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  • Anhörung (Rentenniveau)
  • Anhörung (Betriebsrente)
Soziales

Stabilisierung des Rentenniveaus und Stärkung der Betriebsrenten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929) und zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, 21/1859, 21/2455) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Ministerin: Wir brauchen keine Angstmache

In der Debatte nahmen mehrere Abgeordnete, aber auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), direkt Bezug auf die aktuelle Diskussion, die die Junge Gruppe der Unionsfraktion angestoßen hatte. Bas kritisierte die Diskussion der vergangenen Tage scharf: Begriffe wie „Renten-Bombe“ oder „Renten-Schock“ seien nichts weiter als Alarmismus und Angstmache. „Ganz ehrlich, wir brauchen statt Stimmungsmache mehr Sachlichkeit in der Debatte!“ 

Dieser Gesetzentwurf trage die Handschrift und auch die Unterschrift aller Koalitionspartner und spiele mitnichten die Generationen gegeneinander aus, so Bas weiter. Denn: „Alle Generationen werden von der Haltelinie profitieren, auch die jüngeren. Wer heute einzahlt, erwirbt eine höhere Rentenanwartschaft als ohne die Haltelinie.“

AfD: Verschwendungssucht ist die Ursache der Schieflage

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) warf der Bundesregierung dennoch vor, das Rentenniveau einfrieren zu wollen, „bis den Bürgern die Kosten dafür um die Ohren fliegen“. Das Paket stelle eine dauerhafte zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt dar, insofern verstehe sie die Kritik der jungen Abgeordneten aus der Unionsfraktion. 

„Es ist nicht der demografische Wandel allein, sondern die Verschwendungssucht vergangener Regierungen, die sich an den Sozialkassen bedient haben“, die für die Schieflage bei der Rente verantwortlich sei, sagte Schielke-Ziesing.

CDU/CSU: Wir sollten Reformen im Konsens anstreben

Für die Unionsfraktion betonte Stefan Nacke: „Unterschiedliche Perspektiven dürfen uns nicht spalten“, die großen Rentenreformen seien stets vom Konsens der großen Volksparteien getragen gewesen. Er sagte mit Blick auf die gesellschaftliche Sprengkraft, die das Rententhema in Frankreich regelmäßig entwickelt: „Ich will, dass wir in Deutschland besonnen handeln.“ Er verstehe die Sorgen der Jungen Gruppe in der Unionsfraktion; über das Jahr 2031 hinausgehende Entscheidungen sollten aber mit Blick auf die Arbeit der Rentenkommission jetzt nicht vorweggenommen werden, so Nacke. 

Pascal Reddig, Vorsitzender der Jungen Gruppe, schlug in der Debatte versöhnliche Töne an, bekräftigte jedoch seine Ansicht, dass allein eine Haltelinie die Probleme nicht lösen werde. „Der Handlungsdruck gilt vor allem für die Jahre nach 2031. Hier brauchen wir ein Gesamtkonzept für eine grundlegende Reform der Altersvorsorge.“

Grüne: Gerechtigkeitsfrage interessiert Kritiker nicht

Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die große Gerechtigkeitsfrage: „Wer in dieser Gesellschaft hat viel und wer hat wenig?“ Diese Frage aber interessiere die Junge Gruppe der Unionsfraktion gar nicht, wenn sie gegen die Haltelinie polemisiere. 

Ein weiteres Absinken des Rentenniveaus zu vermeiden, sei absolut richtig, wie auch Anreize für Mehrarbeit zu setzen, so Audretsch. „Aber dann machen Sie es doch richtig und sorgen dafür, dass die Menschen überhaupt bis 67 gut arbeiten können!“

Linke: Wir brauchen eine Rentenrevolution

„Noch ist die Rente nicht verloren!“, betonte Heidi Reichinnek (Die Linke). Nicht das Rentensystem sei das Problem, sondern die darin angelegten Ungerechtigkeiten. „Da müssen wir ran, wir brauchen eine echte Rentenrevolution.“ 

Eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen gehöre ebenso dazu wie eine solidarische Mindestrente und eine Verdopplung der Beitragsbemessungsgrenzen, „damit sich niemand aus dem Solidarsystem herausschleichen kann“.

