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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Haushalt

Kritik und Rechtferti­gungen zum Nachtrag für den Haushalt 2023

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2023 (20/9500) vorgelegt. Damit reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 zum Nachtragshaushalt 2021. Konkret will die Bundesregierung schwerpunktmäßig die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ sicherstellen. Die bisherige Finanzierungsmodalität war durch das Urteil in Frage gestellt worden. Um die Finanzierung zu sichern, ist eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes nötig. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben dazu einen entsprechenden Antrag (20/9501) vorgelegt. Beide Vorlagen wurden am Freitag, 1. Dezember 2023, erstmalig im Bundestag beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Regierungsentwurf und den Antrag der Koalitionsfraktionen zur weiteren Beratung in den Haushaltsausschuss.

Minister will Rechtssicherheit schaffen

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte, mit dem Nachtragsentwurf passe die Bundesregierung den Haushalt an die höchstrichterlichen Vorgaben an. „Wir haben Rechtsklarheit erhalten, jetzt schaffen wir Rechtssicherheit“, sagte Lindner. Die Zahlungen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und die Aufbauhilfe für die von der Flutkatastrophe 2021 betroffenen Regionen würden neu abgesichert.

Faktisch ändere sich mit dem Nachtragshaushalt nur die Zuordnung der Defizite, unter dem Strich nehme der Bund sogar weniger Kredite auf als geplant. Lindner ging auch auf die Haushaltsplanung 2024 ein. Noch mehr Schulden bei steigenden Zinsen seien nicht der richtige Weg. Man habe in der Finanzpolitik die Trendwende erreicht, die Schuldenquote sinke. „Die Richtung stimmt, wir wollen sie fortsetzen“, so Lindner.

CDU/CSU fordert ernsthafte Einsparungen

Harte Kritik an der Bundesregierung übte für die Union Mathias Middelberg (CDU/CSU). „Wir kommen hier nur zusammen, weil wir ihren Verfassungsbruch reparieren müssen“, sagte der Fraktionsvize. Dafür sei nicht die Union mit ihrer Klage verantwortlich. 

„Nicht wer klagt, hat mit dem Ergebnis zu leben, sondern der, der rechtswidrig handelt und die Verfassung umgangen hat, der hat mit dem Ergebnis zu leben“, sagte der Christdemokrat. Middelberg forderte von der Koalition mutige Reformen und ernsthafte Einsparungen im kommenden Haushalt.

SPD: Haushalt schnell beschliessen

Für die SPD-Fraktion ging Dennis Rohde (SPD) auf den Richterspruch ein. „Natürlich hat das Karlsruher Urteil einiges durcheinander geworfen. Aber ich möchte feststellen, es hat uns nicht umgeworfen“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion. Die von der Koalition auf den Weg gebrachten Maßnahmen – die Preisbremsen für Strom und Gas – habe das Bundesverfassungsgericht nicht beurteilt. Diese Maßnahmen „waren richtig und sie sind richtig“, nun gehe es darum, sie neu zu legitimieren.

Mit Blick auf den Haushalt 2024 verwies Rohde auf die Position seiner Fraktion, nach der so schnell wie möglich ein Haushalt beschlossen werde müsse. Dass sei auch wichtig für die Planungssicherheit von Institutionen, so der Sozialdemokrat.

AfD: Notsituation liegt nicht vor

Peter Boehringer (AfD) stellte für seine Fraktion vor: „Der Haushaltsentwurf bleibt und ist verfassungswidrig.“ Eine Notsituation liege nicht vor, eine rückwirkende Heilung sei nicht möglich.

 Zudem werde die Schuldenaufnahme im Klima- und Transformationsfonds und in anderen Sondervermögen außen vor gelassen. Die Verschuldung für 2023 sei tatsächlich dreimal so hoch wie zulässig, führte der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion aus. Die Union kritisierte Boehringer dafür, dass sie gegen den Nachtrag nicht klagen wolle.

Grüne werben für Reform der Schuldenbremse

Für die Grünen stellte Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) fest, dass die Verabschiedung des für nichtig erklärten Zweiten Nachtragshaushalts 2021 ein Fehler gewesen sei. „Da gibt es nichts zu beschönigen“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mit dem Nachtragshaushalt reagiere die Bundesregierung auf die Rechtsprechung und lösche etwa die 60 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds.

