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Wirtschaft

Rahmenbedingungen für Reallabore sollen verbessert werden

Der Bundestag hat am Freitag, 23. Mai 2025, erstmals den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG)“ (21/218(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Der Entwurf wurde im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Digitalisierung und Staatsmodernisierung überwiesen. 

Gesetzentwurf der Koalition

Mit dem Entwurf wollen die Fraktionen eine häufigere und bessere Nutzung von Reallaboren in allen Bereichen ermöglichen. Das Gesetz nimmt Begriffsdefinitionen vor und macht Vorgaben, „für eine einheitlichere und innovationsfreundlichere Genehmigungspraxis“ von Reallaboren.

Häufig seien Innovationen nicht vereinbar mit geltenden rechtlichen Regelungen oder es bestehe eine hohe Rechtsunsicherheit, heißt es in dem Gesetzentwurf. Eine zügige Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen sei zudem schwierig und sorge dafür, dass Innovationsprozesse ins Stocken geraten. Dabei seien Reallabore eine wichtige Möglichkeit, um Innovationen für einen befristeten Zeitraum unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Beteiligung zu testen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Als Beispiel wird ein Projekt genannt, bei dem autonome Shuttles eingesetzt werden, um ländliche Gebiete an den ÖPNV anzuschließen. Durch die im Zuge des Reallabor-Gesetzes verbesserten Rahmenbedingungen wollen SPD und die CDU/CSU „eine positive Signalwirkung für die Innovationsförderung“ aussenden.

Außerdem solle mit dem Gesetz das Reallabore-Innovationsportal für eine Pilotphase von vier Jahren verankert werden. Dieses Portal soll laut Entwurf „die praktische Umsetzung von Reallaboren sowie den Wissenstransfer und das regulatorische Lernen erleichtern“. Hierfür soll das Innovationsportal Akteure über Reallabore informieren. Gleichzeitig sollen die dort gesammelten Informationen der Akteure dabei unterstützen, den rechtlichen Rahmen für Innovationen weiterzuentwickeln, so der Gesetzentwurf. (des/irs/23.05.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Ralph Brinkhaus

Ralph Brinkhaus

© Ralph Brinkhaus/TOKORAPHY/Tobias Koch

Brinkhaus, Ralph

CDU/CSU

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Michael Kaufmann

Michael Kaufmann

© Michael Kaufmann/Hagen Schnauss

Kaufmann, Prof. Dr. Michael

AfD

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Dr. Carolin Wagner

Dr. Carolin Wagner

© Dr. Carolin Wagner/ Inga Haar

Wagner, Dr. Carolin

SPD

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Julian Joswig

Julian Joswig

© Julian Joswig / Stefan Kaminski

Joswig, Julian

Bündnis 90/Die Grünen

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Sonja Lemke

Sonja Lemke

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Lemke, Sonja

Die Linke

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Gitta Connemann

Gitta Connemann

© Gitta Connemann / Sebastian Werl

Connemann, Gitta

Parlamentarische Staatssekretärin für Wirtschaft und Energie

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Nicole Höchst

Nicole Höchst

© Nicole Höchst/ Hagen Schnauß

Höchst, Nicole

AfD

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Daniel Bettermann

Daniel Bettermann

© Daniel Bettermann / Thorsten Eschstruth

Bettermann, Daniel

SPD

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Dr. Konrad Körner

Dr. Konrad Körner

© Dr. Konrad Körner/ Julia Durmann

Körner, Dr. Konrad

CDU/CSU

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/218 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
    PDF | 362 KB — Status: 20.05.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/218(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Digitales

Moderate Expertenkritik am Bundeserprobungsgesetz-Entwurf

Zeit: Mittwoch, 20. Mai 2026, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600

Sachverständige haben am Mittwoch, 20. Mai 2026, in einer Anhörung des Digitalausschusses überwiegend für den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens“ (21/218(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und den Entwurf eines Änderungsantrags der beiden Fraktionen zum Gesetzentwurf plädiert. Die Kritik am Gesetzentwurf, der nun „Bundeserprobungsgesetz“ heißen soll, bezog sich mehrheitlich auf einzelne Detailregelungen.