SPD: Die Rente ist kein Geschenk

Bernd Rützel (SPD) sagte, natürlich stecke die Regierung jetzt viel Geld in das Vorhaben, es gehe ja auch um sehr viele Menschen. Im Übrigen sei die Rente „kein Geschenk. Sie ist eine Versicherungsleistung“.

Die Haltelinie kann seiner Ansicht nach „für alle Ewigkeit“ festgeschrieben werden. „Sie hilft allen, sie ist Rentenpolitik für die Zukunft und bedeutet Stabilität statt Kürzungen.“ 

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus verlängern. Außerdem soll die „Mütterrente“ ausgeweitet werden. Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf (21/1929): „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“

Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder - unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen.

Verlängerung der „Haltelinie“ bis 2031

Das Gesetz sieht konkret vor, die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern. Das bedeutet, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden.

Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden.

Außerdem soll Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Deshalb soll das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben werden. Damit soll in diesen Fällen – auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein.

Erster Teil eines Gesamtpakets zur Rentenreform

Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentiert die Regierung. Und weiter: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“

Die Maßnahmen dieses Gesetzentwurfes sind der erste Teil eines Gesamtpaketes einer Rentenreform, zu der unter anderem auch die Einführung der sogenannten Aktivrente und der Frühstartrente gehören.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (21/1859) schreibt die Regierung: „Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden.“ Dies gelte vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen.

Insbesondere eröffne der Gesetzentwurf neue Möglichkeiten, „damit auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“. Des Weiteren werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Die Bundesregierung verspricht „eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“.

Stellungnahme des Normenkontrollrates

Allerdings schreibt der Normenkontrollrat (NKE) in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: „Das Vorhaben erweitert den Rahmen für die Abfindung von Kleinstanwartschaften für Betriebsrenten, bleibt dabei aber hinter den Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastung zurück.“ 

Der NKR empfiehlt, im weiteren Verfahren die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinstanwartschaften von bisher ein auf zwei Prozent der monatlichen Bezugsgröße anzuheben.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme (21/2455) unter anderem die Anhebung des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung speziell für Beschäftigte mit geringem Einkommen und die dynamische Festlegung der monatlichen Einkommensgrenze auf drei Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. 

„Jedoch dürfte die vorgesehene Anhebung des jährlichen Förderbetrages auf maximal 360 Euro weiterhin zu gering sein, um Geringverdienenden den Aufbau einer ausreichenden betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darin bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, „inwieweit eine deutlichere Anhebung des höchstmöglichen Förderbetrages als wirksame und erforderliche Anreizstärkung vorgesehen werden kann“.

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung führt die Bundesregierung dazu aus, dass der durchschnittliche Förderbetrag im vergangenen Jahr mit 194 Euro deutlich unter dem vorgeschlagenen neuen Höchstbetrag von 360 Euro gelegen habe. 

Aus ihrer Sicht schafft der Gesetzesvorschlag daher bereits ausreichenden Spielraum für eine Anhebung der Arbeitgeberbeiträge. (che/bal/sto/30.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundesministerin für Arbeit und Soziales

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Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

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Dr. Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

© Stefan Nacke/ Klaus Altevogt/ info@klausaltevogt.com

Nacke, Dr. Stefan

CDU/CSU

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Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

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Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Reichinnek, Heidi

Die Linke

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Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

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Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

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Marc Biadacz

Marc Biadacz

© Marc Biadacz/Tobias Koch

Biadacz, Marc

CDU/CSU

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Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

