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  • 1. Lesung
  • Anhörung (Regierung)
  • Anhörung (Union)
  • 2./3. Lesung
Gesundheit

Ausbildungsvergütung für Pflege-Studenten soll verbessert werden

Pflege-Studenten sollen künftig eine der beruflichen Ausbildung entsprechende Ausbildungsvergütung erhalten. Das möchte die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf (20/8105) „zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften“ erreichen, der am Freitag, 22. September 2023, durch das Parlament erstmals beraten wurde. Im Anschluss an die Debatte ist die Vorlage zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss zur Federführung überwiesen worden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

„Mangels einer auskömmlichen Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung kann das vorhandene Potential an Pflegestudierenden derzeit nicht umfassend genutzt werden“, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf und verweist auf die sehr geringe Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung in Deutschland. Das langfristige Ziel sei, den Anteil wie vom Wissenschaftsrat empfohlen auf zehn Prozent zu erhöhen.

Das Pflegestudium soll künftig als duales Studium ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass Studenten, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, mit einem Träger des praktischen Teils der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag abschließen. Dieser erhält dafür eine Finanzierung aus einem Ausgleichsfonds.

Pflegestudium als „attraktive Alternative“

Die Bundesregierung schreibt: „Damit wird sichergestellt, dass das Pflegestudium neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt und mehr Menschen mit Hochschulzugangsberichtigung dazu bewegt werden, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden. Eine moderne hochschulische Ausbildung in der Pflege mit einer gesicherten Finanzierungsgrundlage ist auch angesichts des akuten Fachkräftemangels in der Pflege ein wichtiger Baustein, damit sich mehr (junge) Menschen für einen Pflegeberuf entscheiden.“

Ferner will die Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinheitlichen und vereinfachen. Unter anderem soll ein Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs möglich werden. „Dies entlastet antragstellende Personen wie auch die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen“, erklärt die Bundesregierung. (bal/hau/22.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

© Sabine Dittmar/ Photothek Media Lab

Dittmar, Sabine

Parlamentarische Staatssekretärin für Gesundheit

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Sven Lehmann

Sven Lehmann

© Nils-Leon Brauer

Lehmann, Sven

Parlamentarischer Staatssekretär für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

Kristine Lütke

Kristine Lütke

© Kristine Lütke/Heidrun Hönniger

Lütke, Kristine

FDP

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

Bettina Müller

Bettina Müller

© Bettina Müller/Konrad Merz

Müller, Bettina

SPD

Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

© Kordula Schulz-Asche/ Tom Schweers

Schulz-Asche, Kordula

Bündnis 90/Die Grünen

Diana Stöcker

Diana Stöcker

© Diana Stöcker/Jürgen Weisheitinger

Stöcker, Diana

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/8105 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz - PflStudStG)
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/8105 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Experten mit Änderungs­wünschen für die Reform des Pflegestudiums

Zeit: Mittwoch, 27. September 2023, 13.15 bis 14.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Gesundheits- und Bildungsexperten begrüßen die von der Bundesregierung geplante Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, fordern aber Nachbesserungen in einigen Regelungsdetails. Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung wird ebenso unterstützt wie die neue Ausrichtung als duales Studium. Kritisch gesehen wird die Finanzierung, wie eine Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 27. September 2023, ergab. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung und in schriftlichen Stellungnahmen.

Studium mit praktischem Ausbildungsanteil

Dem Gesetzentwurf (20/8105) zufolge sollen Pflegestudenten künftig eine Ausbildungsvergütung erhalten. Das Pflegestudium soll zudem als duales Studium ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass Studenten neben der hochschulischen Pflegeausbildung auch einen praktischen Ausbildungsanteil absolvieren. Die praktische Ausbildung wird der Vorlage zufolge aus einem Ausgleichsfonds finanziert, in den Bund, Länder, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Private Krankenversicherung (PKV) und mittelbar die Pflegebedürftigen einzahlen.

Ferner will die Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinheitlichen und vereinfachen. So soll ein Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs möglich werden. 

DKG: Geplantes Inkrafttreten 2024 unrealistisch

Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bleibt die Zahl der Pflegestudenten hinter den Erwartungen zurück. Im Vergleich dazu sei bei der 2020 vollakademisierten Hebammenausbildung ein stetig steigender Trend zu beobachten. Der zentrale Unterschied sei die Ausbildungsvergütung beim Hebammenstudiengang. Zu begrüßen sei, dass die praktische Ausbildung eng an die Krankenhäuser angebunden und der Inhalt des Studiums auf praktischer Ebene fundiert vermittelt werden solle.