Kindler warb für eine Reform der Schuldenbremse und der Mobilisierung finanzieller Mittel: „Wenn wir jetzt nicht in die Zukunft unserer Wirtschaft investieren, drohen durch die Krisen der letzten Jahre schwere, anhaltende Langzeitschäden. Das werden wir nicht zulassen“, so Kindler.

Linke kritisiert Ende der Preisbremsen 

Für die Linksfraktion kritisierte Gesine Lötzsch (Die Linke) die Ankündigung der Bundesregierung, die Gas- und Strompreisbremsen zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen. Das sei einer „Kriegserklärung an Menschen, die sich aus Geldmangel zwischen Heizen und Essen entscheiden müssen“, so die haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion. 

Lötzsch sprach sich dafür aus, auch 2024 die Schuldenbremse auszusetzen und forderte darüber hinaus die Streichung der Regel aus dem Grundgesetz.

FDP für genaue Umsetzung der BVG-Entscheidung

Für die Liberalen erwiderte Thorsten Lieb (FDP) auf die Aussage von Middelberg. Nicht nur die Koalition müsse mit dem Urteil leben. „Das ganze Parlament, das ganze Land, Bund und Länder, müssen mit diesem Urteil umgehen“, sagte der Haushaltspolitiker. 

Es gehe nun um eine genaue Umsetzung der Entscheidung und nicht darum, kreative Ideen zu entwickeln, wo man links oder rechts an dieser Entscheidung vorbei Haushaltspolitik machen könne, betonte Lieb.

Ausgaben von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen

Laut Nachtragshaushaltsentwurf sind für 2023 nunmehr Ausgaben in Höhe von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen. Bisher lag das Soll bei 476,29 Milliarden Euro. Gestrichen werden im Etat unter anderem die Ausgaben für das „verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung“ in Höhe von zehn Milliarden Euro. Die Einnahmen – ohne Kredite und Entnahme aus der Rücklage – fallen mit 389,74 Milliarden Euro um 178,7 Millionen Euro geringer aus als bisher geplant. Das liegt unter anderem an geringer ausfallenden Steuereinnahmen.

Die bisher vorgesehene Entnahme aus der Rücklage wird von 40,51 Milliarden Euro auf 43,81 Milliarden Euro erhöht. Deutlich geringer fällt nunmehr die geplante Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt aus. Sie soll 27,41 Milliarden Euro betragen. Das sind 18,2 Milliarden Euro weniger als bisher geplant. Sie liegt über der nach der Schuldenregel zulässigen Höhe. Diese ist im Entwurf mit 25,81 Milliarden Euro angegeben. Die Überschreitung entspricht der Zuweisung aus dem Haushalt an das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“. 

Hinzu tritt die geplante Kreditaufnahme im Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) in Höhe von 43,20 Milliarden Euro. Aus dem WSF werden unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse finanziert. Bisher war als Finanzierung vorgesehen, auf in 2022 an den WSF übertragene und verbuchte Kreditermächtigungen zurückzugreifen. Nunmehr soll der WSF in die Lage versetzt werden, in 2023 eigene Kredite aufzunehmen. Sie sind auf die Schuldenregel anzurechnen. Den Wirtschaftsplan des WSF, der dem Einzelplan 60 als Anhang beigefügt ist, ist im Entwurf entsprechend aktualisiert worden.

Notlage im Sinne der Schuldenregel

Damit liegt laut Entwurf die für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme. Vorgesehen ist daher, die erhöhte Kreditaufnahme mit einer Notlage im Sinne der Schuldenregel zu ermöglichen. Die Bundesregierung führt in den Entwurf ausführlich auf, warum aus ihrer Sicht weiterhin eine Notlage im Sinne des Artikels 115 Grundgesetz festzustellen ist und verweist im Kern auf die fortwirkenden Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Energiemärkte im Jahr 2023 sowie auf die anhaltenden Folgen der Flutkatastrophe in Westdeutschland im Sommer 2021. Diese Begründung führen auch die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag für einen „Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes“ an.

