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Verteidigung

Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“ (21/1846) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen hat. Federführend ist der Verteidigungsausschuss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, die Bundeswehr zu stärken und die Militärische Sicherheit zu erhöhen. Die Bundeswehr sei vermehrt Angriffsziel von Sabotage und Spionage, heißt es. Zudem gelte es weiterhin, Extremisten aus der Bundeswehr zu entlassen, um die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu stärken. 

Mit der Neufassung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MAD) als Teil des Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr werde der MAD in seiner Aufgabenerfüllung gestärkt, „indem die Besonderheiten eines abwehrenden militärischen Nachrichtendienstes in den Fokus gestellt werden“.

Cyberabwehr soll gestärkt werden

Zudem sollen die Soldatinnen und Soldaten bei ihrem Einsatz in Litauen mit ihren Familien besser geschützt werden, indem die Tätigkeiten des MAD im Ausland auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden. Auch die Cyberabwehr soll gestärkt werden. Das neue Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr soll die Soldateneinstellungsüberprüfung ablösen. Zukünftig ist eine unterstützte Verfassungstreueprüfung vorgesehen. Damit will die Bundesregierung die bisherigen Verfahren bei der Sicherheitsüberprüfung durch den MAD verbessern und das Verfahren erheblich beschleunigen.

Zudem reagiert der Entwurf auf besondere Bedrohungen von Angehörigen des Verteidigungsressort bei Reisen in Regionen und Staaten mit Sicherheitsrisiken. So können Reiseanzeigen und Reiseverbote verhängt werden, sofern es der Schutz gebietet. Auch die Feldjäger und andere berechtigte Personen sollen vereinzelt neue Befugnisse bekommen, um die Militärische Sicherheit zu stärken. Dabei sind unter anderem neue Vorschriften zum Anhalten und Überprüfen von verdächtigen Personen geplant. (hau/09.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Boris Pistorius

Boris Pistorius

© Boris Pistorius/ Stefan Hobmaier

Pistorius, Boris

Bundesminister der Verteidigung

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Kurt Kleinschmidt

Kurt Kleinschmidt

© Kurt Kleinschmidt

Kleinschmidt, Kurt

AfD

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Thomas Silberhorn

Thomas Silberhorn

© Ralf Rödel

Silberhorn, Thomas

CDU/CSU

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Zada Salihović

Zada Salihović

© Zada Salihović/ Olaf Krostitz

Salihovic, Zada

Die Linke

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Jan-Wilhelm Pohlmann

Jan-Wilhelm Pohlmann

© Jan-Wilhelm Pohlmann

Pohlmann, Jan-Wilhelm

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/1846 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr
    PDF | 944 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1846 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verteidigung

Überwiegend Zustimmung zur Stärkung der militärischen Sicherheit

Zeit: Montag, 10. November 2025, 14 bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“ (21/1846) trifft bei Sachverständigen überwiegend auf Zustimmung. Insbesondere die darin enthaltene Neufassung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MAD) wurde in einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses am Montag, 10. November 2025, gelobt. Teils wurden aber auch weitere Ausweitungen der Befugnisse gefordert, teils Eingriffe in Grundrechte beklagt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Neufassung des MAD-Gesetzes sollen der Aufgabenbereich und die Befugnisse des militärischen Nachrichtendienstes der Bundeswehr verstärkt auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden. So sollen die Befugnisse des MAD um das Auslesen technischer Spuren im Fall von Cyberattacken durch fremde Mächte erweitert werden. 

Das neue Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr soll die bisherige Soldateneinstellungsüberprüfung ablösen. Zukünftig ist eine unterstützte Verfassungstreueprüfung vorgesehen. Auch die Feldjäger der Bundeswehr sollen neue Befugnisse bekommen, um die militärische Sicherheit zu stärken. Dabei sind unter anderem neue Vorschriften zum Anhalten und Überprüfen von verdächtigen Personen geplant.

„Klare Systematisierung und Strukturierung“

Prof. Dr. Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sieht mit dem Entwurf die jüngere verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Nachrichtendienstrecht für den MAD „überwiegend gelungen“ umgesetzt. Der Entwurf besteche dabei durch eine klare Systematisierung und Strukturierung, „zu der insbesondere zahlreiche vor die Klammer gezogene Legaldefinitionen beitragen“. 

