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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Gasgeräte: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2024 / 2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA, 21/3204) wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mit der EU-Verordnung seien Maßnahmen für den Fall zukünftiger Krisen festgelegt worden, mit denen das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und vor allem die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf, der Verfahrensbestimmungen sowie neue Bußgeldtatbestände enthält. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Änderungen des Entwurfs, unter anderem bei der Definition von Notfallverfahren, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die Zuständigkeit für das Notfallverfahren ist daher landesspezifisch festzulegen. Eine bundeseinheitliche Festlegung der zuständigen Behörde würde in die Organisationshoheit der Länder eingreifen. Die Formulierung ,zuständige Behörde' stellt sicher, dass die Länder die für das Notfallverfahren sachlich und organisatorisch geeignete Behörde selbst bestimmen können.“

Registerzensuserprobung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes (21/3055) wird im Innenausschuss beraten. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Verfahren zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands der Bevölkerung erproben zu können. Nachdem mit dem Registerzensuserprobungsgesetz die Erprobung von Verfahren für eine registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen eingeleitet worden sei, soll mit dem registerbasierten Verfahren eine weitere Umstellung der Methodik in diesem Gesetz vorbereitet werden. Merkmale zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands seien bisher ausschließlich aus der Haushaltsstichprobe erhoben worden. Ab der Zensusrunde 2031 sollen die Zahlen zu Arbeitsmarktbeteiligung und Bildungsstand weitestgehend ohne zusätzliche Datenerhebung bei den Betroffenen ermittelt werden können. Dies würde laut Regierung die Kosten für die Bereitstellung der Zensusergebnisse deutlich verringern. Gleichzeitig würden durch den Wegfall von Befragungen mit Auskunftspflicht Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger reduziert, Bürokratie abgebaut und der „Once-Only“-Grundsatz, wonach Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten gegenüber dem Staat nur einmal angeben müssen, weiterverfolgt, heißt es in dem Entwurf. Die Erprobung registerbasierter Verfahren diene mittelbar und langfristig dem Ziel, Bevölkerungszählungen (Zensus) effizient, kostensparend und nachhaltig durchzuführen. 

Wolfsmanagement: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Das Wolfsproblem ernst nehmen – Aktives Management jetzt umsetzen“ (21/3314) wird federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden. Die AfD dringt darauf, „das Wolfsproblem ernst zu nehmen und ein aktives Management jetzt umzusetzen“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dem herabgestuften Schutzstatus des Wolfs Rechnung trägt und ein „aktives Wolfsmanagement“ umsetzt. Das EU-Parlament hatte im Mai für den Vorschlag der EU-Kommission gestimmt, den Schutzstatus des Wolfs in Anpassung an die Berner Konvention von „streng geschützt“ zu „geschützt“ zu ändern. Gleichzeitig verlangen die Abgeordneten, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen und damit eine „reguläre Bejagung einschließlich der Einführung von Abschussplänen, Intervallregulierungen und Akzeptanzbeständen“ zu ermöglichen. Bei den Bundesländern soll die Bundesregierung laut Antrag außerdem darauf hinwirken, dass das Wolfsmonitoring an „jagdlich geschulte Fachstellen“ übertragen, „unbürokratische Entschädigungssysteme für von freilebenden Wölfen ausgehende Schäden an Nutztieren“ eingeführt und „wolfsfreie Zonen in besonders sensiblen Regionen, wie Deichlandschaften und Almgebieten“, geschaffen werden.

Freihandel: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ja zum Freihandel – Mehr Schutz für die deutsche Landwirtschaft – Nein zum Landwirtschaftsteil des Mercosur-Abkommens“ (21/3315) wird federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Die AfD-Fraktion ist gegen Teile des Mercosur-Freihandelsabkommens und fordert die Streichung der Bereiche, die die Landwirtschaft betreffen. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten, das Abkommen nicht zu ratifizieren, solange es Zollkontingente beziehungsweise Freihandelsquoten für Zucker, Ethanol, Rindfleisch und Geflügelfleisch beinhaltet, „die sich nachteilig auf die deutsche Landwirtschaft auswirken“.