Ebenfalls angepasst wurde in dem Entwurf der Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds. Die Rücklagen des Sondervermögens werden um 60 Milliarden Euro reduziert. Das entspricht dem Betrag, der mit dem für verfassungswidrig und nicht erklärten Nachtragshaushalt 2021 übertragenen Mittel in Form von Kreditermächtigungen. (scr/01.12.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

Dennis Rohde

Dennis Rohde

© Dennis Rohde/ Ulf Duda

Rohde, Dennis

SPD

Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Thorsten Lieb

Thorsten Lieb

© Dr. Thorsten Lieb/ Laurence Chaperon Photographie

Lieb, Dr. Thorsten

FDP

Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

© Sebastian Schäfer/ Stefan Kaminski

Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Wiebke Esdar

Wiebke Esdar

© Wiebke Esdar/ Pat Röhring

Esdar, Dr. Wiebke

SPD

Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

© Wolfgang Wiehle

Wiehle, Wolfgang

AfD

Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

Florian Oßner

Florian Oßner

© CSU Landesgruppe/ Florian Oßner/ Lucas Weigl

Oßner, Florian

CDU/CSU

Joana Cotar

Joana Cotar

© Deutscher Bundestag / Inga Haar

Cotar, Joana

fraktionslos

Martin Gerster

Martin Gerster

© Martin Gerster/Maximilian König

Gerster, Martin

SPD

Robert Farle

Robert Farle

© Robert Farle/ Stefan Schäfer

Farle, Robert

fraktionslos

Kathrin Michel

Kathrin Michel

© Kathrin Michel/ Photothek Media Lab

Michel, Kathrin

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/9500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2023 nebst Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023)
    PDF | 1 MB — Status: 27.11.2023
  • 20/9501 - Antrag: Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
    PDF | 247 KB — Status: 27.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/9500 und 20/9501 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Karlsruhe: Umwidmung von Corona-Mitteln in Klimafonds nichtig
  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

Experten billigen Nachtragshaushalt für 2023 mehrheitlich

Zeit: Dienstag, 5. Dezember 2023, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin

In einer Anhörung des Haushaltsausschusses am Dienstag, 5. Dezember 2023, hat die Mehrzahl der Sachverständigen den Regierungsentwurf eines Nachtragshaushalts für 2023 (20/9500) sowie ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse für das laufende Jahr gebilligt, wenn auch teilweise mit Einschränkungen. Die Bundesregierung will mit dem Nachtragshaushalt dem jüngsten Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen. Laut Entwurf sind für 2023 nunmehr Ausgaben in Höhe von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen. Bisher lag das Soll bei 476,29 Milliarden Euro. 

Unter anderem sollen die Zahlungen aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds für die Gas- und Strompreisbremsen rechtlich abgesichert werden. Gleiches gilt für Zahlungen aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“, das nach der Flutkatastrophe in Westdeutschland eingerichtet worden war. Damit verbunden ist laut Entwurf eine Kreditaufnahme, die über die nach der Schuldenregel des Grundgesetzes zulässige Höhe hinausgehen wird. Darum soll nach Willen der Bundesregierung eine Notlage erklärt werden, um diese Kreditaufnahme zu ermöglichen. 

Begründung für Aussetzen der Schuldenbremse strittig

Der Finanzjurist Prof. Dr. Alexander Thiele von der BSP Business and Law School Berlin sieht mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt dem Karlsruher Urteil „Genüge getan“. Die Bundesregierung sei „erkennbar bemüht, sich aus dem Urteil ergebende Vorgaben zu erfüllen“, sagte Thiele. Dies gelte auch für die Erklärung einer Notlage, um die Schuldenbremse erneut auszusetzen. Sie sei „ausreichend begründet“.

Letzteres sahen die meisten Sachverständigen trotz Kritik im Detail ähnlich. So sieht der Heidelberger Lehrstuhlinhaber für Finanz- und Steuerrecht Prof. Dr. Hanno Kube in der Hilfe für das Ahrtal mittlerweile einen dauerhaft zu finanzierenden Posten, der sich nicht mehr mit einer akuten Notlage begründen lasse. Durch das spät im Jahr erfolgte Karlsruher Urteil sei aber eine „Ausnahmesituation“ entstanden, weshalb die Begründung insgesamt „nachvollziehbar und vertretbar“ sei.

