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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Hauptausschuss

Bundestag streitet heftig über neue Corona-Schutz­vor­keh­rungen

Die Corona-Strategie der künftigen Ampel-Koalitionäre ist im Bundestag weiterhin heftig umstritten. In der ersten Beratung über den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (20/188) warfen Union, AfD und Linke der neuen Koalition am Dienstag, 7. Dezember 2021, vor, nicht entschlossen genug und mit fragwürdigen Mitteln gegen die steigenden Infektionszahlen vorgehen zu wollen. Die geplante Impfpflicht für die Gesundheits- und Pflegeberufe stieß insbesondere bei AfD und Linken auf  erhebliche Vorbehalte. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf soll am Freitag, 10. Dezember, im Bundestag verabschiedet werden.

Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP

Die neue Koalition plant eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen und begründet dies mit dem besonderen Schutzbedürfnis sogenannter vulnerabler Gruppen. Dem Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, komme eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf habe, heißt es in dem Gesetzentwurf. Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus durch eine sehr hohe Impfquote beim Personal in diesen Berufen sei wichtig.

Zum Schutz vulnerabler Gruppen müssten daher in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Covid-Impfung haben.

Impf- oder Genesenennachweis ab Mitte März 

Für bestehende und bis zum 15. März 2022 einzugehende Tätigkeiten sei die Vorlagepflicht bis zum 15. März 2022 zu erfüllen. Neue Arbeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 in diesen Einrichtungen nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden.

Bei Zweifeln an der Echtheit des Nachweises kann das Gesundheitsamt Ermittlungen einleiten und einer Person, die keinen Nachweis vorlegt, die Tätigkeit in einer solchen Einrichtung oder einem Unternehmen untersagen.

Erweiterung des Kreises der Impfberechtigten

Um die Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen, sollen dem Gesetzentwurf zufolge auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen, sofern sie entsprechend geschult sind. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie der erweiterte Kreis der Impfberechtigten soll evaluiert werden.

Für in der Corona-Krise besonders belastete Krankenhäuser ist kurzfristig ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Damit sollen finanzielle Folgen und Liquiditätsengpässe für Krankenhäuser, die planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschoben oder ausgesetzt haben, vermieden werden. In Krankenhäusern, die Corona-Patienten behandeln, wird zudem die Einhaltung bestimmter Mindestmerkmale aus dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) vorübergehend von der Abrechnungsprüfung ausgenommen.

Weitere Regelungen

Ferner werden die Ende Juni 2021 ausgelaufenen pandemiebedingten Sonderregelungen für virtuelle Versammlungen, etwa Betriebsversammlungen, bis zum 19. März 2022 wieder eingeführt. Sie können einmal verlängert werden. Auch soll die Übergangsregelung zu den Mehrbedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werkstätten bis zum 31. März 2022 verlängert werden.

Schließlich sollen die Sonderregelungen zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit etwa für Rechtsanwaltskammern, Notarkammern und Wirtschaftsprüferkammern bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden.

SPD: Lage ist sehr besorgniserregend

Sabine Dittmar (SPD) wertete die Gesetzesänderung als Beleg für die Entschlossenheit der neuen Koalition, die Pandemie effektiv zu bekämpfen. Die Koalition sei bereit, mit Verantwortung und Augenmaß alle nötigen Schritte zu gehen. Sie erinnerte zudem daran, dass die Länder um mehr Klarstellungen im Infektionsschutzgesetz gebeten hätten.

Dittmar betonte: „Die Lage ist nach wie vor sehr besorgniserregend.“ Viele Patienten würden auf Intensivstationen betreut, viele der Patienten hätten sich dieses Schicksal mit einer Impfung ersparen können. Dittmar äußerte sich besorgt über die Dynamik der Omikron-Variante. Es sei daher gut, dass sich Bund und Länder auf bundesweite Kontaktbeschränkungen und den Verzicht auf Großveranstaltungen geeinigt hätten.

Mit dem Gesetz werde auch klargestellt, dass Clubs und Diskotheken sowie die Gastronomie geschlossen werden könnten. Die SPD-Politikerin räumte ein, dass die Impfpflicht für bestimmte Beschäftigte ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sei. Die vulnerablen Gruppen müssten sich aber auf Hilfe verlassen können und darauf, dass ihnen keine Gefahr drohe. Aus epidemiologischer, ethischer und moralischer Sicht sei eine hohe Impfquote in den betroffenen Einrichtungen unabdingbar.

Grüne appellieren an Gemeinsamkeiten 

Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) appellierte insbesondere an die Union, in dieser Krise das gemeinsame Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Die neuen Partner hätten versucht, in dieser schwierigen Situation passende Antworten zu finden. Es sei enttäuschend, wenn die Union jetzt von Versäumnissen rede und nicht davon, was gemeinsam verbessert werden könnte. Sie verwies auf die aktuell langen Wartezeiten für Impfungen.

Mit der neuen Omikron-Variante seien zudem Unwägbarkeiten verbunden. So sei noch unklar, ob die Mutante zu schwereren Erkrankungen führen könne oder ob die verfügbaren Impfstoffe gegen Omikron ausreichend wirkten. Klein-Schmeink mahnte: „Wir brauchen hier Gemeinsamkeiten, um das zu bewältigen.“ Wenn das nicht gelinge, drohe das Land von einer neuen Welle überrollt zu werden. Sie fügte hinzu: „Wir sind willens, da zu korrigieren, wo wir korrigieren müssen.“

FDP: Aktuelle Situation zwingt zum Handeln

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) sagte, die aktuelle Situation sei ernst und zwinge zum Handeln. Die neue Koalition habe eine Nachschärfung angekündigt, falls es nötig sei.

