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Soziales

Kontroverse über Umge­staltung des Bürgergelds zu neuer Grundsicherung

Nach Monaten des zum Teil erbitterten Streits sind die geplanten Änderungen beim Bürgergeld, zu denen auch ein neuer Name (Grundsicherungsgeld) gehört, im Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals beraten worden: Neben dem „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/3541, 21/4087) ging es auch um das Leistungsrechtsanpassungsgesetz der Bundesregierung (21/3539, 21/4086) , mit dem für ab dem 1. April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchtete wieder das Asylbewerberleistungsgesetz statt das SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld/Grundsicherungsgeld) gelten soll. 

Die Oppositionsfraktionen brachten ihre Unzufriedenheit mit den Reformen, deren Kern deutlich härtere Sanktionen, die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs und konsequente Verfolgung von Sozialbetrug sind, durch eigene Anträge zum Ausdruck: So brachte die Fraktion Die Linke zwei Anträge ein, für einen Sanktionsstopp und Stärkung der Arbeitsvermittlung (21/3604) und für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (21/3571). Die AfD-Fraktion fasste ihre Forderung für eine „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ erneut in einen Antrag (21/3605). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte zwei Anträge in die Debatte ein: „Chancen statt Stigmatisierung“ (21/3606) und „Chancen statt Chaos“ (21/2802) für eine sichere Integration ukrainischer Flüchtlinge.

Bundesregierung: Bekenntnis zum verlässlichen Sozialstaat

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte die schwierige Aufgabe, einen Gesetzentwurf zu verteidigen, der in ihrer Partei auf derart heftigen Widerstand stößt, dass Ende Dezember sogar ein Mitgliederbegehren dagegen initiiert worden ist. Ihre Rede war deshalb ein Spagat: Zwischen dem Bekenntnis zu härteren Sanktionen auf der einen Seite, auch wenn dieses Wort kaum fiel und sie stattdessen von „Eigenverantwortung und Mitwirkung“ sprach, die gestärkt würden. 

Auf der anderen Seite stellte sie klar: „Gute Arbeitsbedingungen und ein verlässlicher Sozialstaat“ hätten in diesen stürmischen Zeiten „absolute Priorität“ für sie. Arbeitsuchende müssten wieder mehr Chancen auf dem Weg in den Arbeitsmarkt bekommen, weshalb die Regierung zusätzlich vier Milliarden Euro in die Qualifizierung und die Betreuung von Jugendlichen stecke.

AfD: Das Gesetz geht nicht weit genug

Gerrit Huy (AfD) attestierte den Vorlagen zwar „einige vernünftige“ Neuerungen, diese gingen jedoch nicht weit genug. Es fehle das „klare Signal, dass dieser Staat sich nicht ausbeuten lässt“, sagte sie. Der Entwurf reiche zum einen nicht aus, um Missbrauch durch Schwarzarbeit zu verhindern. Zum anderen sollten für „Saboteure“ die Regelsätze auch komplett gestrichen werden können. 

Huy zeigte sich außerdem davon überzeugt, dass sich 12 Milliarden Euro einsparen ließen, wenn man Iraker, Syrer und Afghanen im Bürgergeld-Bezug in großem Umfang in ihre Heimatländer zurückschicken würde.

CDU/CSU: Wir kehren zum Fördern und Fordern zurück

Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) sagte: „Im Kern geht es darum, dass wir ein gerechtes System bekommen. Für jene, die es mit ihren Steuergeldern finanzieren und für jene, die alles dafür tun, um wieder in Arbeit zu kommen.“ 

Man kehre zum System des „Förderns und Forderns“ zurück. Die Rückkehr zum Vermittlungsvorrang solle verhindern, dass Arbeitslose jahrelang in Maßnahmen festhängen und sie schnell in Arbeit vermitteln. Genauso wichtig sei es aber, Jugendliche durch eine nachhaltige Förderung besonders zu unterstützen, so Linnemann.

Grüne: Gesetz soll Druck auf Beschäftigte erhöhen

Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen) ging die Regierung scharf an. Monatelang habe man eine „zutiefst schäbige“ Debatte der Union um das Bürgergeld erlebt, in der von angeblichen Einsparungen in Milliardenhöhe die Rede gewesen sei. 

„Sie haben monatelang gelogen!“ Die neue Grundsicherung sei ein „sozialpolitischer Tabubruch. Die Androhung von Obdachlosigkeit hat nichts mit Arbeitsvermittlung zu tun“, sagte er. Das Gesetz habe aber noch einen anderen Zweck: Es solle Druck auf die Beschäftigten ausüben, jede noch so schlechte Arbeit anzunehmen oder zu behalten. Die Grünen setzten dagegen auf „Mut statt Angst“.

Linke: Der größte Angriff auf den Sozialstaat, den es je gab

Heidi Reichinnek (Die Linke) schloss sich dieser Grundsatzkritik an. „Das ist ein Startschuss für den größten Angriff auf den Sozialstaat, den es je gegeben hat“, vorbereitet durch eine „faktenfreie Hetzkampagne“. 

Statt für Einsparungen zur sorgen, verursache das Projekt neue Kosten. Es gebe im Bürgergeldbezug allein 1,8 Millionen Kinder und rund 800.000 Aufstocker, aber die Koalition konzentriere sich in der Debatte lieber auf die rund 16.000 „Totalverweigerer“, dies sei ein „Treten nach unten“ und werde heftigen Widerstand erzeugen, kündigte Reichinnek an.

SPD: Bärbel Bas hat Schlimmeres verhindert

Annika Klose (SPD) wurde ebenfalls deutlich: „Ich ertrage diese Debatte einfach nicht mehr, dass immer wieder jenseits der Fakten auf dem Bürgergeld und, noch schlimmer, auf den Bürgergeld-Beziehenden rumgehackt wird.“ 

Studien würden zeigen, dass die Menschen arbeiten wollen, Statistiken zeigten, dass zwei Drittel der Menschen im Bürgergeld keinen Berufsabschluss hätten, diese Fakten ignoriere die Debatte aber geflissentlich, kritisierte sie. Das Bürgergeld sei ein gutes Gesetz mit dem Fokus auf Weiterbildung gewesen. „Ich bin Bärbel Bas dankbar, dass sie Schlimmeres verhindert hat.“

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will zahlreiche Regeln des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB II) grundlegend ändern, unter anderem soll diese soziale Mindestsicherung nicht mehr „Bürgergeld“, sondern „Grundsicherungsgeld“ heißen (21/3541). Die Regierung schreibt im Entwurf unter anderem: „Ein langfristig starker Sozialstaat braucht klare, durchsetzbare Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen. Er wird getragen vom gemeinsamen Verständnis, dass es gerecht zugeht und nur diejenigen Unterstützung erhalten, die diese wirklich benötigen. Daher ist das Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung immer wieder zu überprüfen und neu auszubalancieren.“

Dazu gehört laut Entwurf unter anderem: Dem Grundsatz des Forderns gemäß Paragraf 2 des SGB II zufolge sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sein, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“. Insbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte sollen demnach zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verpflichtet werden, wenn dies für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und individuell zumutbar ist. 