Stufen der Eingriffsintensität werden laut Löffelmann den transparenten Stufen der Beobachtungsbedürftigkeit und – mit gewissen Einschränkungen – den prozeduralen Sicherungen zugeordnet. Damit komme dem Entwurf eine Vorbildfunktion für die weitere Reformierung des Nachrichtendienstrechts auf Bundes- und Länderebene zu, befand Löffelmann.

Eigenes Gesetz für die Aufgaben der Feldjäger vorgeschlagen

Ronny Schlenzig, stellvertretender Vorsitzender der Streitkräftebasis im Deutschen Bundeswehrverband, sieht in dem Entwurf „nur einen zaghaften ersten Schritt, um den Bereich der militärischen Eigensicherung tauglich für die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu machen“. Schlenzig kritisierte, dass sich Vorschriften für Feldjäger in unterschiedlichsten Gesetzen wiederfänden. Um eine klare Grundlage zu schaffen, die Eigensicherung der Bundeswehr signifikant zu stärken, und auch um den Bürokratieaufwand zu begrenzen, sollte aus seiner Sicht perspektivisch ein eigenes Gesetz für die Aufgaben der Feldjäger etabliert werden. 

Der Gesetzgeber könne damit ein starkes Signal senden, dass er die Ernsthaftigkeit der Bedrohung erkannt hat und gewillt ist, Deutschland verteidigungsfähig zu machen, sagte Schlenzig. Zugleich könne so ein klarer Regelungsrahmen für die Notwendigkeit bei der Erfüllung des militärischen Auftrags im hybriden Spektrum gesetzt werden.

Kritik am „verfassungsschutzrechtlichen Aufgabenschwerpunkt des MAD“

Generalleutnant a.D. Joachim Wundrak nannte die Erweiterung der Kompetenzen des MAD zur Gewinnung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse im Ausland „längst überfällig“. Insofern sei der Entwurf zu begrüßen. Kritisch zu bewerten sei der neue verfassungsschutzrechtliche Aufgabenschwerpunkt des MAD. Damit bestehe die Gefahr, dass der MAD „in der Praxis zu einem zweiten Verfassungsschutz mutiert, statt sich seiner Kernaufgabe, der Abwehr von Spionage und Sabotage gegen die Bundeswehr, zu widmen“. 

Wundrak begrüßte des Weiteren die erweiterten Kompetenzen für die Feldjäger. Aus seiner Sicht ist die Zahl der Feldjäger derzeit aber zu gering, um flächendeckend einen signifikanten Sicherheitsmehrwert zu gewährleisten.

„Neuformulierung ganz überwiegend gelungen“

Christian Sieh, Justiziar im Bundesvorstand des Deutschen Bundeswehrverbandes, hält die Neuformulierung des MAD-Gesetzes für „ganz überwiegend gelungen“. Sichergestellt werden müsse jedoch, dass vom MAD erhobene Daten allein zu Zwecken verwendet werden, für die dieser auch zuständig ist. 

Die Übermittlung allein disziplinarisch relevanter Sachverhalte ohne Bezug zu Sicherheits- oder Verfassungstreuefragen an Disziplinarvorgesetzte oder personalverantwortliche Stellen sei nicht zulässig und müsse ausgeschlossen bleiben, forderte er. 

„Viele gute Ideen eingebaut“

Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sieht in dem Entwurf „viele gute Ideen eingebaut“. Gleichwohl gebe es Defizite, befand er. So enthalte das MAD-Gesetz keinen abschließenden Katalog der zulässigen nachrichtendienstlichen Mittel. Das sei mit dem Gebot der Normenklarheit nicht zu vereinbaren. Da alle nachrichtendienstlichen Mittel eine verdeckte Erhebung personenbezogener Daten beinhalteten, handele es sich durchweg um Grundrechtseingriffe, „die zumindest eine mehr als bagatellarische Intensität aufweisen“. 

Zur Orientierung und zur Ermöglichung einer öffentlichen Diskussion ist es daher laut Bäcker unabdingbar, die zulässigen nachrichtendienstlichen Mittel abschließend in außenwirksamen und für die Allgemeinheit zugänglichen Rechtsnormen zu beschreiben. 