Mit den Änderungen an dem Gesetzentwurf, der sich seit Ende Mai 2025 im parlamentarischen Verfahren befindet, sollen unter anderem Regelungen zu Definitionen von Reallaboren, zu Experimentierklauseln sowie zu regulatorischem Lernen festgeschrieben werden. Ziel ist der Ausbau zu einem umfassenden Bundeserprobungsgesetz, wie aus dem Änderungsantrag hervorgeht. So sollen unter anderem Genehmigungsprozesse innovationsfreundlicher werden und ein strukturierter Wissenstransfer soll gewährleisten, dass Praxiserkenntnisse zügig in die Gesetzgebung einfließen und Zukunftslösungen den Weg in den Markt finden. Zudem sollen Behörden von starren bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften abweichen können und es sollen neue rechtliche Experimentierklauseln geschaffen werden, die durch zusätzliche Artikel in sieben Fachgesetzen implementiert werden sollen.

Expertin: Reallabore nicht als Einzelprojekte befristen

Lajla Fetic vom appliedAI Institute for Europe, die auf Vorschlag der SPD-Fraktion zur Anhörung eingeladen wurde, teilte ihre Erfahrungen aus der Praxis beim Aufbau von Reallaboren. Der Entwurf gehe grundsätzlich in die richtige Richtung und schaffe Erprobungsräume, regele aber noch nicht ausreichend, wie aus erfolgreichen Erprobungen verlässliche Änderungen der Verwaltungspraxis, des Marktwissens und des Rechtsrahmens entstünden, sagte Fetic. 

Reallabore könnten ihr Potenzial nur dann entfalten, wenn sie nicht als „befristete Einzelprojekte“ verstanden würden. Das Gesetz müsse daher vom Erprobungsgesetz zu einem „echten Lern-, Transfer- und Transformationsgesetz“ weiterentwickelt werden. Fetic wies auch darauf hin, dass Reallabore die Tätigkeit von Behörden grundlegend verändern und eine dialogischere, lernorientierte und experimentieroffene Verwaltungspraxis erfordern, wofür Behörden befähigt werden müssten. Sie plädierte außerdem dafür, erfolgreiche Lernerfahrungen schneller rückzukoppeln und die Prüffrist einer möglichen Rechtsänderung auf sechs Monate zu verkürzen.

Experte sieht Ergänzungsbedarf beim wissenschaftlichen Lernen 

Prof. Dr. Manfred Hauswirth vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS, der auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU eingeladen worden war, begrüßte die Weiterentwicklung des bisherigen Ansatzes im Änderungsantrag. Die Einführung einer allgemeinen Erprobungsklausel sowie zusätzlicher fachgesetzlicher Experimentierklauseln sei wichtig, um den Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken, betonte Hauswirth. Ergänzungsbedarf sehe er beim wissenschaftlichen Lernen und der Transferarchitektur des Gesetzes. 

So setze nachhaltiges regulatorisches und nicht-regulatorisches Lernen wissenschaftliche Begleitforschung voraus, die im Entwurf verankert werden sollte. Nötig seien zudem standardisierte wissenschaftliche Evaluations- und Wirkungsmodelle. Für die Vergleichbarkeit, Replizierbarkeit und Skalierbarkeit erfolgreicher Reallabore brauche es zudem einheitliche wissenschaftliche Evaluationskriterien, sagte der Sachverständige. Eine strukturierte und öffentlich zugängliche Bereitstellung von Erkenntnissen aus Reallaboren könne zudem den Wissenstransfer erheblich stärken, sagte Hauswirth.

allgemeine gesetzliche Grundlage für Reallabore angeregt

Prof. Dr. Christoph Krönke Lieb vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Nachhaltigkeits- und Technologierecht der Universität Bayreuth (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU) sagte, der Entwurf zeige, dass der Gesetzgeber aktiv daran arbeite, die Verwaltung besser zu machen. Der Entwurf sei mit den maßgeblichen Vorgaben des höherrangigen Rechts vereinbar und die vorgesehene allgemeine Erprobungsklausel verstoße nicht gegen das Bestimmtheitsgebot oder den Wesentlichkeitsvorbehalt, sagte Krönke Lieb. Hier habe man sich für eine „vorsichtige Konstruktion“ entschieden, die noch weitreichender hätte ausfallen können. 

Beim Antrags- und Genehmigungsverfahren empfahl er, die Entscheidung des zuständigen Bundesministeriums beziehungsweise der obersten Landesbehörde ermessenslenkend zu steuern, indem die zu erwartende Optimierung, Aufwandreduzierung oder Digitalisierung als vorrangiger Gesichtspunkt gesetzlich vorgegeben wird. Er regte außerdem jenseits fachgesetzlicher Experimentier- und Erprobungsklauseln eine allgemeine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Reallaboren an.

