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  • 1. Lesung
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Nukleare Sicherheit

AKW-Laufzeitverlänge­rung im Parlament beraten

Der Bundestag hat am Mittwoch, 9. November 2022, erstmals über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für die Novellierung des Atomgesetzes (20/4217) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Schon am Freitag, 11. November 2022, soll über die Vorlage abgestimmt werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Änderung des Atomgesetzes sollen laut Bundesregierung die Rahmenbedingungen für einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 geschaffen werden, um Erzeugungskapazitäten im deutschen Stromnetz zu halten und einen positiven Beitrag zur Energieversorgungsicherheit insgesamt, zur Leistungsbilanz und zur Netzsicherheit zu leisten.

Der befristete Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke sei in einer Sonderanalyse der vier regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber für die Stromversorgung für den Winter 2022/23, dem sogenannten Stresstest, als weiterer Baustein zur Energieversorgungssicherheit in Deutschland identifiziert worden. Weiterhin könne der Einsatz der drei Kernkraftwerke im Winter 2022/23 auch das Stromnetz im europäischen Ausland bei drohenden Leistungsdefiziten, insbesondere in Frankreich, unterstützen, teilt die Regierung mit. (hau/09.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Steffi Lemke

Steffi Lemke

© Steffi Lemke/ Klaus Mellenthin

Lemke, Steffi

Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Dr. Anja Weisgerber

Dr. Anja Weisgerber

© Dr. Anja Weisgerber/Tobias Koch

Weisgerber, Dr. Anja

CDU/CSU

Jakob Blankenburg

Jakob Blankenburg

© Jakob Blankenburg / Johann Floeter

Blankenburg, Jakob

SPD

Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

Carina Konrad

Carina Konrad

© Carina Konrad/Fotostudio Eidens-Holl

Konrad, Carina

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Helmut Kleebank

Helmut Kleebank

© Helmut Kleebank/ Foto Fehse

Kleebank, Helmut

SPD

Dr. Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

© Dr. Klaus Wiener/Justus Kersting

Wiener, Dr. Klaus

CDU/CSU

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/4217 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
    PDF | 261 KB — Status: 02.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/4217 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Nukleare Sicherheit

Experten uneins über AKW-Laufzeitverlängerung

Zeit: Mittwoch, 9. November 2022, 11 bis 13 Uhr
Ort: Videokonferenz, Sitzungssaal PLH E 700

Die Gesetzentwürfe von Bundesregierung (Bundesrats-Drucksache 529 / 22) und CDU/CSU-Fraktion (20/3488) für eine 19. Änderung des Atomgesetzes sind in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am Mittwoch, 9. November 2022, auf ein geteiltes Echo der Experten gestoßen.

Dabei lehnten einzelne Sachverständige jede Regelung zum befristeten Weiterbetrieb der letzten drei aktiven deutschen Atomkraftwerke (AKW) ab und pochten auf den geplanten Atomausstieg zum Jahresende. Von den übrigen Sachverständigen begrüßte ein Teil der insgesamt neun Experten das Vorhaben der Bundesregierung, andere unterstrichen die Vorteile der von der Union vorgeschlagenen Regelung.

Gesetzentwürfe von Regierung und Union

Diese plädiert mit ihrem Gesetzentwurf (20/3488) dafür, angesichts der angespannten Lage auf dem Gas- sowie dem Strommarkt die drei AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 mindestens bis 31. Dezember 2023 weiterlaufen zu lassen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/4217) sieht hingegen einen Weiterbetrieb der AKW im Streckbetrieb nur bis 15. April 2023 vor. Die Anschaffung neuer Brennstäbe wird explizit ausgeschlossen. Beide Gesetzesinitiativen zielen auf eine Änderung des Atomgesetzes, das nach geltender Rechtslage die Abschaltung der Reaktoren verlangt. Ohne Änderung würde ihre Betriebserlaubnis  am 31. Dezember 2022 auslaufen.

Kritik an „Salami-Betrieb“ von Atomreaktoren

Ein klares Votum für das Festhalten am Ausstiegsbeschluss lieferte Heinz Smital von Greenpeace: Die eigentlichen Probleme, Gasmangel und hohe Strompreise, ließen sich mit beiden Gesetzentwürfen nicht lösen. Engpässe im Stromnetz könne man „einfacher und unproblematischer“ durch die Hebung von Lastenmanagement-Potenzialen entgegenwirken.

Auf „scheibchenweises Verlängern der AKW-Laufzeiten zu setzen“, sei in jedem Fall falsch – und vor allem risikoreich: Der „Salami-Betrieb“ sei die „gefährlichste Art“ einen Reaktor zu betreiben sagte der Physiker, weil nicht mehr „substanziell investiert, sondern improvisiert“ werde.

Kurzfristiger Weiterbetrieb „vertretbar und sinnvoll“

An den Gründen für den Atomausstieg in Deutschland habe sich nichts geändert, betonte auch Dr. Christoph Pistner, Bereichsleiter Nukleartechnik und Anlagensicherheit beim Öko-Institut. Im Gegenteil. Die jüngsten Ereignisse hätten sie eher bestätigt, so Pistner mit Blick auf den Krieg in der Ukraine, in dem auch Atomanlagen wie das AKW Saporischschja unter Beschuss geraten seien.