Die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit soll durch eine ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung verstärkt werden. Das Ziel der nachhaltigen und dauerhaften Integration, vor allem durch Qualifizierung und Weiterbildung, bleibe uneingeschränkt erhalten. Dies gelte insbesondere für Menschen unter 30 Jahren, schreibt die Regierung. Ferner soll der Zeitpunkt, ab dem für Erziehende, soweit die Betreuung sichergestellt ist, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme oder einem Sprachkurs in der Regel zumutbar ist, auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes abgesenkt werden.

Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung

Der Kooperationsplan soll durch die Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung weiterentwickelt werden. Er soll damit noch transparenter die für die gemeinsame Integrationsarbeit vorgesehenen Schritte dokumentieren und in seiner Funktion als „roter Faden“ des Integrationsprozesses gestärkt werden. Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll gestrichen, die Höhe des Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt werden. Die anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft sollen begrenzt werden. Bei unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft soll die Pflicht der Leistungsbeziehenden zu einer Kostensenkung festgelegt werden, auch in der Karenzzeit.

Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung soll „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet werden. Der Regelbedarf soll für mindestens für einen Monat gestrichen werden können, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Zugleich sollen die Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.

Kürzung der Geldleistung

Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können. Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft.

Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Dafür sollen Förderlücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sieht der zweite Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (21/3539). Damit soll eine Ausnahmeregel für geflüchtete Ukrainer beendet werden, wonach sie, anders als Flüchtlinge aus anderen Ländern, Bürgergeld nach dem SGB II bezogen haben. Der Gesetzentwurf sieht für die Umsetzung des Rechtskreiswechsels Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz sowie im Zweiten, Fünften (Krankenversicherung) und Zwölften (Unfallversicherung) Buch Sozialgesetzbuch vor.

Für das Asylbewerberleistungsgesetz soll unter anderem gelten: „Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, denen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorübergehender Schutz zuerkannt wurde, der fortbesteht, haben nur noch Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte werden verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. So wird die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft eingefordert. Wenn die Leistungsberechtigten dieser Pflicht nicht nachkommen, sollen sie von den Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.“

Im SGB II soll unter anderem geändert werden: „Übergangsweise sind Personen, die unter die Stichtagsregelung fallen und denen bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes Leistungen nach dem SGB II bewilligt wurden, für den Zeitraum der bereits bewilligten Leistungen, und längstens bis zum Ablauf des dritten Monats nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, nicht leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.“ 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme (21/4086) die geplanten Neuregelungen, die eine schnellere Arbeitsmarktintegration der Leistungsberechtigten bewirken sollen. Bei Nichtteilnahme an oder Ablehnung von Arbeitsgelegenheiten ohne wichtigen Grund sind Leistungskürzungen möglich. Diese Neuregelung lehnt der Bundesrat ab: „Sie fördert weder die Arbeitsmarktintegration der Betroffenen, noch führt sie zu einer Beendigung des Leistungsbezugs und verursacht zudem erhebliche Mehrbelastungen für die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden.“ Es werde auch nicht präzise geregelt, welche Behörde für die Überprüfung der Erwerbsbemühungen zuständig sein wird.

Konkret führt der Bundesrat weiter aus: „Die Regelung ist im Asylbewerberleistungsgesetz auch nicht sachgerecht verortet, da sie nicht dem Leistungsrecht zuzuordnen ist, sondern ein arbeitsmarktpolitisches Instrument darstellt. Des Weiteren steht der Nutzen der Sanktion für fehlende Erwerbsbemühungen in keinem angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Aufwand. Arbeitsgelegenheiten sind gemeinnützige Tätigkeiten in Gemeinschaftsunterkünften und in anderen Bereichen bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern. Diese müssten für alle seit April 2025 neu eingereisten Schutzsuchenden aus der Ukraine erst noch geschaffen werden. Wegen des hohen Aufwands für die Bereitstellung und Abrechnung von Arbeitsgelegenheiten werden diese aber bereits jetzt nicht flächendeckend genutzt.“

„Integration nicht auf Leistungsbehörden verlagern“

Es sei zwar grundsätzlich richtig, das bisherige Niveau der arbeitsmarktpolitischen Steuerung auch nach dem Rechtskreiswechsel beizubehalten. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass neben der Leistungsgewährung nun auch die Integration der Schutzsuchenden aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt vom Jobcenter auf die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verlagert werde. 

„Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration erfordert eine enge und systematische Beratung und Betreuung, einschließlich beruflicher Qualifizierungsangebote, Vermittlungsleistungen und verbindlicher Sprachförderung, wofür spezialisierte Expertise und etablierte Netzwerke unabdingbar sind. Diese sind bei den Asylbewerberleistungsgesetz-Leistungsbehörden nicht vorhanden“, stellt die Länderkammer fest.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine „aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“. Darin heißt es: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, bis er seinen Lebensunterhalt wieder aus eigener Kraft bestreiten kann. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“

Deshalb verlangt die Fraktion unter anderem, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) für volljährige erwerbsfähige Leistungsempfänger nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden zu knüpfen, „soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht“. In Abstimmung mit den Bundesländern soll eine Bezahlkarte für volljährige erwerbsfähige und im Leistungsbezug nach dem SGB II befindliche Leistungsempfänger eingeführt werden, „mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der 'Bürgerarbeit' - unbar über die Bezahlkarte erfolgt“. Leistungen des SGB II für „volljährige erwerbsfähige Ausländer“ sollen nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für die Dauer des gesamten Erwerbslebens lediglich für fünf Jahre gewährt werden. Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder Kinderbetreuung nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, sollen in das Sozialhilfe-System (SGB XII) integriert werden.

Erster Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert, Sanktionen in der Grundsicherung zu stoppen und die Arbeitsvermittlung zu stärken. In ihrem entsprechenden Antrag (21/3604) kritisieren die Abgeordneten die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Grundsicherung: „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Irrweg, der das Leben der Betroffenen verschlechtern, die Integrationschancen sinken lassen und zudem zu sehr viel mehr bürokratischem Aufwand führen würde.“ Wissenschaftliche Studien würden zudem belegen, dass eine Verschärfung von Sanktionen und Bestrafungen keine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fördere, sondern Betroffene in existenzielle Notlagen und psychische Belastungssituationen drängen, was zu Rückzug, Angst und Vermeidungsverhalten führen könne, heißt es in dem Antrag.