Der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Berthold Wigger vom Karlsruher Institut für Technologie verwies darauf, dass jetzt, Ende 2023, zwar streng genommen keine Notlagensituation mehr herrsche, man sich jetzt aber gewissermaßen in die Situation Ende 2022 versetzen müsse, und damals sei eine anhaltende Notlage 2023 noch zu erwarten gewesen. Angesichts dessen erscheine ihm das Vorgehen der Regierung „angemessen“. Es sei „gleichwohl unbefriedigend“, jetzt im Nachhinein die Notlage feststellen zu müssen.

Kontroverse um Vollständigkeit des Nachtragshaushalts

Der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Thiess Büttner von der Universität Erlangen-Nürnberg interpretierte den Spruch des Bundesverfassungsgerichts so, dass zur Ermittlung des Schuldenstands alle Defizite aus Sondervermögen auf den Kernhaushalt angerechnet werden müssen. Dies sei beim Nachtragshaushalt aber nicht geschehen. Büttner zufolge ist „ein zusätzliches Defizit aus Sondervermögen von 18 Milliarden Euro nicht berücksichtigt“.

Dagegen hob der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer hervor, dass sich das Karlsruher Urteil nur auf solche Sondervermögen bezogen habe, deren Kreditfinanzierung aufgrund der Erklärung einer Notlage nach der Schuldenbremsenregelung erfolgt sei. Alle somit relevanten Sondervermögen seien im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

Ministerialrat Dr. Jan Keller vom Bundesrechnungshof hingegen schloss sich zwar der Ansicht Büttners an, nannte es aber „nachträglich schwierig“, alle, also auch nicht notstandsfinanzierte Sondervermögen noch im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen. Umso mehr aber müssten sie im Haushalt 2024 berücksichtigt werden.

Strittige Frage der Allgemeinen Rücklagen

Der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Fritz Söllner von der TU Ilmenau ging noch weiter und forderte nicht nur die Berücksichtigung sämtlicher Sondervermögen, sondern auch der aus der Allgemeinen Rücklage entnommenen Gelder. Dabei handele es sich, wie Söllner ausführte, um in vergangenen Jahren nicht verwendete Mittel, die auf Folgejahre übertragen worden seien, für deren Verwendung aber gleichwohl Schulden aufgenommen werden müssten. Die tatsächliche Verschuldung sei im Nachtragshaushalt um rund 43 Milliarden Euro für die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und 14 Milliarden aus Sondervermögen zu niedrig angesetzt.

Dagegen verwies der Trierer Professor für Finanzrecht Henning Tappe darauf, dass „seit Ewigkeiten“ Überschüsse aus einem Haushaltsjahr im Vollzug auf den nächsten Haushalt übertragen und einer Rücklage zugeführt worden sei. Daran habe Karlsruhe nichts beanstandet.

Diskussion um Schuldenbremse

Am Rande kam in der Anhörung auch immer wieder die Frage einer Reform der Schuldenbremse zur Sprache. Die Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Prof. Dr. Monika Schnitzer, verwies darauf, dass Deutschland an den Finanzmärkten kein Problem mit der Schuldentragfähigkeit habe. Die Staatsverschuldung sei hier die niedrigste unter den G7-Staaten. Seit der Finanzkrise habe sich der deutsche Schuldenstand deutlich reduziert.

Ziemlich einig waren sich die Sachverständigen, dass sich für den Bundeshaushalt 2024 nur noch schwer eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse mit einer Notlage begründen lassen werde. So verwies Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach von der Wirtschaftshochschule HEC Paris darauf, dass die Energiepreise zwar immer noch zweieinhalbfach über dem Niveau vor Corona lägen, er glaube aber nicht, dass damit 2024 noch eine Notlage zu begründen sei. Allenfalls könne er sich eine solche Ausnahme streng begrenzt auf die Ukrainehilfe vorstellen.

Auf Folgen der vom Finanzminister verhängten Sperre neuer Verpflichtungen bis zur Verabschiedung eines neuen Jahreshaushalts verwies Dr. Ulrich Schneider vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. So könnten Sozialverbände derzeit keine Aufträge etwa für dringende Baumaßnahmen an ihren Einrichtungen vergeben. Für Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr, den Bundesfreiwilligendienst, psychosoziale Beratungen und vieles mehr könnten keine neuen Verträge geschlossen werden. „Wann kommt der Haushalt 2024“, fragte Schneider daher. (pst/scr/05.12.2023)

Dokumente

  • 20/9500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2023 nebst Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023)
    PDF | 1 MB — Status: 27.11.2023