Doch aufgrund der infolge des Krieges schwierigen Lage der europäischen Stromversorgung sei der kurzfristige Weiterbetrieb der deutschen AKW nach Risikoabwägung „vertretbar und sinnvoll“, erklärte der stellvertretende Leiter der Reaktor-Sicherheitskommission, die das Bundesumweltministerium berät.

Sicherheit, Kosten und Endlagerfrage

Auch Prof. Dr. Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin sprach sich explizit gegen über das Frühjahr hinausgehende Laufzeitverlängerungen aus: Diese seien für die Sicherheit der Stromversorgung nicht notwendig, aus energieökonomischer Sicht unnötig und zudem kontraproduktiv, so die Energieexpertin. Zur Begründung verwies sie vor allem auf den „viel zu geringen Beitrag“ der drei AKW zur Versorgungssicherheit. Der Stresstest der Netzbetreiber habe gezeigt, dass diese auch ohne die AKW gewährleistet sei. Auch die Auswirkungen auf den Strompreis seien mit 0,5 bis 0,8 Prozent „sehr, sehr gering“.

Kemfert verwies demgegenüber neben Sicherheitsrisiken auch auf die hohen Kosten der Atomenergie und die ungelöste Endlagerfrage. Vor allem aber blockierten längere Laufzeiten den dringend nötigen Ausbau der erneuerbaren Energien, erklärte die Wirtschaftswissenschaftlerin. Diese ergänzten sich mit Speichertechnologien, Demand-Side-Management und flexiblen Backup-Kapazitäten – aber eben nicht mit unflexiblen Atomkraftwerken.

„Undeklarierter, organischer Ausstieg“

Dass die Atomkraft anders als oft behauptet keine „Renaissance“ erlebe, bekräftigte auch der international tätige Atomanalyst Mycle Schneider in seiner Stellungnahme. Der Blick auf die Zahlen und Fakten belege stattdessen das Bild einer mit zahlreichen Problemen kämpfenden, alternden Industrie, die auf dem „Weltmarkt der stromerzeugenden Technologien irrelevant“ geworden sei.

Es finde ein „undeklarierter, organischer Ausstieg“, der durch Laufzeitverlängerungen nicht aufgehalten werden könne, sagte Schneider. So sei der Atomstromanteil weltweit erstmalig 2021 unter die Zehn-Prozent-Marke gefallen, mehr AKW vom Netz gegangen als gebaut worden. In den vergangenen Jahren seien es vor allem China und Russland gewesen, die neue AKW-Projekte gestartet hätten.

Atomkraft als „Brückentechnologie“

Gegen Sicherheitsbedenken gegenüber Laufzeitverlängerungen wandte sich hingegen der Physiker Ulrich Waas, bis 2021 Mitglied der Reaktor-Sicherheitskommission. Die drei deutschen AKW seien auf dem aktuellen Stand der sicherheitstechnischen Anforderungen und könnten „ohne Abstriche“ im Sicherheitsniveau weiterbetrieben werden, wenn die erforderlichen Vorkehrungen nicht „über Nacht getroffen würden“, mahnte Waas mit Blick etwa auf das nötige  Personal. Die Atomkraft könne als Brückentechnologie nach dem Ausfall von Gas einen Beitrag leisten –  vor allem mit Blick auf das politische Ziel der Klimaneutralität, so sein Urteil.

Diese Meinung vertrat auch Dr. Anna Veronika Wendland: Sie kritisierte, die Bundesregierung habe sich in ihrer Begründung des Gesetzentwurfs ausschließlich auf Fragen der Versorgungssicherheit, des Strompreises und der Netzstabilität bezogen und die Klimasicherheit ausgespart. Der Weiterbetrieb der drei letzten deutschen AKW müsse aber angesichts der Klimakrise neu bewertet werden, so Wendland, die Technikhistorikerin am Herder-Institut ist und zur Thematik der Reaktorsicherheit in Ost- und Westeuropa forscht. In Abwägung der Risiken gelte es, das Risiko der Kernenergie mit denen der  Klimaerwärmung sowie der zusätzlichen Kohleverstromung zu vergleichen. Die Kohlenutzung stelle ein höheres Risiko für Gesundheit, Umwelt und Klima dar als die Kernenergienutzung, so Wendland.

Sachverständiger betont Effekte auf Strompreis

Dr. Jonas Egerer, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Erlangen-Nürnberg, führte ein anderes Argument für AKW-Laufzeiten über 2023 hinaus an: Er verwies auf Ergebnisse einer eigenen Studie im Team unter anderem mit der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm zur Wirkung längerer AKW-Laufzeiten auf die Strompreisentwicklung.

Demnach seien die größten Effekte auf die Strompreise zu erwarten, wenn die drei deutschen Atomkraftwerke auch 2024 noch weiterbetrieben würden: Dann sei ein Preiseffekt von 0,5 bis 2 Cent pro Kilowattstunde möglich.

Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung

Aus rechtlicher Perspektive schließlich hatten die auf das Energierecht spezialisierte Rechtsanwältin Prof. Dr. Dörte Fouquet und der Atom- und Strahlenrechtsexperte Dr. Christian Raetzke die beiden vorliegenden Gesetzentwürfen betrachtet – und waren dabei zu unterschiedlicher Einschätzungen gekommen: Während Fouquet den im Regierungsentwurf vorgesehenen Streckbetrieb als „geringsten Eingriff“ begrüßte, der den Fahrplan zum Atomausstieg in Deutschland nicht gefährde und das Programm des Rückbaus und der späteren Atommüll-Endlagerung nicht aufhalte, kritisierte Raetzke die fehlende Abwägung mit Gemeinwohlbelangen wie dem Klimaschutz. Dass diese über den kommenden Winter hinaus nicht vorgenommen werde sei ein „Defizit“. Die mit Verfassungsrang ausgestatteten Gemeinwohlbelange würden im  Unions-Entwurf besser berücksichtigt, so Raetzke.

Fouquet hatte zuvor zudem darauf hingewiesen, dass ein Weiterbetrieb über den 15. April 2023 hinaus, wie in die Union wolle, eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfordere. Das habe ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Laufzeitverlängerungen der belgischen Kraftwerke Doel 1 und Doel 2 gezeigt, so die Sachverständige. Auch die im Fall der Beschaffung neuer Brennstäbe nötige Notifizierung an die EU-Kommission könne den Weiterbetrieb verzögern. Ganz anderer Auffassung auch hier Raetzke: Die Pflicht zur Durchführung einer UVP bestehe aus seiner Sicht nicht.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Änderung des Atomgesetzes sollen laut Bundesregierung die Rahmenbedingungen für einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 geschaffen werden, um Erzeugungskapazitäten im deutschen Stromnetz zu halten und einen positiven Beitrag zur Energieversorgungsicherheit insgesamt, zur Leistungsbilanz und zur Netzsicherheit zu leisten.

Der befristete Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke sei in einer Sonderanalyse der vier regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber für die Stromversorgung für den Winter 2022/23, dem sogenannten Stresstest, als weiterer Baustein zur Energieversorgungssicherheit in Deutschland identifiziert worden. Weiterhin könne der Einsatz der drei Kernkraftwerke im Winter 2022/23 auch das Stromnetz im europäischen Ausland bei drohenden Leistungsdefiziten, insbesondere in Frankreich, unterstützen, teilt die Regierung mit.

Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion

Aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hat sich die Energieversorgungssituation in Deutschland erheblich zugespitzt. Gas-und Strompreise sind auf ein Rekordniveau gestiegen. Dennoch, so stellt die Unionsfraktion in ihrem Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes (20/3488) fest, gebe es immer noch einen hohen Anteil an Gasverstromung im deutschen Strommix. Dabei gäbe es Alternativen. Nach derzeitiger Gesetzeslage müssten die drei letzten in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland zum 31. Dezember 2022 den Leistungsbetrieb einstellen.

Damit würden zusätzlich sechs Prozent grundlastfähige Stromkapazitäten aus dem aktuellen Stromproduktionsmix wegfallen, schreiben die Abgeordneten. Da ausufernde Strompreise und eine nach dem Stresstest nicht zu jedem Zeitpunkt gegebene Versorgungssicherheit eine große Gefahr für die wirtschaftliche Prosperität darstellten, wodurch eine soziale Schieflage in Deutschland drohe, sei daher eine Ausweitung des Stromangebots und der inländischen Stromproduktion zwingend erforderlich.

Neben einem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien sei ein zeitlich begrenzter Weiterbetrieb der sich noch im Betrieb befindenden Kernkraftwerke das Mittel der Wahl. Vorgeschlagen wird eine Laufzeitverlängerung bis mindestens 31. Dezember 2024. Diese akute Krisenmaßnahme ändere nichts an der grundsätzlichen Entscheidung zur Beendigung der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland, argumentieren die Antragsteller. Eine zeitlich befristete Verlängerung der Berechtigung des Leistungsbetriebs der genannten Kraftwerke leiste zudem einen wichtigen Beitrag bei der Weiterverfolgung der nationalen Klimaziele und zur innereuropäischen Solidarität. (sas/eis/hau/09.11.2022)

Dokumente

  • 20/3488 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
    PDF | 206 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/4217 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
    PDF | 261 KB — Status: 02.11.2022

Tagesordnung

  • 24. Sitzung am Mittwoch, 09. November 2022, 11 Uhr, öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll 24. Sitzung, Öffentliche Anhörung, Änderung des Atomgesetzes

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Dr. Dörte Fouquet, Rechtsanwältin, A.-Drs. 20(16)119-F(NEU)
  • Stellungnahme Mycle Schneider, A.-Drs. 20(16)119-G
  • Stellungnahme Prof. Claudia Kemfert, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung und Sachverständigenrat für Umweltfragen, A.-Drs. 20(16)119-E
  • Stellungnahme Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt , A.-Drs. 20(16)119-C
  • Stellungnahme Ulrich Waas, A.-Drs. 20(16)119-A
  • Stellungnahme Dr. Anna Veronika Wendland, A.-Drs. 20(16)119-D
  • Stellungnahme Heinz Smital, Greenpeace e. V. , A.-Drs. 20(16)119-B(NEU)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Petitionen

