Deutschland nachhaltig reduzieren“ fordert die AfD in einem Antrag (19/26222), der federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten werden soll. Demnach soll unter anderem die Abgabe überschüssiger Lebensmittel des Lebensmitteleinzelhandels und von Großmärkten an gemeinnützige Organisationen durch steuerliche Anreize gefördert werden, die diese an Bedürftige verteilen.

Weideschutz: Ein weiterer Antrag der AfD, der ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss weiterberaten werden soll, will den „Weidetierschutz verbessern“ und „tödliche Wolfsangriffe reduzieren“ (19/26230).

Forstliches Vermehrungsgut: „Verwendung von hochwertigem forstlichem Vermehrungsgut fördern“ (19/26231) lautet der Titel eines weiteren AfD-Antrags, der den Landwirtschaftsausschuss beschäftigen wird. Darin fordern die Abgeordneten unter anderem, „die Züchtungsstrategie unter der Verwendung weiterer stabiler Baumarten zu erweitern“. Als Beispiele nennen sie den Spitzahorn, die Schwarznuss oder die Vogelkirsche.

Forstliche Praxis: Ein vierter AfD-Antrag mit landwirtschaftspolitischem Inhalt ist mit „Demografische Krise in der forstlichen Praxis und Forschung durch längerfristige Projektstellen kompensieren“ (19/26224) überschrieben. Demnach sollen unter anderem für Bundesforsten, sowie forstliche Forschungs- und Entwicklungsinstitute Dauerstellen durch Festanstellungen von mindestens zehn bis 15 Jahren Laufzeit geschaffen werden. Auch diese Vorlage wird im Landwirtschaftsausschuss federführend weiterberaten werden.

Finanzen

Umsatzsteuer: Die FDP will mit einem Antrag „Liquidität schaffen“ und „Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen erlassen“ (19/26193). Federführend soll der Finanzausschuss die Initiative weiterberaten. Demnach solle durch die Veröffentlichung eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums bundesweit einheitlich dafür Sorge getragen werden, „dass Unternehmen, die nachweislich unmittelbar und erheblich von der Pandemie betroffen sind, ihre Sondervorauszahlung für den Veranlagungszeitraum 2021 niedriger oder gegebenenfalls auf null Euro herabzusetzen können“.

Wirtschaft

Infrastruktur: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des GRW-Gesetzes vorgelegt, mit dem vor allem strukturschwache Kommunen beim Straßenausbau unterstützt werden sollen. Die Vorlage soll federführend im Wirtschaftsausschuss beraten werden. Man wolle dazu beitragen, dass an sich sinnvolle Gewerbegebietsentwicklungen eher umgesetzt werden können sowie ausgebaute Gewerbegebiete befriedigend genutzt werden, weil die Finanzierung des notwendigen Straßenausbaus zur Herstellung einer bedarfsgerechten Straßenanbindung gesichert ist, heißt es zur Begründung im „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GRW-Gesetzes“ (19/25632). GRW steht für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Die Bundesregierung verspricht sich davon gute Voraussetzungen zur Ansiedlung neuer oder zur Expansion bereits vorhandener Unternehmen in strukturschwachen Regionen. Die Neuregelung ist den Angaben zufolge notwendig, weil das bisherige Recht eine Förderung der Anbindung eines Gewerbegebiets an das überregionale Straßennetz verhindert – genau dies soll jetzt geändert werden. Der Bundesrat hegt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf.

Jahresgutachten des Sachverständigenrats 2020/21: Das Jahresgutachten 2020/2021 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (19/24330) soll federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten werden. In dem Gutachten rechnen die Wirtschaftsweisen damit, dass die deutsche Wirtschaft aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr um 5,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr schrumpft. Damit korrigiert das Gremium eine Prognose aus dem Frühsommer nach oben; damals waren die Wirtschaftsweisen noch von einem Minus von 6,5 Prozent ausgegangen. Das Vorkrisenniveau des vierten Quartals 2019 dürfte allerdings nicht vor Anfang des Jahres 2022 erreicht werden, erklärt der Sachverständigenrat weiter. Bei seiner Prognose geht er davon aus, dass das Infektionsgeschehen mit begrenzten Eingriffen unter Kontrolle gehalten werden kann – ohne umfangreichen Shutdown oder wesentliche Störungen internationaler Lieferketten. Zugleich mahnt das Gremium, die langfristigen Herausforderungen im Blick zu halten: Digitalisierung und die geplante Reduktion von Treibhausgasen würden zu Strukturveränderungen und Transformationen in der Wirtschaft führen. „Die Wirtschaftspolitik sollte die Chancen ergreifen und die Rahmenbedingungen für eine widerstandsfähige und zukunftsorientierte Wirtschaft schaffen“, heißt es in dem Gutachten.

Jahreswirtschaftsbericht: Die Bundesregierung legt den Jahreswirtschaftsbericht 2021 (19/26210) vor, der federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten werden soll. Darin korrigiert sie ihre Wachstumsprognose für das laufende Jahr. Statt wie bisher mit 4,4 Prozent rechnet das Bundeswirtschaftsministerium nun mit einem Wachstum von drei Prozent. „Die weitere wirtschaftliche Entwicklung wird weiterhin maßgeblich vom Pandemieverlauf und von den Maßnahmen zur Eindämmung beeinflusst“, heißt es in dem Bericht. Die Arbeitslosenquote soll der Prognose zufolge 2021 leicht auf 5,8 Prozent sinken, die Zahl der Beschäftigten stagnieren. Für 2021 wird zudem mit einer deutlich anziehenden Inlandsnachfrage gerechnet. Die Exporte dürften nach dem Zehn-Prozent-Einbruch 2020 um 6,4 Prozent zulegen, schätzt das Ministerium weiter. In dem Bericht geht es ferner um Maßnahmen, die die Corona-Folgen für Wirtschaft und Unternehmen abfedern sollen, um Eckpunkte in den Bereichen Klimaschutz und Strukturwandel sowie um volkswirtschaftliche Analysen.

Einkaufszeiten für Risikogruppen: „Einführung besonderer Einkaufszeiten für ältere Menschen und Risikogruppen“ – so ist ein Antrag der AfD (19/26229) überschrieben, der Wirtschaftsausschuss federführend beraten werden soll.

Umwelt

Klimaschutz: „Personelle Umsetzungsstrategie des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung“ haben die Grünen einen Antrag (19/26218) betitelt, der im federführenden Umweltausschuss weiterberaten werden soll. Dem Antrag zufolge solle unter anderem „zeitnah eine wissenschaftliche Analyse zum Fachkräftebedarf für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 durch ein unabhängiges und sektorenübergreifend aufgestelltes Institut“ erstellt werden.

Auswärtiges

Atomwaffenverbotsvertrag I: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, dem Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen beizutreten. Dieser am 21. Januar 2021 in Kraft tretende Vertrag schließe die Lücke, die der in den 1960er-Jahren verhandelte und 1970 in Kraft getretene Atomwaffensperrvertrag offen gelassen habe und sei ein wichtiger Schritt hin zur Vision einer atomwaffenfreien Welt, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/25811), der federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden soll. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, die Voraussetzungen für einen Beitritt Deutschlands zu schaffen und sich dafür einzusetzen, dass auch andere Nato-Partner dem Vertrag beitreten. Die Abgeordneten schlagen der Bundesregierung außerdem vor, wenigstens als Gast an den zukünftigen Staatentreffen der Mitglieder des Atomwaffenverbotsvertrags der Vereinten Nationen teilzunehmen, solange ein Vertragsbeitritt „aufgrund der Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf deutschem Boden noch nicht möglich ist“.

Atomwaffenverbotsvertrag II: Die Fraktion Die Linke dingt in einem Antrag auf einen Beitritt der Bundesrepublik zum Atomwaffenverbotsvertrag (19/26172). Der Antrag soll im Auswärtigen Ausschuss federführend beraten werden. Demnach solle umgehend die nukleare Teilhabe im Rahmen der Nato beendet werden. Die Atomwaffen sollten von deutschem Boden abgezogen werden.

Jemen: Die Friedensbemühungen im Jemen zu intensivieren, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/26220), der die humanitäre Lage in dem Land verbessern helfen soll. So solle etwa im europäischen Verbund das Gespräch mit der neuen US-Administration gesucht werden, „um arbeitsteilig und unter enger Miteinbeziehung Kuwaits und Omans die VN-Waffenstillstands- und Friedensgespräche voranzubringen“, heißt es. Die Vorlage soll federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden.

Gesundheit

Corona-Risikogruppen: „Strategie der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verbessern – Risikogruppen besser schützen“: Ein mit diesem Titel überschriebener Antrag der AfD (19/26223) soll federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden. Demnach soll unter anderem Maßnahmen veranlasst werden, die Risikogruppen im Alltagsleben einen erhöhten Schutz vor der Infektion mit dem Coronavirus bieten.

Alkoholschäden: Ungeborene Kinder vor schweren Schäden durch Alkohol zu schützen, fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/26118), der federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden soll. Demnach soll zeitnah eine Aufklärungskampagne durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veranlasst werden, in der die gesamte Bevölkerung über die Gefahren des Alkoholkonsums während der Schwangerschaft informiert wird.

Gesundheitsversorgung: Die Bekämpfung vernachlässigter Tropenkrankheiten als Hebel zur allgemeinen Gesundheitsversorgung ist Thema eines Antrags der FDP (19/26119), der das sogenannte Ziel 3 der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung verwirklichen helfen soll. Die Verabschiedung der Sustainable Development Goals (SDGs) im Jahr 2015 habe einen Paradigmenwechsel für die globale Gesundheitspolitik, weg von losgelösten Zielen hin zu systematischen Ansätzen, eingeleitet. Im Zentrum des Gesundheitsziels 3 (SDG 3) „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“ steht ein universeller Zugang zur allgemeinen Gesundheitsversorgung. Federführend wird der Gesundheitsausschuss den Antrag beraten.

Cannabis: Ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten werden soll ein Gesetzentwurf der FDP „zur Änderung des Verfahrens bei der Verordnung von Cannabis nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ (19/26181). Verpflichtende Genehmigungsverfahren vor einer Behandlung von Patienten mit Cannabis seien nicht zeitgemäß und führten zu hohen Aufwänden bei Ärzten und Krankenkassen, kritisieren die Liberalen in ihrem Entwurf. Sie plädieren deshalb für ein freiwilliges Genehmigungsverfahren, „das Ärzte wirkungsvoll vor Regressen schützt“.

Patientenberatung: Ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Eine starke Stimme für Patientinnen und Patienten – Patientenstiftung gründen und Unabhängige Patientenberatung reformieren“ (19/25382) soll ebenfalls im Gesundheitsausschuss weiterberaten werden. Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass die Beratung unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sei. Dazu seien eine verlässliche und gemeinnützige Trägerschaft sowie eine dauerhafte Finanzierung nötig, schreiben die Grünen in ihrem Antrag. 

Obdachlosigkeit I: Ein Antrag der FDP sieht vor, „obdachlose Menschen in der Corona-Pandemie nicht zu vergessen“ (19/26184). Der Gesundheitsausschuss wird sich federführend mit der Vorlage befassen. Mit dem Antrag will die FDP unter anderem Maßnahmen treffen lassen, durch die das Infektionsrisiko in Einrichtungen der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe minimiert werden. 

Obdachlosigkeit II: Die AfD fordert ein „Soforthilfeprogramm für Obdachlose im Corona-Winter 2021“ (19/26227). Auch dieser Antrag wurde zur federführenden Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die Fraktion will unter anderem sicherstellen, dass Hilfsorganisationen der Obdach- und Wohnungslosenhilfe mit ausreichend medizinischem Personal, Schnelltests sowie Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln versorgt werden, damit eine Versorgung der Obdachlosen gewährleistet ist.

Inneres

Planungssicherstellungsgesetz: Im Innenausschuss beraten werden soll ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes, den CDU/CSU und SPD vorlegen (19/26174). Mit dem Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020, so die Koalition, „konnte sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können“. Die dazu notwendigen, bisher nur befristeten Regelungen sollen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.

Namensänderung: Ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung von Familiennamen und Vornamen (19/26177) soll ebenfalls federführend im Innenausschuss beraten werden. Der geltende Gesetzestext enthalte einige überholte sprachliche Bezüge zum ursprünglichen Reichsrecht wie „Reichsminister des Innern“, heißt es in dem Entwurf. Diese historischen Begriffe sollen nun bereinigt werden, so die Koalitionsfraktionen.

Meldepflicht in Beherbergungsstätten: Auch ein dritter Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll im Innenausschuss weiterberaten werden. Es handelt sich dabei um den Gesetzentwurf zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten (19/26176). Möglichkeiten zur Erprobung innovativer Verfahren im Identitätsmanagement von Beherbergungsstätten bestünden nicht, schreibt die Koalition. Deshalb solle das Bundesmeldegesetz nun um eine „Experimentierklausel“ ergänzt werden, heißt es.

Homo- und transfeindliche Hasskriminalität: Die FDP-Fraktion bringt einen Antrag zum Schutz der Vielfalt ein. Er enthält Forderungen, um Homo- und transfeindliche Hasskriminalität zu bekämpfen (19/26159). So soll etwa die schulische und öffentliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gestärkt werden. Die Vorlage ist zur federführenden Beratung im Innenausschuss vorgesehen.

Presserecht: Die FDP-Fraktion tritt in einem Antrag für ein gerechtes Presserecht, das unabhängigen und investigativen Journalismus dauerhaft stärken soll, ein. Damit, so die Liberalen, könne auch ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie geleistet werden. Der Antrag (19/26161) soll im Innenausschuss federführend beraten werden.

