Regierungsverordnung zu Jahresemissionsgesamtmengen

Kohlekraftwerk Niederaußem (Nordrhein-Westfalen) des Stromkonzerns RWE (© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt)
Liveübertragung: Donnerstag, 11. Juni, 23.30 Uhr
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 11. Juni 2026, namentlich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/6124(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Verordnung der Bundesregierung „zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040“ (Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031–2040; 21/5069(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5428(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr.2) ab. Für die vorausgehende Debatte sind 20 Minuten eingeplant.
Verordnung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040 vorgelegt, welcher der Bundestag gemäß Paragraf 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zustimmen muss. Damit sollen die im KSG festgeschriebenen prozentualen jährlichen Minderungsziele in absolute Zahlen, gemessen in CO2-Äquivalenten, umgesetzt werden.
Demnach sollen die Jahresemissionsgesamtmengen schrittweise sinken: von 409 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2031 über 294 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2035 bis auf 150 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2040. (sas/hau/10.06.2026)