Streit im Petitionsausschuss um AKW-Laufzeitverlängerung

Aus Sicht des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU), Christian Kühn (Bündnis 90/Die Grünen), ist der 2011 beschlossene Ausstieg aus der Atomkraft „auch in diesen Zeiten multipler Krisen richtig“. Das machte Kühn während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Mittwoch, 9. November 2022, deutlich. Den angedachten Streckbetrieb der drei noch laufenden Atomkraftwerke bis zum 15. April 2023 halte er aus Sicherheitsperspektive für vertretbar. Eine Laufzeitverlängerung indes bräuchte „erhebliche Investitionen in den Kraftwerken, um die Sicherheit auf dem gleichen Niveau zu gewährleisten“, sagte der BMU-Staatssekretär. 

Für den Weiterbetrieb der deutschen Kernkraftwerke „als dritte Klimaschutzsäule neben Sonne und Wind“ plädiert indes Prof. Dr.  André Thess, Institutsleiter am Lehrstuhl für Energiespeicherung der Universität Stuttgart, in seiner 58.471-mal mitgezeichneten öffentlichen Petition (ID 136760), die Grundlage der Sitzung war. Darin verweist Thess auf die „Stuttgarter Erklärung“ vom 25. Juli 2022, in der 19 erstunterzeichnende aktive Professorinnen und Professoren deutscher Universitäten die sofortige Aufhebung der Atomausstiegs-Paragrafen im Atomgesetz und eine Prüfung der sicherheitstechnischen Betriebserlaubnis fordern, um deutschen Kernkraftwerken den Weiterbetrieb zu ermöglichen. 

Weiterbetrieb über den 15. April 2023 hinaus

Die Unterzeichnenden plädierten für den Weiterbetrieb der aktuell laufenden AKW über den 15. April 2023 hinaus, sowie für die Wiederinbetriebnahme der Ende 2021 stillgelegten AKW, sagte der Petent. Es brauche eine Abwägung zwischen den Risiken des Klimawandels und den Risiken der Kernenergie. Dazu müsse es eine breite öffentliche Diskussion „auf wissenschaftlicher Basis“ geben. Seiner Auffassung nach ist die Abschaltung von Kernkraftwerken „mitten in einer Energiekrise“ ein Risiko für 83 Millionen Bürger. Das Risiko eines Black-Outs habe auch die Bundesregierung erkannt und als Reaktion darauf Kohlekraftwerke wieder in Betrieb genommen. Dies stehe aber im Widerspruch zu den deutschen Emissionszielen, sagte Thess. 

BMU-Staatssekretär Kühn machte während der Sitzung auf Probleme der Lagerung atomarer Abfälle aufmerksam. „Wir haben bis heute in Deutschland, aber auch weltweit keine sichere Endlagerung für die Atomabfälle“, sagte er. Kühn wies zugleich Vorwürfe zurück, bei der Prüfung der Laufzeitverlängerung seien den Ministeriumsmitarbeitern Vorgaben gemacht worden, damit das entsprechende Gutachten „grüner Ideologie“ entspreche. Das BMU sei die Institution, die sich seit vielen Jahrzehnten um die nukleare Sicherheit in Deutschland kümmere, so Kühn. 

Warnung vor neuen Abhängigkeiten

Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), betonte, auch abweichende Meinungen seien selbstverständlich in die Entscheidung des Ministeriums eingegangen. Beim „Stresstest“ habe es eine hohe Transparenz gegeben. Die Ergebnisse seien, „anders als in der Vergangenheit“, veröffentlicht worden. 

Wenzel warnte auch mit Blick auf die für den Weiterbetrieb der AKW benötigten Brennelemente vor neuen Abhängigkeiten. 50 Prozent der Brennelemente befänden sich in den Händen Russlands. Damit käme man vom Regen in die Traufe, weil die Abhängigkeit hier noch größer sei. Was die CO2-Emissionen angeht, so verwies der BMWK-Staatssekretär darauf, dass diese bei Atomstrom bis zu zehnmal so hoch seien wie bei der Windkraft, wenn auf den gesamten Prozess geschaut werde. 

Sicherheit deutscher Atomkraftwerke

Die den Petenten begleitende Historikerin Anna Veronika Wendland sieht indes bei Uran kein dem leitungsgebundenen Energieträger Erdgas ähnelndes Abhängigkeitsverhältnis. Der einmal beschaffte Brennstoff könne auf dem Gelände des AKW „ohne Mühen“ vorgehalten werden. Im Übrigen gebe es bei der Photovoltaik eine 80-prozentige Abhängigkeit von chinesischen Rohstoffen und chinesischen Anlagenbauern. 

Wendland betonte zugleich die hohe Sicherheit deutscher Atomkraftwerke. „Hätte Isar 2 in Tschernobyl gestanden, würden wir den Namen nicht kennen“, sagte sie. Das gleiche gelte höchstwahrscheinlich auch für Fukushima, da die Hochwassersicherheit deutscher AKW höher liege. 