Sie kritisierte, die Länder hätten die möglichen Auflagen schon konsequenter anwenden können. Nun hätten sich die Länder auf einen gemeinsamen Weg geeinigt, es gebe ein geordnetes parlamentarisches Verfahren. Anders als öfter dargestellt, könne das Parlament schnell reagieren. Einschnitte in das Leben der Bürger gehörten in das Parlament, nur so werde Akzeptanz erreicht.

Die FDP-Politikerin mahnte, eine neuerliche Schließung von Schulen und Kitas zulasten der Kinder müsse ausgeschlossen werden. Sie fügte hinzu, Impfen sei der einzige Weg aus der Pandemie. Gegen die Omikron-Variante biete Boostern den besten Schutz.  Sie verteidigte auch die geplante Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen. Corona-Ausbrüche insbesondere dort hätten katastrophale Folgen.

CDU/CSU: Sie legen erneut ein Reparaturgesetz vor

Nach Ansicht der Unionsfraktion hätte die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert werden müssen. Die Länder hätten mit der jetzigen Rechtsgrundlage weniger Instrumente im Kampf gegen die Pandemie zur Verfügung, erklärten Redner von CDU und CSU.

Der CSU-Abgeordnete Stephan Stracke kritisierte, zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit werde nun das Infektionsschutzgesetz nachgebessert: „Sie legen erneut ein Raparaturgesetz vor.“ Es würden Lücken geschlossen, die von der neuen Koalition selbst aufgerissen worden seien. „Sie handeln zu spät, und Sie handeln zu wenig.“

Das Mittel der Wahl sei und bleibe die Feststellung der epidemische Notlage, betonte Stracke und verwies auf die kritische Lage in den Intensivstationen. Dies habe Auswirkungen auch auf die Gesundheitsversorgung der anderen Notfallpatienten. Die neue Rechtslage sei uneinheitlich und verwirrend, auch wegen der vielen unterschiedlichen Fristen. Der Gesetzentwurf gehe zwar insgesamt in die richtige Richtung, greife aber zu kurz.

Linke: Planlosigkeit hat neuen Höhepunkt erreicht

Auch Susanne Ferschl (Die Linke) rügte, die Planlosigkeit habe einen neuen Höhepunkt erreicht. Die alte Regierung habe schon komplett versagt. Nunmehr wolle die neue Koalition die Kompetenzen der Länder erst beschneiden und dann wieder erweitern. Das Vorgehen bei der geplanten Impfpflicht sei außerdem inakzeptabel. Es gehe immerhin um Grundrechte und Grundwerte. Der Grundrechtseingriff solle nun in einem Schnellverfahren verabschiedet werden statt in einem geordneten Verfahren.

Eine solche Impfpflicht müsse jedoch diskutiert und die Ausgestaltung sorgsam erwogen werden. Ferschl erinnerte daran, dass viele Beschäftigte gerade in der Pflege am Limit seine und ein Signal benötigten, dass die Bundesregierung dies auch verstanden habe. Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Pflege müssten dauerhaft besser werden.

AfD: Eine unerhörte Grenzüberschreitung

Die AfD warf der alten und neuen Koalition vor, die Interessen der Bürger zu missachten. Dr. Alice Weidel (AfD) sagte: „Dieses Gesetz ist eine unerhörte Grenzüberschreitung.“ Es sei „hastig hingepfuscht“, um Grundrechtseinschränkungen umsetzen. Damit werde die ungute Tradition der Vorgängerregierung fortgeführt. Sie warf insbesondere der SPD-Spitze vor, selbstherrlich zu agieren und dabei Verfassungsgrenzen zu überschreiten. „Es sind die Grundrechte der Bürger, die Sie wie einen lästigen Klotz am Bein abschütteln wollen.“

Die abermalige Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes sei „ein epochaler Wortbruch und Wahlbetrug“, sagte Weidel mit Blick auf die Impfpflicht. Die FDP habe vor der Wahl erklärt, eine Impfpflicht wäre nicht verhältnismäßig, nun behaupte die Partei das Gegenteil. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit werde mit Füßen getreten. Die Impfpflicht sei zudem ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die jetzt kaltschnäuzig aus dem Beruf gedrängt würden. Dies sei ein Skandal. Der Pflegenotstand werde damit nur verschärft.

Künftiger Gesundheitsminister schließt Lockdown nicht aus

Auch der designierte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) meldete sich in der Debatte kurz zu Wort und mahnte ein besonnenes und vorausschauendes Vorgehen an. Der SPD-Politiker wollte einen Lockdown nicht ausschließen, falls es zu einer weiteren Zuspitzung der Lage käme. Der Bundestag überwies den Gesetzentwurf zusammen mit drei Anträgen der AfD-Fraktion (20/192, 20/193, 20/195) zur Beratung an den Hauptausschuss.

Vor der Aussprache hatten die Abgeordneten beschlossen, für die Beratung des Gesetzentwurfs von der Drei-Tages-Frist abzuweichen. Die Geschäftsordnung des Bundestages sieht vor, dass Beratungen der Vorlagen frühestens am dritten Tag nach Verteilung der Drucksachen beginnen. Für die Abweichung war eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich. Linke und AfD stimmten gegen die Verkürzung der Frist. Darüber hinaus entschied der Bundestag gegen die Stimmen der AfD, die bisher geltende Maskenpflicht im Plenarsaal und auf den Tribünen um eine Maskenpflicht am Platz zu erweitern.

Erster Antrag der AfD

In ihrem ersten Antrag fordert die AfD, die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf einbringen oder per Verordnung regeln, dass eine „direkte sowie eine indirekte Pflicht zur Impfung gegen Covid-19 unzulässig“ sei (20/192). Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung müsse „freiwillig, also ohne jeden Druck, nach ausführlicher Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen und reiflicher individueller Nutzen-Risikoabwägung“ erfolgen, so die Antragsteller.