Restrukturierungsfonds: Ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (21/3297, Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz) wurde zur federführenden Beratung dem Finanzausschuss überwiesen. Dabei gehe es um 2,3 Milliarden Euro, die im Zuge der Bankenabgabe in den Jahren 2011 bis 2014 von den Kreditinstituten in den RSF einbezahlt haben, erklärt die Fraktion. Aus Sicht der Grünen scheidet eine Verwendung dieser Altmittel für einem im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Mittelstandsfonds“ aus verfassungsrechtlichen Gründen aus, da zwischen Banken, die in den Restrukturierungsfonds eingezahlt haben, und der allgemeinen Mittelstandsförderung weder eine spezifische Sachnähe noch eine gruppennützige Wirkung bestehe. Bei einer Übertragung an den Finanzmarktstabilisierungsfonds ist aus Sicht der Grünen jedoch der Anforderung einer gruppennützigen Verwendung Genüge getan, denn: „Der Finanzmarktstabilisierungsfonds finanziert Maßnahmen, die der Stabilisierung des Finanzmarkts dienten. Hiervon profitierte die Gruppe der Kreditinstitute, die 2011 bis 2014 Bankenabgaben zahlten, in ihrer Gesamtheit, da ihre Geschäftsgrundlage nachhaltig abgesichert wurde.“ Laut Gesetzentwurf weist der Finanzmarktstabilisierungsfonds einen Fehlbetrag in Höhe von 21,6 Milliarden Euro auf. Mit der Übertragung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds würde der künftige Finanzierungsaufwand für Bund und Länder deutlich sinken, und die Altmittel des Restrukturierungsfonds würden einer neuen, verfassungsrechtlich zulässigen Verwendung zugeführt, heißt es weiter. 

Abkommen mit Österreich: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (21/2963) wird federführend im Verteidigungsausschuss beraten werden. Mit Ausführung des Gesetzes werden für die Verwaltung zwei Informationspflichten eingeführt: der Austausch von Informationen über die allgemeine Luftlage und die Mitteilung über den Einsatz von Luftfahrzeugen im Luftraum der anderen Vertragspartei. Informationen zur Luftlage sollen dem Gesetzentwurf zufolge über bereits etablierte Leitungen ausgetauscht werden. Die Kosten für den Einsatz der Luftfahrzeuge einschließlich etwaiger Unterstützungsleistungen seien vorab nicht bezifferbar, „da diese erst anlassbezogen bei Eintritt eines Zwischenfalls im Luftraum anfallen“, heißt es weiter.

Digitalministerium: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung“ (21/3316) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen. Die AfD-Fraktion will, dass die Bundesregierung mit einem ergänzenden Organisationserlass des Bundeskanzleramtes dem neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) weitere Zuständigkeiten zubilligt. Zu den ergänzenden Zuständigkeiten sollen aus Sicht der Fraktion die Förderung von Start-ups und KMU, die auf dem Feld der Künstlichen Intelligenz (KI) forschen und marktgängige Geschäftsmodelle entwickeln sowie die Zuständigkeit für AI-Gigafactories der Europäischen Union, die sich in Deutschland befinden, gehören. Weiter fordern die Abgeordneten, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eine rechtssichere Regelung erarbeiten soll, die es dem Ministerium erlaube, „unter Wahrung föderaler und kommunaler Kompetenzen Prozesse von bundesweiter Bedeutung zu steuern, zu beschleunigen und zu einem Abschluss zu bringen“. Darunter falle laut Antrag etwa die Ausstattung Deutschlands mit Glasfaser oder Mobilfunk der neuesten Generation sowie die Auswahl einer allgemein einsetzbaren Software bei der Digitalisierung der Verwaltung. 