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 69. Sitzung am Dienstag, dem 5. Dezember 2023, öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Stenografisches Protokoll der 69. Sitzung
  • Anlage zum Stenografischen Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. Alexander Thiele - BSP Business & Law School Berlin
  • Prof. Dr. Monika Schnitzer - Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
  • Prof. Dr. Berthold Wigger - Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
  • Prof. Dr. Henning Tappe - Universität Trier
  • Prof. Dr. Fritz Söllner - TU Ilmenau
  • Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach - HEC Paris
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Haushalt

Bundestag beschließt Nachtragshaushalt für 2023

Mit 392 Stimmen hat der Bundestag am Freitag, 15. Dezember 2023, den Entwurf der Bundesregierung für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2023 (20/9500) gebilligt. Der namentlichen Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (20/9600) zugrunde. 274 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz, mit dem die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 reagiert. 

Schwerpunktmäßig will die Ampel damit die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ für das Ahrtal sicherstellen. 

Antrag zur Feststellung einer Notlage

Die bisherige Finanzierungsmodalität war durch das Verfassungsgerichtsurteil in Frage gestellt worden. Um die Finanzierung zu sichern, hat der Bundestag eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes beschlossen. Ein entsprechender Antrag der Koalitionsfraktionen (20/9501) wurde am Freitag namentlich mit 414 Stimmen gebilligt. 242 Abgeordnete stimmten gegen den im Haushaltsausschuss zuvor noch modifizierten Antrag (20/9676). Es gab neun Enthaltungen. Ursprünglich lag dem Entwurf zufolge die für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme.

Beschlossen wurde auch das von der Bundesregierung eingebrachte Haushaltfinanzierungsgesetz (20/8298, 20/8765, 20/8962 Nr. 8). Für das Gesetz stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. CDU/CSU und AfD votierten dagegen. Der Abstimmung zugrunde lagen zwei Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (20/9666, 20/9792) zu unterschiedlichen Teilen des Gesetzentwurfs.

Begonnen hatte die zweite und dritte Lesung der Haushaltsgesetze ohne die Anwesenheit eines Bundesministers. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) war erkrankt. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) sagte dazu während der Debatte: „Ich erwarte schon auch noch eine Ministerin oder einen Minister.“ Florian Oßner (CDU/CSU) kritisierte später in seiner Rede, dass erst nach 25 Minuten ein Minister anwesend war. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) war zu diesem Zeitpunkt auf der Regierungsbank eingetroffen. 

FDP: Man kriegt nicht immer, was man will

Dass es sich bei den Haushaltsgesetzen der Ampel-Koalition um einen Kompromiss handelte, bei dem alle drei Koalitionsfraktionen Abstriche an ihren politischen Vorstellungen machen mussten, machte Otto Fricke, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, deutlich. Er schloss seine Rede mit einem Rolling-Stones-Zitat: „You can´t always get what you want“, man kriegt nicht immer alles, was man will.

Fricke betonte, dass die Ampelkoalition nun die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetze. „Das ist die Aufgabe, die wir haben, und die nehmen wir heute auch wahr“, sagte er. Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz verbunden seien die Abwicklung des Sondervermögens des Wirtschaftsstabilisierungsfonds sowie neue Regelungen bei den Steuerzuschüssen zur Renten- und Pflegeversicherung. Außerdem kehre die Ampel-Regierung zurück auf den Pfad zur Erhöhung des CO2-Preises, den seinerzeit die Große Koalition beschlossen hatte. Fricke wies darauf hin, dass die Union auch in ihrem Grundsatzprogramm höhere CO2-Preise befürworte.

Union zweifelt an Verfassungskonformität des Nachtrags

Darauf ging Dr. Mathias Middelberg in seiner Rede für die CDU/CSU-Fraktion ein. „Hauptbestandteil ihres Pakets sind Steuererhöhungen, dickster Punkt ist der CO2-Preis“, warf er der Koalition vor. Wenn Fricke sage, dass die Ampel nur auf den Pfad der früheren Regierung von Angela Merkel zurückkehre, dann sei das „nur zur Hälfte richtig“. Middelberg sagte: „Den Ausgleich, das Klimageld, den nehmen Sie nicht vor. Das wäre ein sozialer Ausgleich.“

Middelberg stellte auch infrage, dass der neue Nachtragshaushalt 2023 der Ampel-Koalition verfassungskonform sei. Der Grund: Die Ampel-Koalition habe immer noch nicht alle Sondervermögen in den Kernhaushalt übernommen. 