Die Einführung einer generellen Impfpflicht würde die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage erfordern, die mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein müsste, heißt es in dem Antrag weiter. Um verhältnismäßig zu sein, müsse eine Maßnahme „geeignet, erforderlich und angemessen“ sein, was aus Sicht der AfD-Abgeordneten derzeit nicht erfüllt ist.

Zweiter Antrag der AfD

Von der Bundesregierung verlangt die AfD außerdem, einen Gesetzentwurf einzubringen oder per Verordnung zu regeln, dass „wochengenau bundesweit Patientendaten erfasst und unverzüglich veröffentlicht“ werden (20/193). Nach dem Willen der Fraktion sollen die Daten unter anderem Auskunft darüber geben, wie viele der Corona-Intensivpatienten und der Corona-Toten ungeimpft beziehungsweise geimpft seien. Außerdem solle zum Beispiel die Art und Häufigkeit von Impfnebenwirkungen erfasst werden.

Eine solche Datengrundlage sei notwendig, um über Corona-Maßnahmen und deren möglichen Umfang diskutieren und entscheiden zu können, so die Antragsteller. Die bislang vorliegende Patientendatenbasis sei unzureichend und müsse „umgehend und umfassend“ überarbeitet und erweitert werden.

Dritter Antrag der AfD

In ihrem dritten Antrag fordert die AfD, die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass niemand „politisch, sozial oder auf andere Weise unter Druck gesetzt oder diskriminiert werde“, weil er sich „aufgrund von möglichen Gesundheitsrisiken oder weil er es nicht möchte“ nicht gegen Corona habe impfen lassen (20/195). Darüber hinaus solle die Regierung erklären, dass es keine gesetzliche Impflicht geben werde.

Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag schreiben, ist es Aufgabe des Staates, die Freiwilligkeit der individuellen Impfentscheidung zu gewährleisten. Aus Sicht der AfD könne eine Impfentscheidung jedoch bereits dann nicht mehr als freiwillig bezeichnet werden, wenn an die Ablehnung der Impfung „zwar keine staatlichen Zwangsmittel, aber sonstige gewichtige gesellschaftliche oder rechtliche Nachteile geknüpft“ würden. Eine „unfreiwillige, weil indirekt erzwungene Impfung“ greife unmittelbar in das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein, so die Antragsteller. (pk/irs/vom/07.12.2021) 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

© Sabine Dittmar/ Photothek Media Lab

Dittmar, Sabine

SPD

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

Alice Weidel

Alice Weidel

© Dr. Alice Weidel/Hagen Schnauss

Weidel, Dr. Alice

AfD

Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Baum, Dr. Christina

AfD

Matthias Helferich

Matthias Helferich

© Matthias Helferich

Helferich, Matthias

fraktionslos

Tino Sorge

Tino Sorge

© Tino Sorge/ Steven Vangermain

Sorge, Tino

CDU/CSU

Michael Gerdes

Michael Gerdes

© Photothek

Gerdes, Michael

SPD

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/188 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
    PDF | 667 KB — Status: 06.12.2021
  • 20/192 - Antrag: Keine Corona-Impfpflicht
    PDF | 179 KB — Status: 07.12.2021
  • 20/193 - Antrag: Keine Entscheidung über Corona-Maßnahmen ohne ausreichende Datengrundlage über Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Impfung
    PDF | 188 KB — Status: 07.12.2021
  • 20/195 - Antrag: Grundrechte sind keine Geimpftenrechte - Die Wahrnehmung von Grundrechten darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden
    PDF | 169 KB — Status: 07.12.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Die Präsidentin weist darauf hin, dass keine Fotos gemacht werden dürfen


Überweisung 20/188 beschlossen
Überweisung 20/192 beschlossen
Überweisung 20/193 beschlossen
Überweisung 20/195 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Hauptausschuss

Experten befürworten verschärftes Infektionsschutzgesetz

Zeit: Mittwoch, 8. Dezember 2021, 15 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Gesundheits- und Sozialexperten sehen die neuerliche Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Grundsatz positiv. Insbesondere die geplante Impfpflicht für Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen stößt auf breite Zustimmung. Einige Verbände sorgen sich allerdings vor einer zusätzlichen Arbeitsbelastung in den Kommunen und hohen Kosten. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 8. Dezember 2021, in einer öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses des Bundestages unter Leitung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas zum Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (20/188) und in schriftlichen Stellungnahmen.

Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal

Der Gesetzentwurf sieht ab dem 15. März 2022 eine Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vor, um Patienten und Bewohner zu schützen. In diesen Einrichtungen müssen dort tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Covid-Impfung vorweisen. Die Neuregelung gilt etwa für Krankenhäuser, Arztpraxen, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Rettungsdienste oder medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen.

Um die Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen, sollen auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen, sofern sie entsprechend geschult sind. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie der erweiterte Kreis der Impfberechtigten soll evaluiert werden.

Finanzieller Ausgleich für Krankenhäuser

Für in der Corona-Krise besonders belastete Krankenhäuser ist kurzfristig ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Damit sollen finanzielle Folgen und Liquiditätsengpässe für Krankenhäuser, die planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschoben oder ausgesetzt haben, vermieden werden.

Der Gesetzentwurf enthält auch eine Präzisierung der künftig ausgeschlossenen und weiterhin möglichen Schutzvorkehrungen der Länder nach Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes. Demnach sind etwa Ausgangsbeschränkungen, die Untersagen von Sportausübung, Reiseverbote und die Untersagung von Übernachtungsangeboten ausgeschlossen. Es bleibt aber möglich, gastronomische, Freizeit- und Kultureinrichtungen zu schließen sowie Messen und Kongresse zu untersagen.

„Sinnvoll wäre eine allgemeine Impfpflicht“

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) erklärte, aus medizinisch-epidemiologischer Sicht sei eine Schutzimpfung essenziell zur Bekämpfung der Pandemie. Sinnvoll wäre eine allgemeine Impfpflicht.