Allerdings sei das geplante Inkrafttreten der Reform zum Jahresbeginn 2024 unrealistisch, erklärte die DKG unter Verweis auf die umfangreichen Vorarbeiten. Eine Sprecherin der DKG machte in der Anhörung deutlich, dass die Pflege immer komplexer werde und der Bedarf auch an akademisch ausgebildeten Pflegekräfte groß sei. 

Wer trägt die Finanzierungsverantwortung?

Auch der GKV-Spitzenverband erklärte, die hochschulische Pflegeausbildung sei angesichts des demografischen Wandels und der Zunahme chronischer Erkrankungen mit komplexen multimorbiden Zuständen ein relevantes Thema für die Versorgung. Die fehlende Finanzierung einer Ausbildungsvergütung und der Praxisanleitung werde als Grund für die geringen Studentenzahlen gesehen. Die daraus abgeleitete Forderung nach weiteren Finanzmitteln für ein Studium könne den Übergang in ein Finanzierungsmodell zulasten der Kranken- oder Pflegeversicherung allerdings nicht begründen.

Mit dem Pflegeberufegesetz (PflGB) sei entschieden worden, dass die Finanzierung der hochschulischen Pflegeausbildung nicht in den Aufgabenbereich der Beitragszahler falle. Die akademische Ausbildung sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates, die Finanzierungsverantwortung liege bei den Bundesländern beziehungsweise beim Bund. Eine Kostenverlagerung auf die Kranken- und Pflegeversicherung werde abgelehnt.

Trennlinien bei der Qualifizierung

Die Gewerkschaft verdi sprach von einer überfälligen Reform. Die Zahlung einer Vergütung für die gesamte Dauer des Studiums steigere die Attraktivität der akademischen Ausbildung erheblich und trage dazu bei, die Studenten bei der Lebenshaltung zu unterstützen. Allerdings müsse überzeugend festgelegt werden, für welche Tätigkeiten die hochschulische in Abgrenzung zur beruflichen Pflegeausbildung qualifiziere.

Als zentrales Differenzkriterium sei bislang die „Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse“ vorgesehen. Eine klare Trennung zwischen einer komplexen und hochkomplexen Pflegesituation sei aber nicht immer möglich und auch nicht sinnvoll, da sich der Zustand des Patienten schnell ändern könne. Erforderlich sei ein sinnvolles Mit- und Nebeneinander von beruflich und hochschulisch qualifizierten Pflegekräften.

Forderung nach „pflegepolitischem Gesamtkonzept“

Der Deutsche Pflegerat (DPR) erklärte, angesichts der hohen Abbrecherquote müsse die Refinanzierung über den Ausbildungsfonds mit konkreten Sonderregelungen für einen definierten Übergangszeitraum abgesichert werden. Der Verband forderte außerdem die Abkopplung der Ausbildungskostenumlage von den Eigenanteilen, die überwiegend durch Pflegebedürftige in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen getragen würden.

Auch andere Sachverständige äußerten sich in der Anhörung kritisch zu den höheren Eigenanteilen und forderten andere Finanzierungslösungen. Nötig sei dazu ein pflegepolitisches Gesamtkonzept. (pk/27.09.2023)

Dokumente

  • 20/8105 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz - PflStudStG)
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023

Tagesordnung

  • 81. Sitzung am Mittwoch, den 27. September 2023, 13:45 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 81. Sitzung am 27.09.2023

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Verband Deutscher Privatschulen
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • Vereinigung der Pflegenden in Bayern KöR
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Deutscher Hebammenverband
  • Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e. V.
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • Bundesdekanenkonferenz Pflegewissenschaft
  • Deutscher Landkreistag/ Deutscher Städtetag
  • Hochschulrektorenkonferenz
  • Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e. V.
  • Deutschen Pflegerat e. V.
  • Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe
  • Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA)
  • Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V.
  • Bundespflegekammer e. V.
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
  • Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
  • Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA)
  • Sozialverband Deutschland
  • Spitzenverband der Heilmittelverbände
  • Sozialverband VdK Deutschland
  • Spitzenverband Fachärzte Deutschland e. V. (SpiFa)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Hochschulverbund Gesundheitsberufe e. V.

