Vollzug europäischer Vorgaben zu Preisangaben bei Ladestrom

Europäische Vorgaben zu Preisangaben bei Ladestrom sind Thema im Plenum. (© picture alliance / dpa | Matthias Balk)
Liveübertragung: Donnerstag, 21. Mai, 19.30 Uhr
Der Bundestag berät am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben“ (21/5873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit der die Bundesregierung die Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sicherstellen will. 20 Minuten sind für die erste Lesung eingeplant. Danach soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, im Preisangabengesetz (PAngG) die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Preisbehörden der Länder Verstöße gegen nationale und europäische Regelungen zu Preisangaben aus der Verordnung Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) der Europäischen Union (EU) als Ordnungswidrigkeit ahnden können. Dadurch soll die Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sichergestellt und ein einheitliches Sanktionssystem geschaffen werden. Die Bußgeldvorschriften werden im PAngG neu geregelt und auf bis zu 100.000 Euro festgelegt. (nki/hau/12.05.2026)