Besonders kontraproduktiv für den Vermittlungsprozess wäre es, die in der „neuen Grundsicherung“ vorgesehenen pauschalen Begrenzung der übernahmefähigen Kosten der Unterkunft umzusetzen. „Arbeitsuchende sollen sich auf die Integration konzentrieren können, was durch Umzugszwang und Obdachlosigkeit effektiv verhindert würde“, schreibt die Fraktion.

Sie fordert deshalb unter anderem, den Ausbau qualifizierter Arbeitsvermittlung voranzutreiben, zum Beispiel durch einen besseren Betreuungsschlüssel in den Jobcentern. Auch sollen Arbeitssuchende Termine bei ihren persönlichen Ansprechpersonen online, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache machen können. Außerdem soll ein Rechtsanspruch auf Ausbildung eingeführt werden, der die Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung garantiert („Ausbildungsplatzgarantie“) und der eine solidarische Umlagefinanzierung schafft, in die alle Betriebe einzahlen und aus der krisensicher ausreichend Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Linke fordert ferner einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Aus- oder abschlussbezogene Weiterbildung im SGB II für alle Leistungsbeziehenden ohne anerkannten Berufs- oder Studienabschluss, unabhängig vom Alter.

Zweiter Antrag der Linken 

Die Linke kritisiert in ihrem zweiten Antrag (21/3571) vor allem die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes (21/3539). Mit dem Gesetz sollen ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anstatt Bürgergeld nach dem SGB II erhalten. Dies würde auf individueller Ebene finanzielle Leistungen für den Lebensunterhalt ebenso mindern wie den Umfang von Kranken- und Pflegeleistungen und schlösse die Betroffenen von Eingliederungshilfen der Jobcenter aus, kritisieren die Abgeordneten. 

„Diese geplante Verschlechterung ist nicht nur aus sozialpolitischer, sondern auch aus integrations- und gesellschaftspolitischer Perspektive fatal. Die meisten Arbeitsmarktexpertinnen und -experten sind sich einig, dass der Vergleich zwischen geflüchteten Menschen aus Syrien und der Ukraine in 2022/2023 zeigt, dass eine Arbeitsmarktintegration unter den rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB II einfacher und schneller möglich ist als unter denen des Asylbewerberleistungsgesetzes“, heißt es in dem Antrag weiter.

Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, Pläne zur Zuordnung neu aus der Ukraine geflüchteter Personen zum Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht weiterzuverfolgen und stattdessen einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Gesetz insgesamt aufgehoben wird und alle bislang von diesem Gesetz umfassten Personen in den Anwendungsbereich des allgemeinen Systems sozialer Sicherung nach den Sozialgesetzbüchern einschließlich der Gesundheitsversorgung einbezogen werden. 

Erster Antrag der Grünen

Chancen statt Stigmatisierung in der Grundsicherung fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem ersten Antrag (21/3606) „für eine gerechte Grundsicherung“. Sie erläutert darin: „Eine gerechte Grundsicherung braucht daher eine konsequente Orientierung an der Lebensrealität der Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Die Mehrheit der Leistungsberechtigten ist nicht arbeitslos, sondern befindet sich in Ausbildung, Studium oder Weiterbildung, betreut Angehörige oder arbeitet. Grundsicherungsbezug entsteht häufig durch strukturelle Hindernisse wie fehlende Kinderbetreuung, Diskriminierung, einem Mangel an geeigneten Arbeitsplätzen oder fehlender Qualifikation für verfügbare Arbeitsplätze.“

Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung die Möglichkeiten zu Weiterbildungen deutlich einzuschränken, stattdessen solle eine Vermittlung in Arbeit prioritär sein. Die Erfahrungen aus der Hartz-IV-Zeit belegten aber: „Schnelle Vermittlung in unsichere Arbeitsverhältnisse ist selten nachhaltig“, so die Grünen. Sie fordern unter anderem, eine Arbeitsvermittlung sicherzustellen, „die auf Vertrauen, individuelle Förderung und Qualifizierung setzt, verlässlich finanziert ist und den Jobcentern echten Handlungsspielraum eröffnet“. Innerhalb des ersten Jahres des Leistungsbezugs soll außerdem weiterhin die tatsächliche, marktübliche Miete übernommen werden (Karenzzeit Wohnen), damit Menschen sich auf die Job- oder Ausbildungssuche konzentrieren können. Minijobs sollen reformiert und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen überführt werden, mit Ausnahmen für Schüler, Studierende und Rentner. Alle Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen sollen von Sanktionen ausgeschlossen werden und armutsfeste Regelsätze für Minderjährige sollen realitätsgerecht ermittelt werden, verlangen die Grünen. 

Zweiter Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem zweiten Antrag (21/2802), die Integration ukrainischer Geflüchteter besser abzusichern. Mit der geplanten Änderung, zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückzukehren, verfolge die Bundesregierung im sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetz nach eigenen Aussagen das Ziel, Kosten einzusparen. „Der vorgelegte Gesetzentwurf, nach dem zukünftig alle nach dem 1. April 2025 eingereisten Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr im SGB II, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden sollen, spart aber kein Geld ein, sondern führt zu Mehrausgaben im Gesamthaushalt von mindestens 77 Millionen Euro“, kritisiert die Fraktion.

Sie fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die derzeit gültige Regelung für alle Schutzsuchenden aus der Ukraine beizubehalten, um die nachhaltige Arbeitsmarktintegration durch die Expertise der Jobcenter, gesellschaftliche Teilhabe und eine ausreichende Gesundheitsversorgung zu garantieren. Außerdem müsse die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen deutlich vereinfacht und durch praxisorientierte Nachweisoptionen ergänzt werden. Dafür brauche es ein bundesweites, flexibles und niedrigschwelliges Beratungsnetzwerk, das rechtlich abgesichert und materiell ausreichend gefördert wird, schreiben die Abgeordneten. (che/hau/ste/15.01.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Bärbel Bas

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© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundesministerin für Arbeit und Soziales

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Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

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© Carsten Linnemann/CDU/Tobias Koch

Linnemann, Dr. Carsten

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Dzienus, Timon

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© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Reichinnek, Heidi

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© Annika Klose/ Anna Voelske

