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  • 1. Lesung
  • 2./3. Lesung

Debatte über islamistische Organisationen in Deutschland

Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Mittwoch, 15. Mai 2024, in einer Debatte mit islamistischen Organisationen befasst. Der Aussprache lagen zwei Anträge zugrunde, die die AfD vorgelegt hatte. Die Initiativen mit den Titeln „Verbot des Vereins ‚Muslim Interaktiv‘“ (20/11372) und „Kampf in Deutschland gegen islamistische Organisationen jetzt zeitnah mit Hilfe weiterer Maßnahmen und Verbote konsequent fortführen“ ( 20/11373) wurden im Anschluss der Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. 

Erster Antrag der AfD

In ihrem ersten Antrag (20/11372) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ein Verbotsverfahren gegen den Verein „Muslim Interaktiv“ wegen Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung einzuleiten und bei Vorliegen der Voraussetzungen dieses Verbot zu erlassen und umzusetzen. Der Bundestag solle über das Ergebnis dieser Prüfung und die erlassenen Maßnahmen informiert werden. Auch solle die Regierung prüfen, inwieweit Vereinsverbote gegen weitere Organisationen erlassen werden können, die der „Hizb ut-Tahrir“-Bewegung angehören. 

Zur Begründung heißt es, der Verein sei eine extremistische, radikal-islamische Organisation, deren Wirken sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet. Dies sei unter anderem bei einer von „Muslim Interaktiv“ veranstalteten Demonstration Ende April in Hamburg deutlich geworden, an der weit über 1.000 islamistische Demonstranten teilgenommen hätten und bei der die Errichtung eines Kalifats und die Einführung der Scharia in Deutschland gefordert worden sei. In der Herrschaftsform des Kalifats gebe es weder eine Gewaltenteilung noch sei eine Trennung von Staat und Religion vorgesehen. 

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag (20/11373) fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, dem Bundestag ein aktuelles Lagebild zu Art und Umfang der derzeitigen verfassungs- wie sicherheitsrelevanten Tätigkeiten islamistischer Organisationen und Terrororganisationen in Deutschland vorzulegen. Dabei gehe es auch um Aktivitäten von Mitgliedern der Taliban. Weitere Verbote islamistischer und antisemitisch ausgerichteter Organisationen sollten nach Auffassung der AfD zeitnah umgesetzt werden, was neben der Auflösung des jeweiligen Vereins auch die Beschlagnahme seines Vermögens und die Schließung seiner Bildungsstätten beinhalte.

Die Fraktion nennt konkret die Muslimbruderschaft in Deutschland und ihre Ableger, was auch Exekutivmaßnahmen gegen die Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG), ehemals Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD), und nachgeordnete Organisationen erfordere. Genannt werden auch das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), das nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden zunehmend zum strategischen Außenposten der Regierung in Teheran in Europa geworden sei, und die „Volksfront für die Befreiung Palästinas“. 

„Betätigungsverbot für Taliban prüfen“

Darüber hinaus solle die Regierung die rechtlichen Handlungsspielräume für ein Betätigungsverbot für Vertreter der Taliban in Deutschland prüfen, da die Taliban immer wieder in der Etablierung ihres Gottesstaates die Scharia als ihr Rechtssystem betonten und derartige Botschaften in Deutschland das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern sowie die innere Sicherheit und Ordnung in Deutschland erheblich beeinträchtigen könnten.

Ebenso sollten die Länder aufgefordert werden, Moscheen und weitere Einrichtungen zu schließen, wenn in ihnen islamistisches Gedankengut gepredigt und dabei gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen werde, strafbare antisemitische Parolen verkündet würden oder wenn diese über finanzielle Zuwendungen Gruppierungen unterstützen, die sich durch die Ausübung von Gewalt gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. (eis/vom/15.05.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dr. Bernd Baumann