SPD in Richtung Union: Ihr Populismus ist gescheitert!

Dem widersprach Dennis Rohde als Vertreter der SPD-Fraktion. Die öffentliche Anhörung des Haushaltsausschusses habe gezeigt, dass selbst Sachverständige, die die Unionsfraktion geladen hatte, das Vorgehen der Ampel-Koalition als verfassungskonform beurteilt hätten. Rohde warf den Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion vor, dass sie lediglich versucht hätten, die Ampel „kaputtzureden.“ Rohde: „Ihr destruktiver Populismus ist gescheitert!“

Die Gaspreispreisbremse, die Strompreisbremse und die Hilfe für die Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal seien richtig gewesen, befand Rohde und schlussfolgerte, dass es deswegen auch richtig sei, dem Nachtragshaushalt zuzustimmen. 

AfD: Es liegt keine Notsituation vor

Genauso wie die Unionsfraktion beurteilte Dr. Peter Boehringer (AfD) die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts 2023. Auch er kritisierte, dass die Ampel nur bei zwei Sondervermögen Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil gezogen habe. „Der Haushalt 2023 ist weiter verfassungswidrig“, sagte Boehringer. Er ging aber über die Kritik der Unionsfraktion hinaus. Die Regierung erkläre nachträglich für 2023 eine Notsituation. Die liege aber gar nicht vor.

Der AfD-Abgeordnete bezweifelte unter anderem, dass die Energiepreiskrise sich der Kontrolle des Staates entziehe. „Ganz im Gegenteil“, sagte er und kritisierte die Energiepolitik der Ampel-Koalition, insbesondere die Erhöhung des CO2-Preises. 

Grüne verteidigen CO2-Preis-Erhöhung

Sven Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) wies die Kritik zurück. Die Regierungsfraktionen stellten die Strom- und Gaspreisbremse nun „auf ein gesichertes Fundament“. Kindler sagte weiter: „Die Menschen im Ahrtal brauchen Klarheit. Ich bedaure sehr, dass die Union nicht zustimmt.“ Die Notlage begründet die Ampel-Koalition unter anderem auch mit den Hilfen für den Wiederaufbau im Ahrtal. Auch die Erhöhung des CO2-Preises verteidigte Kindler: „Preise sollen die ökologische Wahrheit sagen.“ Außerdem gingen 85 Prozent der Einnahmen zurück an die Bürger, etwa durch die Abschaffung der EEG-Umlage. 

„Es ist richtig, dass wir jetzt klimaschädliche Subventionen abbauen. Das reduziert Marktverzerrungen. Wir werden wieder auf den Pfad der Merkel-Regierung zurückkehren“, sagte Kindler. Beim Ausblick auf das kommende Jahr wies er darauf hin, dass CDU-Ministerpräsidenten für dieses und nächstes Jahr Notlagen erklärt hätten. Friedrich Merz, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte zuvor mit einer neuen Klage gedroht, falls die Koalition versuchen sollte, für den Bund die Schuldenbremse 2024 mit Verweis auf eine Notlage erneut auszusetzen.

Ausgaben von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen

Laut Nachtragshaushaltsentwurf sind für 2023 nunmehr Ausgaben in Höhe von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen. Bisher lag das Soll bei 476,29 Milliarden Euro. Gestrichen wurden im Etat unter anderem die Ausgaben für das „verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung“ in Höhe von zehn Milliarden Euro. Die Einnahmen – ohne Kredite und Entnahme aus der Rücklage – fallen mit 389,74 Milliarden Euro um 178,7 Millionen Euro geringer aus als bisher geplant. Das liegt unter anderem an geringer ausfallenden Steuereinnahmen.

Die bisher vorgesehene Entnahme aus der Rücklage wird von 40,51 Milliarden Euro auf 43,81 Milliarden Euro erhöht. Deutlich geringer fällt nunmehr die geplante Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt aus. Sie soll 27,41 Milliarden Euro betragen. Das sind 18,2 Milliarden Euro weniger als bisher geplant. Sie liegt über der nach der Schuldenregel zulässigen Höhe. Diese ist im Entwurf mit 25,81 Milliarden Euro angegeben. Die Überschreitung entspricht der Zuweisung aus dem Haushalt an das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“.