Klose, Annika

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© Marc Biadacz/Tobias Koch

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Dr. Hülya Düber

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Brinkmann, Lutz

CDU/CSU

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Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/2802 - Antrag: Chancen statt Chaos - Bürokratie abbauen, Integration ukrainischer Geflüchteter sichern
    PDF | 158 KB — Status: 11.11.2025
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  • 21/3539 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
    PDF | 378 KB — Status: 12.01.2026
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  • 21/3541 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    PDF | 975 KB — Status: 12.01.2026
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  • 21/3571 - Antrag: Grundrechte verwirklichen - Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen statt ausweiten, Haushalte der Länder und Kommunen entlasten
    PDF | 199 KB — Status: 13.01.2026
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  • 21/3604 - Antrag: Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken - Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung
    PDF | 185 KB — Status: 13.01.2026
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  • 21/3605 - Antrag: Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld
    PDF | 232 KB — Status: 13.01.2026
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  • 21/3606 - Antrag: Chancen statt Stigmatisierung - Für eine gerechte Grundsicherung
    PDF | 225 KB — Status: 13.01.2026
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  • 21/4086 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) - Drucksache 21/3539 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 257 KB — Status: 11.02.2026
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  • 21/4087 - Unterrichtung: Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksache 21/3541 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 288 KB — Status: 11.02.2026
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/3541, 21/3539, 21/3604, 21/3571, 21/3605, 21/3606, 21/2802 beschlossen
  • 10:09:42: Einspruch Ordnungsruf des MdB Martin Hess (AfD) als Unterrichtung ohne Aussprache als ZP 13 nach TOP 10 aufgesetzt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Geplante Grundsicherung findet überwiegend positives Echo

Zeit: Montag, 23. Februar 2026, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Die von der Bundesregierung geplante neue Grundsicherung, mit der viele Regelungen des Bürgergeldes abgeschafft werden sollen, ist von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 23. Februar 2026, überwiegend positiv aufgenommen worden. Gleichwohl mahnten fast alle von den verschiedenen Fraktionen geladenen Experten Korrekturen an. 

Gegenstand der Anhörung waren der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (21/3541, 21/4087) sowie die Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ (21/3605) und „Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter“ (21/2222), von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung“ (21/3606) und der Linken mit dem Titel „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“ (21/3604).

„Vermittlungsbemühungen vor der Leistungsbewilligung einleiten“

Dr. Jens Hildebrandt, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales der Stadt Mannheim, begrüßte den Gesetzentwurf der Regierung grundsätzlich, ergänzte ihn aber durch den Vorschlag, Vermittlungsbemühungen der Jobcenter bereits vor der Bewilligung von Leistungen einzuleiten. Zu diesem Zeitpunkt nämlich sei die Bereitschaft der Antragsteller, sich auf Angebote der Arbeitsagenturen einzulassen, nachgewiesen am größten. Er erinnerte daran, dass rund 40 Prozent der Antragsteller eine Flucht- oder Zuwanderungsbiografie hätten. Diesem Umstand müsse besonders Rechnung getragen werden. Das sei durch möglichst dezentrale und lokal orientierte Vorgaben besser möglich als durch ein allzu „starres Regelwerk“. Die Vorschläge des Gesetzgebers nannte der Experte „gut, aber nicht sehr gut“.

Für die Bundesagentur für Arbeit begrüßte Regine Schmalhorst die erweiterten Möglichkeiten der Kooperation zwischen Antragsteller und Jobcenter. Das komme den „unterschiedlichen Bedürfnissen“ beider Seiten entgegen. Die Sachverständige wies auf die komplexen Probleme hin, mit denen sich die Arbeitsagenturen zu beschäftigen hätten - Sprachschwierigkeiten, Mietrechtsfragen, Arbeitsrechtsprobleme. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort können nicht in allen Bereichen der aufgerufenen Rechtsfragen Profis sein“, erklärte sie.

„Umgehungstatbestände in den Blick nehmen“

Der Volkswirt Prof. Dr. Ulrich van Suntum sagte, der Regierungsentwurf gehe „in die richtige Richtung“, sei aber „bei Weitem nicht ausreichend“. Vor allem die Umgehungstatbestände müssten in den Blick genommen werden. Das Grundproblem aber bleibe: „Es lohnt sich für viele Bezieher von Bürgergeld nicht, eine gering bezahlte Tätigkeit anzunehmen.“ Daher sei es nötig, diese Antragsteller zu „gemeinnütziger Arbeit“ heranzuziehen, die sich nach Art und Umfang am ersten Arbeitsmarkt orientieren müsse.

Für den Deutschen Städtetag erklärte Nikolas Schelling, die Kommunen stünden wegen wachsender Sozialkosten „vor dem Kollaps“. Das Dilemma vieler Gemeinden sei, hohe Mittel zur Vermeidung von Obdachlosigkeit einsetzen zu müssen, während dann Geld für andere Aufgaben im Sozialbereich fehle. In manchen Ballungszentren und Großstädten belasteten die Verhältnisse auf dem Mietwohnungsmarkt alle Anstrengungen auf dem Feld der Sozialkosten, etwa bei den „Kosten der Unterkunft“. 

„Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen nicht ausreichend“

Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bewertete die Neuregelung des Aktiv-Passiv-Transfers im Gesetzentwurf „grundsätzlich positiv“, weil er das Prinzip verfolge, „Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit“. Das komme schon dadurch zum Ausdruck, dass 600 Millionen Euro mehr für Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stünden. Allerdings bezeichnete der DGB-Vertreter die vorgesehenen „Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen“ (Kinder, psychisch Kranke) als „nicht ausreichend“. Hier sehe er dringenden Korrekturbedarf.

Katja Kipping vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband hielt Veränderungen bei den angedrohten Sanktionen für erforderlich. Schließlich betreffe jede dritte bisher verhängte Sanktion Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Daher reichten die Schutzvorkehrungen bei weitem nicht aus. Kipping schlug vor, eine persönliche Anhörung von Betroffenen vor Verhängung von Sanktionen als obligatorisch einzuführen. Zudem sei ein Problem, dass „viele psychisch Erkrankte ihre Probleme gegenüber den Jobcentern aus Scham verschweigen“. 

„Diese Regelungen gehören nicht ins 21. Jahrhundert“

Der Bürgergeld-Aktivist Thomas Andreas Wasilewski urteilte: „Diese Regelungen gehören nicht ins 21. Jahrhundert.“ Bei Leistungskürzungen sei sehr schnell „der Kühlschrank leer“. Viele Arbeitslose bemühten sich um einen Job, aber es gebe davon einfach zu wenig. Außerdem sollten „Menschen das Recht haben, ein Arbeitsangebot abzulehnen“. Wenn manche Bürgergeldbezieher den Kontakt zu den Jobcentern abbrächen, liege das oft an der „Frustration nach zahlreichen erfolglosen Bewerbungen“, sagte Wasilewski.