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Sarah Vollath

Sarah Vollath

© Sarah Vollath/ Christian Pauling

Vollath, Sarah

Die Linke

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Pascal Reddig

Pascal Reddig

© Pascal Reddig/ Tobias Koch

Reddig, Pascal

CDU/CSU

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Thomas Stephan

Thomas Stephan

© Thomas Stephan/ Tobias Adam

Stephan, Thomas

AfD

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Johannes Winkel

Johannes Winkel

© Johannes Winkel/ Paul Schneider

Winkel, Johannes

CDU/CSU

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Annika Klose

Annika Klose

© Annika Klose/ Anna Voelske

Klose, Annika

SPD

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Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/1859 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    PDF | 752 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1929 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    PDF | 507 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2455 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) - Drucksache 21/1859 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 575 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1929, 21/1859 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Lob für die Haltelinie beim Rentennivau und Sorge vor Kostenexplosion

Zeit: Montag, 10. November 2025, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Montag, 10. November 2025, Sachverständige zur geplanten Haltelinie beim Rentenniveau und Ausweitung der Mütterrente befragt – mit wenig überraschenden Bewertungen durch die jeweils von den Fraktionen des Bundestages eingeladenen Experten. Denn erwartungsgemäß bewerteten die arbeitgebernahen Verbände die Rentenpolitik deutlich skeptischer, während arbeitnehmernahe Verbände wie der Deutsche Gewerkschaftsbund den zur Debatte stehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929) begrüßten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz wollen CDU/CSU und SPD das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente eines „Standard-Rentners“ nach 45 Beitragsjahren zum aktuell gültigen Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus bis 2031 verlängern. Ansonsten drohten deutlich sinkende Alterseinkommen, warnt die Regierung im Entwurf. Der Plan bedeutet, dass die Renten weiter entsprechend der Lohnentwicklung steigen, der Nachhaltigkeitsfaktor also weiter ausgesetzt bleibt. Dieser soll den Anstieg eigentlich bremsen, wenn demografiebedingt mehr Rentnern immer weniger Beitragszahler gegenüberstehen. 

Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung soll künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf drei Jahre verlängert werden. Mit der Novelle würde die „Mütterrente“ keinen Unterschied mehr nach Geburtsjahr des Kindes machen. Die sich aus diesen beiden Vorhaben ergebenen Mehrkosten will der Bund aus Steuermitteln erstatten.

„Dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus“

Für Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund steht fest, am Gleichgewicht von Löhnen und Renten dürfe nicht gerüttelt werden, denn „dies ist auch für die jungen Beschäftigten ein Gewinn“. Er forderte eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus, auch über 2031 hinaus. Dr. Magnus Brosig von der Arbeitnehmerkammer Bremen betonte, die Begrenzung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung sei „kein Wert an sich“. Befragungen hätten gezeigt, dass für Versicherte nicht die Beiträge, sondern die Leistungen Priorität hätten. „Ein paritätisches Konzept ist ein nachhaltiges und gutes Konzept“, sagte er.

Für unsere Mitglieder ist ein Rentenniveau von 48 Prozent keine „abstrakte Ziffer“, stellte Verena Bentele vom Sozialverband VdK Deutschland klar. Es gehe um eine wichtige Weichenstellung, die das Vertrauen aller Generationen in die Rentenversicherung extrem stärken könne. „Bei Menschen mit wenig Geld ist die Rentenversicherung die Basis ihrer Absicherung im Alter“, betonte sie. Als entscheidendes Mittel im Kampf gegen Altersarmut bezeichnete auch Ulrike Stein vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung die Höhe des Rentenniveaus. Sie verwies auf das in den vergangenen Jahren gestiegene Armutsrisiko vor allem in der Gruppe der über 65-Jährigen.

„Belastung für die jüngere Generation“

Kritik äußerte dagegen Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. In den nächsten Jahren könne sich die Bundesregierung ein solches Rentenpaket vielleicht noch leisten, aber wie es mit dem finanziellen Spielraum in 20 bis 30 Jahren aussieht, sei völlig unklar. „Das Rentenpaket ist schuldenfinanziert und die Schulden zahlen die Jüngeren“, sagte er. 