Straffung von Verwaltungsverfahren in der Praxis

Dr. Ingmar Kumpmann vom Deutschen Gewerkschaftsbund (auf Vorschlag der Fraktion Die Linke) begrüßte, dass Reallabore und regulatorisches Lernen ermöglicht sowie einheitliche Kriterien und Verfahren entwickelt würden. Er wies jedoch auch auf die zu bewahrenden Schutzzwecke hin und begrüßte, dass im Änderungsantrag stehe, dass diese unangetastet blieben. 

Allerdings könne sich eine Straffung von Verwaltungsverfahren in der Praxis auch auf die Schutzzwecke auswirken. Um dem entgegenzuwirken, müssten Interessenvertretungen beteiligt werden, sagte Kumpmann. Dies betreffe etwa die Einrichtung und Begleitung, bei der immer Akteure der Zivilgesellschaft der jeweils betroffenen Themen - etwa Umweltverbände, Verbraucherschutzorganisationen oder Gewerkschaften - beteiligt werden sollten.

„Meilenstein der Entbürokratisierung“

Dr. Gisela Meister-Scheufelen, Dozentin an der Universität Potsdam und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie ehemalige Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg, eingeladen auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU, begrüßte den Entwurf als „wichtiges Instrument der guten Rechtsetzung.“ 

Das Vorhaben könne ein wichtiger Meilenstein der Entbürokratisierung oder Verwaltungsmodernisierung sein. Auch die sieben bereichsspezifischen Experimentierklauseln sowie die Möglichkeit für Landesbehörden, Anträge zu stellen, begrüße sie. Die Sachverständige verwies auf die Frage der Genehmigungen und darauf, wie es gelingen könne, ein „einheitliches innovationsfreundliches Mindset“ zu etablieren. Neben Qualifizierung sei hier Transparenz ein entscheidender Schlüssel, so Meister-Scheufelen.

Experte erwartet „überschaubare Innovationsdynamik“

Dr. Oliver Parodi vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT), der auf Vorschlag der Grünen-Fraktion eingeladen worden war, sagte, er erwarte aufgrund der Komplexität in der Anwendung eine „überschaubare Innovationsdynamik.“ Das Gesetz benötige erhebliche flankierende Maßnahmen, wie Kampagnen zur Bekanntmachung, Schulungen oder Beratungsangebote. Einen wesentlichen Kritikpunkt sah Parodi im Begriff „Reallabor“, da sich die im Gesetzentwurf verwendete Definition stark von dem in der wissenschaftlichen Welt verbreiteten Begriff unterscheide. 

Das sei kontraproduktiv für die Ziele des Entwurfs, sagte Parodi. Zudem ignoriere der Entwurf das Leitbild der Nachhaltigkeit, zu dem sich Deutschland verpflichtet habe. So setze der Entwurf einseitig auf technologisch-ökonomische Innovation und Wirtschaftswachstum. Es fehle ein Adressieren sozialer, politischer und Systeminnovationen sowie von Transformationen, monierte Parodi. Dies gelte es zu korrigieren, indem Inhalte wie die Sustainable Development Goals 9 und 11 verankert und konkret dargelegt würden.

Geschwindigkeit und Planungssicherheit 

Carlo Zensus von Bitkom e.V, eingeladen auf Vorschlag der SPD, sah im Entwurf einen wichtigen Schritt hin zu einem Staat, der „Innovationen nicht nur reguliert, sondern ermöglicht“. Reallabore könnten an dieser Stelle eine „zentrale Brückenfunktion“ übernehmen und, sollte der Entwurf gut funktionieren, Schwachstellen in der Praxis erkennbar machen, sagte Zensus. 