Finanzierung von Strom- und Gaspreisbremse

Hinzu tritt die geplante Kreditaufnahme im Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) in Höhe von 43,20 Milliarden Euro. Aus dem WSF werden unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse finanziert. Bisher war als Finanzierung vorgesehen, auf in 2022 an den WSF übertragene und verbuchte Kreditermächtigungen zurückzugreifen. Nunmehr soll der WSF in die Lage versetzt werden, in 2023 eigene Kredite aufzunehmen. Sie sind auf die Schuldenregel anzurechnen. Der Wirtschaftsplan des WSF, der dem Einzelplan 60 als Anhang beigefügt ist, ist im Entwurf entsprechend aktualisiert worden. 

Zur Abstimmung über das Gesetz hatten die AfD- (20/9775) und die CDU/CSU-Fraktion (20/9776) Entschließungsanträge eingebracht. Beide Fraktionen äußerten darin Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Nachtragsgesetzes. Beide Vorlagen wurden mehrheitlich abgelehnt. Über den Antrag der AfD wurde namentlich entschieden. Ergebnis: 67 Ja- zu 570 Nein-Stimmen.

Regelungen zum Elterngeld beschlossen

Das im Übrigen beschlossene Haushaltsfinanzierungsgesetz (20/8298) sieht unter anderem vor, dass die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht, sinkt. Entsprechende Regelungen wurden in einer Sitzung des Haushaltsausschusses am Donnerstag beschlossen. Konkret sollen künftig Personen mit gemeinsamen Elterngeldanspruch ab einem Einkommen von mehr als 175 000 Euro kein Elterngeld mehr erhalten, für Alleinerziehende wird die Einkommensgrenze auf 150.000 Euro reduziert. Nicht mehr möglich wird dem Gesetzentwurf zufolge bis auf Ausnahmen sein, dass beide Elternteile gleichzeitig nach dem 12. Lebensmonat des Kindes das Basiselterngeld beziehen.

Stärker als bisher geplant erhöht wird der CO2-Preis, also der Aufschlag auf Sprit, Heizöl und fossiles Gas. Dieser auf jede emittierte Tonne CO2 anfallende Preis soll nun von derzeit 30 Euro auf 45 Euro im Jahr 2024 steigen. Das entspricht dem ursprünglichen Erhöhungsplan der Großen Koalition von Union und SPD aus der vergangenen Wahlperiode. Die Ampel-Koalition wollte den Erhöhungspfad angesichts hoher Energiepreise verlangsamen und hatte bisher für 2024 einen Preis von 40 Euro vorgesehen. 2025 soll der Preis dann auf 55 statt wie bisher geplant 45 Euro steigen. Bleiben soll es bei der im November von der Bundesregierung angekündigten Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,50 Euro je Megawattstunde. Die Koalitionsfraktionen gehen davon aus, dass die Änderungen bei der Stromsteuer insgesamt den Bundeshaushalt mit 3,25 Milliarden Euro belasten. Entlastungen beim Strompreis soll es befristet auch für Unternehmen geben. Der Spitzenausgleich läuft Ende des Jahres aus. 

Änderungen in Sozialgesetzbüchern

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten ferner für Änderungen des Zweiten, Dritten und Neunten Buches Sozialgesetzbuchs. Dies soll den Bundeshaushalt ab 2025 um 900 Millionen Euro jährlich entlasten, zulasten der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Beitragssatzstabilität bei der BA sei jedoch nicht gefährdet, schrieben die Koalitionsfraktionen. Künftig sollen für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht mehr die Jobcenter zuständig sein, sondern die Arbeitsagenturen. Auch die Bewilligungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit der BA als Rehabilitationsträger soll dem Gesetzentwurf zufolge von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übergehen. Aufgelöst werden soll das Sondervermögen Digitale Infrastruktur, Stichtag dafür ist der 30. März 2024. Das vorhandene Vermögen soll in den Bundeshaushalt 2024 fließen. Für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) wird als Zweck neben dem Klimaschutz auch ausdrücklich die Mikroelektronik und die Schiene genannt. 

