07.12.2023 Haushalt — Ausschuss — hib 922/2023

Weiterer Schritt zum Bundeshaushalt 2023

Berlin: (hib/BAL) Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat sich am Donnerstag für einen Nachtragshaushalt 2023 (20/9500) und die Ausrufung einer nachholenden Erklärung einer Haushaltsnotlage 2023 (20/9501) ausgesprochen. Außerdem wurde ein kurzfristig verändertes Haushaltsfinanzierungsgesetz (20/8298) gebilligt. Dafür stimmten jeweils die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Die Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD stimmten dagegen. Die ehemalige Fraktion Die Linke ist nach ihrer Auflösung als Fraktion nicht mehr stimmberechtigt in den Ausschüssen. Abgeordnete der ehemaligen Fraktion nehmen aber beratend teil.

Der Ausschuss setzt seine Haushaltsberatungen am Montag um 17 Uhr fort. Dann soll über den Haushalt 2024 beraten werden. Allerdings machten Vertreter der Ampel-Koalition deutlich, dass dies nicht die abschließende Bereinigungssitzung sein werde. Um die Rechte der Opposition im weiteren Verfahren zu wahren, bot die Koalition an, auch zwischen den Jahren Möglichkeiten zu schaffen. Inwiefern es sich dabei um Ausschusssitzungen oder weitere Anhörungen handeln könnte, wurde nicht präzisiert.

Am Montag soll auch der zweite Teil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes beschlossen werden. Die Koalition hatte kurzfristig beantragt, in der Sitzung am heutigen Donnerstag lediglich jenen Teil des vorliegenden Entwurfs für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz zu behandeln, der den Haushalt 2023 betrifft. Der übrige das Jahr 2024 betreffenden Teil soll dann am Montag beschlossen werden.

Da dieser Änderungsantrag sehr kurzfristig am Donnerstagvormittag eingebracht wurde, haben mitberatende Ausschüsse nach Angaben aus der Opposition bereits über den gesamten ursprünglichen Antrag abgestimmt. Die CDU/CSU-Fraktion hatte im Finanzausschuss erklärt, dass eine sachgerechte Beratung nicht möglich sei, da der Änderungsantrag erst nach Sitzungsbeginn eingetroffen sei.

Dieselbe Kritik wurde auch im Haushaltsausschuss geäußert. Koalitionsvertreter verwiesen allerdings darauf, dass der Änderungsantrag lange vorläge und bekannt sei, und es nun lediglich darum gehe, nur bestimmte Teile heute zu verabschieden. Eine Bestätigung, dass keine inhaltlichen Änderungen am Antrag vorgenommen worden seien, wollte auf Bitten der Ampel-Koalition der Ausschussvorsitzende Helge Braun (CDU) jedoch nicht abgeben.

Aus Sicht der Unionsfraktion erfüllt die Ampel-Koalition mit ihrer Haushaltspolitik für das Jahr 2023 die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht vollständig. Strittig zwischen Regierung und Opposition ist insbesondere, wie Sondervermögen zu behandeln sind, die nicht aus einer erklärten Notlage heraus mit Finanzmitteln gespeist werden. Die Koalition müsste aus Sicht der Opposition auch die Veränderung von Buchungsregeln im Jahr 2021 zurücknehmen. Die Regierung bestreitet das.

Diskutiert wurde auch die Erklärung einer wirtschaftlichen Notlage im laufenden Jahr, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass die Ampel-Regierung mit einem verlängerten Einsatz der Kernkraftwerke das Energieangebot hätte verbreitern können. Dem hielt allerdings der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Florian Toncar (FDP), entgegen, dass die Laufzeiten der Kernkraftwerke verlängert worden seien. Aufgrund der Preisfindung am Strommarkt habe aber ein höheres Angebot an günstig produziertem Strom nicht sofort Auswirkungen auf die Preise.

Über die Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses berät und beschließt der Bundestag im Plenum laut derzeitigem Stand der Tagesordnung für die neue Sitzungswoche am kommenden Donnerstag, 14. Dezember, ab 9 Uhr (TOP 7).

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