„Todesopfer pro produzierter Terawattstunde“

Petent Thess plädierte dafür, anstelle von Begrifflichkeiten wie Hochrisikotechnologie lieber Zahlen und Fakten als Grundlage für die Diskussion einzusetzen. Nehme man die relevante Zahl der „Todesopfer pro produzierter Terawattstunde“, so liege diese bei der Kohlekraft deutlich über jener der Kernkraft, sagte er. 

Einig waren sich Petenten und Ministeriumsvertreter, dass ohne die angesichts des geplanten Atomausstiegs ausgesetzte Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) eine Weiternutzung der Kraftwerke über den 15. April 2023 nicht möglich sei. Die PSÜ werde nicht nachgeholt, weil sie für den Streckbetrieb nicht benötigt werde und die Kraftwerke im Anschluss nicht mehr im Leistungsbetrieb verblieben, sagte BMU-Staatssekretär Kühn. Anders als von den Petenten dargestellt, sei die PSÜ mehr als nur eine Datenanalyse, die im Verwaltungsgebäude des Kraftwerkes stattfindet. „Das ist nicht nur eine Papierarbeit, sondern eine längere Überprüfung des gesamten Kraftwerks hinsichtlich des neuesten wissenschaftlichen Standes der Technik“, sagte Kühn. Es sei nicht abschätzbar, welche zusätzlichen Arbeiten für den Betrieb der Anlage sich daraus ergäben. 

Kernkraftwerke „als dritte Klimaschutzsäule“

Thess, Institutsleiter am Lehrstuhl für Energiespeicherung der Universität Stuttgart, gehört zu den Erstunterzeichnern der Erklärung. Mit einseitiger Ausrichtung auf Sonne, Wind und Erdgas sei Deutschland in eine Energienot manövriert worden, heißt es darin. Steigende Energiepreise und sinkende Versorgungssicherheit gefährdeten Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand. Das Festhalten am deutschen Atomausstieg verschärft aus Sicht des Petenten diese Gefahren und bremst – zusammen mit anhaltender Kohleverstromung – den internationalen Klimaschutz.

Der Petent, neben seiner Tätigkeit an der Universität Stuttgart auch Direktor des Institutes für Technische Thermodynamik des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), verweist darauf, dass der Weltklimarat IPCC die Kernenergie als ein Instrument des Klimaschutzes bezeichne. Die Europäische Union ordne die Kernenergie als nachhaltige Energiequelle ein. „Auf dieser Grundlage plädieren wir für den Weiterbetrieb der deutschen Kernkraftwerke als dritte Klimaschutzsäule neben Sonne und Wind“, heißt es in der Petition. (hau/22.11.2022)

Weitere Informationen

  • Petitionsausschuss

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Nukleare Sicherheit

Bundestag beschließt AKW-Laufzeitverlängerung bis Mitte April 2023

Der Bundestag hat am Freitag, 11. November 2022, die Laufzeiten für die letzten drei aktiven Atomkraftwerke in Deutschland – Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 – um dreieinhalb Monate bis zum 15. April 2023 verlängert. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Atomgesetzes (20/4217) stimmten von den 661 Parlamentariern, die an der namentlichen Abstimmung teilnahmen, 375 Abgeordnete. 216 votierten dagegen, 70 enthielten sich der Stimme. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/4357, 20/4423) zugrunde. 

Keine Mehrheit fand hingegen ein Entschließungsantrag, den die CDU/CSU zu dem Gesetzentwurf eingebracht hatte (20/4369). Die Antragsteller kritisierten die Pläne der Regierung als „Scheinlösung“ und forderten unter anderem, den Betrieb der Kernkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim 2 und Emsland bis Ende 2024 zu verlängern. Die Vorlage wurde gegen die Stimmen von Union und AfD abgelehnt. Auch drei weitere Initiativen zur Laufzeit der Atomkraftwerke in Deutschland – ein Gesetzentwurf der Unionsfraktion (20/3488) sowie zwei Anträge der AfD (20/32, 20/4062) – wies das Parlament zurück.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Änderung des Atomgesetzes sollen laut Bundesregierung die Rahmenbedingungen für einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 geschaffen werden, um Erzeugungskapazitäten im deutschen Stromnetz zu halten und einen positiven Beitrag zur Energieversorgungsicherheit insgesamt, zur Leistungsbilanz und zur Netzsicherheit zu leisten.

Der befristete Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke sei in einer Sonderanalyse der vier regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber für die Stromversorgung für den Winter 2022/23, dem sogenannten Stresstest, als weiterer Baustein zur Energieversorgungssicherheit in Deutschland identifiziert worden. Weiterhin könne der Einsatz der drei Kernkraftwerke im Winter 2022/23 auch das Stromnetz im europäischen Ausland bei drohenden Leistungsdefiziten, insbesondere in Frankreich, unterstützen, teilt die Regierung mit.