Dr. Bernd Baumann

© Dr. Bernd Baumann

Baumann, Dr. Bernd

AfD

Daniel Baldy

Daniel Baldy

© Daniel Baldy/ Thomas Trutschel

Baldy, Daniel

SPD

Josef Oster

Josef Oster

© Josef Oster/ Laurence Chaperon

Oster, Josef

CDU/CSU

Marcel Emmerich

Marcel Emmerich

© Marcel Emmerich / Moritz Reulein

Emmerich, Marcel

Bündnis 90/Die Grünen

Ann-Veruschka Jurisch

Ann-Veruschka Jurisch

© Ann-Veruschka Jurisch/Ulrike Sommer

Jurisch, Dr. Ann-Veruschka

FDP

Michael Breilmann

Michael Breilmann

© Michael Breilmann/ Tobias Koch

Breilmann, Michael

CDU/CSU

Dunja Kreiser

Dunja Kreiser

© Dunja Kreiser/Photothek Media

Kreiser, Dunja

SPD

Dr. Silke Launert

Dr. Silke Launert

© Silke Launert/ Christian Weber

Launert, Dr. Silke

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/11372 - Antrag: Verbot des Vereins Muslim Interaktiv
    PDF | 178 KB — Status: 14.05.2024
  • 20/11373 - Antrag: Kampf in Deutschland gegen islamistische Organisationen jetzt mithilfe weiterer Maßnahmen und Verbote konsequent fortführen
    PDF | 186 KB — Status: 14.05.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/11372 und 20/11373 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Anträge zum Umgang mit islamistischen Orga­ni­sa­tio­nen abgelehnt

Die AfD-Fraktion ist im Bundestag mit zwei Anträgen zur Bekämpfung des Islamismus in Deutschland gescheitert. Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen sowie der Gruppen Die Linke und BSW lehnte das Parlament am Donnerstag, 13. Juni 2024, einen AfD-Antrag (20/11373) ab, den Kampf gegen islamistische Organisationen „mithilfe weiterer Maßnahmen und Verbote“ fortzuführen. 

Gegen einen Antrag der AfD-Fraktion zu einem Verbot des Vereins „Muslim Interaktiv“ (20/11372) votierten in namentlicher Abstimmung 577 Abgeordnete, während 68 für die Vorlage stimmten und elf sich enthielten. Zu beiden Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres und Heimat vor (20/11744, 20/11372).

SPD: Regierungskoalition hat Islamismus fest im Blick

In der Debatte sagte Daniel Baldy (SPD), das Risiko islamistischer Anschläge in Deutschland sei so hoch wie lange nicht mehr, doch seien die Sicherheitsbehörden aufmerksam und hätten die Lage im Blick. 

Die Regierungskoalition habe den Islamismus fest im Blick, was auch das am Vortag verhängte Verbot eines salafistischen Vereins in Braunschweig zeige. Mit derselben Härte werde man auch im Bund weiterhin gegen Islamisten vorgehen, „sei es gegen Muslim Interaktiv, aber auch gegen andere“. 

Union fordert Erarbeitung eines Aktionsplans

Christoph de Vries (CDU/CSU) beklagte, die islamistische Bedrohung in Deutschland sei gewaltig und werde immer größer. Die Bundesregierung müsse endlich das Islamische Zentrum Hamburg schließen und alle Organisationen verbieten, die in Deutschland ein islamistisches System errichten wollen. 

Zudem müsse ein Aktionsplan gegen politischen Islamismus erarbeitet werden, wie dies auch beim Rechtsextremismus gemacht worden sei. Angesichts der vielen Initiativen der Union gegen den politischen Islamismus würden die AfD-Vorlagen indes nicht gebraucht. 

Grüne: Herausforderung gemeinsam mit muslimischen Verbänden angehen

Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) mahnte, der Kampf gegen den Islamismus könne nicht ohne die Muslime gewonnen werden. Man müsse aber auch von den muslimischen Verbänden verlangen, mit an den „Herausforderungen eines deutschen, also zeitgemäßen Islam zu arbeiten, der hier lebbar ist“. 

Kaddor verwies dabei auf den Vorschlag einer Staatsstiftung. Diese könnte „Moscheegemeinden fördern, die bestimmte Kriterien erfüllen“ wie beispielsweise eine integrierende und nicht abgrenzende Jugend- und Gemeindearbeit.   