Prof. Dr. Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum, nannte die Haltelinie eine „Belastung für die jüngere Generation“. Um die Bundeszuschüsse für die Rentenkasse nicht ausufern zu lassen, könne das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente „kontrolliert abgesenkt“ werden, wenn gleichzeitig die dadurch entstehende Lücke durch kapitalgedeckte Vorsorge geschlossen würde.

Dr. Imke Brüggemann-Borck rechnete für die Deutsche Rentenversicherung Bund vor, dass ohne die Haltelinie das Rentenniveau ab 2028 sinken, 2031 bei 47 Prozent und 2040 dann nur noch bei 46 Prozent liegen würde. In der schriftlichen Stellungnahme mahnte die Rentenversicherung einen Gesamtblick auch auf die betriebliche und staatlich geförderte Altersvorsorge an, wenn am Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung festgehalten werden soll. (che/10.11.2025)

Dokumente

  • 21/1929 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    PDF | 507 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 11. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwoch, den 10. November 2025, 14.00 Uhr

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Arbeitnehmerkammer Bremen
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Schriftliche Stellungnahme - Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung
  • Schriftliche Stellungnahme - Sozialverband VdK Deutschland e. V.
  • Zusammenstellung der Schriftlichen Stellungnahmen
  • Schriftliche Stellungnahme - Prof. Dr. Martin Werding

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Experten begrüßen „Beitrag zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“

Zeit: Montag, 10. November 2025, 16 bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, 21/1859, 21/2457)) wird von Sachverständigen als Beitrag zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung angesehen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 10. November 2025, wurden jedoch weitergehende Schritte angemahnt. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf eröffnet laut Bundesregierung neue Möglichkeiten, „damit auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“. Des Weiteren werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Der vorzeitige Bezug von Betriebsrenten werde an das neue Hinzuverdienstrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst. Dies sorge für eine „erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“, heißt es. 

Im Steuerrecht soll die Förderung der Betriebsrenten von Beschäftigten mit geringeren Einkommen über den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) verbessert werden. Außerdem soll den Pensionskassen vor dem Hintergrund des neuen Hinzuverdienstrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung gestattet werden, höhere Zahlungen bei vorzeitigem Leistungsbezug zu vereinbaren.

Abfindung von Kleinstanwartschaften

Lutz Mühl vom Bundesarbeitgeberverband Chemie bewertete es als positiv, dass Branchen, die sich über einen Tarifvertrag einem bestehenden Betriebsrentenmodell anschließen und die Organisations- und Durchführungsmöglichkeiten verwenden, sich selbst nicht mehr an der Durchführung zu beteiligen haben. Das sei eine hilfreiche Klarstellung. „Wir praktizieren das bisher schon so mit den Branchen, die sich uns angeschlossen haben“, sagte er. Aktuell bedürfe das aber eines äußerst komplizierten Vertragswerkes. 

Was die Ausweitung der Möglichkeiten zur Abfindung von Kleinstanwartschaften angeht, so bleibt der Entwurf laut Mühl hinter dem Möglichen zurück. Wie auch der Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesarbeitgeberverband Chemie für eine Erhöhung der Grenze für Abfindungen ohne Zustimmung auf zwei Prozent aus. 

„Kein großer Wurf“

Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, sei aber „kein großer Wurf“, befand Beate Petry von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Nötig wäre es aus ihrer Sicht, die Doppelverbeitragung abzuschaffen und die Sozialversicherungsgrenze an die Steuerfreiheitsgrenze anzupassen. 

Bei der Geringverdiener-Förderung sei die Dynamisierung und Erhöhung der Förderung der richtige Weg. Noch besser wäre es aus ihrer Sicht, „wenn auch der Förderbetrag für die Arbeitgeber erhöht würde“. 