Stefan Graaf vom Jobcenter Aachen erklärte: „Die allermeisten Leistungsberechtigten nehmen an den Vermittlungsbemühungen teil.“ Andererseits müsse man „die wenigen, die den Kontakt ablehnen, mit neuen Regelungen erreichen“. Das Problem sei, diese Vorschriften dann auch umzusetzen. Vor allem dürfe „keine Endlosschleife an Kontaktversuchen entstehen“. Seine Erfahrung sei jedoch, dass sich manchmal „Menschen als arbeitsfähig erweisen, von denen man das vorher nicht erwartet hätte“. Um diese Gruppe müsse man sich bemühen. (gha/23.02.2023)

Dokumente

  • 21/2222 - Antrag: Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen - Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter
    PDF | 205 KB — Status: 14.10.2025
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  • 21/3541 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    PDF | 975 KB — Status: 12.01.2026
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  • 21/3604 - Antrag: Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken - Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung
    PDF | 185 KB — Status: 13.01.2026
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  • 21/3605 - Antrag: Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld
    PDF | 232 KB — Status: 13.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3606 - Antrag: Chancen statt Stigmatisierung - Für eine gerechte Grundsicherung
    PDF | 225 KB — Status: 13.01.2026
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  • 21/4087 - Unterrichtung: Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksache 21/3541 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 288 KB — Status: 11.02.2026
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Tagesordnung

  • Tagesordnung der 19. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 23. Februar 2026, 14.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Jobcenter StädteRegion Aachen
  • Schriftliche Stellungnahme - Thomas Andreas Wasilewski
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesagentur für Arbeit
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V.
  • Schriftliche Stellungnahme Prof. Dr. Ulrich van Suntum
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Landkreistag e. V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Dr. Jens Hildebrandt
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Städtetag
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Städte- und Gemeindebund e. V.
  • Zusammenstellung der Schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Sozialverbände gegen Rechtskreiswechsel für Ukrainer

Zeit: Montag, 23. Februar 2026, 16 bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Mehrere führende Sozialverbände haben gegen den von der Bundesregierung geplanten Rechtskreiswechsel von ukrainischen Geflüchteten in das Asylbewerberleistungsgesetz protestiert. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 23. Februar 2026, warnte etwa der Deutsche Caritasverband vor einem „strukturellen Systemwechsel mit erheblichen integrationspolitischen Folgen“. 

Grundlage der vom amtierenden Vorsitzenden Bernd Rützel (SPD) geleiteten Anhörung war ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz (21/3539, 21/4086), wonach Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Damit soll eine Ausnahmeregel für geflüchtete Ukrainer beendet werden, wonach sie, anders als Geflüchtete aus anderen Ländern, Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben.

Kritik an erschwerter Arbeitsmarktintegration

Laut Caritasverband wird die Arbeitsmarktintegration durch die Gesetzesänderung erschwert. Die Jobcenter seien nicht mehr zuständig, die Arbeitsagenturen hätten keine ausgewiesene Expertise für neu Eingewanderte. Die Versorgung bei Krankheit, Pflegebedarf oder Behinderung verschlechtere sich für die Betroffenen ebenfalls deutlich. Auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband erklärte, die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter sei ein Erfolgsmodell. Dies solle jetzt beendet werden. 

Mit seiner Vielzahl an Benachteiligungen wie beispielsweise der Höhe der Leistungssätze, dem Sachleistungsprinzip oder einer deutlich eingeschränkten Gesundheitsversorgung werde das Vorhaben der Regierung für Armut und Leid bei Betroffenen sorgen sowie soziale Teilhabe und nachhaltige Integration verhindern. Die Organisation äußerte zudem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs.

„Sachlich nicht gerechtfertigter Rechtskreiswechsel“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach von einem „sachlich nicht gerechtfertigten Rechtskreiswechsel“, der mit einer Vielzahl erheblicher Nachteile verbunden sei. Positive Wirkungen seien hingegen nicht zu erwarten: Wenn die Jobcenter nicht mehr zuständig seien, werde die Beratungs- und die Betreuungsintensität sinken, der Zugang zu Sprachkursen und Arbeitsfördermaßnahmen werde deutlich erschwert. Zudem drohten für die zuletzt ohnehin mit zusätzlichen Aufgaben stark beanspruchte Bundesagentur für Arbeit neue Belastungen.

Die Bundesagentur für Arbeit empfahl einen Rechtskreiswechsel aus verwaltungsökonomischen Gründen erst für neu eingereiste Personen vorzunehmen, die nach Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderung einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände empfahl, den Rechtskreiswechsel nicht rückwirkend zum 1. April 2025, sondern erst ab Inkrafttreten des Gesetzes vorzunehmen.

Der Deutsche Städtetag erhob Bedenken gegen den Entwurf. Das Ziel einer Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Ukrainerinnen und Ukrainern in den Arbeitsmarkt werde nicht erreicht, sondern sich im Gegenteil sogar noch verschlechtern. Außerdem drohe eine Verschlechterung der Finanzlage der meisten Städte und „dauerhaft mehr Bürokratie“. 

Zustimmung zum Rechtskreiswechsel

Dagegen begrüßte der Deutsche Landkreistag die Rücknahme des im Sommer 2022 erfolgten Rechtskreiswechsels für neu einreisende Geflüchtete aus der Ukraine. Ebenso wurde befürwortet, dass die betroffenen Geflüchteten sich um eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bemühen müssten. Allerdings sollten die Arbeitsagenturen verpflichtet werden, „aktiv auf die Betroffenen zuzugehen und sie in Arbeit zu vermitteln“. Der Landkreistag forderte eine Kompensation der Kosten durch den Bund. 

Eine grundsätzlich positive Stellungnahme gab auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund ab. Der beabsichtigte Rechtskreiswechsel sei aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen. „Er kann zu einer klareren Systematik beitragen und steuernde Wirkungen entfalten, sofern die Umsetzung rechtssicher und verwaltungspraktisch handhabbar ausgestaltet wird“, hieß es in der Stellungnahme der Organisation. 

„Integrationspolitisch kontraproduktiv“

Dr. Moritz Marbach, Associate Professor in Data Science & Public Policy am University College London (UCL), kritisierte, aus Sicht der sozialwissenschaftlichen Forschung wirke der Gesetzentwurf „integrationspolitisch kontraproduktiv und fiskalisch nachteilig“. Es sei eine deutliche Verlangsamung der Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter zu erwarten, da sie nicht mehr durch die Jobcenter betreut würden. Der Wechsel in das Asylbewerberleistungsgesetz bedeutet eine erhebliche Kürzung der sozialen Absicherung. Für eine alleinstehende Person außerhalb einer Unterkunft reduziere sich die monatliche Transferleistung von 563 auf 455 Euro (etwa 20 Prozent), rechnete Marbach vor.