Der Verband stelle sich damit an die Seite derer, die persönlich und beruflich solidarisch gewesen seien und alles zum gesamtgesellschaftlichen Wohl unternommen hätten, darunter die impfbereiten Beschäftigten in den Gesundheits- und Pflegeberufen, die den täglichen Kampf gegen Corona auf sich nähmen. Angesichts der aktuellen Lage wäre im Übrigen die erneute Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angezeigt, hieß es.

„Schutzvorkehrungen verschärfen“

Auch die Caritas unterstützt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Angesichts der unzureichenden Impfquoten seien eine stufenweise Verschärfung der Schutzvorkehrungen geboten. Es sollte jedoch zeitnah eine bedingte allgemeine Impfpflicht folgen und spätestens zum 1. April 2022 in Kraft treten.

Die Caritas forderte, die Impfpflicht auf die Bereiche Schulassistenz, Ausbildungs-, Berufsbegleitungs- und Arbeitsassistenz auszudehnen. Auch Beschäftigte von Kindertagesstätten und Schulen sollten verpflichtend geimpft werden. Die Gesellschaft für Virologie (GfV) forderte eine Impfpflicht auch für Betreute in Langzeitpflegeeinrichtungen.

„Verfassungsrechtlich zulässig“

Mehrere Rechtsexperten erklärten in der Sitzung, die geplante einrichtungsbezogene Impfpflicht sei verfassungsrechtlich zulässig. Die Regelung diene einem legitimen Ziel, sei verhältnismäßig, geeignet, angemessen und erforderlich. Auch eine allgemeine Impfpflicht wäre nach Auffassung der Juristen verfassungskonform auszugestalten.

Mehrere Verbände, darunter der Deutsche Pflegerat (DPR), sprachen sich dafür aus, neben Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern auch Pflegefachkräften eine Impfberechtigung zu gewähren. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) forderte eine befristete und sachlich begrenzte Übertragung der heilkundlichen Aufgabe an Pflegefachpersonen einschließlich einer ärztlichen Unterweisung zu Nebenwirkungen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist mit dem neuen Auftrag einverstanden, verlangt aber eine rechtliche Klarstellung zur Haftung, der nötigen Infrastruktur und zur Vergütung.

„Impfen unter ärztlicher Obhut zwingend erforderlich“

Der Deutsche Hausärzteverband sieht die Ausweitung der Impfberechtigten dagegen kritisch. Zum Schutz der Patienten seien Impfungen unter ärztlicher Obhut zwingend notwendig. Impfen sei mit seltenen, aber in manchen Fällen schwerwiegenden Komplikationen verbunden, die einer sofortigen ärztlichen, teils auch notfallmedizinischen Versorgung, bedürften.

Der Verband hinterfragte auch die Kriterien zum Einschluss oder Ausschluss bestimmter Einrichtungen, was die Impfpflicht betreffe. So seien Apotheken und Tierarztpraxen von der Impfpflicht nicht betroffen.

„Ausgleich auch für psychiatrische Einrichtungen“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) machte erneut deutlich, dass alle Krankenhäuser in der Pandemie zusätzlich belastet seien und einen finanziellen Ausgleich bräuchten. Die Wiedereinführung von Ausgleichszahlungen sei ein wichtiger Beitrag zu finanziellen Sicherung der Häuser. Es sei allerdings nicht nachvollziehbar, dass nur somatische Kliniken, die einer stationären Notfallstufe zugeordnet werden könnten, einen Anspruch bekämen, nicht aber psychiatrische oder psychosomatische Einrichtungen.

Auch die geplante Laufzeit der Ausgleichszahlungen bis Ende 2021 sei nicht sachgerecht und sollte analog zum Versorgungsaufschlag für die Behandlung von Covid-19-Patienten bis zum 19. März 2022 verlängert werden.

Vor Überforderung kommunaler Akteure gewarnt

Der Deutsche Landkreistag und der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) warnten vor einer Überforderung der kommunalen Akteure. Aus Sicht des Landkreistages ist es nicht zwingend, dass Gesundheitsämter sämtliche Meldungen von nicht geimpften und nicht genesenen Mitarbeitern der betreffenden Einrichtungen erhielten.

Der BVÖGD erklärte, die mit der Impfpflicht verbundenen Aufgaben für die Gesundheitsämter würden kritisch gesehen. Die Ämter seien jetzt schon völlig überlastet. Der Ärzteverband merkte zudem an, dass die Liste an auszuschließenden Schutzvorkehrungen noch länger geworden sei. Mit großer Sorge würden die hohen Infektionszahlen bei Kindern und Jugendlichen gesehen.

„Omikron-Variante ein schwer kalkulierbares Risiko“  

Mediziner und Infektionsforscher machten in der Anhörung deutlich, dass mit der Omikron-Variante ein neues, schwer kalkulierbares Risiko aufgetreten sei. Christian Karagiannidis vom Ecmo Zentrum Köln sagte, die Omikron-Variante werde sich schnell durchsetzen. Allerdings sei noch unklar, ob bei dieser Variante der Krankheitsverlauf eher mild ausfalle oder nicht. Daher wäre es wichtig, alle möglichen Schutzvorkehrungen zur Verfügung zu haben.

