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Inneres

Novelle des Luftsicherheits­gesetzes zur Stärkung der Drohnenabwehr beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252, 21/3506) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) sollen die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt werden, schreibt die Bundesregierung. Den Streitkräften solle erlaubt werden, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. 

Mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz solle auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte – auch gegen vermeintliche Proteste, gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt, als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohten Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sehe das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat plädiert in seiner Stellungnahme (21/3506) für eine Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, die Ausweispapiere der Passagiere beim Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann.

Wie die Länderkammer in ihrer Begründung ausführt, sind die Luftfahrtunternehmen derzeit nicht verpflichtet, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen. „Wird also bei der Buchung eine falsche Identität angegeben und es findet keine Ausweiskontrolle und kein Abgleich bei der Abfertigung der Fluggäste statt, wird diese falsche Identität nicht erkannt“, heißt es in der Begründung weiter. Da nur diese falsche Identität bei der Buchung von den Luftfahrtunternehmen erfasst werde, könne nicht festgestellt werden, welche Personen sich tatsächlich im Flugzeug befinden.

Durch diese mangelnden Kontrollen entstehe eine „gewichtige Informationslücke, die es Kriminellen und Terroristen ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen“, argumentiert der Bundesrat. Reisewege könnten so nicht nachvollzogen und Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, nicht frühzeitig erkannt werden.

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung darauf, das der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes bereits mit einer Gesetzesinitiative vom 11. Juli 2025 (21/1381) vorgeschlagen habe. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Vorschlag sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Gegenäußerung weiter. (hau/08.01.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Christoph de Vries

Christoph de Vries

© Christoph de Vries/ Tobia Koch

Vries, Christoph de

Parlamentarischer Staatssekretär des Innern

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Arne Onni Raue

Arne Onni Raue

© AfD-Bundestagsfraktion, zur Nutzung überlassen / Arne Raue

Raue, Arne

AfD

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Daniel Baldy

Daniel Baldy

© Daniel Baldy/ Thomas Trutschel

Baldy, Daniel

SPD

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Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

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Jan Köstering

Jan Köstering

© Jan Köstering

Köstering, Jan

Die Linke

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Dr. Cornell-Anette Babendererde

Dr. Cornell-Anette Babendererde

© Dr. Cornell Babendererde/ Alexander Barwich

Babendererde, Dr. Cornell-Anette

CDU/CSU

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Otto Strauß

Otto Strauß

© Otto Strauß

Strauß, Otto

AfD

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Sebastian Schmidt

Sebastian Schmidt

© Tobias Koch

Schmidt, Sebastian

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/1381 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen
    PDF | 180 KB — Status: 27.08.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3252 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
    PDF | 286 KB — Status: 12.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3506 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes - Drucksache 21/3252 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 534 KB — Status: 07.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/3252 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Luftsicherheitsgesetz wird unterschiedlich bewertet

Zeit: Montag, 26. Januar 2026, 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes wird von Experten unterschiedlich bewertet. Bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, 26. Januar 2026, begrüßten Polizeivertreter ebenso wie der Flughafenverband ADV die im „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“ (21/3252, 21/3506) geplanten strafverschärfenden Regelungen für das unbefugte Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Künftig soll mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer vorsätzlich unberechtigt in die Luftseite an Flughäfen eindringt und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt. Simon Gauseweg, Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt, bewertet diese Strafverschärfung hingegen als insgesamt bedenklich und unverhältnismäßig. 

Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass die Länder bei der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe um Unterstützung bei der Drohnenabwehr anfragen können. Gestrafft werden soll dabei auch der Weg der Entscheidungsfindung. Nach derzeitiger Rechtslage erfordert die Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes eine entsprechende Verständigung zwischen dem Verteidigungsminister und dem Bundesinnenminister. Künftig soll das Verteidigungsministerium allein über die Amtshilfeanfrage entscheiden können. Das Erfordernis einer Entscheidungsfindung im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern soll entfallen.

Handlungsmöglichkeiten gegen Drohnen

Oberstabsfeldwebel Heiko Stotz vom Deutschen Bundeswehrverband begrüßte, dass nun die Handlungsmöglichkeiten der Bundeswehr gegen Drohnen im Rahmen der Amtshilfe erweitert werden sollen. Auch die Verlagerung der Einsatzentscheidung vom Minister zum Ministerium bewertete er als richtig. Dies ermögliche eine Straffung der Befehlskette, da Einsatzentscheidungen delegiert werden können, sagte Stotz. Eine Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe bleibe auch mit dieser Neuregelung die Ausnahme und nicht der Regelfall, betonte er. Für die Gefahrenabwehr im Innern seien nach wie vor die Polizeibehörden von Bund und Ländern verantwortlich. Entscheidend sei, dass die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden in der Praxis reibungslos funktionieren müsse.

Arnd Krummen von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht „falsche Weichen bei der Drohnenabwehr gestellt“. So solle ein Einsatz der Bundeswehr schon „bei Lagen, die eindeutig polizeilich geprägt sind“ möglich sein. Der Wegfall des „ins Benehmen setzen“ mit dem BMI sei kritisch zu bewerten, befand er. Damit werde die verfassungsrechtlich bewusst hoch gesetzte Einsatzschwelle der Bundeswehr im Inland „faktisch abgesenkt“, sagte Krummen. Der Gesetzgeber, so der GdP-Vertreter, müsse perspektivisch prüfen, ob der bestehende verfassungsrechtliche Rahmen weiterentwickelt werden sollte. Eine solche Reform könne klar regeln, dass die Streitkräfte zur Unterstützung bei der Abwehr erheblicher Gefahren durch Drohnenüberflüge herangezogen werden können, „ohne die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen Polizei und Militär aufzuweichen“.