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Bundestages: Ein Antrag der AfD zur „Auslegung von § 2 Absatz 1 Satz 2 und § 126 der Geschäftsordnung“ (19/26228) soll federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten werden. Die erstgenannte Vorschrift besagt: Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten. Die zweitgenannte Vorschrift lautet: Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können im einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Bundestages beschlossen werden, wenn die Bestimmungen des Grundgesetzes dem nicht entgegenstehen.

Familie

Chancengerechtigkeit: Mehr Chancengerechtigkeit für Frauen fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/26187). Aus der Corona-Krise seien zügig Lehren zu ziehen. So solle beispielsweise „die steuerliche Behandlung von übernommenen Kinderbetreuungskosten“ verbessert werden. Häufig würden Frauen gegenüber Männern steuerlich benachteiligt werden, kritisiert die Fraktion. Die Vorlage soll im Familienausschuss federführend weiterberaten werden.

Kultur

Gedenkstättenpädagogik: Die Fraktion Die Linke fordert, die Qualität und Dauer pädagogisch begleiteter KZ-Gedenkstättenbesuche zu erweitern und als Bildungsmaßnahme in der schulischen Sekundarstufe I zu stärken. Ihr Antrag (19/26169) wurde zur federführenden Beratung in den Kulturausschuss überwiesen.

(eis/ste/28.01.2021)


Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/10281 - Antrag: zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen KOM(2018) 225 endg.; Ratsdok 8110/18 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes
    PDF | 148 KB — Status: 16.05.2019
  • 19/24330 - Unterrichtung: Jahresgutachten 2020/21 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
    PDF | 29 MB — Status: 16.11.2020
  • 19/25351 - Antrag: Digitale Gewalt gegen Frauen
    PDF | 285 KB — Status: 17.12.2020
  • 19/25352 - Antrag: Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen eindämmen, Betroffene entschädigen
    PDF | 242 KB — Status: 17.12.2020
  • 19/25382 - Antrag: Eine starke Stimme für Patientinnen und Patienten - Patientenstiftung gründen und Unabhängige Patientenberatung reformieren
    PDF | 270 KB — Status: 17.12.2020
  • 19/25631 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates
    PDF | 466 KB — Status: 05.01.2021
  • 19/25632 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GRW-Gesetzes
    PDF | 373 KB — Status: 05.01.2021
  • 19/25811 - Antrag: Dem Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen beitreten
    PDF | 305 KB — Status: 13.01.2021
  • 19/26118 - Antrag: Ungeborene Kinder vor schweren Schäden durch Alkohol schützen
    PDF | 241 KB — Status: 25.01.2021
  • 19/26119 - Antrag: Ziel 3 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verwirklichen - Bekämpfung vernachlässigter Tropenkrankheiten als Hebel zur allgemeinen Gesundheitsversorgung
    PDF | 256 KB — Status: 25.01.2021
  • 19/26159 - Antrag: Vielfalt schützen - Homo- und transfeindliche Hasskriminalität bekämpfen
    PDF | 251 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26161 - Antrag: Gerechtes Presserecht für eine starke Demokratie - Unabhängigen und investigativen Journalismus dauerhaft stärken
    PDF | 263 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26169 - Antrag: Qualität und Dauer pädagogisch begleiteter KZ-Gedenkstättenbesuche in der Sekundarstufe I erweitern und stärken
    PDF | 297 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26172 - Antrag: Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Atomwaffenverbotsvertrag
    PDF | 254 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26174 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes
    PDF | 284 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26176 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten
    PDF | 283 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26177 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
    PDF | 281 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verfahrens bei der Verordnung von Cannabis nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuches
    PDF | 270 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26184 - Antrag: Obdachlose Menschen in der Corona-Pandemie nicht vergessen
    PDF | 231 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26187 - Antrag: Chancengerechtigkeit für Frauen - Zügig Lehren aus Corona-Krise ziehen
    PDF | 251 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26193 - Antrag: Liquidität schaffen, Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen erlassen
    PDF | 228 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26210 - Unterrichtung: Jahreswirtschaftsbericht 2021 der Bundesregierung
    PDF | 2 MB — Status: 27.01.2021
  • 19/26218 - Antrag: Personelle Umsetzungsstrategie des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung
    PDF | 277 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26220 - Antrag: Friedensbemühungen im Jemen intensivieren - Humanitäre Lage verbessern
    PDF | 281 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26222 - Antrag: Lebensmittelverschwendung in Deutschland nachhaltig reduzieren
    PDF | 290 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26223 - Antrag: Strategie der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verbessern - Risikogruppen besser schützen
    PDF | 298 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26224 - Antrag: Demografische Krise in der forstlichen Praxis und Forschung durch längerfristige Projektstellen kompensieren
    PDF | 267 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26227 - Antrag: Soforthilfeprogramm für Obdachlose im Corona-Winter 2021
    PDF | 239 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26228 - Antrag: Auslegung von § 2 Absatz 1 Satz 2 und § 126 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
    PDF | 237 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26229 - Antrag: Einführung besonderer Einkaufszeiten für ältere Menschen und Risikogruppen
    PDF | 243 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26230 - Antrag: Weidetierschutz verbessern - Tödliche Wolfsangriffe reduzieren
    PDF | 264 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26231 - Antrag: Verwendung von hochwertigem forstlichem Vermehrungsgut fördern
    PDF | 246 KB — Status: 27.01.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/25351, 19/26227, 19/26161, 19/26229, 19/26184 beschlossen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Linke fordert soli­darische Pflege­vollversicherung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Februar 2021, erstmals über die von der Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/24448) erhobene Forderung beraten, die solidarische Pflegevollversicherung umzusetzen. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Antrag der Linken

Derzeit finanzierten Menschen mit Pflegebedarf in einem Pflegeheim bis zu drei Viertel ihrer Heimkosten selbst, heißt es in dem Antrag der Linksfraktion. Auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Zuzahlungen zu den Investitionskosten wüchsen rasant. Die Abgeordneten fordern ein Sofortprogramm zur Verbesserung der Einnahmesituation der Pflegeversicherung, das unter anderem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung auf 15.000 Euro pro Monat vorsieht.

Die Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen müssten auf 450 Euro gesenkt und gedeckelt werden bis zur Einführung einer Pflegevollversicherung 2025, schreibt die Fraktion. (pk/hau/11.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

Roy Kühne

Roy Kühne

© DBT/ Thomas Trutschel

Kühne, Dr. Roy

CDU/CSU

Jörg Schneider

Jörg Schneider

© Jörg Schneider

Schneider, Jörg

AfD

Claudia Moll

Claudia Moll

© Claudia Moll / Maurice Weiss

Moll, Claudia

SPD

Nicole Westig

Nicole Westig

© Nicole Westig/ Laurence Chaperon

Westig, Nicole

FDP

Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

© Kordula Schulz-Asche/ Tom Schweers

Schulz-Asche, Kordula

Bündnis 90/Die Grünen

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Alexander Krauß

Alexander Krauß

© DBT/ Inga Haar

Krauß, Alexander

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/24448 - Antrag: Solidarische Pflegevollversicherung umsetzen
    PDF | 301 KB — Status: 18.11.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/24448 beschlossen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Geplante bessere Gesund­heits­versorgung im Urteil der Fraktionen

Der Bundestag hat am Freitag, 26. Februar 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (Gesundheits­versorgungs­weiter­entwicklungs­gesetz, 19/26822) erstmals eine Stunde lang debattiert und im Anschluss zusammen mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Mehr Transparenz und mehr Anreize für eine bessere Versorgung im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherungen“ (19/26889) zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen will die Bundesregierung Qualität und Transparenz in der  medizinischen Versorgung verbessern. Ihr Gesetzentwurf sieht neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und mehr Rechte für Krankenversicherte vor sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen. In der Debatte gab es daran deutliche Kritik von Seiten der Oppositionsfraktionen, die entweder vor neuer Bürokratie warnten (FDP), nachhaltige strukturelle Veränderungen vermissten (Grüne und Linke) oder der Bundesregierung absprachen, das Prinzip des Qualitätsmanagements verstanden zu haben (AfD).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zu den Regelungen des Entwurfs: Für den G-BA werden Befugnisse und Fristen präzisiert. Qualitätsverträge sollen die bisherigen Qualitätszu- und -abschläge ersetzen. In Krankenhäusern können künftig klinische Sektionen zur Qualitätssicherung über einen Zuschlag refinanziert werden. Auch sollen einrichtungsbezogene Vergleiche in der ambulanten und stationären Versorgung sowie von Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht werden.

Die Versicherten werden an mehreren Stellen entlastet. So wird der Anspruch auf eine Zweitmeinung auf weitere planbare Eingriffe, die der G-BA festlegt, erweitert. Zudem werden Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von einer Ermessens- in eine Pflichtregelung umgewandelt. Für Patienten mit starkem Übergewicht (Adipositas) wird ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) eingeführt.

In der privaten Krankenversicherung wird im Notlagentarif ein Direktanspruch der Leistungserbringer gegenüber dem Versicherer auf Leistungserstattung eingeführt. Im Krankenhaus wird ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung eingeführt. Das Verfahren soll Voraussetzung sein für die Abrechnung ambulanter Notfallleistungen. Krankenkassen sollen sich künftig gemeinsam mit kommunalen Trägern am Aufbau und der Förderung von regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken beteiligen. Für die ambulante Kinderhospizarbeit soll eine gesonderte Rahmenvereinbarung gelten.

Weiterhin neu geregelt wird ein verpflichtender Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vertragsärzte im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V, Krankenversicherung). Gesundheitsstatistiken sollen weiterentwickelt werden. Die Modellklauseln zur Erprobung akademischer Ausbildungsangebote in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie werden bis Ende des Jahres 2026 verlängert.

Minister: Es geht um Qualität

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte, das Gesetz solle die Voraussetzungen dafür schaffen, das Gesundheitssystem langfristig besser zu machen. „Es geht nicht um Sparen oder Schließen. Es geht um Qualität“, sagte er in Bezug auf die geplante Schwerpunktversorgung.

„Es muss nicht jedes Krankenhaus jede Station haben.“ Gleichzeitig gute Versorgung in der Fläche zu garantieren, sei dazu kein Widerspruch, so der Minister.

SPD: Wir wollen eine lückenlose Versorgung

Sabine Dittmar (SPD) sagte, die Koalition wolle die „lückenlose Versorgung“ der Bürger gewährleisten.

Der Zugang zu ambulanten und stationären Vorsorgeuntersuchungen nütze nicht nur dem Einzelnen, sondern mache durch das Vermeiden von Krankheiten auch gesamtgesellschaftlich Sinn.

CDU/CSU: Die Zahlen bei Adipositas sind absolut dramatisch

Dietrich Monstadt (CDU/CSU) stellte fest, dass die Einführung eines strukturierten Behandlungsprogramms für Adipositas längst überfällig gewesen sei, denn die Zahlen in diesem Bereich „sind absolut dramatisch“. Er verwies darauf, dass bereits 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen übergewichtig, davon fast sechs Prozent adipös seien.

„Häufig stehen Menschen mit Adipositas einer medizinischen Unterversorgung gegenüber, die Krankheit werde zu spät festgestellt und dann nur schleppend behandelt“, sagte Monstadt.

AfD: Regierung versteht Qualitätsmanagement nicht

Dr. Robby Schlund (AfD) kritisierte den Umgang mit Qualitätsmanagementprozessen. So sei es nicht möglich, die Qualitätsmanagementsysteme von Ärzten und Krankenhäusern zu vergleichen. „Die Fehler aber, die Sie mit diesem System ausradieren wollen, sind systemimmanent“, so Schlund.

Er kritisierte außerdem das Einschätzungsverfahren in der Notfallversorgung, denn es gebe bereits ein gut funktionierendes System in den Krankenhäusern.

FDP: Es darf nicht mehr Bürokratie rauskommen

Prof. Dr. Andrew Ullmann (FDP) bezeichnete den Gesetzentwurf als längst überfällig, aber noch nicht ausreichend.

„Leider“ konzentriere sich die Reformdebatte zu häufig auf die Frage der Kosten, aus dieser Spirale müsse man ausbrechen, betonte er. Ullmann warnte, die Vorhaben dürften nicht zu mehr Bürokratie im Gesundheitswesen führen.

Linke: Details statt grundlegende Reformen

Harald Weinberg (Die Linke) bezeichnete das Gesetz als „Spahns Resterampe“, weil hier alle Vorhaben des Koalitionsvertrags gebündelt würden, die bisher noch offen seien. Zum Thema Transparenz sagte er, es sei zwar gut, dass dadurch der Personalnotstand für alle sichtbar werde, doch dies beende diesen Zustand ja nicht.

Weinberg warf Union und SPD vor, sich zu oft im Klein-Klein aufzuhalten anstatt nachhaltige strukturelle Reformen anzugehen und sich endlich von dem Grundsatz zu verabschieden, dass Krankenhäuser Gewinne machen müssen.

Grüne: Qualitätssicherung und Transparenz reichen nicht

Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, das Gesetz gleiche mehr einem Puzzle aus unübersichtlich vielen Teilen als dass es die Gesundheitsversorgung wirklich grundsätzlich verbessere.