„Wann also darf der MAD eingreifen?“

Rechtsanwalt Sebastian Baunack kritisierte dies ebenfalls. Er sprach zudem von bedenklichen Eingriffen in die Grundrechte, die teils mit unbestimmten Rechtsbegriffen begründet worden seien. In Paragraf 7 des Gesetzentwurfs sollen Eingriffe gerechtfertigt werden, wenn man „nachdrücklich“ feindliche Bestrebungen verfolgt, sagte er. Es sei aber völlig unklar, was mit nachdrücklich gemeint sei. „Wann darf also der MAD eingreifen?“

Ein Störgefühl habe er auch bei der Verfassungstreueüberprüfung, die künftig die bisherige Sicherheitsüberprüfung ersetzen solle. Gleichzeitig würden im Sicherheitsüberprüfungsgesetz die Überprüfungen ausgedehnt und sogar auf die Angehörigen des Sicherheitspersonals ausgeweitet. „Das passt nicht gut zusammen“, befand Baunack. (hau/11.11.2025)

Dokumente

  • 21/1846 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr
    PDF | 944 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung für die 13. Sitzung des Verteidigungsausschusses (öffentliche Anhörung) am Montag, 10. November 2025, 14:00 Uhr

Protokolle

  • Wortprotokoll der Anhörung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Sachverständigen Herrn Sebastian Baunack, Rechtsanwalt
  • Stellungnahme des Sachverständigen Herrn Prof. Dr. Matthias Bäcker, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • Stellungnahme des Sachverständigen Herrn Prof. Dr. Markus Löffelmann, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
  • Stellungnahme des Sachverständigen Herrn Christian Sieh, Deutscher BundeswehrVerband e.V.
  • Stellungnahme des Sachverständigen Herrn Ronny Schlenzig, Deutscher BundeswehrVerband e.V.

Weitere Informationen

  • Verteidigungsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verteidigung

Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“ (21/1846) in der vom Verteidigungsausschuss geänderten Fassung (21/3073) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, die Bundeswehr zu stärken und die Militärische Sicherheit zu erhöhen. Die Bundeswehr sei vermehrt Angriffsziel von Sabotage und Spionage, heißt es. Zudem gelte es weiterhin, Extremisten aus der Bundeswehr zu entlassen, um die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu stärken. 

Mit der Neufassung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MAD) als Teil des Gesetzes zur Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr werde der MAD in seiner Aufgabenerfüllung gestärkt, „indem die Besonderheiten eines abwehrenden militärischen Nachrichtendienstes in den Fokus gestellt werden“.

Cyberabwehr soll gestärkt werden

Zudem sollen die Soldatinnen und Soldaten bei ihrem Einsatz in Litauen mit ihren Familien besser geschützt werden, indem die Tätigkeiten des MAD im Ausland auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden. Auch die Cyberabwehr soll gestärkt werden. Das neue Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr soll die Soldateneinstellungsüberprüfung ablösen. Zukünftig ist eine unterstützte Verfassungstreueprüfung vorgesehen. Damit will die Bundesregierung die bisherigen Verfahren bei der Sicherheitsüberprüfung durch den MAD verbessern und das Verfahren erheblich beschleunigen.

Zudem reagiert der Entwurf auf besondere Bedrohungen von Angehörigen des Verteidigungsressorts bei Reisen in Regionen und Staaten mit Sicherheitsrisiken. So können Reiseanzeigen und Reiseverbote verhängt werden, sofern es der Schutz gebietet. Auch die Feldjäger und andere berechtigte Personen sollen vereinzelt neue Befugnisse bekommen, um die militärische Sicherheit zu stärken. Dabei sind unter anderem neue Vorschriften zum Anhalten und Überprüfen von verdächtigen Personen geplant. (hau/04.12.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Marja-Liisa Völlers

Marja-Liisa Völlers

© Marja-Liisa Völlers / Photothek

Völlers, Marja-Liisa

SPD

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Jan Ralf Nolte

Jan Ralf Nolte

© Jan Nolte/Ferdinand Vogel

Nolte, Jan Ralf

AfD

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Jan-Wilhelm Pohlmann

Jan-Wilhelm Pohlmann

© Jan-Wilhelm Pohlmann

Pohlmann, Jan-Wilhelm

CDU/CSU

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Agnieszka Brugger

Agnieszka Brugger

© Agnieszka Brugger/Anne Hufnagl

Brugger, Agnieszka

Bündnis 90/Die Grünen

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Donata Vogtschmidt

Donata Vogtschmidt

© Donata Vogtschmidt/ Heidi Scherm

Vogtschmidt, Donata

Die Linke

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Thomas Erndl

Thomas Erndl

© CSU-Landesleitung / Christian Kaufmann

Erndl, Thomas

CDU/CSU

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/1846 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr
    PDF | 944 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3073 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1846, 21/2580 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr
    PDF | 812 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/1846 und 21/2580 (Beschlussempfehlung 21/3073: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Stand: 05.12.2025