Auch aus Sicht von Gauseweg stößt die Gefahrenabwehr durch die Bundeswehr auf verfassungsrechtliche Bedenken. Der Streitkräfteeinsatz sei im System des Grundgesetzes die Ultima Ratio, sagte er. Nur in einem Fall „katastrophischen Ausmaßes“, bei dem die Polizei strukturell überfordert sei und die Lage unter keinen Umständen mehr beherrschen könne, sei an einen Hilfeeinsatz der Bundeswehr im Innern überhaupt zu denken.

Sicherheit für gefährdete Infrastrukturen

Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer beim Flughafenverband ADV, bewertete hingegen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Befugnisse der Bundeswehr zur Drohnenabwehr positiv. Jede Regelung, die effektive Maßnahmen zur Detektion und Abwehr von Drohnen ermöglicht, stärke die Resilienz gegen Störungen durch Drohnenflüge, sagte er. Dazu gehöre im definierten Rahmen und unter Beachtung grundgesetzlicher Vorgaben als Ultima Ratio der Einsatz der Bundeswehr – „auch an Flughäfen“. Dankbar zeigte sich Beisel angesichts der geplanten Strafverschärfung. Es sei schließlich kein Bagatelldelikt, „wenn man sich mit gewaltsamen Mitteln Zutritt in den Luftsicherheitsbereich eines Flughafens verschafft“.

Manuel Ostermann, stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG), begrüßte ebenfalls die geplante Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Zugleich wies er darauf hin, dass die Bundespolizei im Sicherheitsverbund an Flughäfen regelmäßig als zentrale Akteurin benannt werde, „ihr jedoch im Bereich der Luftsicherheit bislang keine umfassenden Strafverfolgungskompetenzen zugewiesen werden“. Es sei weder sachgerecht noch effizient, die Bundespolizei mit erheblichen personellen und materiellen Ressourcen einzusetzen, gleichzeitig jedoch ein bürokratisches und in der Praxis eingeschränkt handlungsfähiges Zuständigkeitssystem aufrechtzuerhalten. 

Die kommerziellen Drohnen dürften nicht automatisch unter Generalverdacht gestellt werden, betonte Dr. Gerald Wissel, Vorstandsvorsitzender der UAV DACH, des Interessenverbandes der kommerziellen Drohnennutzer. Um tatsächlich Sicherheit für gefährdete Infrastrukturen zu erreichen, brauche es eine Gesamtlösung, sagte Wissel. Dazu sei ein einheitliches Luftlagebild im unteren Luftraum „in Echtzeit“ unerlässlich. Ohne sofortige Sichtbarkeit und eindeutige Unterscheidung zwischen legalem und illegalem und potenziell gefährlichem Betrieb bleibe jede Reaktionskette unzureichend. Zugleich brauche es eine klare Regelung der Verantwortlichkeiten bei BMI, Bundespolizei und den Einrichtungen und Behörden der Länder. Mit der geplanten Reform werde jedoch das Zuständigkeitschaos nicht gelöst, befand Wissel. (hau/26.01.2026)

Dokumente

  • 21/3252 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
    PDF | 286 KB — Status: 12.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3506 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes - Drucksache 21/3252 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 534 KB — Status: 07.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 22. Sitzung am Montag, dem 26. Januar 2026, 11.30 Uhr - Öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste Anhörung 26.01.2026, 11.30 Uhr - Luftsicherheitsgesetz

Stellungnahmen

  • 21(26)16 - Gutachtliche Stellungnahme - Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen - Luftsicherheitsgesetz - BT-Drucksachen 21/3252, 21/3506
  • 21(4)122 A - Stellungnahme Arnd Krummen - Gewerkschaft der Polizei - Bezirk Bundespolizei | Zoll, Hilden - Luftsicherheitsgesetz - BT-Drucksachen 21/3252, 21/3506
  • 21(4)122 B - Stellungnahme Ralph Beisel - Hauptgeschäftsführer, Flughafenverband ADV, Berlin - Luftsicherheitsgesetz - BT-Drucksachen 21/3252, 21/3506
  • 21(4)122 C - Stellungnahme OStFw Heiko Stotz, Vorsitzender Luftwaffe - Deutscher Bundeswehrverband, Berlin - Luftsicherheitsgesetz - BT-Drucksachen 21/3252, 21/3506
  • 21(4)122 D - Stellungnahme Manuel Ostermann, 1. Stellvertretender Bundesvorsitzender – DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Berlin - Luftsicherheitsgesetz - BT-Drucksachen 21/3252, 21/3506
  • 21(4)122 E - Stellungnahme Dr. Gerald Wissel, Vorstandsvorsitzender UAV Dach e. V. - European Unmanned Aviation Association, Berlin - Luftsicherheitsgesetz - BT-Drucksachen 21/3252m 21/3596
  • 21(4)122 F - Stellungnahme Simon Gauseweg, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) - Luftsicherheitsgesetz - BT-Drucksachen 21/3252, 21/3506

Weitere Informationen

  • Innenausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw05-pa-inneres-luftsicherheit-1137322

Stand: 27.01.2026