Ministerin Lemke wirbt für Kompromiss des befristeten Weiterbetriebs

Die Bundesregierung entscheide sich in einer durch den Ukrainekrieg ausgelösten Krise dafür, die drei deutschen AKW weiterlaufen zu lassen, um damit die Stromversorgung in Deutschland zu stabilisieren, hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) bei der Einbringung der 19. Atomgesetznovelle zu Beginn der Sitzungswoche am Mittwoch, 9. November 2022, im Plenum erklärt. Die drei AKW könnten einen „kleinen Beitrag leisten“, um über den Winter zu kommen. Deutlich gemacht hatte sie dabei aber auch, dass der Atomausstieg damit nicht in Frage gestellt werde. „Es bleibt beim Ausstieg, Punkt.“

Christian Kühn (Bündnis 90/Die Grünen), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, verdeutlichte in der abschließenden Debatte noch einmal, was die Bundesregierung zu dieser „pragmatische Entscheidung“ bewogen habe: Neben der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise sei auch die „Krise der französischen AKW“ ein Grund, die deutschen AKW befristet weiterlaufen zu lassen. Nicht zuletzt sei aber auch das „energiepolitische Fiasko“ aus 16 Jahren Union-geführten Bundesregierungen verantwortlich: Diese habe die Abhängigkeit zu russischem Öl begründet und die Energiewende verzögert. Der Union hielt Kühn vor, nun mit ihrem Gesetzentwurf auch noch den „Ausstieg aus dem Ausstieg“ zu verfolgen. Das komme aber nicht in Frage.

Grüne: Streckbetrieb ohne neuen Brennstoff 

Dies bekräftigte auch sein Parteikollege Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen), Vorsitzender des Umweltausschusses. Er verwies auf die Gefahren der Atomkraft, die durch den Krieg in der Ukraine noch klarer zutage träten: AKW würden dort zu Angriffszielen: „Jeder Tag mit Atomenergie ist ein Tag zu viel“, sagte Ebner. Daher hätte seine Fraktion die drei deutschen AKW am liebsten nur als Notfallreserve im Winter behalten, nicht im Leistungsbetrieb. Der Stresstest der Netzbetreiber habe schließlich auch gezeigt, wie klein ihr Beitrag zur Stromversorgung sei.

Trotzdem werde die Grünen-Fraktion den geplanten Streckbetrieb der Meiler mittragen, kündigte der Abgeordnete an. Entscheidend sei, dass kein neuer Brennstoff beschafft und damit keine Grundlage für eine weitere Verlängerung des Betriebs über den 15. April hinaus geschafft werde.

SPD: Kapitel schließt sich „unwiderruflich“

Die SPD stellte sich ausdrücklich hinter diese Position: Mit der geplanten Atomgesetzänderung schaffe die Ampel die rechtliche Grundlage, dass die restlichen Brennstäbe „ertüchtigt“ und der vorhandenen Brennstoff in den AKW bis zum Frühling aufgebraucht werden dürfen.

Das sei Kern der Regelung, „nicht mehr und nicht weniger“. Am 15. April schließe sich dann das Kapitel der Atomkraftnutzung in Deutschland „unwiderruflich.“

FDP: Weiterbetrieb bis April ist unumgänglich

Nicht festlegen wollten sich die Liberalen: Carina Konrad (FDP) ließ offen, ob es nach dem 15. April 2023 noch einmal der AKW zur Stabilisierung der Stromversorgung bedürfe. Den Weiterbetrieb bis zum Frühling nannte sie in jedem Fall „unumgänglich“. Ziel sei eine sichere und bezahlbare Stromversorgung, um die Grundlage des Wohlstands zu erhalten. „Industrie, Handwerksbetriebe und Mittelständler“ bräuchten beides, sichere und bezahlbare Preise, sonst drohe die Wirtschaft Schaden zu nehmen. Abwanderung und Arbeitslosigkeit seien die Folge.

Um das zu verhindern, habe die Bundesregierung schon einiges getan, so Konrad und verwies unter anderem auf das Gesetz zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren. Sie werde sich aber auch mit umstrittene Themen wie Gas-Fracking auseinandersetzen, um Deutschland voranzubringen.

Union: Weiterbetrieb bis 2024 senkt Strompreise

Steffen Bilger (CDU/CSU) monierte die geplante Regelung als unzureichenden „Minimalkonsens“. Der Streckbetrieb bis zum 15. April bringe zu wenig: Nicht nur helfe er nicht, die Strompreise genügend zu dämpfen und die Verbraucher zu entlasten, er gebe auch keine Antworten für den Winter 2023/24.

Ganz anders der Gesetzentwurf der CDU/CSU: Dieser finde eine „angemessene und maßvolle“ Antwort auf die gegenwärtige Energiekrise, meinte der CDU-Abgeordnete. Es bleibe beim Ausstieg, versicherte er, aber die Laufzeiten würden bis Ende 2024 verlängert. Das schaffe Versorgungssicherheit, senke Strompreise und „erspare der Atmosphäre viele Millionen Tonnen CO2“. Das aber nehme die Bundesregierung in Kauf, die lieber Kohlekraftwerke wieder hochfahre, so Bilgers Kritik.