Ähnlich äußerte sich Michael Meyer-Hermann vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, der empfahl, dringend, schnell und deutlich auf die jüngere Entwicklung zu reagieren. Nötig sei ein großer Maßnahmenkatalog. (pk/08.12.2021)

Dokumente

  • 20/188 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
    PDF | 667 KB — Status: 06.12.2021

Tagesordnung

  • 6. Sitzung am Mittwoch, 8. Dezember 2021, öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll der 6. Sitzung
  • Anlagen

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste der Anhörung zum Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Sozialverband Deutschland e. V.
  • Stellungnahme Gesellschaft für Virologie e. V.
  • Stellungnahme Deutscher Landkreistag
  • Stellungnahme Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V.
  • Stellungnahme Deutscher Caritasverband e. V.
  • Stellungnahme Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e. V.
  • Stellungnahme Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
  • Stellungnahme Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
  • Stellungnahme Deutscher Hausärzteverband e. V.
  • Stellungnahme Deutscher Kulturrat e. V.
  • Stellungnahme Deutscher Städtetag
  • Stellungnahme Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Stellungnahme Dr. habil. Ulrich Vosgerau
  • Stellungnahme Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
  • Stellungnahme Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.
  • Stellungnahme ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • Stellungnahme Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
  • Stellungnahme BAG Selbsthilfe e. V.
  • Stellungnahme Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
  • Stellungnahme Bundesärztekammer
  • Stellungnahme Bundestierärztekammer e. V.
  • Stellungnahme Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V.
  • Stellungnahme Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
  • Stellungnahme Deutscher Pflegerat e. V.
  • Stellungnahme Dr. Andrea Kießling
  • Stellungnahme Dr. Robert Seegmüller
  • Stellungnahme Prof. Dr. Anika Klafki
  • Stellungnahme Sozialverband VdK Deutschland e. V.
  • Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
  • Stellungnahme Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie e. V.
  • Stellungnahme Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V.
  • Gemeinsame Stellungnahme Prof. Dr. Karagiannidis, Prof. Dr. Meyer-Hermann, Prof. Dr. Nagel, Dr. Priesemann
  • Gemeinsame Stellungnahme Dr. Priesemann und Kolleg:innen

Weitere Informationen

  • Hauptausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Hauptausschuss

Impfpflicht für Gesund­heits- und Pflegepersonal ab 15. März beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag, 10. Dezember 2021, nach gut einstündiger Aussprache den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (20/188) in der vom Hauptausschuss geänderten Fassung (20/250) beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten 569 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 79 lehnten ihn ab. Es gab 38 Enthaltungen. In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen und die Unionsfraktion für den Gesetzentwurf gestimmt, die AfD dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Der Gesetzentwurf der drei Koalitionsfraktionen sieht vor, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen Covid-19 besitzen müssen. Dem Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, komme eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf habe, heißt es darin.

Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus durch eine sehr hohe Impfquote beim Personal in diesen Berufen sei wichtig. Für bestehende und bis zum 15. März 2022 einzugehende Tätigkeitsverhältnisse müssen die Nachweise bis zum 15. März 2022 vorliegen. Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden.

Nachweise, die ab dem 16. März 2022 durch Zeitablauf ihre Gültigkeit verlieren, müssen innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit bei der Einrichtungs- oder Unternehmensleitung durch Vorlage eines gültigen Nachweises ersetzt werden. Bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, kann das Gesundheitsamt Ermittlungen einleiten und einer Person, die trotz der Anforderung keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Aufforderung zu einer ärztlichen Untersuchung nicht folgt, untersagen, dass sie die Räume der Einrichtung oder des Unternehmens betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird.

Erweiterung des Kreises der Impfberechtigten

Aufgrund der derzeit bestehenden sehr hohen Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen, aber auch der wieder steigenden Nachfrage nach Erst- und Zweitimpfungen sind aus Sicht der Fraktionen schnelle Auffrischungsimpfungen notwendig. Um diesen Bedarf zu decken, können neben Ärztinnen und Ärzten auch Zahnärzte und Zahnärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen Schutzimpfungen gegen das Coronavirus für einen vorübergehenden Zeitraum vornehmen, wenn sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die neue einrichtungsbezogene Impfpflicht und die Erweiterung des Kreises der impfberechtigten Personen sollen auf ihre Wirksamkeit und Reformbedürftigkeit hin überprüft werden, heißt es weiter. Aufgrund eines zunehmenden Infektionsgeschehens sei es notwendig, die stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer Corona-Infektion stationär behandelt werden müssen, durch zusätzliche Maßnahmen sicherzustellen. Gleichzeitig müsse gewährleistet sein, dass die reguläre stationäre Versorgung von nicht an Covid-19 erkrankten Patientinnen und Patienten weiterhin im medizinisch notwendigen Umfang stattfinden kann.

Finanzieller Ausgleich für Krankenhäuser

Um negative finanzielle Folgen und Liquiditätsengpässe für Krankenhäuser, die planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in medizinisch vertretbarer Weise verschieben oder aussetzen, zu vermeiden, stellt der Bund den Krankenhäusern kurzfristig einen finanziellen Ausgleich zur Verfügung, wenn bei diesen Krankenhäusern ein Belegungsrückgang im relevanten Zeitraum eintritt. Die Ausgleichszahlungen sollen vor allem jene Krankenhäuser unterstützen, die zwar nicht primär in die Versorgung von Corona-Patienten eingebunden sind, aktuell und perspektivisch jedoch stark belastetet sind.

Schließlich werden die am 30. Juni 2021 ausgelaufenen pandemiebedingten Sonderregelungen zur Durchführung virtueller Betriebsversammlungen und Versammlungen der leitenden Angestellten sowie der Durchführung von Sitzungen der Einigungsstelle, der Heimarbeitsausschüsse und der Gremien nach dem Europäischen Betriebsräte-Gesetz sowie dem SE-Beteiligungsgesetz und SCE-Beteiligungsgesetz befristet bis zum 19. März 2022, mit Möglichkeit der einmaligen Verlängerung durch Beschluss des Deutschen Bundestages, wieder eingeführt. 

Änderungen im Hauptausschuss

Der Hauptausschuss hatte in seiner abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs am 9. Dezember sieben Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen, mit denen der Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen präzisiert wird, so etwa bei der Liste der in die Impfpflicht einbezogenen Einrichtungen.