Er betonte die Wichtigkeit von Geschwindigkeit und Planungssicherheit bei der Umsetzung und sprach sich für klare Soll-Fristen für erste Genehmigungen aus. Idealerweise müsse das Gesetz einen Mechanismus enthalten, der nach erfolgreicher Durchführung eines Reallabors automatisch die Änderung des Rechtsrahmens anstoße, schlug er vor. Wenigstens aber solle das Gesetz stärker für Transparenz sorgen, ob die Ergebnisse eines Reallabors zu einem geänderten Rechtsrahmen führen. (lbr/20.05.2026)

Dokumente

  • 21/218 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
    PDF | 362 KB — Status: 20.05.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 27. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung am Mittwoch, dem 20. Mai 2026, 14:00 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen, Interessenvertreter und anderen Auskunftspersonen (Dokument)

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Lajla Fetic zur 27. Sitzung am 20. Mai 2026 (Öffentliche Anhörung) "Reallabore" (Dokument)
  • Stellungnahme Prof. Dr. Manfred Hauswirth (FOKUS) zur 27. Sitzung am 20. Mai 2026 (Öffentliche Anhörung) "Reallabore" (Dokument)
  • Stellungnahme Prof. Dr. Christoph Krönke Lieb (Universität Bayreuth) zur 27. Sitzung am 20. Mai 2026 (Öffentliche Anhörung) "Reallabore" (Dokument)
  • Stellungnahme Dr. Gisela Meister-Scheufelen zur 27. Sitzung am 20. Mai 2026 (Öffentliche Anhörung) "Reallabore" (Dokument)
  • Stellungnahme Dr. Oliver Parodi (KIT) zur 27. Sitzung am 20. Mai 2026 (Öffentliche Anhörung) "Reallabore" (Dokument)
  • Stellungnahme Carlo Zensus (Bitkom e.V.) zur 27. Sitzung am 20. Mai 2026 (Öffentliche Anhörung) "Reallabore" (Dokument)
  • Stellungnahme BfDI zur 27. Sitzung am 20. Mai 2026 (Öffentliche Anhörung) "Reallabore" - aktualisiert am 26.5.2026 (Dokument)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung
  • Entwurf eines Änderungsantrages der Fraktionen der CDU/CSU und SPD "Bundeserprobungsgesetz Reallabore" (Dokument)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Digitales

Abstimmung über Erprobung von Innovationen in Reallaboren

Ein Geschäftsmanns im Anzug läuft mit Aktentasche eine Außentreppe zwischen zwei Glasgebäuden hinauf.

Die Erprobung von Innovationen, der Wissenstransfer und das regulatorische Lernen sollen zukünftig nicht mehr durch Rechtsunsicherheit ins Stocken geraten. (© picture alliance / Westend61 | Uwe Umstätter)

Liveübertragung: Donnerstag, 25. Juni, 17.30 Uhr

Über den aus dem Mai 2025 stammenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens“ (21/218(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie den wortgleichen Entwurf der Bundesregierung (21/517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entscheidet das Parlament am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach einer 30-minütigen Debatte. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung wird dazu eine Beschlussempfehlung vorlegen. 

Gesetzentwurf der Koalition

Häufig seien Innovationen nicht vereinbar mit geltenden rechtlichen Regelungen oder es bestehe eine hohe Rechtsunsicherheit, heißt es in dem Gesetzentwurf. Eine zügige Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen sei zudem schwierig und sorge dafür, dass Innovationsprozesse ins Stocken geraten. Dabei seien Reallabore eine wichtige Möglichkeit, um Innovationen für einen befristeten Zeitraum unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Beteiligung zu testen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Als Beispiel wird ein Projekt genannt, bei dem autonome Shuttles eingesetzt werden, um ländliche Gebiete an den ÖPNV anzuschließen. Durch die im Zuge des Reallabor-Gesetzes verbesserten Rahmenbedingungen wollen SPD und die CDU/CSU „eine positive Signalwirkung für die Innovationsförderung“ aussenden.

Außerdem solle mit dem Gesetz das Reallabore-Innovationsportal für eine Pilotphase von vier Jahren verankert werden. Dieses Portal soll laut Entwurf „die praktische Umsetzung von Reallaboren sowie den Wissenstransfer und das regulatorische Lernen erleichtern“. Hierfür soll das Innovationsportal Akteure über Reallabore informieren. Gleichzeitig sollen die dort gesammelten Informationen der Akteure dabei unterstützen, den rechtlichen Rahmen für Innovationen weiterzuentwickeln, so der Gesetzentwurf. (des/hau/15.06.2026)

Dokumente

  • 21/218 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
    PDF | 362 KB — Status: 20.05.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/517 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
    PDF | 207 KB — Status: 19.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-reallabore-1184334

Stand: 16.06.2026