Das Haushaltsfinanzierungsgesetz sieht ferner vor, dass es künftig der Zustimmung des Haushaltsausschusses bedarf, wenn es in Ressorts zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 100 Millionen Euro kommt. Außerdem sind neue Regeln für die Beteiligung der Haushaltspolitiker bei Entscheidungen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im Gesetzentwurf enthalten, ebenso für Zuwendungen an Kommunen bis sechs Millionen Euro. (bal/scr/hau/ste/15.12.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

Dennis Rohde

Dennis Rohde

© Dennis Rohde/ Ulf Duda

Rohde, Dennis

SPD

Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

Karsten Klein

Karsten Klein

© Karsten Klein/Dominik Konrad

Klein, Karsten

FDP

Florian Oßner

Florian Oßner

© CSU Landesgruppe/ Florian Oßner/ Lucas Weigl

Oßner, Florian

CDU/CSU

Dr. Thorsten Rudolph

Dr. Thorsten Rudolph

© Dr. Thorsten Rudolph/ Photothek

Rudolph, Dr. Thorsten

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

fraktionslos

Martin Gerster

Martin Gerster

© Martin Gerster/Maximilian König

Gerster, Martin

SPD

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Felix Banaszak

Felix Banaszak

© Bündnis 90/Die Grünen / Nils Leon Brauer

Banaszak, Felix

Bündnis 90/Die Grünen

Sahra Wagenknecht

Sahra Wagenknecht

© DIE LINKE/DIG/Trialon

Wagenknecht, Dr. Sahra

fraktionslos

Svenja Stadler

Svenja Stadler

© Svenja Stadler/ Susie Knoll

Stadler, Svenja

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/8298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
    PDF | 357 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8765 - Unterrichtung: Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes - Drucksache 20/8765 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 191 KB — Status: 11.10.2023
  • 20/8962 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 22. September bis 11. Oktober 2023)
    PDF | 171 KB — Status: 20.10.2023
  • 20/9500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2023 nebst Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023)
    PDF | 1 MB — Status: 27.11.2023
  • 20/9501 - Antrag: Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
    PDF | 247 KB — Status: 27.11.2023
  • 20/9600 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9500 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023)
    PDF | 754 KB — Status: 07.12.2023
  • 20/9666 - Beschlussempfehlung und Bericht: Erste Beschlussempfehlung und Erster Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8298, 20/8765 - Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
    PDF | 381 KB — Status: 07.12.2023
  • 20/9676 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/9501 - Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
    PDF | 185 KB — Status: 07.12.2023
  • 20/9775 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/9500, 20/9600 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023)
    PDF | 169 KB — Status: 12.12.2023
  • 20/9776 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/9500, 20/9600 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023)
    PDF | 145 KB — Status: 13.12.2023
  • 20/9792 - Beschlussempfehlung und Bericht: Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8298, 20/8765 - Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
    PDF | 326 KB — Status: 13.12.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 20/9676 (Antrag 20/9501 in Ausschussfassung annehmen)
  • 10:24:04: Beginn der Abstimmung
  • 10:45:06: Ende der Abstimmung
  • endgültiges Ergebnis
  • Gesamt: 664 Ja: 414 Nein: 241 Enthaltungen: 9
  • Beschlussempfehlung 20/9676 angenommen


10:45:10: Beginn der Sitzungsunterbrechung
10:52:09: Ende der Sitzungsunterbrechung

Gesetzentwurf 20/8298, 20/8765, hier: Teil "Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2023" (Erste Beschlussempfehlung 20/9666 Buchstabe a: Teil in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Gesetzentwurf 20/8298, 20/8765, hier: Teil "Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024" (Zweite Beschlussempfehlung 20/9792: Teil in Ausschussfassung annehmen) angenommen

namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/9500 (Beschlussempfehlung 20/9600: Gesetzentwurf annehmen)
10:58:24: Beginn der Abstimmung
11:26:53: Ende der Abstimmung
Gesamt: 666 Ja: 392 Nein: 274 Enthaltungen: --

Entschließungsantrag 20/9776 abgelehnt

namentliche Abstimmung zu Entschließungsantrag 20/9775
12:31:15: Beginn der Abstimmung
12:54:27: Ende der Abstimmung
Gesamt: 637 Ja: 67 Nein: 570 Enthaltungen: --
Entschließungsantrag 20/9775 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-de-nachtragshaushalt-979638

Stand: 17.05.2025