„Sie können noch so viele Baustellen im Bereich der Qualitätssicherung aufmachen oder Transparenzvorgaben machen. Wenn Sie es nicht schaffen, diese einzubinden in grundlegende Reformen, sowohl bei der Krankenhausversorgung als auch bei der Krankenhausplanung, dem Entgeltsystem und bei den Investitionskosten, werden Sie gute Qualität in der Versorgung nicht sicherstellen können“, sagte die Grünen-Abgeordnete.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/26889) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den ein unabhängiges Monitoring etabliert wird, um es den Krankenversicherten zu ermöglichen, eine informierte Entscheidung zur Auswahl ihrer Krankenkassen zu treffen. Das Monitoring solle durch geeignete Kriterien eine Bewertung und den Vergleich der Versorgungsleistung und -qualität von Krankenkassen erlauben und den Versicherten in einem Portal zugänglich machen. Es gebe eine Berichtspflicht für alle Krankenkassen, die vor allem Angaben zu deren Genehmigungsverhalten und zur Versichertenzufriedenheit umfasst

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen solle darüber hinaus beauftragt werden, ein Gutachten über Anreize und Instrumente vorzulegen, mit denen beispielsweise das besondere Engagement von Krankenkassen für Patientengruppen mit besonderem Behandlungsbedarf belohnt wird oder Krankenkassen zum Abschluss von sektorübergreifenden Versorgungsverträgen bewegt werden. (che/hau/26.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Jens Spahn

Jens Spahn

© Jens Spahn

Spahn, Jens

Bundesminister für Gesundheit

Dr. Robby Schlund

Dr. Robby Schlund

© Dr. Robby Schlund/Karsten Hermsdorf

Schlund, Dr. Robby

AfD

Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

© Sabine Dittmar/ Photothek Media Lab

Dittmar, Sabine

SPD

Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

© Andrew Ullmann/ Brian Rauschert

Ullmann, Prof. Dr. Andrew

FDP

Harald Weinberg

© DBT/Stella von Saldern

Weinberg, Harald

Die Linke

Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

Dietrich Monstadt

Dietrich Monstadt

© Dietrich Monstadt

Monstadt, Dietrich

CDU/CSU

Nicole Westig

Nicole Westig

© Nicole Westig/ Laurence Chaperon

Westig, Nicole

FDP

Martina Stamm-Fibich

Martina Stamm-Fibich

© DBT/ Inga Haar

Stamm-Fibich, Martina

SPD

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

Lothar Riebsamen

© DBT / Inga Haar

Riebsamen, Lothar

CDU/CSU

Dirk Heidenblut

Dirk Heidenblut

© Dirk Heidenblut

Heidenblut, Dirk

SPD

Stephan Pilsinger

Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Timo Hänseler

Pilsinger, Stephan

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Deutscher Bundestag/Achim Melde

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/26822 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG)
    PDF | 2 MB — Status: 19.02.2021
  • 19/26889 - Antrag: Mehr Transparenz und mehr Anreize für eine bessere Versorgung im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherungen
    PDF | 313 KB — Status: 23.02.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/26822, 19/26889 beschlossen

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

AfD-Antrag zum besseren Schutz von Risikogruppen abgelehnt

Der Bundestag hat am Freitag, 5. März 2021, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Herdenimmunität durch flächendeckende Antikörpertests ermitteln – Unnötige Impfkrisen vermeiden“ (19/27202) beraten und ihn im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der AfD (19/26223), in dem die Fraktion gefordert hatte, die Strategie der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zu verbessern und Risikogruppen besser zu schützen. Dazu hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/26632) abgegeben.

Abgelehnter Antrag der AfD

In ihrem abgelehnten Antrag (19/26223) hatte die AfD einen besseren Schutz für Risikogruppen gefordert. Zur Eindämmung der Pandemie müssten neue Strategien angewendet werden, die stärker nach Risikogruppen differenzieren.

Die Abgeordneten forderten unter anderem, den Lockdown sofort zu beenden und Maßnahmen zu veranlassen, um die Risikogruppen im Alltag besser zu schützen. Eine indirekte Impfpflicht müsse ausgeschlossen werden.

Neuer Antrag der AfD

In ihrem neuen, überwiesenen Antrag (19/26223) fordert die AfD die Bundesregierung auf, Corona-Antikörpertests in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen und jedem Bürger diesen Test zu ermöglichen, bevor geimpft wird. Des Weiteren solle mittels Corona-Antikörpertests die bereits vorhandene Immunität der Bevölkerung ermittelt werden.

Außerdem sollen Menschen, bei denen aufgrund eines Antikörpertests eine Immunität festgestellt wurde, nicht geimpft werden, um Impfstoff einzusparen für andere Menschen, die bislang keine Immunität gegen Sars-CoV-2 entwickelt haben, und um unnötige Impfrisiken zu vermeiden. (sas/05.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Jörg Schneider

Jörg Schneider

© Jörg Schneider

Schneider, Jörg

AfD

Alexander Krauß

Alexander Krauß

© DBT/ Inga Haar

Krauß, Alexander

CDU/CSU

Dr. Wieland Schinnenburg

Dr. Wieland Schinnenburg

© Dr. Wieland Schinnenburg/ Burgis Wehry

Schinnenburg, Dr. Wieland

FDP

Hilde Mattheis

Hilde Mattheis

© SPD-Parteivorstand / Susie Knoll

Mattheis, Hilde

SPD

Dr. Achim Kessler

Dr. Achim Kessler

© Achim Kessler/Ben Gross

Kessler, Dr. Achim

Die Linke

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Michael Hennrich

Michael Hennrich

© Michael Hennrich/ Ralph Steckelbach

Hennrich, Michael

CDU/CSU

Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Stephan

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/26223 - Antrag: Strategie der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verbessern - Risikogruppen besser schützen
    PDF | 298 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26632 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg Schneider, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26223 - Strategie der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verbessern - Risikogruppen besser schützen
    PDF | 262 KB — Status: 11.02.2021
  • 19/27202 - Antrag: Herdenimmunität durch flächendeckenden Antikörpertests ermitteln - Unnötige Impfrisiken vermeiden
    PDF | 250 KB — Status: 03.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/27202 beschlossen
  • Beschlussempfehlung 19/26632 (Antrag 19/26223 ablehnen) angenommen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Verbände kritisieren Re­gelungen aus der ge­planten Versorgungs­reform

Der von der Bundesregierung vorgelegte umfangreiche Gesetzentwurf zur Reform der medizinischen Versorgung wird von Fachverbänden in der Zielsetzung begrüßt. Einzelne Regelungen werden allerdings teils scharf kritisiert beziehungsweise als nicht weitgehend und nachhaltig genug eingeschätzt, wie eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über den Entwurf für das sogenannte Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG; 19/26822, 19/27214) ergab.

Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich der Anhörung am Montag, 12. April 2021, in schriftlichen Stellungnahmen. Auf der Tagesordnung der vom Ausschussvorsitzenden Erwin Rüddel (CDU/CSU) geleiteten Sitzung standen außerdem Anträge der AfD-Fraktion (19/27202), der Linken (19/27833) sowie von Bündnis 90/Die Grünen (19/25382, 19/26889, 19/27829).

Die Sitzung wird am Dienstag, 13. April, ab 12 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit den gesetzlichen Änderungen will die Bundesregierung unter anderem Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Der Entwurf sieht neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen vor.

Für den G-BA werden Befugnisse und Fristen präzisiert. Qualitätsverträge sollen die bisherigen Qualitätszu- und -abschläge ersetzen. In Krankenhäusern können künftig klinische Sektionen zur Qualitätssicherung über einen Zuschlag refinanziert werden. Auch sollen einrichtungsbezogene Vergleiche in der ambulanten und stationären Versorgung sowie von Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht werden.

Anspruch auf eine Zweitmeinung wird erweitert

Die Versicherten werden an mehreren Stellen entlastet. So wird der Anspruch auf eine Zweitmeinung auf weitere planbare Eingriffe, die der G-BA festlegt, erweitert. Zudem werden Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von einer Ermessens- in eine Pflichtregelung umgewandelt. Festgelegt wird außerdem, dass Menschen unabhängig vom Geschlechtseintrag bei einer Schwangerschaft und Mutterschaft Anspruch auf entsprechende Leistungen haben. Für Patienten mit starkem Übergewicht (Adipositas) wird ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) eingeführt. 

Die Krankenkassen müssen künftig die Versicherten informieren, wenn es zu einer Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze gekommen ist. Ferner wird das Verfahren der Beitragsbemessung bei nebenberuflich selbstständigen Pflichtversicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Aufbau von regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird im Notlagentarif ein Direktanspruch der Leistungserbringer gegenüber dem Versicherer auf Leistungserstattung eingeführt. 
Künftig gilt daneben ein Aufrechnungsverbot für den Versicherer mit Prämienforderungen gegen eine Forderung des Versicherungsnehmers im Notlagen- und Basistarif.

Im Krankenhaus wird ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung eingeführt. Das Verfahren soll Voraussetzung sein für die Abrechnung ambulanter Notfallleistungen. Krankenkassen sollen sich künftig gemeinsam mit kommunalen Trägern am Aufbau und der Förderung von regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken beteiligen. Für die ambulante Kinderhospizarbeit soll eine gesonderte Rahmenvereinbarung gelten.

Weiterhin neu geregelt wird ein verpflichtender Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vertragsärzte im SGB V (Krankenversicherung). Gesundheitsstatistiken sollen weiterentwickelt werden. Die Modellklauseln zur Erprobung akademischer Ausbildungsangebote in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie werden bis Ende des Jahres 2026 verlängert.

VdK mahnt „grundsätzliche“ Reformen an

Der Sozialverband VdK erklärte, der Gesetzentwurf beinhalte viele wichtige Details, gehe allerdings keine Grundsatzfragen an. Beim Krankengeld, der PKV, der Krankenhausplanung und der Notfallversorgung seien grundsätzliche Reformen nötig. Nach Ansicht des VdK finden sich viele Patienten im Labyrinth des Gesundheitssystems nur schwer zurecht.

Umso wichtiger sei eine unabhängige Patientenberatung. Die Reform sollte daher genutzt werden, um die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in eine dauerhafte, solide Form zu überführen.

Kritik am Instrument des Pflegepersonalquotienten

Nach Ansicht des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) sind die künftig zu veröffentlichen Pflegepersonalquotienten als Instrument für die Vergleichbarkeit der Personalausstattung in Krankenhäusern unzureichend.

Die Pflegepersonalquotienten gäben keine Auskunft über das Verhältnis zwischen angefallenem Pflegeaufwand und tatsächlicher Personalbesetzung. Um den Pflegeaufwand adäquat berechnen zu können, sei ein am Pflegebedarf ausgerichtetes wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsinstrument erforderlich.

DKG: Reform der sektorübergreifenden Notfallversorgung

Ähnlich argumentierte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die sich dafür aussprach, die aktuell geltenden Pflegepersonaluntergrenzen durch ein am Versorgungsbedarf orientiertes Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument (PPR 2.0) zu ersetzen.

Die DKG forderte insgesamt erhebliche Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf. So sollte die Beauftragung des G-BA, ein Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus zu entwickeln, zurückgenommen werden. Die Versorgungsmöglichkeiten für Patienten würden dadurch nicht verbessert. Stattdessen sollte eine Reform der sektorübergreifenden Notfallversorgung auf den Weg gebracht werden. 

Vorgaben zur Strukturqualität gefordert

Kritisch zu bewerten seien auch die geplanten Änderungen bezüglich Ausnahmen von den Mindestmengenvorgaben für Kliniken. Die DKG sprach in dem Zusammenhang von einer Gefährdung der flächendeckenden Versorgung und einem unzulässigen Eingriff in die Krankenhausplanung der Länder. Die geplante Ausweitung und Verschärfung der Mindestmengenreglung stößt auch bei der Bundesärztekammer (BÄK) auf Kritik. 

Sinnvoller als Mindestmengen seien Vorgaben zur Strukturqualität, die zu verbesserter Ergebnisqualität führten. Die BÄK forderte ferner ein schlüssiges Gesamtkonzept für die sektorübergreifende Kooperation in der Akut- und  Notfallversorgung.

Kritik von PKV-Verband und Verdi

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) kritisierte die vorgesehenen Neuregelungen zum Notlagen- und Basistarif als nicht sinnvoll, nicht notwendig und bürokratisch. Der Verband forderte zugleich eine Lösung für die bislang nicht verausgabten Mittel im Pflegestellen-Förderprogramm. 

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßte das geplante Behandlungsprogramm gegen Adipositas, forderte jedoch eine breiter wirksame Vorbeugung gegen krankhaftes Übergewicht. Nötig sei eine gesamtgesellschaftlich wirksame Präventionsstrategie, Ursachenvermeidung und Therapie, um der Komplexität der zugrundliegenden Einflussfaktoren und Zusammenhänge gerecht zu werden. 

Zusätzlicher Finanzbedarf bis zu 19 Milliarden Euro

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) warnte vor drastisch steigenden Beitragssätzen im kommenden Jahr und forderte, mit dem Gesetzentwurf auch einen ergänzenden Bundeszuschuss zu beschließen. Die Corona-Pandemie stelle die GKV vor eine große finanzielle Herausforderung.

Es zeichne sich ab, dass die GKV 2022 einen zusätzlichen Finanzbedarf von 16 bis 19 Milliarden Euro haben werde. Der Bund müsse den höheren Finanzbedarf des Gesundheitsfonds für 2022 durch ergänzende Bundesmittel ausgleichen.  

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/27202), der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war, flächendeckende Antikörpertests, um in der Corona-Krise die sogenannte Herdenimmunität zu ermitteln. Es gebe inzwischen aussagekräftige Antikörpertests, die eine überstandene Infektion und eine daraus wahrscheinlich resultierende Immunität nachweisen könnten, heißt es darin.

Die Abgeordneten fordern, Corona-Antikörpertests in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen und jedem Bürger vor einer Impfung eine Testung zu ermöglichen. So könne die bereits bestehende Immunität der Bevölkerung eingeschätzt werden. Bei Menschen mit Immunität könne zugunsten anderer auf eine Impfung verzichtet werden.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/27833) eine gemeinnützige Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Die Übertragung der UPD an die Tochterfirma eines gewinnorientierten Unternehmens 2015 habe das Vertrauen in die Beratung erschüttert und die Erreichbarkeit vor Ort verschlechtert, heißt es darin.