Baukulturbericht: Die Bundesregierung hat den von der Bundesstiftung Baukultur erstellten Baukulturbericht 2024/25 zusammen mit ihrer Stellungnahme als Unterrichtung (20/11650) vorgelegt. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Darin bezeichnet die Regierung den Bericht als wichtigen Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland und als eine gute Grundlage für eine politische Debatte über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Baukultur durch Bund, Länder und Kommunen. Der Baukulturbericht 2024/25 mit dem Titel „Infrastrukturen“ stelle die erforderliche Transformation des Infrastrukturbereichs in den Fokus, schreibt die Regierung. Er spanne einen Bogen von der Entwicklung des Ingenieurbaus über die technischen, funktionalen und ästhetischen Ansprüche an Ingenieurbauwerke bis hin zu Fragen der Ausbildung und Praxis und widme sich verschiedenen Gebieten, wie etwa dem Verkehrswesen, der Energieversorgung oder sozialen Einrichtungen. Dabei beleuchte er die Wechselwirkung von Infrastruktur und Baukultur. Eine gut gestaltete Infrastruktur könne zur Förderung einer positiven Baukultur beitragen, indem sie die Integration von Architektur, Städtebau und Landschaftsgestaltung unterstütze. Umgekehrt könne eine starke Baukultur dazu beitragen, dass Infrastrukturprojekte nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend, identifikationsstiftend und sozial verträglich gestaltet würden.

(eis/18.12.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 20/11650 - Unterrichtung: Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur mit Stellungnahme der Bundesregierung
    PDF | 7 MB — Status: 31.05.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2963 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
    PDF | 1 MB — Status: 27.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3055 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes
    PDF | 479 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3204 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA
    PDF | 308 KB — Status: 10.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3297 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)
    PDF | 261 KB — Status: 16.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3314 - Antrag: Das Wolfsproblem ernst nehmen - Aktives Management jetzt umsetzen
    PDF | 167 KB — Status: 16.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3315 - Antrag: Ja zum Freihandel - Mehr Schutz für die deutsche Landwirtschaft - Nein zum Landwirtschaftsteil des Mercosur-Abkommens
    PDF | 158 KB — Status: 16.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3316 - Antrag: Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung
    PDF | 159 KB — Status: 16.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Arbeit

Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen umstritten

Zeit: Montag, 2. März 2026, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von 20 auf 50 Beschäftigte ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 2. März 2026, deutlich. Die Reform der Sicherheitsbeauftragten wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024 / 2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA“ (21/3204) durch eine Anpassung des Paragrafen 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. PSA steht für Persönliche Schutzausrüstung. Der Regierungsentwurf sieht Änderungen des Gasgerätedurchführungsgesetzes und des PSA-Durchführungsgesetzes vor.

Arbeitgeber begrüßen höheren Schwellenwert

Die Anhebung des Schwellenwertes auf Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten wird von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsgeberverbände (BDA) begrüßt. BDA-Vertreter Sebastian Riebe kritisierte jedoch die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf, der die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten vorsieht, „wenn unter Zugrundelegung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht“. 

Statt weniger müssten dann sogar Hunderttausende Sicherheitsbeauftragte zusätzlich bestellt werden, weil künftig auch Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten unter die Vorgaben zu Sicherheitsbeauftragten fallen sollen, kritisierte Riebe. Zudem sei nicht rechtssicher geklärt, was eine besondere Gefährdung sei. Der BDA-Vertreter forderte eine Anhebung der Schwelle auf 50 Beschäftigte „ohne Wenn und Aber“. 

DGB hält die Reform für unnötig

Aus Sicht von Gewerkschaftsvertretern ist die gesamte Reform unnötig. Sebastian Schneider vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) warf der Bundesregierung vor, populistische Forderungen nach „Bürokratieabbau“ aufzugreifen, ohne die Risiken und betrieblichen Realitäten ausreichend zu berücksichtigen. Gerade bei der Reduktion von Sicherheitsbeauftragten würden bestehende Schutzstrukturen geschwächt statt modernisiert. 