AfD kritisiert „unkontrollierte Masseneinwanderung“

Dr. Bernd Baumann (AfD) wertete das Video von dem tödlichen Attentat auf einen Polizisten in Mannheim als Zeitdokument, das entlarve, was „unkontrollierte Masseneinwanderung“ wirklich bedeute. 

Den Grünen warf er vor, mit „ihrer Masseneinwanderung Deutschland die linksgrüne Wahnidee von Vielfalt und Diversity“ aufzuzwingen. Dieser Weg sei falsch. Tausende forderten bereits auf deutschen Straßen ein Kalifat. An der Spitze stehe dabei der Verein „Muslim Interaktiv“, der endlich verboten werden müsse. 

FDP: Vereinsverbot nicht zu lange hinauszögern

Dr. Ann-Veruschka Jurisch (FDP) betonte, dass ein Verein laut Vereinsgesetz aufgelöst werden dürfe, wenn er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. 

Das von „Muslim Interaktiv“ geforderte Kalifat beinhalte klar, „dass es den Staat Israel nicht mehr geben würde“. Schon das sei ein Warnsignal, dass die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot erfüllt sein könnten. Ein solches Verbot müsse aber „rechtlich wasserdicht“ sein. Trotzdem dürfe ein Vereinsverbot nicht zu lange hinausgezögert werden. 

Erster Antrag der AfD

Den Kampf gegen islamistische Organisationen in Deutschland mithilfe weiterer Maßnahmen und Verbote konsequent fortzuführen, forderte die AfD-Fraktion in ihrem ersten Antrag (20/11373). Die Bundesregierung verkenne die tatsächliche Gefährdungslage durch importierten islamistischen Extremismus für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, „insbesondere auch für die hier lebende jüdische Bevölkerung“, schreiben die Abgeordneten. 

Gerade diese Gefährdungslage stelle eine „schwerwiegende Bedrohung für unsere gesamte westliche Werteordnung dar“. Aus rein ideologischen Gründen und trotz aller Warnungen habe man diese Gefahren für lange Zeit weitgehend ausgeblendet.

Weitere Verbote zeitnah umsetzen

Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung auf, dem Bundestag zeitnah ein aktuelles Lagebild zu Art und Umfang der derzeitigen verfassungs- wie sicherheitsrelevanten Tätigkeiten islamistischer Organisationen und Terrororganisationen in Deutschland vorzulegen, „insbesondere auch im Hinblick auf Aktivitäten von Mitgliedern der Taliban auf deutschem Staatsgebiet“. 

Weitere Verbote islamistischer und antisemitisch ausgerichteter Organisationen sollten nach Auffassung der Abgeordneten „zeitnah umgesetzt werden“. Neben der Auflösung des jeweiligen Vereins müsse dies auch die Beschlagnahme seines Vermögens und die Schließung seiner Bildungsstätten beinhalten.

Schließung des Islamischen Zentrums Hamburg

Konkret benannt werden von der AfD die Muslimbruderschaft in Deutschland und ihre Ableger, was auch Exekutivmaßnahmen gegen die Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG), ehemals Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD), und nachgeordnete Organisationen erfordere, „da die Deutsche Muslimische Gemeinschaft als deutsche Zentrale des ägyptischen Zweigs der Muslimbruderschaft gilt“. 

Aufgeführt werden außerdem das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), das nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden zunehmend zum strategischen Außenposten der Regierung in Teheran in Europa geworden sei, und die „Volksfront für die Befreiung Palästinas“.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem zweiten Antrag (20/11372) ein Verbot des Vereins „Muslim Interaktiv“. Der Verein sei eine extremistische, radikal-islamische Organisation, deren Wirken sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte, heißt es in der Vorlage. Dies sei unter anderem auf einer von „Muslim Interaktiv“ veranstalteten Demonstration Ende April in Hamburg deutlich geworden, an der weit über 1.000 islamistische Demonstranten teilgenommen hätten und bei der die Errichtung eines Kalifats und die Einführung der Scharia in Deutschland gefordert worden sei.