Die Abgeordneten fordern, die Finanzierung der UPD künftig aus Bundesmitteln zu gewährleisten und mit der Organisation Einrichtungen zu beauftragen, die sich mit institutioneller Patientenberatung beschäftigen.

Erster Antrag der Grünen

Auch Bündnis 90/Die Grünen fordern eine Reform der UPD. Die Vergabe 2015 an ein überwiegend als kommerzielles Callcenter tätiges Unternehmen habe der UPD schweren Schaden zugefügt, heißt es in ihrem ersten Antrag (19/25382). Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass die Beratung unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sei. Dazu seien eine verlässliche und gemeinnützige Trägerschaft sowie eine dauerhafte Finanzierung nötig.

Die Abgeordneten schlagen die Gründung einer unabhängigen Patientenstiftung vor. Die UPD solle in die Hände der Stiftung gelegt werden, um eine verlässliche und gemeinnützige Trägerstruktur für eine persönliche und unabhängige Beratung zu ermöglichen. Die Finanzierung müsse von den gesetzlichen Krankenkassen unabhängig sein.

Zweiter Antrag der Grünen

In ihrem zweiten Antrag (19/26889) fordern die Grünen mehr Anreize für eine bessere Versorgung im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Versicherte hätten es schwer, sich über die Qualität ihrer Krankenkasse zu informieren. Daher finde der Wettbewerb zwischen den Kassen fast nur über den Zusatzbeitrag, Satzungsleistungen und Bonusprogramme statt.

Die Abgeordneten fordern ein unabhängiges und qualitätsgesichertes Monitoring, das eine Bewertung und den Vergleich der Versorgungsleistung und -qualität von Krankenkassen ermöglicht. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen solle ein Gutachten vorlegen über Anreize, mit denen das Engagement von Kassen für Patienten mit besonderen Behandlungsbedarf belohnt wird oder Kassen zum Abschluss von sektorübergreifenden Versorgungsformen bewegt werden können.

Dritter Antrag der Grünen

Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem dritten Antrag (19/27829) auf, zusammen mit den Ländern einen verbindlichen Fahrplan zur Akademisierung der Berufe der Ergotherapie, der Logopädie und der Physiotherapie sowie Entwicklungsperspektiven für die schulische Ausbildung zu vereinbaren. Zur Erstellung des Fahrplans gehöre auch eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, wie die Kosten der Umstellung zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden.

Ziel sei es, so die Fraktion, die regulären Studiengänge in diesen Bereichen zu einem verbindlich festgelegten Zeitpunkt in der nächsten Wahlperiode starten zu können. An der Erstellung dieses Fahrplans müssten die entsprechenden Berufsverbände der Therapieberufe und die Hochschulverbände beteiligt werden. (pk/12.04.2021)

Dokumente

  • 19/25382 - Antrag: Eine starke Stimme für Patientinnen und Patienten - Patientenstiftung gründen und Unabhängige Patientenberatung reformieren
    PDF | 270 KB — Status: 17.12.2020
  • 19/26822 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG)
    PDF | 2 MB — Status: 19.02.2021
  • 19/26889 - Antrag: Mehr Transparenz und mehr Anreize für eine bessere Versorgung im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherungen
    PDF | 313 KB — Status: 23.02.2021
  • 19/27202 - Antrag: Herdenimmunität durch flächendeckenden Antikörpertests ermitteln - Unnötige Impfrisiken vermeiden
    PDF | 250 KB — Status: 03.03.2021
  • 19/27214 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) - Drucksache 19/26822 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 303 KB — Status: 03.03.2021
  • 19/27829 - Antrag: Perspektive für Therapieberufe schaffen - Verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung aufstellen
    PDF | 268 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27833 - Antrag: Patientenberatung jetzt gemeinnützig ausgestalten - Privatisierung rückgängig machen
    PDF | 249 KB — Status: 23.03.2021

Protokolle

  • 150. Protokoll zur öffentlichen Sitzung am 19. April 2021

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Bundespsychotherapeutenkammer
  • Deutschen Krebsgesellschaft e.V.
  • Einzelsachverständige Dr. Demmler
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
  • Spitzenverband der Heilmittelverbände
  • Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde
  • Bundesarbeitsverband der Freien Wohlfahrtspflege
  • Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • Deutscher Pflegerat
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller
  • Sozialverband vdk Deutschland
  • Sozialverband vdk Deutschland
  • Hochschulverband Gesundheitsfachberufe e.V.
  • Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkasse
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
  • Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
  • Verband der Privaten Krankenkassen
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • Bundesärztekammer
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
  • Einzelsachverständiger Bauernfeind
  • Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Patientenstellen
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • Deutscher Caritasverband
  • BAG Selbsthilfe
  • Berufsverband der Humangenetiker
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Deutsche Krebshilfe

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Abgesetzt: Beschluss zur Weiter­ent­wick­lung der Ge­sund­heits­versorgung

Ein Schild mit dem Schriftzug “Krankenhaus“ weist die Richtung zum Krankenhaus.

Die Bundesregierung will die Gesundheitsversorgung weiterentwickeln. (© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Stefan Sauer)

Von der Tagesordnung am Freitag, 21. Mai 2021, abgesetzt hat der Bundestag die geplante abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, 19/26822, 19/28005 Nr. 1). Ebenfalls abgesetzt wurden die Abstimmungen über acht Anträge der Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Die AfD fordert, die Herdenimmunität durch flächendeckende Antikörpertests zu ermitteln (19/27202), Bündnis 90/Die Grünen fordern eine Patientenstiftung zu gründen und die Unabhängige Patientenberatung zu reformieren (19/25382). In zwei weiteren Anträgen dringen sie auf „Mehr Transparenz und mehr Anreize für eine bessere Versorgung im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherungen“ (19/26889) sowie einen verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Laufbahn in Therapieberufen (19/27829). 

Weiterhin abgesetzt wurde die Abstimmung über vier Anträge der Fraktion Die Linke: Diese setzt sich darin zum einen dafür ein, dass auch Menschen ohne Krankenversicherung, mit Beitragsschulden oder Geflüchtete eine gute Gesundheitsversorgung erhalten (19/17543). Mit den anderen Anträgen fordert sie, die Arzneimittelversorgung sicherzustellen und Lieferengpässe zu vermeiden (19/17106), eine „solidarische Pflegevollversicherung“ umzusetzen sowie die Entlastungspflege bundesweit zu stärken und zu finanzieren (19/19639). 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen will die Bundesregierung Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Ihr Gesetzentwurf sieht neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und mehr Rechte für Krankenversicherte vor sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen. Für den G-BA werden Befugnisse und Fristen präzisiert. Qualitätsverträge sollen die bisherigen Qualitätszu- und -abschläge ersetzen. In Krankenhäusern können künftig klinische Sektionen zur Qualitätssicherung über einen Zuschlag refinanziert werden. Auch sollen einrichtungsbezogene Vergleiche in der ambulanten und stationären Versorgung sowie von Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht werden.

Die Versicherten werden an mehreren Stellen entlastet. So wird der Anspruch auf eine Zweitmeinung auf weitere planbare Eingriffe, die der G-BA festlegt, erweitert. Zudem werden Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von einer Ermessens- in eine Pflichtregelung umgewandelt. Für Patienten mit starkem Übergewicht (Adipositas) wird ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) eingeführt.

Berufshaftpflichtversicherung für Vertragsärzte

In der privaten Krankenversicherung wird im Notlagentarif ein Direktanspruch der Leistungserbringer gegenüber dem Versicherer auf Leistungserstattung eingeführt. Im Krankenhaus wird ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung eingeführt. Das Verfahren soll Voraussetzung sein für die Abrechnung ambulanter Notfallleistungen. Krankenkassen sollen sich künftig gemeinsam mit kommunalen Trägern am Aufbau und der Förderung von regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken beteiligen. Für die ambulante Kinderhospizarbeit soll eine gesonderte Rahmenvereinbarung gelten.

Weiterhin neu geregelt wird ein verpflichtender Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vertragsärzte im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V, Krankenversicherung). Gesundheitsstatistiken sollen weiterentwickelt werden. Die Modellklauseln zur Erprobung akademischer Ausbildungsangebote in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie werden bis Ende des Jahres 2026 verlängert.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/27202) flächendeckende Antikörpertests, um in der Corona-Krise die sogenannte Herdenimmunität zu ermitteln. Es gebe inzwischen aussagekräftige Antikörpertests, die eine überstandene Infektion und eine daraus wahrscheinlich resultierende Immunität nachweisen könnten, heißt es darin.

Die Abgeordneten verlangen, Corona-Antikörpertests in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen und jedem Bürger vor einer Impfung eine Testung zu ermöglichen. So könne die bereits bestehende Immunität der Bevölkerung eingeschätzt werden. Bei Menschen mit Immunität könne zugunsten anderer auf eine Impfung verzichtet werden.

Erster Antrag der Grünen

Bündnis 90/Die Grünen fordern eine Reform der Unabhängigen Patientenberatung. Die Vergabe 2015 an ein überwiegend als kommerzielles Callcenter tätiges Unternehmen habe der UPD schweren Schaden zugefügt, heißt es in ihrem Antrag (19/25382). Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass die Beratung unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sei. Dazu seien eine verlässliche und gemeinnützige Trägerschaft sowie eine dauerhafte Finanzierung nötig.

Die Abgeordneten schlagen die Gründung einer unabhängigen Patientenstiftung vor. Die UPD solle in die Hände der Stiftung gelegt werden, um eine verlässliche und gemeinnützige Trägerstruktur für eine persönliche und unabhängige Beratung zu ermöglichen. Die Finanzierung müsse von den gesetzlichen Krankenkassen unabhängig sein.

Zweiter Antrag der Grünen

In ihrem zweiten Antrag (19/26889) fordern die Grünen mehr Anreize für eine bessere Versorgung im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Versicherte hätten es schwer, sich über die Qualität ihrer Krankenkasse zu informieren. Daher finde der Wettbewerb zwischen den Kassen fast nur über den Zusatzbeitrag, Satzungsleistungen und Bonusprogramme statt.

Die Abgeordneten fordern ein unabhängiges und qualitätsgesichertes Monitoring, das eine Bewertung und den Vergleich der Versorgungsleistung und -qualität von Krankenkassen ermöglicht. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen solle ein Gutachten vorlegen über Anreize, mit denen das Engagement von Kassen für Patienten mit besonderen Behandlungsbedarf belohnt wird oder Kassen zum Abschluss von sektorübergreifenden Versorgungsformen bewegt werden können.

Dritter Antrag der Grünen

Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem dritten Antrag (19/27829) auf, zusammen mit den Ländern einen verbindlichen Fahrplan zur Akademisierung der Berufe der Ergotherapie, der Logopädie und der Physiotherapie sowie Entwicklungsperspektiven für die schulische Ausbildung zu vereinbaren. Zur Erstellung des Fahrplans gehöre auch eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, wie die Kosten der Umstellung zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden.

Ziel sei es, so die Fraktion, die regulären Studiengänge in diesen Bereichen zu einem verbindlich festgelegten Zeitpunkt in der nächsten Wahlperiode starten zu können. An der Erstellung dieses Fahrplans müssten die entsprechenden Berufsverbände der Therapieberufe und die Hochschulverbände beteiligt werden.

Erster Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert eine gute Gesundheitsversorgung auch für Menschen ohne Krankenversicherung oder mit Beitragsschulden. Viele Menschen in Deutschland erhielten nur Leistungen unterhalb des Notwendigen oder hätten gar keinen Anspruch auf medizinische Versorgung, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/17543) . Dies betreffe vor allem Obdachlose, Wohnungslose, Illegalisierte, Geflüchtete, Asylsuchende sowie erwerbslose Menschen aus EU-Mitgliedstaaten.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag unter anderem einen Härtefallfonds für die Behandlung von Menschen ohne Absicherung im Krankheitsfall. Ferner sollten bundeseinheitliche Regelungen für die Einführung eines anonymen Krankenscheins zur Versorgung von Unversicherten oder Illegalisierten im Regelversorgungssystem geschaffen werden. Allen mittellosen Personen mit Beitragsschulden in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) sollte ein dauerhafter Schuldenerlass gewährt werden. Ferner sollte die Mindestbemessung bei freiwillig Kranken- und Pflegeversicherten, auch Selbstständigen, auf 450 Euro abgesenkt werden. Der Basistarif der PKV sei perspektivisch in das System der kassenärztlichen Versorgung zu integrieren.

Zweiter Antrag der Linken

Die Linke fordert in ihrem neuen Antrag (19/17106), den Auftrag der Arzneimittelhersteller zu konkretisieren. Sollten Engpässe auftreten, die die Versorgung der Bevölkerung gefährden, müsse der Hersteller ein Bußgeld zahlen. Dadurch will die Fraktion gewährleisten, dass die Fehleranfälligkeit der Wirkstoffherstellung verringert wird und es keine Abhängigkeit von einzelnen Produktionsstätten gibt. Die Lieferketten aller Bestandteile von Arzneimitteln sollten dokumentiert werden, so die Abgeordneten.

Gegen den Hersteller sollten Regressansprüche vorgesehen werden, falls es zu einem Engpass kommt, den der Hersteller hätte vermeiden können und der für Kostenträger oder Patienten höhere Kosten oder für Leistungserbringer einen höheren Aufwand bedeute. Als letztes Mittel schlägt die Fraktion Zwangslizenzen vor, falls ein Hersteller den Auflagen nicht ausreichend nachkommt und dadurch wiederholt Versorgungsengpässe entstehen.