Die neuen impfberechtigten Berufsgruppen werden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit durch gesetzlichen Unfallversicherungsschutz abgesichert. Zudem gilt die Sonderregelung zur erleichterten Gewährung des Kurzarbeitergeldes bis Ende März 2022 weiter.

Minister: Wir haben keine Zeit zu verlieren 

In der Schlussdebatte stritten Regierungs- und Oppositionsfraktionen erneut über das geeignete Krisenmanagement in der sich zuspitzenden Gesundheitsnotlage. Vertreter der Opposition warfen der neuen Ampel-Regierung vor, halbherzig gegen die steigenden Infektionszahlen vorzugehen. Nach Ansicht von SPD, Grünen und FDP haben die Länder hingegen einen ausreichend großen Instrumentenkasten, um angemessen auf die aktuelle Lage zu reagieren.

Der neue Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) appellierte an die Opposition, sich in dieser Notlage einer Zusammenarbeit nicht zu verweigern. „Diese Pandemie ist eine Aufgabe für uns alle und keine Gelegenheit für Parteipolitik.“ Er fügte hinzu: „Wir haben keine Zeit zu verlieren.“ Das oberste Ziel sei der Schutz der Bevölkerung. „Wir werden daher alles tun, um diese Krise schnell zu beenden.“

Als aktuelle Herausforderung benannte Lauterbach, die „Delta-Welle“ zu brechen und eine „Omikron-Welle“ zu verhindern. Mit der Nachschärfung des Infektionsschutzgesetzes hätten die Länder alle nötigen Instrumente gegen die Ausweitung der Pandemie in der Hand.

„Schutzinstrumente an die aktuelle Lage anpassen“

Lauterbach ging auch auf Kritik ein, wonach die neue Bundesregierung die Schutzvorkehrungen ständig nachbessern muss. „Die Verbesserung eines Gesetzes ist nicht ehrenrührig“, sagte der Minister und fügte hinzu, es sei richtig, die Schutzinstrumente an die aktuelle Lage anzupassen. Er wandte sich aber gegen einen Überbietungswettbewerb von immer schärferen Auflagen. Vielmehr müssten die Schutzvorkehrungen konsequent eingesetzt und kontrolliert werden.

Mit Blick auf das Weihnachtsfest versprach Lauterbach, er wolle sich dafür einsetzen, dass ein sicheres Fest möglich werde. Dazu müsse das Impftempo zulegen, an mangelndem Impfstoff solle es nicht scheitern. Lauterbach versicherte: „Ich weiß, dass wir das schaffen werden.“

CDU/CSU: Ampel-Koalition springt zu kurz

Erwin Rüddel (CDU/CSU) erklärte, die neue gesetzliche Grundlage gehe in die richtige Richtung. Die Nachbesserungen gingen auch auf Vorschläge der Union zurück. Die Impfungen würden weiter dynamisiert, auch gebe es ausreichend Impfstoffe. Zudem würden die wichtigen Hilfen für Krankenhäuser verstetigt. Allerdings springe die Ampel-Koalition immer zu kurz, sagte Rüddel und erinnerte an die vielen Corona-Toten und die überfüllten Intensivstationen, aus denen Patienten ausgeflogen werden müssten, weil eine Behandlung teils nicht mehr möglich sei.

Der CDU-Abgeordnete monierte, die neue Regierung lege Reparaturgesetze vor und habe den Instrumentenkasten für die Länder reduziert. Ständige Änderungen und Reparaturen inmitten einer dramatischen Lage bewirkten eine Verunsicherung der Bevölkerung und Unmut. Es werde zu wenig unternommen, um die Pandemie erfolgreich zu bewältigen.

Ein Unsicherheitsfaktor sei die neue Omikron-Variante, die womöglich noch ansteckender sei und gegen die alle verfügbaren Impfstoffe weniger wirksam sei könnten. Daher seien gesetzliche Nachbesserungen schon im Januar absehbar. Rüddel forderte, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf das Personal in Kitas und Schulen auszudehnen.

Grüne: Entscheidend sind schnelle Booster-Impfungen

Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte die Union hingegen an die Versäumnisse aus der vergangenen Legislatur, weswegen nun nachgebessert werden müsse. „Wir legen einen wichtigen weiteren Baustein für mehr Sicherheit und Schutz gegen Corona vor.“ Entscheidend seien jetzt schnelle Booster-Impfungen, weil mit der Omikron-Variante, die „enormes Potenzial“ habe, die Schutzwirkung der Impfungen nachlassen könnte. Sie fügte hinzu, die Pandemie-Entwicklung könne dazu führen, dass schon bald gesetzlich wieder nachgeschärft werden müsse.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht verbessere den Schutz der vulnerablen Gruppen und sorge auch für innerbetrieblichen Frieden, zeigte sich die Grünen-Abgeordnete überzeugt. Sie kündigte darüber hinaus eine Debatte über eine allgemeine Impfpflicht an. Klein-Schmeink versicherte, dass auch der geplante Pflegebonus kommen werde. Er sei noch nicht Bestandteil des Gesetzes, weil keine validen Zahlen vorgelegen hätten. Der Bonus solle aber unbedingt den richtigen Empfängerkreis erreichen.

Linke: Prämien für Pflegekräfte allein reichen nicht

Die Linksfraktion kritisierte, dass der geplante Pflegebonus verschoben wurde. Susanne Ferschl (Die Linke) rügte, die neue Regierung bringe zwar eine Impfpflicht auf den Weg, könne sich aber nicht auf eine Prämie für Pflegekräfte verständigen, das sei peinlich. Die Pflegekräfte kämpften in der Pandemie ganz vorne und seien schon lange überlastet. Prämien alleine reichten im Übrigen nicht aus, in der Pflege seien langfristig gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung notwendig.

