Klimaschutz

Verordnung zu Jahresemissionsgesamtmengen zugestimmt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, in namentlicher Abstimmung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/6124(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Verordnung der Bundesregierung „zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040“ (Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031–2040; 21/5069(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5428(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr.2) zugestimmt. Für die Verordnung votierten 303 Abgeordnete, 188 stimmten dagegen. Es gab 74 Enthaltungen.

Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031-2040

Verordnung der Bundesregierung 

Die Bundesregierung hatte eine Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040 vorgelegt, der der Bundestag gemäß Paragraf 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zustimmen muss. Damit werden die im KSG festgeschriebenen prozentualen jährlichen Minderungsziele in absolute Zahlen, gemessen in CO2-Äquivalenten, umgesetzt.

Demnach sollen die Jahresemissionsgesamtmengen schrittweise sinken: von 409 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2031 über 294 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2035 bis auf 150 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2040. (sas/hau/11.06.2026)