Gegenstand der Anhörung waren zudem mehrere Anträge von Oppositionsfraktionen. So fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/588), den Bürgergeld-Bezug für Ukraine-Kriegsflüchtlinge zu beenden, da sich die Erwartung einer schnellen Integration in den Arbeitsmarkt und einer entsprechenden Reduzierung der Hilfen nicht erfüllt habe. In einem weiteren Antrag (21/1073) fordert die Fraktion eine Einschränkung bestimmter Sozialleistungen für Asylbewerber. In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2802) wird ein Verbleib von Geflüchteten aus der Ukraine in der Grundsicherung gefordert, weil andernfalls erhebliche Mehrkosten drohen würden. Eine ähnliche Forderung erhebt die Linksfraktion in einem Antrag (21/3571). (hle/23.02.2026)

Dokumente

  • 21/588 - Antrag: Bürgergeldbezug für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beenden
    PDF | 214 KB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1073 - Antrag: Dauerduldungen unattraktiver machen durch Abschaffung der Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes
    PDF | 182 KB — Status: 29.07.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2802 - Antrag: Chancen statt Chaos - Bürokratie abbauen, Integration ukrainischer Geflüchteter sichern
    PDF | 158 KB — Status: 11.11.2025
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  • 21/3539 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
    PDF | 378 KB — Status: 12.01.2026
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  • 21/3571 - Antrag: Grundrechte verwirklichen - Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen statt ausweiten, Haushalte der Länder und Kommunen entlasten
    PDF | 199 KB — Status: 13.01.2026
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  • 21/4086 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) - Drucksache 21/3539 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 257 KB — Status: 11.02.2026
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Tagesordnung

  • Tagesordnung der 20. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 23. Februar 2026, 16.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Caritasverband e. V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Städtetag
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Landkreistag e. V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Dr. Moritz Marbach
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesagentur für Arbeit
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Städte- und Gemeindebund e. V.
  • Zusammenstellung der Schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Umgestaltung des Bürgergelds zur Grundsicherung beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2026, nach einstündiger Aussprache die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 320 Abgeordnete für den „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/3541, 21/4087) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (21/4522 Buchstabe a). 268 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab zwei Enthaltungen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4523) vor. Das Gesetz tritt im Sommer in Kraft.

Umgestaltung des Bürgergelds zu neuer Grundsicherung

Oppositionsinitiativen abgelehnt

In zweiter Beratung lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/4525) zum Regierungsentwurf mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen ab. Ziel des Änderungsantrags war es laut AfD, für den Steuerzahler erhebliche Einsparungen im SGB II zu ermöglichen. Es sollte eine aktivierende Grundsicherung etabliert werden, durch welche erwerbsfähige Leistungsempfänger wieder in Arbeit vermittelt werden.

Mit demselben Abstimmungsverhalten wurden zwei Anträge der AfD-Fraktion abgelehnt. Es handelt sich dabei um den Antrag mit dem Titel „Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter“ (21/2222) sowie den Antrag „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ (21/3605). 

Keine Mehrheit fanden auch Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung“ (21/3606) sowie der Linksfraktion mit dem Titel „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“ (21/3604). Beide Anträge wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke enthielt sich beim Antrag der Grünen, die Grünen enthielten sich beim Antrag der Linken. Zu den vier Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (21/4522) vor.

SPD: Die Reform ist kein Systemwechsel 

Jens Peick (SPD) kritisierte zum Abschluss noch einmal eine „mit viel Halbwahrheiten“ geführte Debatte, die zu einer starken Polarisierung geführt habe. Schließlich seien aber die koalitionsinternen abschließenden Verhandlungen von „hoher Fachlichkeit“ geprägt gewesen. 

Peick betonte: „Diese Reform ist kein Systemwechsel, sondern wir schärfen nach“, insbesondere bei der Integration in Arbeit. Angesichts der Veränderungen bei den Sanktionen den Untergang des Sozialstaats herbeizureden, sei verantwortungslos, denn die meisten, nämlich 97 Prozent der Menschen im Bürgergeld, beträfe dies gar nicht.

AfD: Viele Ansätze werden ins Leere laufen

Gerrit Huy (AfD) attestierte der Koalition, nicht entschlossen genug vorgegangen zu sein und dabei aber gleichzeitig zu komplexe und bürokratische Vorgaben zu machen. Gute Ansätze würden so wieder ins Leere laufen, sagte sie. Die Last für die Steuerzahler würde sich kaum ändern, denn gespart würde mit der Grundsicherung nicht viel. 

Auch bezweifelte Huy, dass durch die geplanten Kompetenzzentren Sozialleistungsmissbrauch effektiver bekämpft werden könne, denn dieser müsste nicht erst hinterher geahndet, sondern besser schon im Vorfeld verhindert werden, so Huy.

CDU/CSU: Weiterbildung nur dort, wo es wirklich Sinn macht

Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) betonte: „Der Sozialstaat ist an einigen Stellen nicht mehr gerecht, deshalb schaffen wir das Bürgergeld ab, stärken wieder das Prinzip des Forderns und Förderns und den Vermittlungsvorrang.“ Denn es müsse alles dafür getan werden, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen. 

Weiterbildung und Qualifizierung blieben dennoch wichtig, aber nur dort, wo es wirklich Sinn mache, so Linnemann. Die Idee der europäischen Freizügigkeit sei „Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und nicht Zuwanderung in die Sozialsysteme“ gewesen: „Da müssen wir wieder hinkommen.“

Grüne: Versetzen Sie sich in die Perspektive armutsbetroffener Menschen!

Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen) attackierte die Bundesregierung scharf für diesen Gesetzentwurf und schlug ihren Vertretern vor: „Nehmen Sie doch mal die Perspektive armutsbetroffener Personen ein! Dann würden Sie so ein Gesetz heute nicht beschließen.“ 

Es handele sich nicht um eine Grundsicherung, sondern um Grundmisstrauen gegenüber der eigenen Bevölkerung. „Sie treffen damit die alleinerziehenden Mütter und nicht die ‚Sozialtouristen‘“, so der Grüne.

Linke: Sie bauen eine Drohkulisse gegenüber Menschen im Niedriglohnsektor auf!

Sören Pellmann (Die Linke) schloss sich dieser Grundsatzkritik an. Bei dem Thema Grundsicherung gehe es um nicht weniger als „das Sicherheitsversprechen unseres Landes“. Aber: „Dieses Gesetz reißt dieses Sicherheitsversprechen ein. Das ist ein fataler Fehler.“ 

Pellmann warf der Regierung vor, auf Misstrauen statt auf Vertrauen zu setzen und mit verschärften Sanktionen keinen Menschen mehr in Arbeit zu bringen. Mit der Grundsicherung werde vor allem eine Drohkulisse aufgebaut, auch in Richtung der Menschen im Niedriglohnsektor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Grundlegend geändert werden zahlreiche Regeln des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB II).  Unter anderem wird diese soziale Mindestsicherung nicht mehr „Bürgergeld“, sondern „Grundsicherungsgeld“ heißen. Die Regierung schreibt im Entwurf unter anderem: „Ein langfristig starker Sozialstaat braucht klare, durchsetzbare Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen. Er wird getragen vom gemeinsamen Verständnis, dass es gerecht zugeht und nur diejenigen Unterstützung erhalten, die diese wirklich benötigen. Daher ist das Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung immer wieder zu überprüfen und neu auszubalancieren.“

Dem Grundsatz des Forderns gemäß Paragraf 2 des SGB II zufolge sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sein, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“. Insbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte sollen demnach zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verpflichtet werden, wenn dies für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und individuell zumutbar ist.