Die Linke-Abgeordnete warf dem Bund schwere Versäumnisse in der Impfkampagne vor. So seien mehr ortsnahe Impfangebote nötig, dies sei sträflich vernachlässigt worden. „Im Bund gibt es eher kopflose Hektik als vernünftiges Handeln.“ Jedes Jahr verspreche jemand, dass die Menschen normal Weihnachten feiern könnten, wenn sie brav seien. Es sei aber keine langfristige Strategie erkennbar. Die weltweite Pandemie könne im Übrigen nur weltweit bekämpft werden, daher müssten die Patente für Vakzine und Therapeutika freigegeben werden.

FDP: Schulschließungen darf es nicht mehr geben

Auch Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) appellierte an die Bevölkerung, sich gegen Corona impfen und gegebenenfalls boostern zu lassen. Eine Auffrischungsimpfung könne dazu beitragen, die Mutationshäufigkeit zu reduzieren und eine bessere Immunantwort zu bewirken. Um mehr Tempo in die Impfkampagne zu bringen, werde der Kreis der Impfberechtigten um Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte erweitert. Die FDP-Politikerin betonte: „In einer Notlage muss jeder impfen, der das darf und kann.“

Sie erinnerte daran, dass nach einer aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) nun auch kleine Kinder geimpft werden könnten. Dies sei wichtig, denn die Kinder seien in der Pandemie bisher die Verlierer gewesen. Aschenberg-Dugnus forderte: „Schulschließungen darf es nicht mehr geben.“ Das soziale Wohl und die Bildungschancen der Kinder müssten stets im Auge behalten werden.

AfD: Das Vertrauen der Bürger ist zutiefst erschüttert

Nach Überzeugung der AfD-Fraktion ist die ganze Corona-Krisenstrategie fragwürdig und nicht erfolgversprechend. Tino Chrupalla (AfD) sagte, durch die Auflagen seien Menschen isoliert und Gemeinschaften zerstört worden. Die Stabilität der Gesellschaft werde durch unverhältnismäßige Zwangsmaßnahmen beeinträchtigt. Viele Bürger hätten die Einschränkungen geduldig und pflichtbewusst ertragen, ohne dass sich die Lage nachhaltig bessere. Die Impfungen vermittelten lediglich eine trügerische Sicherheit. Es werde auch immer noch davon gesprochen, dass das Virus besiegt werden könne.

Ständig würden Aussagen der Politik wieder geändert, kritisierte Chrupalla. Die Impfpflicht sei ein Wortbruch gegenüber früheren Versprechungen. Dies führe auch zu einem Vertrauensbruch in den Parlamentarismus. Er forderte die Regierung auf, den Bürgern eine Perspektive zu geben und den Gesundheitssektor zu stabilisieren. „Das Vertrauen der Bürger in die Politik und die Politiker ist zutiefst erschüttert.“

Änderungs- und Entschließungsantrag abgelehnt

Die Linke hatte zur zweiten Beratung einen Änderungsantrag (20/251) eingebracht, dem in namentlicher Abstimmung 36 Abgeordnete zustimmten. 583 Abgeordnete lehnten ihn ab, 67 enthielten sich, der Änderungsantrag war somit abgelehnt. Die Fraktion hatte eine „Prämie zur Anerkennung der Leistungen im Gesundheits- und Pflegesystem“ gefordert. Die Prämie, die Beschäftigten verschiedener medizinischer Einrichtungen ausgezahlt werden sollte, sollte steuer- und sozialabgabenfrei gestaltet werden. Für Vollzeitbeschäftigte sah die Fraktion einen Betrag von 1.000 Euro vor.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag in dritter Beratung einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion ab (20/252). Der Bundesregierung stünden mildere Mittel zur Beendigung der Pandemie zur Verfügung, hatte die AfD argumentiert. Außerdem seien die Forderungen nach einer allgemeinen Impflicht wissenschaftlich nicht unterfüttert.

Länder können soziale Kontakte begrenzen 

Gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Linken stimmte der Bundestag der ersten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (20/186) zu. Er folgte damit einer weiteren Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (20/247).

Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und auch zum Schutz von vulnerablen Personengruppen vor einer Erkrankung an Covid-19 wird mit der Verordnung den Ländern die Möglichkeit eröffnet, abweichend von den bisherigen Regelungen in Paragraf 4 der Covid-19-SchutzmaßnahmenAusnahmenverordnung, die Anzahl von Personen bei privaten Zusammenkünften oder bei ähnlichen sozialen Kontakten auch im Hinblick auf geimpfte und genesene Personen zu begrenzen, wenn dies aus Gründen des Infektionsschutzes gerechtfertigt ist.

Die Länder können zum einen geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der teilnehmenden Personen an zahlenmäßig beschränkten privaten Zusammenkünften berücksichtigen, an denen auch Personen teilnehmen, bei denen nicht von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist. Zum anderen dürfen sie auch bei privaten Zusammenkünften oder bei ähnlichen sozialen Kontakten, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, die Anzahl der Personen beschränken.

Geschäftsordnung des Bundestages geändert

Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion nahm der Bundestag zudem einen gemeinsamen Antrag der drei Koalitionsfraktionen (20/202) an, den Paragrafen 126a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu ändern. Der zu Beginn der Corona-Pandemie in die Geschäftsordnung aufgenommene Paragraf regelt die „besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch Covid-19“. Die Regelung läuft nach jetzigem Stand am 31. Dezember 2021 aus und wurde nun bis zum 19. März 2022 verlängert.

Wieder eingeführt wird die bis Ende der vergangenen Wahlperiode gültige Corona-Regelung, wonach der Bundestag abweichend von Paragraf 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung schon dann beschlussfähig ist, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. 