Dritter Antrag der Linken

Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/24448), die solidarische Pflegevollversicherung umzusetzen. Derzeit finanzierten Menschen mit Pflegebedarf in einem Pflegeheim bis zu drei Viertel ihrer Heimkosten selbst, heißt es in dem Antrag der Linksfraktion. Auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Zuzahlungen zu den Investitionskosten wüchsen rasant. Die Abgeordneten fordern ein Sofortprogramm zur Verbesserung der Einnahmesituation der Pflegeversicherung, das unter anderem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung auf 15.000 Euro pro Monat vorsieht.

Die Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen müssten auf 450 Euro gesenkt und gedeckelt werden bis zur Einführung einer Pflegevollversicherung 2025, so die Fraktion.

Vierter Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert eine Stärkung der Entlastungspflege. Der Mangel an Kurzzeitpflegeangeboten sei eklatant und habe sich in den vergangenen Jahren verschärft, heißt es in dem Antrag (19/19639) der Fraktion. Die Abgeordneten fordern unter anderem einen Rechtsanspruch auf ein jährliches Entlastungsbudget für alle Menschen mit anerkanntem Pflegebedarf der Pflegegrade I bis V. Dafür sollten die Leistungen der Verhinderungspflege, der Kurzzeitpflege, der Entlastungsbetrag und mindestens 50 Prozent der Leistungsansprüche der teilstationären Pflege zusammengeführt werden.

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege sollte erweitert und präzisiert werden. Stationäre Einrichtungen sollten dazu verpflichtet werden, eine bedarfsgerechte Quote an Einrichtungsplätzen für die Kurzzeitpflege vorzuhalten. Die Öffnung von Krankenhäusern für Kurzzeitpflege sollte erleichtert werden. (che/hau/pk/sas/18.05.2021)

Dokumente

  • 19/17106 - Antrag: Arzneimittelversorgung sicherstellen - Lieferengpässe wirksam bekämpfen
    PDF | 257 KB — Status: 11.02.2020
  • 19/17543 - Antrag: Gute Gesundheitsversorgung auch für Menschen ohne Krankenversicherung oder mit Beitragsschulden und Geflüchtete
    PDF | 279 KB — Status: 04.03.2020
  • 19/19639 - Antrag: Entlastungspflege bundesweit stärken und finanzieren
    PDF | 259 KB — Status: 28.05.2020
  • 19/24448 - Antrag: Solidarische Pflegevollversicherung umsetzen
    PDF | 301 KB — Status: 18.11.2020
  • 19/25382 - Antrag: Eine starke Stimme für Patientinnen und Patienten - Patientenstiftung gründen und Unabhängige Patientenberatung reformieren
    PDF | 270 KB — Status: 17.12.2020
  • 19/26822 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG)
    PDF | 2 MB — Status: 19.02.2021
  • 19/26889 - Antrag: Mehr Transparenz und mehr Anreize für eine bessere Versorgung im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherungen
    PDF | 313 KB — Status: 23.02.2021
  • 19/27202 - Antrag: Herdenimmunität durch flächendeckenden Antikörpertests ermitteln - Unnötige Impfrisiken vermeiden
    PDF | 250 KB — Status: 03.03.2021
  • 19/27829 - Antrag: Perspektive für Therapieberufe schaffen - Verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung aufstellen
    PDF | 268 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/28005 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 26. Februar bis 17. März 2021)
    PDF | 257 KB — Status: 26.03.2021

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Heftige Kritik an der geplanten Pflegereform

Die von der Koalition geplanten Neuregelungen in der Pflege werden von Fachverbänden zum Teil heftig kritisiert und als nicht nachhaltig bewertet. Vermisst wird eine langfristige strukturelle und finanzielle Absicherung der Pflege. Das ergab eine Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) zu Änderungsanträgen von CDU/CSU und SPD zum Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (19/26822, 19/27214) und zu Anträgen der Linken (19/24448) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/14827) am Montag, 7. Juni 2021. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen. Das Gesetz soll am 10. Juni vom Bundestag verabschiedet werden.

Koalitionsvorschläge zur Pflegereform

Die Neuregelungen sollen dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Die Koalition will dazu den Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent anheben. Auch soll sich der Bund ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung beteiligen.

Ferner ist geplant, dass ab September 2022 Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden dürfen, die ihren Pflegekräften einen Lohn zahlen, der in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbart worden ist, an die die Pflegeeinrichtungen gebunden sind. Mit Pflegeeinrichtungen, die nicht an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, dürfen Versorgungsverträge nur noch abgeschlossen werden, wenn diese ihre Pflegekräfte nicht untertariflich bezahlen.

Geringerer Eigenanteil an der Pflegevergütung

Um vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell nicht zu überfordern, soll ihr Eigenanteil an der Pflegevergütung schrittweise verringert werden. In den Pflegegraden 2 bis 5 soll er sich durch einen von der Pflegekasse zu zahlenden Leistungszuschlag um fünf Prozent in den ersten zwölf Monaten, nach einem Jahr um 25 Prozent, nach zwei Jahren um 45 Prozent und nach drei Jahren um 70 Prozent reduzieren.

Geplant ist ferner ein neuer Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass nach einer Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, der medizinischen Rehabilitation oder weitere Pflegeleistungen nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.

Mehr Verantwortung für qualifizierte Pflegefachkräfte

Qualifizierte Pflegefachkräfte sollen zudem mehr Verantwortung bekommen und innerhalb eines vertragsärztlich festgestellten Verordnungsrahmens für Leistungen der häuslichen Krankenpflege selbst über die erforderliche Häufigkeit und Dauer der Maßnahmen bestimmen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll dazu Rahmenvorgaben erarbeiten.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll sich künftig mit 640 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen beteiligen. Die Reform beinhaltet für 2022 schließlich auch einen ergänzenden Bundeszuschuss an die GKV in Höhe von sieben Milliarden Euro, um einen Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.

Beitragssatzerhöhung schon 2022 befürchtet

Der GKV-Spitzenverband erklärte, die Reform der sozialen Pflegeversicherung sei eine der am drängendsten sozial- und gesellschaftspolitischen Aufgaben. Allerdings seien die jetzt geplanten Änderungen nicht ausreichend, die Finanzierung nicht nachhaltig. Die nächste Bundesregierung werde eine Reformbaustelle gewaltigen Ausmaßes erben.

Mit den jetzt vorgesehenen Regelungen werde sich die kritische Finanzlage weiter zuspitzen und voraussichtlich schon 2022 zu einer Beitragssatzerhöhung führen. In der Pflegeversicherung müsse 2022 mit einem Defizit von mehr als zwei Milliarden Euro gerechnet werden.

„Pflegepaket nicht ausreichend gegenfinanziert“

Die Entlastung der Pflegebedürftigen von den Eigenanteilen ist aus Sicht der GKV dringend erforderlich, zumal diese zwischen 2017 und 2020 im Schnitt um mehr als 50 Prozent gestiegen seien. Allerdings würden künftige Kostensteigerungen durch höhere Entlohnung und mehr Personal nicht berücksichtigt.

Das Pflegepaket sei insgesamt nicht ausreichend gegenfinanziert, ein Teil der Gegenfinanzierung basiere aus dem Verzicht auf die Dynamisierung der Leistungsbeträge. Für 2021 werde der Bedarf für einen Bundeszuschuss bei mehr als drei Milliarden Euro gesehen, um höhere Beiträge 2022 zu vermeiden.

„Über Finanzierungsreform der Pflege nachdenken“

Ähnlich kritisch äußerte sich der Sozialverband VdK, der von einer unausgegorenen Reform sprach. Durch die mangelnde Gegenfinanzierung landeten die Kosten am Ende bei den Pflegebedürftigen. Für die soziale Pflegeversicherung fielen 2022 mit der Reform 3,14 Milliarden Euro Mehrkosten an, für 2023 bereits 3,66 Milliarden Euro. Auf der Einnahmeseite stünden eine Milliarde Bundeszuschuss und 0,4 Milliarden Euro aus dem Zuschlag für Kinderlose.

Zusätzlich werde mit Einsparungen in Milliardenhöhe durch die Aussetzung der Leistungsdynamisierung getrickst, monierte der VdK. Die Gesamtkosten des Pflegepakets lägen geschätzt bei sechs Milliarden Euro, nur 1,4 Milliarden Euro seien solide gegenfinanziert, 1,8 Milliarden Euro stammten aus einer Umwidmung verplanter Gelder. Angesichts dieser Unterdeckung sei es Zeit, über eine tiefgehende Finanzierungsreform der Pflege nachzudenken.

Pflegebürgervollversicherung befürwortet

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bemängelte die finanzielle Unterdeckung und sprach sich für eine Pflegebürgervollversicherung aus. Die vorgelegten Schritte zur Verbesserung der Pflege stünden in keinem Verhältnis zu der ursprünglich angekündigten Strukturreform.

Die Kostenerstattung von Pflegeleistungen bei Tarifbindung bringe den meisten Beschäftigten nichts, solange nicht bundesweit ein guter, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gelte. Eine Tarifanbindung ohne diesen Tarifvertrag sei ein zahnloser Tiger.

„Pflegekosten-Eigenanteil auf planbaren Betrag deckeln“

Der Deutsche Pflegerat (DPR) bedauerte, dass es in dieser Wahlperiode nicht zu der lange anstehenden und dringend benötigten umfassenden Pflegereform gekommen sei, insbesondere mit Blick auf eine nachhaltige Finanzierung.

Derzeit gingen höhere Verdienste der Pflegenden sowie Verbesserungen bei den Pflegestellen zulasten der Pflegebedürftigen. Dies müsse sich ändern. Der Eigenanteil an den pflegbedingten Kosten müsse auf einen überschaubaren und planbaren Betrag gedeckelt werden.

„Zusätzliche Stellen in der Klinikpflege finanzieren“

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) erklärte, die geplante Übergangspflege in Krankenhäusern sei zu begrüßen, sie könne aber nur durch zusätzliche Stellen in der Klinikpflege gewährleistet werden. Diese Stellen müssten gesichert finanziert sein.

Zur Stellenberechnung bedürfe es einer Personalbemessung, die den individuellen Pflegebedarf der Patienten erfasse. Das Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument (PPR 2.0) müsse somit sofort eingeführt werden.

„Indikation muss der Einschätzung des Arztes obliegen“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnte die sogenannte Blankoverordnung ab, wonach Pflegekräfte selbstständig bestimmte Leistungen der häuslichen Krankenpflege festlegen können.

Aus Sicht der KBV sei unabdingbar, dass die Indikationsstellung und die Entscheidung, ob und welche Behandlung erbracht werde, der Einschätzung des verordnenden Arztes obliege. Nur der Arzt könne die ganzheitliche Betrachtung sicherstellen und trage die Therapieverantwortung.

„Höhere Löhne erfordern gesicherte Refinanzierung“

Arbeitgebervertreter wandten sich entschieden gegen die Koppelung der Versorgungsverträge für Pflegeeinrichtungen an eine tarifliche Entlohnung. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sprach von einer willkürlichen Regelung und warnte vor einer existenziellen Gefährdung der Betriebe. Damit würden die Prinzipien der Tarifautonomie aufgegeben.

Der Verband unterstütze höhere Löhne für Pflegekräfte, dazu brauche es aber keinen Tariflohnzwang, sondern eine gesicherte Refinanzierung. Dabei müssten auch die betrieblichen Risiken und das unternehmerische Wagnis berücksichtigt werden.

„Völlig unzureichende Gegenfinanzierung“

Der Arbeitgeberverband BDA wertete die geplante Tarifregelung als Angriff auf die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit. Die Gehaltslage für Pflegekräfte habe sich in den vergangenen Jahren deutlich gebessert.

Die geplanten zusätzlichen Ausgaben durch höhere Gehälter und die Deckelung der Eigenanteile seien nicht nachhaltig finanziert. Die Gegenfinanzierung sei völlig unzureichend. Es sei absehbar, dass ab 2023 eine noch größere Finanzierungslücke in der Pflegeversicherung klaffen werde.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag mit dem Titel „Solidarische Pflegevollversicherung umsetzen“ (19/24448) die Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung. Derzeit finanzierten Menschen mit Pflegebedarf in einem Pflegeheim bis zu drei Viertel ihrer Heimkosten selbst, heißt es darin. Auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Zuzahlungen zu den Investitionskosten wüchsen rasant.

Die Abgeordneten fordern ein Sofortprogramm zur Verbesserung der Einnahmesituation der Pflegeversicherung, das unter anderem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung auf 15.000 Euro pro Monat vorsieht. Die Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen müssten auf 450 Euro gesenkt und gedeckelt werden bis zur Einführung einer Pflegevollversicherung 2025.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag mit dem Titel „Die Pflegeversicherung verlässlich und solidarisch gestalten – Die doppelte Pflegegarantie umsetzen“ (19/14827) eine umfassende Reform der Pflegeversicherung mit einer Begrenzung der Kosten. Sie schlagen dazu eine „doppelte Pflegegarantie“ vor.

Demnach solle der Pflege-Eigenanteil, den Pflegebedürftige monatlich tragen, festgeschrieben werden. Für die stationäre Pflege solle der Eigenanteil unterhalb der derzeit durchschnittlich 690 Euro gedeckelt werden. Die Pflegeversicherung solle ferner alle darüber hinausgehenden Kosten für eine bedarfsgerechte Versorgung tragen. Eine Eigenverantwortung bestehe weiter bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung verlangt

Flankierend dazu sollen die Kosten für die medizinische Behandlungspflege von der Krankenversicherung übernommen werden. Neu eingeführt werden solle zudem ein Steuerzuschuss des Bundes für die Pflegeversicherung, um versicherungsfremde Leistungen zur sozialen Sicherung der pflegenden Angehörigen auszugleichen.