Das Ziel, Arbeitsschutzregelungen effizienter zu gestalten, werde nicht dadurch erreicht, dass einzelne, praxisbewährte Regelungen gestrichen werden. Dies gelte insbesondere dann, wenn es für Maßnahmen wie die Streichung der Sicherheitsbeauftragten „keine geeignete Datengrundlage über die betriebliche Realität gibt“. 

„Aus der Sicht des Arbeitsschutzes nicht gerechtfertigt“

Dirk Neumann von der IG Metall nannte die beabsichtigte Anhebung des Schwellenwerts auf 50 Beschäftigte in Verbindung mit einer Reduzierung auf nur noch einen Sicherheitsbeauftragten in Betrieben mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten „aus der Perspektive des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht gerechtfertigt“. Dessen ungeachtet würde aus seiner Sicht ein solcher Schritt weder zu spürbar weniger Bürokratie in den Betrieben noch zu einer signifikanten Entlastung der Wirtschaft führen. 

Insbesondere die finanzielle Belastung durch die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist nach Einschätzung des IG-Metall-Vertreters für einzelne Arbeitgeber allenfalls gering. Vielmehr müssten Arbeitgeber ohne Sicherheitsbeauftragte ihrer Pflicht zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz selbstverständlich unverändert nachkommen, was mutmaßlich eher zu einer finanziellen Mehrbelastung führen dürfte, sagte er. 

Die von der BDA so stark kritisierte Formulierung im Änderungsantrag hält Neumann für sinnvoll, um die Quote der Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen vollständigen Gefährdungsbeurteilungen gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen. Es bleibe jedoch weitgehend unklar, wie und anhand welcher Kriterien und Beurteilungsmaßstäbe eine solche Norm in der betrieblichen Praxis umgesetzt und zudem sachgemäß überwacht werden könnte. 

Berufsgenossenschaft: Bisherigen Schwellenwert beibehalten

Hans-Jürgen Wellnhofer von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sprach sich ebenfalls für eine Beibehaltung des bisherigen Schwellenwerts von bis zu 20 Beschäftigten aus. Wie schon die Gewerkschaftsvertreter bewertet auch er die Sicherheitsbeauftragten als wichtige Bestandteile der Arbeitsschutzorganisation. Gerade in der Bauwirtschaft bestünden durch ständig wechselnde, ortsveränderliche Tätigkeiten und durch die Notwendigkeit der dem Baufortschritt folgenden Arbeitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten „ein deutlich höheres Unfallrisiko als an stationären Arbeitsplätzen“. 

Bezüglich der im Änderungsantrag als künftiges Kriterium für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten definierten „besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit“ forderte er eine Konkretisierung dieses Begriffs in der Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), um „Klarheit und Rechtssicherheit herzustellen“.

„Regelung branchenspezifisch und nicht pauschal umsetzen“

Eine solche Konkretisierung hält auch Isabel Rothe von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für nötig. Damit könne man die Regelung branchenspezifisch und nicht pauschal „einer operativen Umsetzung zuführen“. Insgesamt gilt es aus ihrer Sicht, Regelungen und Instrumente des betrieblichen Arbeitsschutzes entsprechend den im Arbeitsschutzgesetz verankerten Grundprinzipien der Unternehmerverantwortung, der ganzheitlichen und differenzierten Gefährdungsbeurteilung, sowie der Etablierung der geeigneten Arbeitsschutzorganisation „maßgeschneidert auf die jeweiligen betrieblichen Gestaltungsaufgaben auszurichten“. 

Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage und zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes sei weiter zu stärken und Betriebe müssten bei der Umsetzung zielgerichtet unterstützt werden, forderte sie. 