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss
  • Änderungsantrag 1 bis 20 der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) BT-Drucksache 20/8105

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Experten: Finanzierungs­probleme erschweren akade­mische Pflegeausbildung

Zeit: Mittwoch, 8. Februar 2023, 16.30 bis 17.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Die akademische Pflegeausbildung bleibt nach Einschätzung von Gesundheitsexperten weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Als Kernproblem wird die fehlende Finanzierung des Studiums angeführt, wie eine Anhörung des Gesundheitsausschusses zu einem Antrag der Unionsfraktion (20/4316) ergab. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 8. Februar 2023, in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Antrag der Union 

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag eine Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung. Die Anforderungen an das Pflegefachpersonal seien bereits hoch und stiegen weiter. Das mache eine praxisorientierte hochschulische Ausbildung von Pflegefachkräften erforderlich.

Die Abgeordneten schlagen eine Ausbildungsvergütung analog zur beruflichen Pflegeausbildung vor, um die Attraktivität des Studiengangs zu steigern. Außerdem sollte die Übernahme der Refinanzierung der Praxisanleitung in den Einrichtungen analog zur berufsfachschulischen Ausbildung gesetzlich geregelt werden, um die praktische Ausbildung der Studenten abzusichern und die Bereitschaft der Einrichtungen zu steigern, akademische Pflegefachkräfte auszubilden.

Sachverständige: Deutschland liegt bei Akademisierung der Pflege zurück

Verschiedene Sachverständige machten in der Anhörung deutlich, dass die hochschulische Pflegeausbildung in der Versorgung eine wichtige Rolle einnimmt, die fehlende Finanzierung und die unklare Perspektive junge Leute jedoch davon abhält, diesen Berufsweg einzuschlagen. Der Einzelsachverständige Prof. Dr. Thomas Klie etwa sprach von hochkomplexen Pflegesituationen, chronischen Erkrankungen oder Demenzfällen, bei denen eine akademische Pflegekompetenz sehr sinnvoll sei. Akademiker könnten eine Steuerungsfunktion übernehmen.

Der Einzelsachverständige Prof. Dr. Matthias Drossel fügte hinzu, es gehe nicht nur um Managementaufgaben, sondern um die konkrete Patientenversorgung im Alltag in besonders komplexen Situationen. Kritisiert wurde, dass Deutschland bei der Akademisierung der Pflege im internationalen Vergleich zurückliege und für hochschulisch gebildete Fachkräfte aus dem Ausland teils nicht attraktiv sei.

DBfK kritisiert fehlende Vergütung für Praxisstunden

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) erklärte, die primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung sei kein Selbstzweck, sondern unerlässlich, um die Versorgung zu sichern und Fallverantwortung zu übernehmen. Die fehlende Vergütung oder Aufwandsentschädigung für die zu leistenden 2.300 Praxisstunden stelle eine Benachteiligung der Studenten dar, die nicht nebenbei jobben könnten, weil sie im Schichtdienst eingesetzt werden. Würden die Studenten in die Finanzierungsverordnung zum Pflegeberufegesetz (PflBG) einbezogen, könnte das Problem entschärft werden.

Die fehlende Refinanzierung der Praxisanleitung in den Gesundheitseinrichtungen sei ein weiteres Problem, weil dadurch insbesondere kleinere Einrichtungen von einer Kooperation mit der hochschulischen Ausbildung faktisch ausgeschlossen seien.

DPR fordert vollständige Refinanzierung

Ähnlich argumentierte der Deutsche Pflegerat (DPR), der darauf hinwies, dass die Zahl der Pflegefachpersonen mit Hochschulabschluss in der direkten Patientenversorgung gering sei. Zwar bestehe seit 2020 mit dem PflBG die Möglichkeit der hochschulischen Ausbildung, jedoch bleibe die Akademisierungsquote mit einer Auslastung von derzeit rund 50 Prozent weiter hinter dem Bedarf zurück. Studenten würden gegenüber beruflich Auszubildenden in der Pflege durch die ausbleibende Vergütung in den umfangreichen Praxisphasen benachteiligt.

Der DPR sprach sich für die verbindliche Einführung und vollständige Refinanzierung einer Vergütung während des Studiums aus, um die Attraktivität des Studiengangs zu steigern. Ferner werde eine vollständige Refinanzierung der Kosten für die Praxisanleitung in den Pflegeeinrichtungen analog der beruflichen Ausbildung befürwortet.