Die Grünen fordern in ihrem Antrag zudem die Einführung einer solidarischen Pflege-Bürgerversicherung, bei der alle Bürger einkommensabhängig zum Solidarausgleich beitragen und alle Einkommensarten bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt werden. (pk/08.06.2021)

Dokumente

  • 19/14827 - Antrag: Die Pflegeversicherung verlässlich und solidarisch gestalten - Die doppelte Pflegegarantie umsetzen
    PDF | 375 KB — Status: 06.11.2019
  • 19/24448 - Antrag: Solidarische Pflegevollversicherung umsetzen
    PDF | 301 KB — Status: 18.11.2020
  • 19/26822 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG)
    PDF | 2 MB — Status: 19.02.2021
  • 19/27214 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) - Drucksache 19/26822 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 303 KB — Status: 03.03.2021

Tagesordnung

  • 173. Sitzung am Montag, dem 7. Juni 2021 von 10:30 Uhr

Protokolle

  • 173. Sitzung vom 07.06.2021 "Änderungsanträge GVWG"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Bundesverband Verbraucherzentrale
  • Deutscher Caritasverband
  • Diakonie Deutschland
  • Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
  • Sozialverband vdk Deutschland
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation
  • AWO Bundesverband
  • der Paritätische
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände
  • Deutscher Pflegerat
  • Verband der privaten Krankenversicherungen
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Deutschen Gewerkschaftsbund
  • bpa Arbeitgeberverband
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
  • BAG Selbsthilfe
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Heinz Rothgang
  • Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände
  • Sozialverband VdK Deutschland

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Änderungsanträge der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
  • Änderungsanträge zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Ja zu besserer Gesund­heits­versorgung und zur Pflege­reform

Der Bundestag hat am Freitag, 11. Juni 2021, nach halbstündiger Debatte dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz,19/26822, 19/28005 Nr. 1) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/30550) zugestimmt. Die Koalitionsfraktionen stimmten für, die Opposition gegen das Gesetz, das aufgrund der Änderungen durch den Gesundheitsausschuss auch die Pflegereform enthält. Zur Abstimmung lagen auch die Stellungnahme des Bundesrates (19/27214) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/30551) vor. In zweiter Beratung lehnte der Bundestag gegen die Stimmen der Linken und Grünen einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/30563) zum Gesetzentwurf ab. In dritter Beratung scheiterte die FDP-Fraktion mit einem Entschließungsantrag (19/30564), bei dem sich die Grünen enthielten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen will die Bundesregierung Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Ihr nun angenommener Gesetzentwurf enthält neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen. Für den G-BA wurden Befugnisse und Fristen präzisiert. Qualitätsverträge ersetzen künftig die bisherigen Qualitätszu- und -abschläge. In Krankenhäusern können künftig klinische Sektionen zur Qualitätssicherung über einen Zuschlag refinanziert werden. Auch werden einrichtungsbezogene Vergleiche in der ambulanten und stationären Versorgung sowie von Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung künftig veröffentlicht.

Die Versicherten werden an mehreren Stellen entlastet. So wird der Anspruch auf eine Zweitmeinung auf weitere planbare Eingriffe, die der G-BA festlegt, erweitert. Zudem werden Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von einer Ermessens- in eine Pflichtregelung umgewandelt. Für Patienten mit starkem Übergewicht (Adipositas) wird ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) eingeführt.

Berufshaftpflichtversicherung für Vertragsärzte

In der privaten Krankenversicherung wird im Notlagentarif ein Direktanspruch der Leistungserbringer gegenüber dem Versicherer auf Leistungserstattung eingeführt. Im Krankenhaus wird ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung eingeführt. Das Verfahren ist Voraussetzung sein für die Abrechnung ambulanter Notfallleistungen. Krankenkassen beteiligen sich künftig gemeinsam mit kommunalen Trägern am Aufbau und der Förderung von regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken. Für die ambulante Kinderhospizarbeit gilt eine gesonderte Rahmenvereinbarung gelten.

Neu geregelt wurde auch ein verpflichtender Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vertragsärzte im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V, Krankenversicherung). Gesundheitsstatistiken sollen weiterentwickelt werden. Die Modellklauseln zur Erprobung akademischer Ausbildungsangebote in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie werden bis Ende des Jahres 2026 verlängert.

Pflegereform beschlossen

CDU/CSU und SPD hatten im Gesundheitsausschuss Änderungsanträge zum Regierungsentwurf eingebracht, die zunächst vom Ausschuss und danach vom Bundestag mehrheitlich übernommen wurden. Die Neuregelungen sollen dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Der Bundestag hob dazu den Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent an. Auch beteiligt sich der Bund ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung.

Ab September 2022 dürfen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die ihren Pflegekräften einen Lohn zahlen, der in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbart worden ist, an die die Pflegeeinrichtungen gebunden sind. Mit Pflegeeinrichtungen, die nicht an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, dürfen Versorgungsverträge nur noch abgeschlossen werden, wenn diese ihre Pflegekräfte nicht untertariflich bezahlen.

Geringerer Eigenanteil an der Pflegevergütung

Um vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell nicht zu überfordern, wird ihr Eigenanteil an der Pflegevergütung schrittweise verringert. In den Pflegegraden 2 bis 5 reduziert er sich durch einen von der Pflegekasse zu zahlenden Leistungszuschlag um fünf Prozent in den ersten zwölf Monaten, nach einem Jahr um 25 Prozent, nach zwei Jahren um 45 Prozent und nach drei Jahren um 70 Prozent.

Beschlossen wurde ferner ein neuer Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass nach einer Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, der medizinischen Rehabilitation oder weitere Pflegeleistungen nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.

Mehr Verantwortung für qualifizierte Pflegefachkräfte

Qualifizierte Pflegefachkräfte bekommen zudem mehr Verantwortung und können innerhalb eines vertragsärztlich festgestellten Verordnungsrahmens für Leistungen der häuslichen Krankenpflege selbst über die erforderliche Häufigkeit und Dauer der Maßnahmen bestimmen. Der G-BA soll dazu Rahmenvorgaben erarbeiten.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich künftig mit 640 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Reform beinhaltet für 2022 schließlich auch einen ergänzenden Bundeszuschuss an die GKV in Höhe von sieben Milliarden Euro, um einen Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.

Anträge der AfD und der Grünen abgelehnt

Der Bundestag lehnte zugleich mehrere Oppositionsanträge ab. Zum Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Herdenimmunität durch flächendeckende Antikörpertests ermitteln – Unnötige Impfrisiken vermeiden“ (19/27202) sowie drei Anträgen der Grünen „Mehr Transparenz und mehr Anreize für eine bessere Versorgung im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherungen“ (19/26889), „Perspektive für Therapieberufe schaffen – Verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung aufstellen“ (19/27829) und „Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen unverzüglich menschenrechtskonform gestalten“ (19/27874) lag eine gemeinsame Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (19/30550). 

Den AfD-Antrag lehnten alle übrigen Fraktionen ab, beim ersten Antrag der Grünen enthielt sich die AfD, beim zweiten enthielt sich die Linksfraktion, beim dritten stimmte die Linksfraktion mit den Grünen dafür.

Anträge der Linken abgelehnt

Zu vier weiteren Anträgen der Linksfraktion – „Gute Gesundheitsversorgung auch für Menschen ohne Krankenversicherung oder mit Beitragsschulden und Geflüchtete“ (19/17543), „Arzneimittelversorgung sicherstellen – Lieferengpässe wirksam bekämpfen“ (19/17106), „Entlastungspflege bundesweit stärken und finanzieren“ (19/19639) und „Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abschaffen und dadurch den Beitragssatz senken“ (19/23934) hatte der Gesundheitsausschuss ebenfalls Beschlussempfehlungen abgegeben (19/26781 Buchstabe a, 19/29795, 19/29859, 19/29667).

Beim ersten Antrag enthielten sich die Grünen, beim zweiten stimmte die AfD mit der Linken dafür, wobei sich die Grünen enthielten. Die Grünen enthielten sich auch beim dritten Antrag, während der vierte Antrag der Linken von allen übrigen Fraktionen abgelehnt wurde.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/27202) flächendeckende Antikörpertests, um in der Corona-Krise die sogenannte Herdenimmunität zu ermitteln. Es gebe inzwischen aussagekräftige Antikörpertests, die eine überstandene Infektion und eine daraus wahrscheinlich resultierende Immunität nachweisen könnten, hieß es darin.

Die Abgeordneten verlangten, Corona-Antikörpertests in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen und jedem Bürger vor einer Impfung eine Testung zu ermöglichen. So könne die bereits bestehende Immunität der Bevölkerung eingeschätzt werden. Bei Menschen mit Immunität könne zugunsten anderer auf eine Impfung verzichtet werden.

Erster Antrag der Grünen

In ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/26889) fordeten die Grünen mehr Anreize für eine bessere Versorgung im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Versicherte hätten es schwer, sich über die Qualität ihrer Krankenkasse zu informieren. Daher finde der Wettbewerb zwischen den Kassen fast nur über den Zusatzbeitrag, Satzungsleistungen und Bonusprogramme statt.

Die Abgeordneten forderten ein unabhängiges und qualitätsgesichertes Monitoring, das eine Bewertung und den Vergleich der Versorgungsleistung und -qualität von Krankenkassen ermöglicht. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen sollte ein Gutachten vorlegen über Anreize, mit denen das Engagement von Kassen für Patienten mit besonderen Behandlungsbedarf belohnt wird oder Kassen zum Abschluss von sektorübergreifenden Versorgungsformen bewegt werden können.

Zweiter Antrag der Grünen

Die Grünen forderten die Bundesregierung in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/27829) auf, zusammen mit den Ländern einen verbindlichen Fahrplan zur Akademisierung der Berufe der Ergotherapie, der Logopädie und der Physiotherapie sowie Entwicklungsperspektiven für die schulische Ausbildung zu vereinbaren. Zur Erstellung des Fahrplans gehöre auch eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, wie die Kosten der Umstellung zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden.

Ziel sei es, so die Fraktion, die regulären Studiengänge in diesen Bereichen zu einem verbindlich festgelegten Zeitpunkt in der nächsten Wahlperiode starten zu können. An der Erstellung dieses Fahrplans müssten die entsprechenden Berufsverbände der Therapieberufe und die Hochschulverbände beteiligt werden.

Dritter Antrag der Grünen

Die Grünen-Fraktion forderte des Weiteren eine bessere Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderung. Diese Patientengruppe benötige häufig eine intensivere und spezifische Behandlung und verschiedene Formen der Unterstützung, um Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen zu können, hieß es in ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/27874). 

Die Abgeordneten forderten zudem, die Gesundheitsversorgung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umzugestalten.

Erster Antrag der Linken

Die Linksfraktion forderte eine gute Gesundheitsversorgung auch für Menschen ohne Krankenversicherung oder mit Beitragsschulden. Viele Menschen in Deutschland erhielten nur Leistungen unterhalb des Notwendigen oder hätten gar keinen Anspruch auf medizinische Versorgung, hieß es im ersten abgelehnten Antrag der Fraktion (19/17543). Dies betreffe vor allem Obdachlose, Wohnungslose, Illegalisierte, Geflüchtete, Asylsuchende sowie erwerbslose Menschen aus EU-Mitgliedstaaten.

Die Abgeordneten forderten in dem Antrag unter anderem einen Härtefallfonds für die Behandlung von Menschen ohne Absicherung im Krankheitsfall. Ferner sollten bundeseinheitliche Regelungen für die Einführung eines anonymen Krankenscheins zur Versorgung von Unversicherten oder Illegalisierten im Regelversorgungssystem geschaffen werden. Allen mittellosen Personen mit Beitragsschulden in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) sollte ein dauerhafter Schuldenerlass gewährt werden. Ferner sollte die Mindestbemessung bei freiwillig Kranken- und Pflegeversicherten, auch Selbstständigen, auf 450 Euro abgesenkt werden. Der Basistarif der PKV sei perspektivisch in das System der kassenärztlichen Versorgung zu integrieren.

Zweiter Antrag der Linken

Die Linke fordert in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/17106), den Auftrag der Arzneimittelhersteller zu konkretisieren. Sollten Engpässe auftreten, die die Versorgung der Bevölkerung gefährden, müsse der Hersteller ein Bußgeld zahlen. Dadurch wollte die Fraktion gewährleisten, dass die Fehleranfälligkeit der Wirkstoffherstellung verringert wird und es keine Abhängigkeit von einzelnen Produktionsstätten gibt. Die Lieferketten aller Bestandteile von Arzneimitteln sollten dokumentiert werden, so die Abgeordneten.

Gegen den Hersteller sollten Regressansprüche vorgesehen werden, falls es zu einem Engpass kommt, den der Hersteller hätte vermeiden können und der für Kostenträger oder Patienten höhere Kosten oder für Leistungserbringer einen höheren Aufwand bedeute. Als letztes Mittel schlug die Fraktion Zwangslizenzen vor, falls ein Hersteller den Auflagen nicht ausreichend nachkommt und dadurch wiederholt Versorgungsengpässe entstehen.

Dritter Antrag der Linken

Die Linksfraktion forderte in ihrem dritten abgelehnten Antrag eine Stärkung der Entlastungspflege. Der Mangel an Kurzzeitpflegeangeboten sei eklatant und habe sich in den vergangenen Jahren verschärft. Die Abgeordneten forderten unter anderem einen Rechtsanspruch auf ein jährliches Entlastungsbudget für alle Menschen mit anerkanntem Pflegebedarf der Pflegegrade I bis V. Dafür sollten die Leistungen der Verhinderungspflege, der Kurzzeitpflege, der Entlastungsbetrag und mindestens 50 Prozent der Leistungsansprüche der teilstationären Pflege zusammengeführt werden.

