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Recht

Abschaffung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung erörtert

Der Bundestag hat am Freitag, 12. September 2025, erstmals einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/652(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit der Forderung, Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs abzuschaffen, beraten. Der Paragraf definiert den Straftatbestand der Politikerbeleidigung. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. 

Paragraf 188 des Strafgesetzbuches

Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) ist überschrieben: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Absatz 1 lautet: „Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.“

Absatz 2 lautet: „Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ (ste/12.09.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Brandner, Stephan

AfD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Müller, Axel

CDU/CSU

Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Lindh, Helge

SPD

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Hoß, Luke

Die Linke

Luke Hoß

Luke Hoß

© Die Linke Kreisverband Passau/ Rebekka Amann

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Moser, Christian

CDU/CSU

Christian Moser

Christian Moser

© Christian Moser/ Birgid Allig

Meyer-Soltau, Knuth

AfD

Knuth Meyer-Soltau

Knuth Meyer-Soltau

© Nikolaus Becker

Müller, Carsten

CDU/CSU

Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/652 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs - Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz
    PDF | 222 KB — Status: 26.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/652(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Recht

Streichung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, die Forderung der AfD-Fraktion, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung abzuschaffen, abgelehnt. Dem Gesetzentwurf der Fraktion zur Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz (21/652(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten nach halbstündiger Aussprache 133 Abgeordnete zu, 440 Abgeordnete lehnten ihn ab. In seiner Beschlussempfehlung (21/3901(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Ablehnung empfohlen.

Streichung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung

Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches ist überschrieben: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Die beantragte Streichung dieses Paragrafen hatte die AfD so begründet: „Wenn Bürger mächtige Personen aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr effektiv kritisieren dürfen, gerät die Demokratie selbst in Gefahr.“ Von der Streichung hatte sich die Fraktion eine „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“ versprochen. (scr/irs/29.01.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Wegge, Carmen

SPD

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Brandner, Stephan

AfD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Müller, Carsten

CDU/CSU

Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Gumnior, Dr. Lena

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Lena Gumnior

Dr. Lena Gumnior

© Lena Gumnior/ Stefan Kaminski

Hoß, Luke

Die Linke

Luke Hoß

Luke Hoß

© Die Linke Kreisverband Passau/ Rebekka Amann

Fechner, Dr. Johannes

SPD

Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fetsch, Thomas

AfD

Thomas Fetsch

Thomas Fetsch

© Deutscher Bundestag/von Saldern

Ataoglu, Tijen

CDU/CSU

Tijen Ataoğlu

Tijen Ataoğlu

© Tijen Ataoğlu / Paul Schneider

Körner, Dr. Konrad

CDU/CSU

Dr. Konrad Körner

Dr. Konrad Körner

© Dr. Konrad Körner/ Julia Durmann

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/652 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs - Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz
    PDF | 222 KB — Status: 26.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3901 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Rainer Galla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/652 - Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs - Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz
    PDF | 180 KB — Status: 28.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 21/652(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/3901(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf ablehnen)
  • 20:03:56: Beginn der Abstimmung
  • 20:25:18: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 573 Ja: 133 Nein: 440 Enthaltungen: 0


Gesetzentwurf 21/652(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt

Tagesordnung

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw05-de-strafgesetzbuch-1139542

Stand: 12.08.2026