AfD: Deutschland braucht „grundlastfähige“ AKW

Thomas Ehrhorn (AfD) warf der Bundesregierung eine völlig verfehlte Energiepolitik vor. Mit „irrer Sanktionspolitik“ gegen Russland habe sie die Gasknappheit provoziert, mit ihrer Energiewende zerstöre sie die „Industrienation Deutschland“ und riskiere die „Verarmung der Bevölkerung“, so der Abgeordnete.

Ein zeitlich begrenzter Streckbetrieb bringe Deutschland „keinen Meter weiter“. Es brauche auch in Zukunft noch grundlastfähige Atomkraftwerke, sagte der Abgeordnete.

Linke: AKW-Nutzung ist teuer und schädlich

Völlig konträr dazu die Position der Linksfraktion. Punkt für Punkt zählte Ralph Lenkert (Die Linke) die Nachteile der Atomkraft auf. Diese sei zuallererst ein Risiko: Menschliches Versagen, Materialverschleiß – die Technik sei nicht vollends beherrschbar, argumentierte der Abgeordnete.

Mit dem Ukrainekrieg drohe nun auch noch die Gefahr eines atomaren Super-GAU. Zudem sei die weitere Nutzung teuer, umwelt- und gesundheitsschädlich und nicht mehr zu versichern. Sie zementiere überdies die Abhängigkeit von russischem und kasachischem Uran und produziere weiter giftigen Atommüll, für den es kein Endlager gebe. Um den Strompreis zu senken, brauche es Atomkraftwerke aber gar nicht. Für hohe Preise seien vor allem „falsche Marktregeln und Spekulation“ verantwortlich, daher brauche es Regeln im Stromsystem, forderte Lenkert.

Abgelehnter Gesetzentwurf der Union

Keine Mehrheit fand ein Gesetzentwurf der CDU/CSU (20/3488), die sich für längere Laufzeiten bis mindestens zum 31. Dezember 2024 ausgesprochen hatte. Aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine habe sich die Energieversorgungssituation in Deutschland nach Darstellung der Unionsfraktion erheblich zugespitzt, Gas-und Strompreise seien auf ein Rekordniveau gestiegen, so die Unionsfraktion in ihrem abgelehnten Gesetzentwurf. Dennoch gebe es immer noch einen hohen Anteil an Gasverstromung im deutschen Strommix, obwohl es aus Sicht der Fraktion Alternativen gibt. Nach derzeitiger Gesetzeslage müssten die drei letzten in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke Isar 2 (Bayern), Neckarwestheim 2 (Baden-Württemberg) und Emsland (Niedersachsen) zum 31. Dezember 2022 den Leistungsbetrieb einstellen. Damit würden zusätzlich sechs Prozent grundlastfähige Stromkapazitäten aus dem aktuellen Stromproduktionsmix wegfallen, schrieben die Abgeordneten.

Da „ausufernde Strompreise“ und eine nach dem Stresstest nicht zu jedem Zeitpunkt gegebene Versorgungssicherheit eine große Gefahr für die wirtschaftliche Prosperität darstellten, wodurch eine soziale Schieflage in Deutschland drohe, sei daher eine Ausweitung des Stromangebots und der inländischen Stromproduktion zwingend erforderlich. Neben einem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien sei ein zeitlich begrenzter Weiterbetrieb der sich noch im Betrieb befindenden Kernkraftwerke das Mittel der Wahl. Vorgeschlagen wurde eine Laufzeitverlängerung bis mindestens 31. Dezember 2024. Für die Vorlage stimmten 242 und 413 dagegen. Zu dem Entwurf lagen eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/4357, 20/4423) vor.

Erster abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (20/32), die Laufzeitbeschränkungen der Atomkraftwerke aufzuheben. Deren Weiterbetrieb bei drohender, ernster Netzinstabilität sei notfalls auch staatlich zu gewährleisten. Zu der Vorlage, die mit den Stimmen von 581 Abgeordneten abgelehnt wurde, lag eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/763) vor. 72 Parlamentarier hatten für den Antrag votiert. 

Darin heißt es: Zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung müsste die Bundesregierung auf die Landesregierungen einzuwirken, „notfalls sofort per Erlass durch die Bundesregierung“, eine provisorische Laufzeitverlängerung für die noch in Betrieb befindlichen beziehungsweise noch betriebsbereiten Kernkraftwerke zu erteilen. Sofern den Betreibern der Weiterbetrieb nicht zuzumuten sei, müsste dieser durch den Bund sichergestellt werden, verlangte die AfD-Fraktion. 

Zweiter abgelehnter Antrag der AfD

In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (20/4062) plädierte die AfD für die umfassende Förderung der Forschung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie. „Eine Energieversorgung zu Kosten und damit auch Preisen, die es deutschen Unternehmen erlauben, auch international wettbewerbsfähig zu produzieren, ist für den Erhalt des Industrie- und Wirtschaftsstandorts Deutschland und damit auch für den Erhalt unseres Wohlstands zwingend notwendig“, so die Fraktion.