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege sollte erweitert und präzisiert werden. Stationäre Einrichtungen sollten dazu verpflichtet werden, eine bedarfsgerechte Quote an Einrichtungsplätzen für die Kurzzeitpflege vorzuhalten. Die Öffnung von Krankenhäusern für Kurzzeitpflege sollte erleichtert werden.

Vierter Antrag der Linken

Die Linksfraktion forderte in ihrem vierten abgelehnten Antrag (19/23934) die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Mit der Beitragsbemessungsgrenze werde das Solidarprinzip auf kleine und mittlere Einkommen begrenzt, heißt es zur Begründung. Durch die Abschaffung würde der Beitragssatz sinken. Wer gut verdiene, zahle mit steigendem Einkommen einen immer geringeren Anteil an Kranken- und Pflegeversicherung. Die Abgeordneten schlugen vor, die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze zunächst auf 15.000 Euro pro Monat zu erhöhen.

Damit würden auch jene abhängig Beschäftigten mit einem Einkommen oberhalb der bisherigen Jahresarbeitsentgeltgrenze und bis zu 15.000 Euro Einkommen im Monat versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. In einem zweiten Schritt sollten die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze ganz entfallen. (pk/hau/11.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Jens Spahn

Jens Spahn

© Jens Spahn

Spahn, Jens

Bundesminister für Gesundheit

Ulrich Oehme

Ulrich Oehme

© Ulrich Oehme/ Anja Stewig Penig

Oehme, Ulrich

AfD

Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

Nicole Westig

Nicole Westig

© Nicole Westig/ Laurence Chaperon

Westig, Nicole

FDP

Harald Weinberg

© DBT/Stella von Saldern

Weinberg, Harald

Die Linke

Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

© Kordula Schulz-Asche/ Tom Schweers

Schulz-Asche, Kordula

Bündnis 90/Die Grünen

Karin Maag

© Karin Maag / Andreas Krüger

Maag, Karin

CDU/CSU

Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

Erich Irlstorfer

Erich Irlstorfer

© Erich Irlstorfer/Foto Krammer

Irlstorfer, Erich

CDU/CSU

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/17106 - Antrag: Arzneimittelversorgung sicherstellen - Lieferengpässe wirksam bekämpfen
    PDF | 257 KB — Status: 11.02.2020
  • 19/17543 - Antrag: Gute Gesundheitsversorgung auch für Menschen ohne Krankenversicherung oder mit Beitragsschulden und Geflüchtete
    PDF | 279 KB — Status: 04.03.2020
  • 19/19639 - Antrag: Entlastungspflege bundesweit stärken und finanzieren
    PDF | 259 KB — Status: 28.05.2020
  • 19/23934 - Antrag: Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abschaffen und dadurch den Beitragssatz senken
    PDF | 254 KB — Status: 03.11.2020
  • 19/26781 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Ulla Jelpke, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/17543 - Gute Gesundheitsversorgung auch für Menschen ohne Krankenversicherung oder mit Beitragsschulden und Geflüchtete b) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Filiz Polat, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/19538 - Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Menschen sicherstellen - Rechte marginalisierter Gruppen in Zeiten der COVID-19-Pandemie nachhaltig stärken
    PDF | 284 KB — Status: 17.02.2021
  • 19/26822 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG)
    PDF | 2 MB — Status: 19.02.2021
  • 19/26889 - Antrag: Mehr Transparenz und mehr Anreize für eine bessere Versorgung im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherungen
    PDF | 313 KB — Status: 23.02.2021
  • 19/27202 - Antrag: Herdenimmunität durch flächendeckenden Antikörpertests ermitteln - Unnötige Impfrisiken vermeiden
    PDF | 250 KB — Status: 03.03.2021
  • 19/27214 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) - Drucksache 19/26822 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 303 KB — Status: 03.03.2021
  • 19/27829 - Antrag: Perspektive für Therapieberufe schaffen - Verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung aufstellen
    PDF | 268 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27874 - Antrag: Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen unverzüglich menschenrechtskonform gestalten
    PDF | 390 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/28005 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 26. Februar bis 17. März 2021)
    PDF | 257 KB — Status: 26.03.2021
  • 19/29667 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/23934 - Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abschaffen und dadurch den Beitragssatz senken
    PDF | 278 KB — Status: 14.05.2021
  • 19/29795 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Gabelmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/17106 - Arzneimittelversorgung sicherstellen - Lieferengpässe wirksam bekämpfen
    PDF | 274 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/29859 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/19639 - Entlastungspflege bundesweit stärken und finanzieren
    PDF | 265 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/30550 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26822, 19/27214, 19/28005 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/27202 - Herdenimmunität durch flächendeckenden Antikörpertests ermitteln - Unnötige Impfrisiken vermeiden c) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/24448 - Solidarische Pflegevollversicherung umsetzen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/25349 - Rentenplus für pflegende Angehörige e) zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18957 - Pflegende Angehörige unterstützen - Nicht nur in der Corona-Krise f) zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Beate Müller-Gemmeke, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/19136 - Professionelle Pflegekräfte wertschätzen und entlasten - Nicht nur in der Corona-Krise g) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Janosch Dahmen, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26889 - Mehr Transparenz und mehr Anreize für eine bessere Versorgung im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherungen h) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Kai Gehring, Dr. Janosch Dahmen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/27829 - Perspektive für Therapieberufe schaffen - Verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung aufstellen i) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Corinna Rüffer, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/27874 - Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen unverzüglich menschenrechtskonform gestalten
    PDF | 2 MB — Status: 09.06.2021
  • 19/30551 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26822, 19/27214, 19/28005 Nr. 1, 19/30550 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG)
    PDF | 296 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30563 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bunderegierung - Drucksachen 19/26822, 19/27214, 19/30550 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG)
    PDF | 287 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30564 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bunderegierung - Drucksachen 19/26822, 19/27214, 19/30550 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG)
    PDF | 263 KB — Status: 09.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 19/30563 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/26822 und 19/27214 (Beschlussempfehlung 19/30550 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/30564 ablehnen
  • Beschlussempfehlung 19/30550 Buchstabe b (Antrag 19/27202 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30550 Buchstabe g (Antrag 19/26889 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30550 Buchstabe h (Antrag 19/27829 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30550 Buchstabe i (Antrag 19/27874 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/26781 Buchstabe a (Antrag 19/17543 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29795 (Antrag 19/17106 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29859 (Antrag 19/19639 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29667 (Antrag 19/23934 ablehnen) angenommen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Bundestag lehnt Anträge der Opposition zur Pflegepolitik ab

Der Bundestag hat am Freitag, 25. Juni 2021, eine Reihe von Anträge der Oppositionsfraktionen zur Pflegepolitik abgelehnt. So hat der Bundestag zwei Anträge der Grünen vorgelegte zur Reform der Pflegeversicherung (19/8561; 19/14827) jeweils mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke zurückgewiesen. Die Entscheidungen erfolgten auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses (19/29526, 19/30695).

Schließlich abgelehnt bei Enthaltung der Linksfraktion wurde die Forderung der Grünen für eine bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine „PflegeZeit Plus“ (19/28781) abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/30664) zugrunde. Abgelehnt wurde zudem ein Grünen-Antrag mit dem Titel „Besteuerung von Alterseinkünften vereinfachen und an den Bedürfnissen der Rentnerinnen und Rentner ausrichten“ (19/16494) bei Enthaltung der FDP gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/28937) zugrunde.

Anträge der Linken

Die von der Linksfraktion gestellte Forderung, eine „solidarische Pflegevollversicherung umzusetzen“ (19/24448) wurde auf Grundalge einer Beschlussempfehlung (19/30550 Buchstabe c) des Gesundheitsausschusses mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Enthaltung der Grünen abgelehnt. Im selben Verhältnis stimmten die Parlamentarier gegen einen Antrag der Linksfraktion für höhere Rentenleistungen für pflegende Angehörige (19/25349) auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/30550 Buchstabe d).

Die Forderung der Linken, ein „Sofortprogramm gegen den Pflegenotstand in der Altenpflege“ (19/79) einzurichten, wurde von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Unterstützung der Grünen abgelehnt. Der Antrag, das „Zwei-Klassen-System in der Pflegeversicherung zu beenden“ (19/7480), wurde von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Enthaltung der Grünen zurückgewiesen. Den Entscheidungen lagen Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses (19/3201 Buchstabe b; 19/24855) zugrunde. Ebenfalls bei Enthaltung der Grünen mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der Linken mit dem Titel „Arbeitszeitverkürzung in der Pflege – Sechs-Stunden-Schichten retten Leben“ (19/19141). Damit folgten die Abgeordneten einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/31068). Gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen konnte sich auch der Antrag der Linken mit dem Titel „Rentenbesteuerung vereinfachen und Doppelbesteuerung vermeiden“ (19/10282) auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/28937) nicht durchsetzen.

Anträge der FDP und AfD

Darüber hinaus hat der Bundestag einen FDP-Antrag mit dem Titel „Doppelbesteuerung bei Renten verhindern“ (19/27174) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Linken und Grünen auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/31057) abgelehnt. 

Ebenfalls abgestimmt und mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen zurückgewiesen wurde ein Antrag der AfD mit dem Titel „Pflegende Eltern unterstützen – Flexibilität der Verhinderungspflege nicht einschränken“ (19/30415) auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/31070).

Erster Antrag der Grünen

Die Grünen-Fraktion fordert für eine gerechte und nachhaltige Finanzierung der Pflegeversorgung die Einführung einer Bürgerversicherung. Eine solidarische Pflege-Bürgerversicherung könne helfen, den demografischen Wandel zu bewältigen und ermögliche überfällige Leistungsverbesserungen wie wohnortnahe Pflegekonzepte und angemessene Personalstandards, heißt es in ihrem Antrag (19/8561). Wegen der strukturellen Ähnlichkeit des privaten und sozialen Zweigs der Pflegeversicherung sei eine Pflege-Bürgerversicherung einfach umsetzbar. Es sei daher sinnvoll, einen spezifischen und von der Krankenversicherung sich unterscheidenden Weg für die Umsetzung der Pflege-Bürgerversicherung zu wählen.

Gefordert wird ein vollständiger Kostenausgleich zwischen beiden Zweigen der Pflegeversicherung, um die höheren Risiken im sozialen Zweig auszugleichen. Ferner sollten einheitliche, einkommensabhängige Beiträge vorgesehen werden. Alle Einkommensarten müssten bei der Berechnung der Beiträge herangezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze sollte schrittweise bis zur Höhe der in der Rentenversicherung geltenden Grenze erhöht werden. Die Alterungsrückstellungen in der privaten Pflegeversicherung müssten nach und nach aufgelöst werden. Kinder sollten kostenlos versichert werden und nicht erwerbstätige Ehepartner, die Angehörige pflegen oder Kinder erziehen, keine Beiträge zahlen. 

Zweiter Antrag der Grünen

Die Grünen-Fraktion fordert außerdem eine umfassende Reform der Pflegeversicherung mit einer Begrenzung der Kosten. In ihrem zweiten Antrag (19/14827) schlagen die Abgeordneten dazu eine „doppelte Pflegegarantie“ vor. Demnach soll der Pflege-Eigenanteil, den Pflegebedürftige monatlich tragen, festgeschrieben werden. Für die stationäre Pflege soll der Eigenanteil unterhalb der derzeit durchschnittlich 690 Euro gedeckelt werden. Die Pflegeversicherung soll zum Zweiten alle darüber hinaus gehenden Kosten für eine bedarfsgerechte Versorgung tragen. Eine Eigenverantwortung bestehe weiter bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Flankierend dazu sollen die Kosten für die medizinische Behandlungspflege von der Krankenversicherung übernommen werden. Neu eingeführt werden soll zudem ein Steuerzuschuss des Bundes für die Pflegeversicherung, um versicherungsfremde Leistungen zur sozialen Sicherung der pflegenden Angehörigen auszugleichen. Die Grünen-Abgeordneten fordern in ihrem Antrag weiter die Einführung einer solidarischen Pflege-Bürgerversicherung, bei der alle Bürger einkommensabhängig zum Solidarausgleich beitragen und alle Einkommensarten bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt werden.

Dritter Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf. In Deutschland kümmerten sich rund fünf Millionen Menschen nicht erwerbsmäßig um pflegebedürftige Erwachsene oder Kinder in deren eigener Häuslichkeit, heißt es in dem dritten Antrag der Fraktion (19/28781). Die Schwierigkeit, private Pflege mit der eigenen Berufstätigkeit zu vereinbaren, sei in der Corona-Pandemie besonders hervorgetreten, als wichtige Unterstützungsangebote wie die Tagespflege weggebrochen seien.

Die Abgeordneten schlagen vor, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für pflegende Angehörige weiterzuentwickeln. Durch Reformen im Arbeitsrecht soll dem Antrag zufolge ferner auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit hingewirkt werden. Zudem soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem gesetzliche Leistungen zur Stärkung der Angehörigenpflege und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen ausbauen und bedarfsgerechter nutzbar machen.

Vierter Antrag der Grünen

Hintergrund des vierten Antrages der Grünen (19/16494) sind die Regelungen zur nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente. Die gesetzgeberische Ausgestaltung sei zwar grundsätzlich richtig gewesen, es bestehe „trotzdem politischer Handlungs- und Nachbesserungsbedarf, weil das Verfahren für die Betroffenen zu aufwändig und intransparent ist und teilweise zu übermäßigen Belastungen führt“, schreiben die Grünen.

Die Fraktion fordert in dem Antrag die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die Betroffenen möglichst früh über die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung zu informieren. Die Rentenversicherung solle dazu den Rentenbescheid und die Rentenanpassungsmitteilung nutzen.