Die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit soll durch eine ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung verstärkt werden. Das Ziel der nachhaltigen und dauerhaften Integration, vor allem durch Qualifizierung und Weiterbildung, bleibe uneingeschränkt erhalten. Dies gelte insbesondere für Menschen unter 30 Jahren, schreibt die Regierung. Ferner wird der Zeitpunkt, ab dem für Erziehende, soweit die Betreuung sichergestellt ist, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme oder einem Sprachkurs in der Regel zumutbar ist, auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes abgesenkt.

Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung

Der Kooperationsplan wird durch die Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung weiterentwickelt. Er soll damit noch transparenter die für die gemeinsame Integrationsarbeit vorgesehenen Schritte dokumentieren und in seiner Funktion als „roter Faden“ des Integrationsprozesses gestärkt werden. Die Karenzzeit beim Schonvermögen wird gestrichen, die Höhe des Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt. Die anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft werden begrenzt. Bei unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft wird die Pflicht der Leistungsbeziehenden zu einer Kostensenkung festgelegt, auch in der Karenzzeit.

Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung wid „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet. Der Regelbedarf kann für mindestens einen Monat gestrichen werden, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Zugleich weren laut Regierung die Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt.

Kürzung der Geldleistung

Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden. Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis kann die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. 

Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft. Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Dafür sollen Förderlücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden.

Änderungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales den Regierungsentwurf am Mittwoch, 4. März, an einigen Stellen überarbeitet. So können unter anderem künftig bereits ab dem ersten Tag des Grundsicherungsbezugs Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt aktiviert werden. Die sogenannte Tragfähigkeitsprüfung für Selbstständige wurde verschärft, das Jobcenter soll schon nach einem Jahr prüfen, ob die Selbstständigkeit der Grundsicherungsbezieher tragfähig für den Lebensunterhalt ist. Damit soll auch Scheinselbstständigkeit besser bekämpft werden.

Wenn ein Meldeversäumnis vorliegt und es einen Verdacht auf eine psychische Erkrankung gibt, kann das Jobcenter ein ärztliches Attest anordnen. Eltern werden ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes (ursprünglich ab dem vollendeten zwölften Lebensmonat) verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Außerdem werden Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit erweitert, um organisierten Sozialleistungsmissbrauch besser bekämpfen zu können. 

Änderungen gibt es auch bei der Übernahme von Unterkunftskosten innerhalb der einjährigen Karenzzeit. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern werden die Wohnkosten innerhalb der Karenzzeit auch dann übernommen, wenn sie die vorgesehene Obergrenze (das Eineinhalbfache dessen, was als „angemessen“ gilt) überschreiten.

Erster Antrag der AfD-Fraktion

Laut dem AfD-Antrag sollten Menschen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, künftig kein Bürgergeld mehr erhalten. Die Fraktion beklagt in der Vorlage eine „strukturelle Lücke bei Gesetzgebung und Handhabung“, die dazu führe, dass sich Straftäter dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen und dennoch auf Kosten der Steuerzahler unterstützt würden. „Eine solche Alimentation untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat“, heißt es in dem Antrag.

Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Sicherung der Untersuchungshaft oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vorliegt, grundsätzlich von einem Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuschließen. Für Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Durchsetzung von Erzwingungshaft, Ordnungshaft oder Hauptverhandlungshaft vorliegt, sollten Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich bis zur Klärung des Sachverhalts eingestellt werden.

Außerdem sollten inhaftierte Personen, die „Freigänger“ sind, grundsätzlich von Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) ausgeschlossen werden. Inhaftierten Personen, die „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ nach Paragraf 67 SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe) erhalten, sollten die Leistungen grundsätzlich nur auf Darlehensbasis gewährt werden, forderte die AfD-Fraktion.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte zudem eine „aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“. In ihrem zweiten Antrag heißt es: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, bis er seinen Lebensunterhalt wieder aus eigener Kraft bestreiten kann. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“ Deshalb verlangte die Fraktion unter anderem, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II für volljährige erwerbsfähige Leistungsempfänger nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden zu knüpfen, „soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht“. 

In Abstimmung mit den Bundesländern sollte eine Bezahlkarte für volljährige erwerbsfähige und im Leistungsbezug nach dem SGB II befindliche Leistungsempfänger eingeführt werden, „mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der 'Bürgerarbeit' – unbar über die Bezahlkarte erfolgt“. Leistungen des SGB II für „volljährige erwerbsfähige Ausländer“ sollen nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für die Dauer des gesamten Erwerbslebens lediglich für fünf Jahre gewährt werden. Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder Kinderbetreuung nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, sollen in das Sozialhilfe-System (SGB XII) integriert werden.

Antrag der Grünen

Chancen statt Stigmatisierung in der Grundsicherung forderten die Grünen in ihrem Antrag Darin heißt es: „Eine gerechte Grundsicherung braucht daher eine konsequente Orientierung an der Lebensrealität der Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Die Mehrheit der Leistungsberechtigten ist nicht arbeitslos, sondern befindet sich in Ausbildung, Studium oder Weiterbildung, betreut Angehörige oder arbeitet. Grundsicherungsbezug entsteht häufig durch strukturelle Hindernisse wie fehlende Kinderbetreuung, Diskriminierung, einem Mangel an geeigneten Arbeitsplätzen oder fehlender Qualifikation für verfügbare Arbeitsplätze.“ 

Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung die Möglichkeiten zu Weiterbildungen deutlich einzuschränken, stattdessen solle eine Vermittlung in Arbeit prioritär sein. Die Erfahrungen aus der Hartz-IV-Zeit belegten aber: „Schnelle Vermittlung in unsichere Arbeitsverhältnisse ist selten nachhaltig“, so die Grünen. 

Sie forderten unter anderem, eine Arbeitsvermittlung sicherzustellen, „die auf Vertrauen, individuelle Förderung und Qualifizierung setzt, verlässlich finanziert ist und den Jobcentern echten Handlungsspielraum eröffnet“. Innerhalb des ersten Jahres des Leistungsbezugs sollte außerdem weiterhin die tatsächliche, marktübliche Miete übernommen werden (Karenzzeit Wohnen), damit Menschen sich auf die Job- oder Ausbildungssuche konzentrieren können. Minijobs sollten reformiert und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen überführt werden, mit Ausnahmen für Schüler, Studierende und Rentner. Alle Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen sollten von Sanktionen ausgeschlossen werden und armutsfeste Regelsätze für Minderjährige sollen realitätsgerecht ermittelt werden, verlangten die Grünen. 