Bis 19. März soll weiterhin gelten, dass Abgeordnete, die über elektronische Kommunikationsmittel an Ausschusssitzungen teilnehmen, als „anwesend“ gelten. Für Abstimmungen und Beschlüsse in Ausschusssitzungen können auch elektronische Kommunikationsmittel genutzt werden. Ausschusssitzungen gelten auch dann als öffentlich, wenn die Öffentlichkeit nur über elektronische Übermittlungswege einbezogen wird. 

Drei AfD-Anträge abgelehnt

Jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag drei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Keine Corona-Impfpflicht“ (20/192), „Keine Diskussion über Corona-Maßnahmen ohne ausreichende Datengrundlage über Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Impfung“ (20/193) und „Grundrechte sind keine Geimpftenrechte – Die Wahrnehmung von Grundrechten darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden“ (20/195) ab. Auch hierzu lagen Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses vor (20/250).

Im ersten Antrag (20/192) hatte die AfD die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf einzubringen oder per Verordnung zu regeln, dass eine direkte sowie eine indirekte Pflicht zur Impfung gegen Covid-19 unzulässig ist und dass die Entscheidung für oder gegen eine Impfung freiwillig, also ohne jeden Druck, nach ausführlicher Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen und reiflicher individueller Nutzen-Risikoabwägung getroffen werden muss.

Erfassung von Patientendaten

Im zweiten Antrag (20/193) hatte die Fraktion von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf oder eine Verordnung verlangt, wonach bundesweit Patientendaten erfasst und veröffentlicht werden sollen, die unter anderem Auskunft darüber geben, wie viele der Corona-Intensivpatienten und der Corona-Toten, unterteilt nach Altersgruppen, ungeimpfte oder geimpfte Personen sind, wie häufig welche Arten von Impfnebenwirkungen auftreten, wie viele der geimpften Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, damit sie als geimpft oder ungeimpft gilt. 

Im dritten Antrag (20/195) hatte die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass niemand politisch, sozial oder auf andere Weise unter Druck gesetzt oder diskriminiert wird, weil er aufgrund von möglichen Gesundheitsrisiken oder weil er es nicht möchte, sich nicht hat impfen lassen, und zu erklären, dass es keine gesetzliche Impfpflicht geben wird. (vom/ste/10.12.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Erwin Rüddel

Erwin Rüddel

© Erwin Rüddel/ Tobias Koch

Rüddel, Erwin

CDU/CSU

Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

Tino Chrupalla

Tino Chrupalla

© Robert Rösler

Chrupalla, Tino

AfD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

CDU/CSU

Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

Hendrik Hoppenstedt

Hendrik Hoppenstedt

© Dr. Hendrik Hoppenstedt/ Tobias Koch

Hoppenstedt, Dr. Hendrik

CDU/CSU

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/186 - Verordnung: Erste Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
    PDF | 262 KB — Status: 06.12.2021
  • 20/188 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
    PDF | 667 KB — Status: 06.12.2021
  • 20/192 - Antrag: Keine Corona-Impfpflicht
    PDF | 179 KB — Status: 07.12.2021
  • 20/193 - Antrag: Keine Entscheidung über Corona-Maßnahmen ohne ausreichende Datengrundlage über Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Impfung
    PDF | 188 KB — Status: 07.12.2021
  • 20/195 - Antrag: Grundrechte sind keine Geimpftenrechte - Die Wahrnehmung von Grundrechten darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden
    PDF | 169 KB — Status: 07.12.2021
  • 20/202 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung des § 126a - Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19
    PDF | 172 KB — Status: 07.12.2021
  • 20/247 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksache 20/186 - Erste Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
    PDF | 188 KB — Status: 09.12.2021
  • 20/250 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/188 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Peter Boehringer, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/192 - Keine Corona-Impfpflicht c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Karsten Hilse, Peter Boehringer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/193 - Keine Entscheidung über Corona-Maßnahmen ohne ausreichende Datengrundlage über Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Impfung d) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Boehringer, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/195 - Grundrechte sind keine Geimpftenrechte - Die Wahrnehmung von Grundrechten darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden
    PDF | 693 KB — Status: 09.12.2021
  • 20/251 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/188 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
    PDF | 238 KB — Status: 09.12.2021
  • 20/252 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/188, 20/250 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
    PDF | 181 KB — Status: 09.12.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Änderungsantrag 20/251
  • 10:23:51: Beginn der Abstimmung
  • 10:54:30: Ende der Abstimmung
  • endgültiges Ergebnis
  • Gesamt: 686 Ja: 36 Nein: 583 Enthaltungen 67
  • Änderungsantrag 20/251 abgelehnt


Beschlussempfehlung 20/247 (Verordnung auf 20/186 zustimmen) angenommen
Antrag 20/202 angenommen
Beschlussempfehlung 20/250 Buchstabe b (Antrag 20/192 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/250 Buchstabe c (Antrag 20/193 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/250 Buchstabe d (Antrag 20/195 ablehnen) angenommen


10:54:48: Beginn der Sitzungsunterbrechung
11:03:04: Ende der Sitzungsunterbrechung

Gesetzentwurf 20/188 (Beschlussempfehlung 20/250 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) in zweiter Beratung angenommen
Entschließungsantrag 20/252 abgelehnt

namentliche Schlussabstimmung zu Gesetzentwurf 20/188 (Beschlussempfehlung 20/250 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
11:07:11: Beginn der Abstimmung
11:37:08: Ende der Abstimmung
endgültiges Ergebnis
Gesamt: 686 Ja: 569 Nein: 79 Enthaltungen 38
Gesetzentwurf 20/188 in Ausschussfassung angenommen

11:37:56: Beginn der Sitzungsunterbrechung
11:46:30: Ende der Sitzungsunterbrechung

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw49-de-infektionsschutzgesetz-impfpraevention-870424

Stand: 21.05.2025