In der Herrschaftsform des Kalifats gebe es weder eine Gewaltenteilung, noch sei eine Trennung von Staat und Religion vorgesehen, schreibt die AfD-Fraktion. Die Ausrichtung von „Muslim Interaktiv“ sei mit dem Grundgesetz unvereinbar. „Sowohl unsere verfassungsmäßig verbrieften Freiheitsrechte als auch die demokratische Staatsordnung werden abgelehnt“, schreiben die Abgeordneten.

Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung

Von der Bundesregierung fordern sie, ein Verbotsverfahren gegen den Verein „Muslim Interaktiv“ wegen Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung einzuleiten „und bei Vorliegen der Voraussetzungen dieses Verbot unverzüglich zu erlassen und umzusetzen“. 

Zudem müsse der Bundestag über das Ergebnis dieser Prüfung und der erlassenen Maßnahmen unterrichtet werden, heißt es in der Vorlage. (sto/hau/13.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Daniel Baldy

Daniel Baldy

© Daniel Baldy/ Thomas Trutschel

Baldy, Daniel

SPD

Christoph de Vries

Christoph de Vries

© Christoph de Vries/ Tobia Koch

Vries, Christoph de

CDU/CSU

Lamya Kaddor

Lamya Kaddor

© Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/ Stefan Kaminski

Kaddor, Lamya

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Bernd Baumann

Dr. Bernd Baumann

© Dr. Bernd Baumann

Baumann, Dr. Bernd

AfD

Ann-Veruschka Jurisch

Ann-Veruschka Jurisch

© Ann-Veruschka Jurisch/Ulrike Sommer

Jurisch, Dr. Ann-Veruschka

FDP

Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

Gülistan Yüksel

Gülistan Yüksel

© DBT/Inga Haar

Yüksel, Gülistan

SPD

Martin Hess

Martin Hess

© Martin Hess

Hess, Martin

AfD

Marcel Emmerich

Marcel Emmerich

© Marcel Emmerich / Moritz Reulein

Emmerich, Marcel

Bündnis 90/Die Grünen

Sandra Bubendorfer-Licht

Sandra Bubendorfer-Licht

© DBT/Inga Haar

Bubendorfer-Licht, Sandra

FDP

Detlef Seif

Detlef Seif

© Detlef Seif/Laurence Chaperon

Seif, Detlef

CDU/CSU

Dorothee Martin

Dorothee Martin

© photothek

Martin, Dorothee

SPD

Sevim Dağdelen

Sevim Dağdelen

© DBT / Inga Haar

Dagdelen, Sevim

Gruppe BSW

Dr. Silke Launert

Dr. Silke Launert

© Silke Launert/ Christian Weber

Launert, Dr. Silke

CDU/CSU

Thomas Seitz

Thomas Seitz

© DBT/Inga Haar

Seitz, Thomas

fraktionslos

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/11372 - Antrag: Verbot des Vereins Muslim Interaktiv
    PDF | 178 KB — Status: 14.05.2024
  • 20/11373 - Antrag: Kampf in Deutschland gegen islamistische Organisationen jetzt mithilfe weiterer Maßnahmen und Verbote konsequent fortführen
    PDF | 186 KB — Status: 14.05.2024
  • 20/11744 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/11373 - Kampf in Deutschland gegen islamistische Organisationen jetzt mithilfe weiterer Maßnahmen und Verbote konsequent fortführen
    PDF | 159 KB — Status: 11.06.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 20/11744 (Antrag 20/11373 ablehnen) angenommen


namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 20/11734 (Antrag 20/11373 ablehnen)
14:37:06: Beginn der Abstimmung
15:02:07: Ende der Abstimmung
Gesamt: 656 Ja: 577 Nein: 68 Enthaltungen: 11
Beschlussempfehlung 20/11734 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw24-de-islamistische-organisationen-1006780

Stand: 10.07.2025