Einführung eines antragslosen Kindergeldes beraten
Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat das Parlament am Freitag, 22. Mai 2026, erstmals beraten. Anschließend überwiesen die Abgeordneten den Entwurf zusammen mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen wird der Finanzausschuss federführend sein. Die AfD-Fraktion will Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen.
Finanzminister: Wir machen den Sozialstaat handlungsfähiger
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eröffnete die Debatte und erklärte, dass mit der Gesetzesänderung das Versprechen an (werdende) Eltern verbunden sei: „Ihr werdet künftig mehr Zeit für das Baby haben und euch weniger mit Bürokratie befassen müssen.“ Er erwarte, dass damit 300.000 Erstanträge pro Jahr entfielen. „Wir machen den Sozialstaat handlungsfähiger“, sagte er. Die Bundesregierung werde das Ziel der Entbürokratisierung weiter verfolgen.
AfD: Kindergeld ist aus dem Ruder gelaufen
Die AfD-Redner fokussierten sich in ihren Wortbeiträgen auf ihren eigenen Antrag. Das Kindergeld sei aus dem Ruder gelaufen, befand Kay Gottschalk (AfD). Im Jahr 2025 seien 528 Millionen Euro an Kindergeld ins Ausland überwiesen worden. Seine Fraktion wolle deshalb eine Indexierung, Kindergeld solle an die Lebenshaltungskosten im Ausland angepasst werden. „Man muss den politischen Willen haben, das System zu verändern“, sagte er. Die jetzige Situation könne man keinem Arbeitnehmer und keiner Familie in Deutschland erklären.
Später in der Debatte fragte René Springer (AfD): „Was ist gerecht daran, wenn deutsches Kindergeld vollständig auf ausländische Konten überwiesen wird?“ Er verteidigte den AfD-Antrag, das Kindergeld für im Ausland lebende Kinder an das Niveau der dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen und ergänzte: „Dann hört man immer wieder, die EU verbietet das, wir werden verklagt. Vielleicht sollten wir die Europäische Union mal daran erinnern, dass wir Nettobeitragszahler Nummer eins sind, und dass wir diese Zahlungen auch einstellen können.“
SPD: „Once-Only-Prinzip“ soll Bürokratie abbauen
Diese Kritik der AfD-Fraktion relativierte später für die Sozialdemokraten im Bundestag deren Abgeordnete Dr. Wiebke Esdar (SPD). In Deutschland gebe es 17,6 Millionen Kinder, für die Eltern Kindergeld bekämen, sagte sie. Nur ein Prozent der Gelder flössen für Kinder, die im Ausland lebten. Das beträfe 250.000 Kinder. Dem stünden aber 5,8 Millionen ausländische Arbeitnehmer gegenüber, die in Deutschland arbeiteten und Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge zahlten. Die Eltern der meisten im Ausland lebenden Kinder seien Fachkräfte, „die ihre Arbeitskraft hier zum Wohle der Wirtschaft einbringen“, sagte Esdar und ergänzte mit Blick auf die AfD-Fraktion: „Darum ist es rechtspopulistische Hetze, was sie getan haben und nichts anderes.“
Den Gesetzentwurf insgesamt ordnete Esdar in das Vorhaben der Staatsmodernisierung ein. Es gehe um das „Once-Only-Prinzip“, erklärte sie: „Die Bürger müssen ihre Daten nur an einer Stelle hinterlegen, und dann können sie ausgetauscht werden. Das ist eine Möglichkeit, Bürokratie zu reduzieren.“
Union: Schritt hin zu einer digitalen und familienfreundlichen Verwaltung
Für die CDU/CSU-Fraktion erklärte Dr. Anja Weisgerber: „Wir gehen einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen digitalen und familienfreundlichen Verwaltung. Viele Eltern erleben staatliche Leistungen immer noch als kompliziert und langsam.“ Künftig solle die Familienkasse Kindergeld automatisch auszahlen können, wenn keine Zweifel an der Antragsberechtigung vorhanden seien. „Wir beginnen mit dem zweiten Kind“, erklärte sie. Künftig solle das Verfahren aber erweitert werden.
Allerdings will Weisgerber im parlamentarischen Verfahren auch noch nachbessern: Derzeit sei im Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Familienkasse nach eigenem Ermessen festlegen solle, wer das Kindergeld bekomme. „Das wollen wir ändern“, kündigte Weisgerber an. Sie wolle, dass grundsätzlich die Kindesmutter das Kindergeld bekomme, soweit die Eltern nichts anderes bestimmen.
Grüne verweisen auf Situation alleinerziehender Mütter
Dr. Franziska Brantner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lobte zunächst, dass es nicht viele Tage gebe, in denen in Deutschland etwas vorangehe. „Aber heute ist so ein Tag“, sagte sie. Entlastet würden vor allem diejenigen, die den Großteil der Arbeit zu Hause machten, die Frauen. Brantner nutzte die Gelegenheit aber, um die Debatte weg allein vom Kindergeld zu lenken und sagte: „Viele alleinerziehende Mütter warten Monat für Monat auf den Unterhalt von Vätern.“ Der Staat gewähre Unterhaltsvorschuss. „Der Staat räumt auf, was Männer liegen lassen“, stellte sie fest.
Die Strukturen, die jetzt für das antragslose Kindergeld genutzt werden könnten, ließen sich auch dafür nutzen, „um zahlungsunwillige Männer zur Kasse zu bitten“. Stattdessen aber stehe im Raum, den Unterhaltsvorschuss zu kürzen, zugleich habe die Regierung 1,6 Milliarden Euro „beim Tankrabatt versenkt“. Brantner fragte: „Müssen die Frauen in diesem Land erst zur Zapfsäule werden, um nicht mehr übersehen werden?“ Frauen hätten viel Geduld. „Aber ich würde nicht darauf wetten, dass die Geduld von uns Frauen unendlich ist.“
Linke kritisieren Höhe des Kindergelds
Auch Doris Achelwilm (Die Linke) lobte die Maßnahme des antragslosen Kindergelds und sagte ähnlich wie Brantner, dass solche guten Initiativen „selten genug“ seien. Allerdings fand auch sie dann vor allem Kritik an der Koalition: „Die vereinfachte Auszahlung ändert nichts daran, wie viel ausgezahlt wird.“ Und das sei zu wenig, sagte sie mit Blick auf die 259 Euro Kindergeld.
„Millionen Kinder in Deutschland sind durch Armut und Ausgrenzung gefährdet“, stellte sie fest und erklärte: „Eine zu passive Sozialpolitik lässt sich nicht schöndigitalisieren.“ Ungerecht sei vor allem, dass Gutverdiener für ihre Kinder über den steuerlichen Kinderfreibetrag deutlich bessergestellt würden als Kinder, deren Eltern das normale Kindergeld bekämen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben.
Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“
Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. (bal/hau/22.05.2026)