DKG: Verschiedene Qualifikationsstufen sinnvoll

Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sind verschiedene Qualifikationsstufen in der Pflege sinnvoll. Ein höherer Anteil hochschulischer Pflegeausbildung erscheine wünschenswert. Die Konzeption der akademischen Pflegeausbildung im PflBG müsse jedoch grundlegend korrigiert werden, weil sie derzeit weder für Studenten aufgrund der fehlenden Ausbildungsvergütung noch für Arbeitgeber aufgrund des unscharfen Profils attraktiv sei.

Die sehr niedrigen Studentenzahlen bestätigten die Fehlkonstruktion. Während der Ausbildung müsse eine angemessene Vergütung sichergestellt sein. Eine Finanzierungsregelung für Pflegestudenten sei überfällig. Insbesondere Leistungen der Krankenhäuser in Form der Praxisanleitung seien zudem derzeit nicht geregelt und würden auch nicht refinanziert.

GKV lehnt Finanzierung der Ausbildung ab

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lehnt die Finanzierung der Ausbildung ab. Mit dem PflBG sei die Entscheidung getroffen worden, dass die Finanzierung der hochschulischen Pflegeausbildung nicht in den Aufgabenbereich der Beitragszahler der Kranken- und Pflegeversicherung falle. Die Zuständigkeit liege bei den Ländern.

Die Landesausbildungsfonds belasteten die GKV 2023 bereits mit rund 2,8 Milliarden Euro, die Soziale Pflegeversicherung (SPV) mit 0,5 Milliarden Euro. Die Finanzierung der Ausbildungsvergütung analog zur beruflichen Pflegeausbildung werde abgelehnt. Das gelte auch für die Refinanzierung der Praxisanleitung in den Pflegeeinrichtungen analog der berufsfachschulischen Ausbildung. (pk/08.02.2023)

Dokumente

  • 20/4316 - Antrag: Hochschulische Pflegeausbildung stärken - Pflegerische Versorgung von morgen absichern
    PDF | 151 KB — Status: 08.11.2022

Protokolle

  • Wortprotokoll der 54. Sitzung vom 08.02.2023

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. Matthias Drossel
  • Deutscher Pflegerat e. V.
  • Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e. V.
  • GKV-Spitzenverband
  • Berufsverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Vereinigung der Pflegenden in Bayern KöR
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
  • Bundesdekanekonferenz Pflegewissenschaft e. V.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Bundestag stimmt für die Reform des Pflegestudiums

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung (20/8105) angenommen. Mit der Vorlage wurden zudem Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und Änderungen weiterer Vorschriften beschlossen. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke verabschiedet. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/8901) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/8902) zugrunde. Ein von der Union zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/8903) wurde bei Zustimmung durch die Linksfraktion mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt mit der Mehrheit von SPD, Grüne, FDP und AfD wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion bei Stimmenthaltung der Linksfraktion. Der Abstimmung über die Vorlage mit dem Titel „Hochschulische Pflegeausbildung stärken – Pflegerische Versorgung von morgen absichern“ (20/4316) war auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/6115) erfolgt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Pflege-Studenten sollen dem Regierungsentwurf zufolge künftig eine der beruflichen Ausbildung entsprechende Ausbildungsvergütung erhalten. „Mangels einer auskömmlichen Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung kann das vorhandene Potenzial an Pflegestudierenden derzeit nicht umfassend genutzt werden“, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf und verweist auf die sehr geringe Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung in Deutschland. Das langfristige Ziel sei, den Anteil wie vom Wissenschaftsrat empfohlen auf zehn Prozent zu erhöhen.

Das Pflegestudium soll künftig als duales Studium ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass Studenten, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, mit einem Träger des praktischen Teils der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag abschließen. Dieser erhält dafür eine Finanzierung aus einem Ausgleichsfonds.

