Bundesbeauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch gesetzlich verankern
Liveübertragung: Freitag, 11. Oktober, 11.40 Uhr
In erster Lesung berät der Bundestag am Freitag, 11. Oktober 2024, den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183). Rund 40 Minuten sind für die Aussprache eingeplant. Anschließend soll der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend sein.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, will die Bundesregierung stärken. Zum einen durch eine vom Parlament gewählte Person als Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter sowie zum anderen durch einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission.
Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen der Neuregelung entsprechend künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann. (hau/30.09.2024)