Antrag der Linken

Die Linke forderte, Sanktionen in der Grundsicherung zu stoppen und die Arbeitsvermittlung zu stärken. In ihrem Antrag kritisieren die Abgeordneten die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Grundsicherung: „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Irrweg, der das Leben der Betroffenen verschlechtern, die Integrationschancen sinken lassen und zudem zu sehr viel mehr bürokratischem Aufwand führen würde.“ Wissenschaftliche Studien würden zudem belegen, dass eine Verschärfung von Sanktionen und Bestrafungen keine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fördere, sondern Betroffene in existenzielle Notlagen und psychische Belastungssituationen drängen, was zu Rückzug, Angst und Vermeidungsverhalten führen könne, heißt es in dem Antrag.
Besonders kontraproduktiv für den Vermittlungsprozess wäre es, die in der „neuen Grundsicherung“ vorgesehenen pauschalen Begrenzung der übernahmefähigen Kosten der Unterkunft umzusetzen. „Arbeitsuchende sollen sich auf die Integration konzentrieren können, was durch Umzugszwang und Obdachlosigkeit effektiv verhindert würde“, schreibt die Fraktion. Sie forderte deshalb unter anderem, den Ausbau qualifizierter Arbeitsvermittlung voranzutreiben, zum Beispiel durch einen besseren Betreuungsschlüssel in den Jobcentern. Auch sollen Arbeitssuchende Termine bei ihren persönlichen Ansprechpersonen online, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache machen können.

Außerdem sollte ein Rechtsanspruch auf Ausbildung eingeführt werden, der die Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung garantiert („Ausbildungsplatzgarantie“) und der eine solidarische Umlagefinanzierung schafft, in die alle Betriebe einzahlen und aus der krisensicher ausreichend Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Linke forderte ferner einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Aus- oder abschlussbezogene Weiterbildung im SGB II für alle Leistungsbeziehende ohne anerkannten Berufs- oder Studienabschluss, unabhängig vom Alter. (che/hau/05.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Jens Peick

Jens Peick

© Jens Peick/ Photothek Media Lab

Peick, Jens

SPD

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Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

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Carsten Linnemann

Carsten Linnemann

© Carsten Linnemann/CDU/Tobias Koch

Linnemann, Dr. Carsten

CDU/CSU

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Timon Dzienus

Timon Dzienus

© Stefan Kaminski

Dzienus, Timon

Bündnis 90/Die Grünen

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Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Fraktion Die Linke im Bundestag/Jennifer Marke

Pellmann, Sören

Die Linke

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Daniela Rump

Daniela Rump

© Daniela Rump/ Clemens Heidrich

Rump, Daniela

SPD

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Thomas Stephan

Thomas Stephan

© Thomas Stephan/ Tobias Adam

Stephan, Thomas

AfD

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Marc Biadacz

Marc Biadacz

© Marc Biadacz/Tobias Koch

Biadacz, Marc

CDU/CSU

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Sylvia Rietenberg

Sylvia Rietenberg

© Sylvia Rietenberg/ Stefan Kaminski

Rietenberg, Sylvia

Bündnis 90/Die Grünen

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Cansin Köktürk

Cansin Köktürk

© Cansin Köktürk

Köktürk, Cansin

Die Linke

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Annika Klose

Annika Klose

© Annika Klose/ Anna Voelske

Klose, Annika

SPD

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Lukas Rehm

Lukas Rehm

© Lukas Rehm/ AfD-Bundestagsfraktion

Rehm, Lukas

AfD

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Dr. Hülya Düber

Dr. Hülya Düber

© Dr. Hülya Düber/ Tobias Koch

Düber, Dr. Hülya

CDU/CSU

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Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Reichinnek, Heidi

Die Linke

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Dr. Hülya Düber

Dr. Hülya Düber

© Dr. Hülya Düber/ Tobias Koch

Düber, Dr. Hülya

CDU/CSU

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Jan Hendrik Feser

Jan Hendrik Feser

© Jan Feser/ Stefan Wagenpfeil

Feser, Jan

AfD

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Kai Whittaker

Kai Whittaker

© Kai Whittaker/ Steven Vangermain

Whittaker, Kai

CDU/CSU

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Dr. Ottilie Klein

Dr. Ottilie Klein

© Michael Bennett

Klein, Dr. Ottilie

CDU/CSU

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Timon Dzienus

Timon Dzienus

© Stefan Kaminski

Dzienus, Timon

Bündnis 90/Die Grünen

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Ferat Koçak

Ferat Koçak

© Ferat Koçak/ Die Linke

Koçak, Ferat

Die Linke

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Dr. Ottilie Klein

Dr. Ottilie Klein

© Michael Bennett

Klein, Dr. Ottilie

CDU/CSU

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Kai Whittaker

Kai Whittaker

© Kai Whittaker/ Steven Vangermain

Whittaker, Kai

CDU/CSU

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/2222 - Antrag: Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen - Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter
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    PDF | 288 KB — Status: 11.02.2026
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  • 21/4522 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/3541, 21/4087 - Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/3605 - Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld c) zu dem Antrag der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2222 - Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter d) zu dem Antrag der Abgeordneten Timon Dzienus, Sylvia Rietenberg, Andreas Audretsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/3606 - Chancen statt Stigmatisierung - Für eine gerechte Grundsicherung e) zu dem Antrag der Abgeordneten Cansin Köktürk, Janine Wissler, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3604 - Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken - Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung
    PDF | 925 KB — Status: 04.03.2026
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  • 21/4523 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung/ - Drucksachen 21/3541, 21/4087, 21/4522 - Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    PDF | 538 KB — Status: 04.03.2026
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  • 21/4525 - Änderungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/3541, 21/4087, 21/4522 - Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    PDF | 571 KB — Status: 04.03.2026
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Änderungsantrag 21/4525 abgelehnt


Gesetzentwurf 21/3541, 21/4087 in Ausschussfassung in 2. Beratung angenommen

namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 21/3541, 21/4087
Beginn der Abstimmung: 12:49:28
Ende der Abstimmung: 13:17:45
endgültiges Ergebnis
Gesamt: 590 Ja: 320 Nein: 268 Enthaltungen 2
Gesetzentwurf 21/3541, 21/4087 angenommen

Beschlussempfehlung 4522 Buchstabe b (Antrag 21/3605 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 4522 Buchstabe c (Antrag 21/2222 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 4522 Buchstabe d (Antrag 21/3606 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 4522 Buchstabe e (Antrag 21/3604 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 26.03.2026