„Online-Wahlmöglichkeit eine echte Innovation“

Dina Frommert von der Deutschen Rentenversicherung Bund äußerte sich unter anderem zur geplanten Ausweitung und Verstetigung der Online-Sozialversicherungswahlen. Die Forderung nach einer elektronischen Stimmabgabe habe die Deutsche Rentenversicherung Bund immer unterstützt, sagte sie. „Wir halten die Möglichkeit der Online-Wahl für eine echte Innovation“, sagte Frommert. 

Dies zeige, dass die Verwaltung digitalisiert und modernisiert werden könne. Über die eigentliche Wahlhandlung hinaus könne dies Selbstverwaltungen sichtbarer machen. Es könne auch jüngere Wählergruppen an die Rentenversicherung und an die Selbstverwaltung heranführen, sagte sie.

„Zugang zum Sozialpartnermodell stärker öffnen“

Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sprach sich dafür aus, den Zugang zum Sozialpartnermodell deutlich stärker öffnen. Um die Chance der reinen Beitragszusage möglichst vielen Arbeitgebern und Beschäftigten zu eröffnen, müsse die Bezugnahme auf ein bestehendes Sozialpartnermodell „auch für Unternehmen aus Branchen anderer Gewerkschaftsorganisationen möglich sein“, forderte er. 

Ohne eine solche Öffnung bestehe die Gefahr, dass für einen Großteil der Beschäftigten in Deutschland auch weiter keine reine Beitragszusage möglich ist, weil die Mehrheit der Gewerkschaften bislang kein Sozialpartnermodell vereinbart habe.

Pflichtanteil der Arbeitgeber gefordert

Die neue Form der Betriebsrente sollte auf keinen Fall ohne Tarifvertrag möglich sein, machte Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) deutlich. Davon halte er nichts, sagte er. Gebe es keine Tarifverträge, habe der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ko-Finanzierung des Arbeitgebers und kein Mitspracherecht bei dem ausgewählten Produkt. 

Schäfer forderte einen Pflichtanteil der Arbeitsgeber, der jährlich mit der Lohnentwicklung angepasst werden sollte. Außerdem sollten Arbeitgeber ohne Ausnahme bei der Entgeltumwandlung eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe an die Beschäftigten weitergeben oder in die Versorgung der Beschäftigten einzahlen müssen.

„Langlebigkeitsrisiko abdecken“

Die Einzelsachverständige Prof. Dr. Ute Klammer vom Institut für Soziologie der Universität Duisburg-Essen, begrüßte es, dass der Gesetzentwurf eine Evaluation für 2030 beinhaltet. Sie hält es nach eigener Aussage für nicht ausgeschlossen, dass man dann auch über ein Obligatorium bei der Betriebsrente als sinnvolle Lösung sprechen müsse, wie man es aus vielen anderen europäischen Ländern schon kenne.

Mit Blick auf die Möglichkeit der Raten-Auszahlung der erworbenen Ansprüche sagte sie: Oberstes Ziel solle es sein, das „Langlebigkeitsrisiko“ abzudecken. Das erfolge durch eine Verrentung der Ansprüche statt durch eine Auszahlung. 

„Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären“

Im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen sei im Bereich der Betriebsrenten bislang relativ wenig erreicht worden, sagte Gesa Bruno-Latocha von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Das hänge mit der „sehr schlechten Tarifbindung“ zusammen. 

Die Lösung des Problems finde sich bei einem Blick in die Nachbarländer. Diese nutzten in der Regel das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen. In Deutschland gebe es „leider“ eine sehr lang tradierte Blockade „dieses international sehr bewährten Instrumentes“, sagte die GEW-Vertreterin. (hau/11.11.2025)

Dokumente

  • 21/1859 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    PDF | 752 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2457 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels - Drucksache 21/1860 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 537 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 12. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwoch, den 10. November 2025, 16.00 Uhr

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V. (BAVC)
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Schriftliche Stellungnahme - aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.
  • Zusammenstellung der Schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw42-de-rente-1115416

Stand: 16.11.2025