Pflegestudium als „attraktive Alternative“

Die Bundesregierung schreibt: „Damit wird sichergestellt, dass das Pflegestudium neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt und mehr Menschen mit Hochschulzugangsberichtigung dazu bewegt werden, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden. Eine moderne hochschulische Ausbildung in der Pflege mit einer gesicherten Finanzierungsgrundlage ist auch angesichts des akuten Fachkräftemangels in der Pflege ein wichtiger Baustein, damit sich mehr (junge) Menschen für einen Pflegeberuf entscheiden.“

Ferner will die Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinheitlichen und vereinfachen. Unter anderem soll ein Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs möglich werden. „Dies entlastet antragstellende Personen wie auch die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen“, erklärt die Bundesregierung.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die vorgesehene Änderung, die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem zu integrieren, schreibt jedoch auch: „Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang gebeten, eine Übergangsregelung einzuführen, bis die Refinanzierung der Hochschulstudierenden durch die fondsverwaltenden Stellen auf eine solide Daten- und Finanzierungsbasis gestellt werden kann.“

Ferner fordert die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen. Unter anderem geht es dabei um die Möglichkeit einer geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung für Personen, die eine Pflegeausbildung durchlaufen. Der Bundesrat spricht sich hierbei für die Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ aus.

„Ausbildungsumlage aus der Vergütung herausnehmen“

Um Pflegebedürftige zu entlasten, bittet der Bundesrat ferner darum, die Ausbildungsumlage aus der allgemeinen Pflege-Vergütung herauszunehmen. „Dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung sind die Kosten der Ausbildung durch einen Steuerzuschuss zu ersetzen“, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Den Vorschlag des Bundesrats zur geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung lehnt die Bundesregierung ab. Den Vorschlag, die Ausbildungskostenumlage aus den Eigenmitteln herauszunehmen, nimmt sie zur Kenntnis. Dies sei auch im Koalitionsvertrag vereinbart.

„Ausgabenseite berücksichtigen“

Jedoch sei aber auch die Finanzlage des Bundes und die Schuldenregel des Grundgesetzes zu beachten. Ferner weist die Bundesregierung darauf hin, dass bis zum 31. Mai 2024 unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung erarbeitet werden sollen. Dabei solle auch vor allem die Ausgabenseite der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt werden.

Einige weitere Änderungsvorschläge des Bundesrats an dem umfangreichen Gesetz will die Bundesregierung prüfen, den Großteil der Vorschläge lehnt sie jedoch ab.

Änderungen am Gesetzentwurf

Die Koalition hatte den Gesetzentwurf bereits zusammen mit 20 sachfremden Änderungsanträgen eingeführt. Die im Gesundheitsausschuss angenommenen Änderungsanträge betrafen unter anderem eine aktualisierte Kinderkrankengeldregelung nach der Corona-Pandemie, Versorgungsansprüche bei Impfschäden, den erleichterten Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken und Regelungen zur häuslichen Krankenpflege.

Bei den beschlossenen sachbezogenen Änderungen geht es unter anderem um die Ausübung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen. So sollen in die hochschulische Pflegeausbildung erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Tätigkeiten der Heilkunde integriert werden. Konkret geht es dabei um die Integration der Fachmodule Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wunden und Demenz.

Antrag der Union 

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag eine Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung. Die Anforderungen an das Pflegefachpersonal seien bereits hoch und stiegen weiter. Das mache eine praxisorientierte hochschulische Ausbildung von Pflegefachkräften erforderlich.

Die Abgeordneten schlagen eine Ausbildungsvergütung analog zur beruflichen Pflegeausbildung vor, um die Attraktivität des Studiengangs zu steigern. Außerdem sollte die Übernahme der Refinanzierung der Praxisanleitung in den Einrichtungen analog zur berufsfachschulischen Ausbildung gesetzlich geregelt werden, um die praktische Ausbildung der Studenten abzusichern und die Bereitschaft der Einrichtungen zu steigern, akademische Pflegefachkräfte auszubilden. (vom/pk/19.10.2023)

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Dokumente

  • 20/4316 - Antrag: Hochschulische Pflegeausbildung stärken - Pflegerische Versorgung von morgen absichern
    PDF | 151 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/6115 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/4316 - Hochschulische Pflegeausbildung stärken - Pflegerische Versorgung von morgen absichern
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    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
  • 20/8901 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8105 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz - PflStudStG)
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  • 20/8902 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8105, 20/8901 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz - PflStudStG)
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  • 20/8903 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/8105, 20/8901 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz - PflStudStG)
    PDF | 153 KB — Status: 18.10.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/8105 (Beschlussempfehlung 20/8901: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/8903 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/6115 (Antrag 20/4316 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 15.05.2025