Plädoyer für die Eigenverantwortung des Unternehmers

Thomas Bürkle, Inhaber eines mittelständischen Elektrohandwerksbetriebes und seit Juli 2025 Präsident der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), sagte, in seinem Betrieb gebe es das Unternehmermodell nach der DGUV-Vorschrift 2. Dieses ermöglicht es dem Unternehmer, wesentliche Aufgaben im Arbeitsschutz eigenverantwortlich zu übernehmen, wofür er ein Basisseminar und regelmäßige Fortbildungen absolvieren muss. „Wir haften ohnehin als Unternehmer“, erläuterte er. In seinem Betrieb mit unter 50 Mitarbeitern gebe es flache Hierarchien. „Wir sind aktiv dabei, erleben dann, was passiert und können direkt eingreifen“, sagte er. 

Bürkle plädierte für die Eigenverantwortung des Unternehmers und betonte die Wichtigkeit, die Mitarbeiter mitzunehmen: „Das ist das Entscheidende.“ Er forderte Online-Schulungen für Mitarbeiter. Außerdem müsse das Thema eine stärkere Rolle bei der Berufsausbildung spielen. (hau/02.03.2026)

Dokumente

  • 21/3204 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA
    PDF | 308 KB — Status: 10.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 22. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 2. März 2026, 14.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V.
  • Schriftliche Stellungnahme - IG Metall
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  • Schriftliche Stellungnahme - BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
  • Zusammenstellung der Schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Arbeit

Bundestag hebt Schwellen­wert für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten an

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26.März 2026, der von der Bundesregierung geplanten Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zugestimmt. Der von Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA, 21/3204) wurde in einer vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (21/4981) zugrunde. Zuvor war in der zweiten Lesung ein Teil des Gesetzentwurfs zu Artikel 3 zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Sicherheitsbeauftragte) in namentlicher Abstimmung mit 430 Stimmen gegen 132 Stimmen angenommen worden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der EU-Verordnung seien Maßnahmen für den Fall zukünftiger Krisen festgelegt worden, mit denen das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und vor allem die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf, der Verfahrensbestimmungen sowie neue Bußgeldtatbestände enthält. 

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Änderungen des Entwurfs, unter anderem bei der Definition von Notfallverfahren, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die Zuständigkeit für das Notfallverfahren ist daher landesspezifisch festzulegen. Eine bundeseinheitliche Festlegung der zuständigen Behörde würde in die Organisationshoheit der Länder eingreifen. Die Formulierung ,zuständige Behörde' stellt sicher, dass die Länder die für das Notfallverfahren sachlich und organisatorisch geeignete Behörde selbst bestimmen können.“ 

Änderungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 25. März 2026 auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen, die unter anderem Vorgaben für die Sicherheitsbeauftragten betreffen. 

So gilt die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nunmehr für Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten. Der Schwellenwert wurde damit von bisher 20 auf 50 Beschäftigte erhöht. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigte bedeutet diese Änderung, dass keine pauschale Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten mehr besteht. (eis/che/26.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Angelika Glöckner

Angelika Glöckner

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Glöckner, Angelika

SPD

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Thomas Stephan

Thomas Stephan

© Thomas Stephan/ Tobias Adam

Stephan, Thomas

AfD

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Lars Ehm

Lars Ehm

© Lars Ehm/ Paul Schneider

Ehm, Lars

CDU/CSU

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Ricarda Lang

Ricarda Lang

© Grüne Fraktion/ Stefan Kaminski

Lang, Ricarda

Bündnis 90/Die Grünen

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Cem Ince

Cem Ince

© Cem Ince/ Marc Schumann

Ince, Cem

Die Linke

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Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

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Nora Seitz

Nora Seitz

© Nora Seitz/ Tobias Koch

Seitz, Nora

CDU/CSU

()
Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/3204 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA
    PDF | 308 KB — Status: 10.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4981 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3204 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA
    PDF | 594 KB — Status: 25.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 21/3204 (Artikel 3; Änd des VII Buch SGB, Sicherheitsbeauftragte)
  • 20:48:38: Beginn der Abstimmung
  • 21:08:38: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 563 Ja: 431 Nein: 132 Enthaltungen --
  • Gesetzentwurf: angenommen


Gesetzentwurf 21/3204 (übrigen Regelungen des GesetzEntw annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-pa-arbeit-1145346

Stand: 12.04.2026