Die Bundesregierung sollte sich deshalb unter anderem der Einstufung der Kernenergie als nachhaltige, also „grüne“ Technologie durch die Europäische Kommission anschließen. Das Atomgesetz sollt so geändert werden, dass die Erforschung der friedlichen Nutzung der Atomenergie in Deutschland künftig wieder möglich ist. Bereits im Haushalt 2023 sollten Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für die Erforschung der friedlichen Nutzung der Kernenergie bereitgestellt und damit die Kernenergieforschung im gleichen Umfang gefördert werden, wie es für die Forschung an der Erzeugung von „grünem Wasserstoff“ derzeit beabsichtigt ist. Der Antrag wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (20/4358) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurückgewiesen. (sas/mis/che/hau/11.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Harald Ebner

Harald Ebner

© Harald Ebner/ Laurence Chaperon

Ebner, Harald

Bündnis 90/Die Grünen

Steffen Bilger

Steffen Bilger

© Steffen Bilger/ Tobias Koch

Bilger, Steffen

CDU/CSU

Carsten Träger

Carsten Träger

© Carsten Träger/ Agentur Photothek Media Lab

Träger, Carsten

SPD

Thomas Ehrhorn

Thomas Ehrhorn

© Thomas Ehrhorn

Ehrhorn, Thomas

AfD

Carina Konrad

Carina Konrad

© Carina Konrad/Fotostudio Eidens-Holl

Konrad, Carina

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen

Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Kühn (Tübingen), Christian

Parl. Staatssekretär für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Julia Klöckner

Julia Klöckner

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Klöckner, Julia

CDU/CSU

Nina Scheer

Nina Scheer

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SPD

Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

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Kraft, Dr. Rainer

AfD

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Michael Kaufmann

Michael Kaufmann

© Michael Kaufmann/Hagen Schnauss

Kaufmann, Prof. Dr. Michael

AfD

Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

Petr Bystron

Petr Bystron

© Petr Bystron/ Christoph Höppel

Bystron, Petr

AfD

Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

Bernhard Herrmann

Bernhard Herrmann

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Herrmann, Bernhard

Bündnis 90/Die Grünen

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Lenz, Dr. Andreas

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Robert Farle

Robert Farle

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Farle, Robert

fraktionslos

Jakob Blankenburg

Jakob Blankenburg

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Blankenburg, Jakob

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Fabian Gramling

Fabian Gramling

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Gramling, Fabian

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Dr. Lina Seitzl

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Seitzl, Dr. Lina

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/32 - Antrag: Horizont erweitern - Kernenergie für umweltfreundliche, sichere und kostengünstige Energieversorgung
    PDF | 205 KB — Status: 10.11.2021
  • 20/763 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/32 - Horizont erweitern - Kernenergie für umweltfreundliche, sichere und kostengünstige Energieversorgung
    PDF | 216 KB — Status: 17.02.2022
  • 20/3488 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
    PDF | 206 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/4062 - Antrag: Energieversorgung sichern und wirtschaftliches Potenzial nutzen - Forschung an der friedlichen Nutzung der Kernenergie wieder aufnehmen und umfassend fördern
    PDF | 190 KB — Status: 18.10.2022
  • 20/4217 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
    PDF | 261 KB — Status: 02.11.2022
  • 20/4357 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/4217 - Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG) b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/3488 - Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
    PDF | 148 KB — Status: 09.11.2022
  • 20/4358 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann, Nicole Höchst, Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4062 - Energieversorgung sichern und wirtschaftliches Potenzial nutzen - Forschung an der friedlichen Nutzung der Kernenergie wieder aufnehmen und umfassend fördern
    PDF | 188 KB — Status: 09.11.2022
  • 20/4369 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/4217, 20/4357 - Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
    PDF | 152 KB — Status: 09.11.2022
  • 20/4423 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/4217 - Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG) b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/3488 - Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
    PDF | 189 KB — Status: 10.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/4217 (Beschlussempfehlung 20/4357 und 20/4423 Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen)
  • 10:33:48: Beginn der Abstimmung
  • 10:44:29: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 661 Ja: 375 Nein: 216 Enthaltungen 70
  • Gesetzentwurf 20/4217 (Beschlussempfehlung 20/4357 und 20/4423 Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen) angenommen


10:44:46: Beginn der Sitzungsunterbrechung
10:47:45: Ende der Sitzungsunterbrechung

namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/3488 (Beschlussempfehlung 20/4357 und 20/4423 Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen)
10:57:15: Beginn der Abstimmung
11:07:42: Ende der Abstimmung
Gesamt: 655 Ja: 242 Nein: 413 Enthaltungen 0
Gesetzentwurf 20/3488 (Beschlussempfehlung 20/4357 und 20/4423 Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt

11:07:59: Beginn der Sitzungsunterbrechung
11:10:41: Ende der Sitzungsunterbrechung

namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 20/763 (Antrag 20/32 ablehnen)
11:12:15: Beginn der Abstimmung
11:24:14: Ende der Abstimmung
Endgültiges Ergebnis
Gesamt: 653 Ja: 581 Nein: 72 Enthaltungen 0
Beschlussempfehlung 20/763 (Antrag 20/32 ablehnen) angenommen

Beschlussempfehlung 20/4358 (Antrag 20/4062 ablehnen) angenommen
Entschließungsantrag 20/4369 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-de-atomgesetz-freitag-917474

Stand: 22.05.2025