Erster Antrag der Linken

Die Linke fordert in ihrem ersten Antrag (19/24448), die solidarische Pflegevollversicherung umzusetzen. Derzeit finanzierten Menschen mit Pflegebedarf in einem Pflegeheim bis zu drei Viertel ihrer Heimkosten selbst, heißt es in dem Antrag der Linksfraktion. Auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Zuzahlungen zu den Investitionskosten wüchsen rasant. Die Abgeordneten fordern ein Sofortprogramm zur Verbesserung der Einnahmesituation der Pflegeversicherung, das unter anderem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung auf 15.000 Euro pro Monat vorsieht.

Die Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen müssten auf 450 Euro gesenkt und gedeckelt werden bis zur Einführung einer Pflegevollversicherung 2025, so die Fraktion.

Zweiter Antrag der Linken 

Die Linksfraktion fordert in ihrem zweiten Antrag (19/25349) höhere Rentenleistungen für pflegende Angehörige. Kritisiert wird, dass Verbesserungen der vergangenen Jahre erst ab Pflegegrad 2 gelten. Gefordert wird, dass alle Pflegepersonen unabhängig vom Erwerbsstatus und auch im Pflegegrad 1 zusätzliche Rentenansprüche aus der Pflegetätigkeit erwerben können. Die Beitragszahlungen der Pflegekassen an die gesetzliche Rentenversicherung für die Alterssicherung von Pflegepersonen sollen deutlich erhöht werden.

Alle Pflegepersonen sollen auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge von der regulären Altersrente, abhängig vom jeweiligen Pflegegrad, zusätzliche Rentenansprüche aus häuslicher Pflege bis zum Ende der Pflegesituation erwerben. Erwerbstätige Pflegepersonen, die ihre Arbeitszeit pflegebedingt reduzieren oder zeitweise unterbrechen, sollen hierdurch keine Renteneinbußen erfahren. Beim erstmaligen Eintreten einer Pflegesituation soll eine sechswöchige bezahlte Freistellung für erwerbstätige pflegende Angehörige analog dem Krankheitsfall gewährt werden.

Dritter Antrag der Linken 

Die Linksfraktion verlangt in ihrem dritten Antrag (19/79) von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für ein Sofortprogramm gegen den Pflegenotstand in der Altenpflege. Darin solle unter anderem ein bundeseinheitlicher, verbindlicher (rechnerischer) Personalschlüssel eingeführt werden, der im Tagdienst eine Pflegekraft für zwei Bewohner und im Nachtdienst einen Personalschlüssel von 1 zu 20 als vorläufige Mindestpersonalbesetzung in stationären Pflegeeinrichtungen vorsieht. Weitere Forderungen beziehen sich auf die Erhöhung eines bundesweit einheitlichen Pflegemindestlohns auf 14,50 Euro je Stunde und die Angleichung des Gehaltsniveaus von Altenpflegefachkräften an das Niveau der Fachkräfte in der Krankenpflege.

Vierter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke wendet sich in ihrem vierten Antrag (19/7480) gegen das aus ihrer Sicht bestehende Zweiklassensystem in der Pflegeversicherung. In der privaten Pflegeversicherung seien Menschen mit geringem Pflegerisiko, in der sozialen Pflegeversicherung hingegen Menschen mit deutlich höherem Pflegerisiko versichert. Daher lägen die Ausgaben pro Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung mehr als dreieinhalb Mal so hoch wie in der privaten.

In der privaten Pflegeversicherung seien so bei identischen Leistungen und meist geringeren Beiträgen bis zum Jahr 2017 bereits 34,5 Milliarden Euro an Rücklagen entstanden. Es sei ungerecht, die Gesellschaft in hohe und niedrige Pflegerisiken zu spalten. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag konkret einen Finanzausgleich zwischen der privaten und sozialen Pflegeversicherung. Zudem solle perspektivisch die private Pflegeversicherung in die soziale Pflegeversicherung überführt werden.

Fünfter Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert verkürzte Arbeitszeiten in der Pflege. In der Coronakrise könne noch bis Ende Juni in systemrelevanten Berufen die tägliche Arbeitszeit auf zwölf Stunden erweitert und die Ruhezeit eingeschränkt werden. Leidtragende seien neben den Beschäftigten in der Kranken- und Altenpflege die Patienten, heißt es in einem Antrag (19/19141) der Fraktion.

Die Abgeordneten fordern, alle Pflegeberufe unverzüglich aus der Covid-19-Arbeitszeitverordnung herauszunehmen und sicherzustellen, dass die Verordnung nicht über den 31. Juli 2020 hinaus verlängert werde. Zudem sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Höchstarbeitszeit einer Vollzeitstelle als Pflegekraft bis auf 30 Stunden bei vollem Lohnausgleich reduzieren zu können. In Pandemiezeiten sollten Schichtzeiten von sechs Stunden täglich nicht überschritten werden und eine Pause gewährleistet sein. Auch müssten Fachkräfte für die Pflege zurückgewonnen werden. 

Sechster Antrag der Linken

Um zu verhindern, dass auch Rentner mit Altersbezügen unterhalb der Armutsschwelle Steuern bezahlen müssen, soll die Bundesregierung eine ganze Reihe von steuerlichen Maßnahmen treffen. So soll sie den steuerlichen Grundfreibetrag auf mindestens 12.600 Euro anheben, verlangt die Linksfraktion in einem sechsten Antrag (19/10282).

Die im Rahmen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung abschmelzenden Rentenfreibeträge und Altersentlastungsbeträge sollen weniger stark abgeschmolzen werden, so dass Renten erst ab dem Jahr 2070 voll steuerpflichtig werden würden. Zudem soll das Rentenniveau schrittweise auf 53 Prozent angehoben werden.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Regularien der Rentenbesteuerung im Sinne einer transparenten, verfassungsgemäßen Ausgestaltung zu modernisieren. Ziel der Steuerpolitik müsse sein, eine Doppelbesteuerung von Renten zu verhindern, sie dort, wo sie entstanden ist, aufzuheben und die betroffenen Steuerpflichten schadlos zu stellen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/27174).

Kernforderung des Antrags sei, dem Steuerpflichtigen auf Antrag die Möglichkeit einzuräumen, dass die Finanzverwaltung seinen Sachverhalt individuell prüft. Dies entspreche einer Beweislastumkehr. Es sei den Steuerpflichtigen nicht zumutbar, über derart lange Veranlagungszeiten hinweg gegenüber der Finanzbehörde den Beweis einer Doppelbelastung führen zu müssen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert mehr Unterstützung für pflegende Eltern und Flexibilität in der Verhinderungspflege. In Deutschland gebe es mehr als 73.000 Kinder und Jugendliche mit anerkannter Pflegebedürftigkeit. Die Verhinderungspflege sei die wichtigste Entlastungsleistung in der Pflegeversicherung für Familien mit behinderten Kindern, heißt es in einem Antrag (19/30415) der Fraktion.

Die Abgeordneten fordern, den jährlichen Betrag für die Verhinderungspflege von derzeit 1.612 Euro um 20 Prozent zu erhöhen sowie die Mittel aus der Kurzzeitpflege von derzeit bis zu 806 Euro ebenfalls um 20 Prozent anzuheben. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollte der jetzige Rahmen deutlich erhöht werden. Für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf sollten Ersatzpflegeangebote geschaffen werden. (pk/sas/25.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Karin Maag

© Karin Maag / Andreas Krüger

Maag, Karin

CDU/CSU

Nicole Höchst

Nicole Höchst

© Nicole Höchst

Höchst, Nicole

AfD

Heike Baehrens

Heike Baehrens

© SPD-Parteivorstand/Susie Knoll

Baehrens, Heike

SPD

Nicole Westig

Nicole Westig

© Nicole Westig/ Laurence Chaperon

Westig, Nicole

FDP

Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

© Kathrin Vogler/ Jennifer Kölker

Vogler, Kathrin

Die Linke

Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

© Kordula Schulz-Asche/ Tom Schweers

Schulz-Asche, Kordula

Bündnis 90/Die Grünen

Roy Kühne

Roy Kühne

© DBT/ Thomas Trutschel

Kühne, Dr. Roy

CDU/CSU

Claudia Moll

Claudia Moll

© Claudia Moll / Maurice Weiss

Moll, Claudia

SPD

Erich Irlstorfer

Erich Irlstorfer

© Erich Irlstorfer/Foto Krammer

Irlstorfer, Erich

CDU/CSU

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/79 - Antrag: Sofortprogramm gegen den Pflegenotstand in der Altenpflege
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  • 19/3201 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/30 - Wahlkampfversprechen erfüllen - Verbindliche Personalbemessung in den Krankenhäusern durchsetzen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau), Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/79 - Sofortprogramm gegen den Pflegenotstand in der Altenpflege
    PDF | 202 KB — Status: 04.07.2018
  • 19/7480 - Antrag: Zwei-Klassen-System in der Pflegeversicherung beenden
    PDF | 127 KB — Status: 31.01.2019
  • 19/8561 - Antrag: Pflege gerecht und stabil finanzieren - Die Pflege-Bürgerversicherung vollenden
    PDF | 194 KB — Status: 20.03.2019
  • 19/10282 - Antrag: Rentenbesteuerung vereinfachen und Doppelbesteuerung vermeiden
    PDF | 144 KB — Status: 16.05.2019
  • 19/14827 - Antrag: Die Pflegeversicherung verlässlich und solidarisch gestalten - Die doppelte Pflegegarantie umsetzen
    PDF | 375 KB — Status: 06.11.2019
  • 19/16494 - Antrag: Besteuerung von Alterseinkünften vereinfachen und an den Bedürfnissen der Rentnerinnen und Rentner ausrichten
    PDF | 247 KB — Status: 14.01.2020
  • 19/19141 - Antrag: Arbeitszeitverkürzung in der Pflege - Sechs-Stunden-Schichten retten Leben
    PDF | 230 KB — Status: 12.05.2020
  • 19/24448 - Antrag: Solidarische Pflegevollversicherung umsetzen
    PDF | 301 KB — Status: 18.11.2020
  • 19/24855 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/7480 - Zwei-Klassen-System in der Pflegeversicherung beenden
    PDF | 267 KB — Status: 01.12.2020
  • 19/25349 - Antrag: Rentenplus für pflegende Angehörige
    PDF | 261 KB — Status: 17.12.2020
  • 19/27174 - Antrag: Doppelbesteuerung bei Renten verhindern
    PDF | 256 KB — Status: 02.03.2021
  • 19/28781 - Antrag: Bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus
    PDF | 268 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28937 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Norbert Kleinwächter, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/10629 - Abschaffung der Renten-Doppelbesteuerung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10282 - Rentenbesteuerung vereinfachen und Doppelbesteuerung vermeiden c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Lisa Paus, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/16494 - Besteuerung von Alterseinkünften vereinfachen und an den Bedürfnissen der Rentnerinnen und Rentner ausrichten
    PDF | 331 KB — Status: 22.04.2021
  • 19/29526 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Westig, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/7691 - Mehr Transparenz in der Pflege-Debatte - Finanzierung der Pflege generationengerecht sichern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/8561 - Pflege gerecht und stabil finanzieren - Die Pflege-Bürgerversicherung vollenden
    PDF | 314 KB — Status: 10.05.2021
  • 19/30415 - Antrag: Pflegende Eltern unterstützen - Flexibilität der Verhinderungspflege nicht einschränken
    PDF | 246 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30550 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26822, 19/27214, 19/28005 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/27202 - Herdenimmunität durch flächendeckenden Antikörpertests ermitteln - Unnötige Impfrisiken vermeiden c) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/24448 - Solidarische Pflegevollversicherung umsetzen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/25349 - Rentenplus für pflegende Angehörige e) zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18957 - Pflegende Angehörige unterstützen - Nicht nur in der Corona-Krise f) zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Beate Müller-Gemmeke, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/19136 - Professionelle Pflegekräfte wertschätzen und entlasten - Nicht nur in der Corona-Krise g) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Janosch Dahmen, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26889 - Mehr Transparenz und mehr Anreize für eine bessere Versorgung im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherungen h) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Kai Gehring, Dr. Janosch Dahmen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/27829 - Perspektive für Therapieberufe schaffen - Verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung aufstellen i) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Corinna Rüffer, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/27874 - Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen unverzüglich menschenrechtskonform gestalten
    PDF | 2 MB — Status: 09.06.2021
  • 19/30664 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/28781 - Bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus
    PDF | 286 KB — Status: 11.06.2021
  • 19/30695 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/14827 - Die Pflegeversicherung verlässlich und solidarisch gestalten - Die doppelte Pflegegarantie umsetzen
    PDF | 282 KB — Status: 14.06.2021
  • 19/31057 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/27174 - Doppelbesteuerung bei Renten verhindern
    PDF | 261 KB — Status: 23.06.2021
  • 19/31068 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Pia Zimmermann, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/19141 - Arbeitszeitverkürzung in der Pflege - Sechs-Stunden-Schichten retten Leben
    PDF | 247 KB — Status: 23.06.2021
  • 19/31070 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/30415 - Pflegende Eltern unterstützen - Flexibilität der Verhinderungspflege nicht einschränken
    PDF | 251 KB — Status: 23.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 19/29526 Buchstabe b (Antrag 19/8561 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30695 (Antrag 19/14827 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30550 Buchstabe c (Antrag 19/24448 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30550 Buchstabe b (Antrag 19/25349 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/3201 Buchstabe b (Antrag 19/79 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/24855 (Antrag 19/7480 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30664 (Antrag 19/28781 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/31057 (Antrag 19/27174 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/31070 (Antrag 19/30415 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/31068 (Antrag 19/19141 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28937 Buchstabe b (Antrag 19/10282 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28937 Buchstabe c (Antrag 19/16494 ablehnen) angenommen

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Stand: 19.05.2025