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Energie

Heftige Debatte um neues Heizungsgesetz

Im Bundestag stand am Donnerstag, 11. Juni 2026, die erste Lesung über den Nachfolger des Heizungsgesetzes der Ampelregierung auf dem Programm. Das von der schwarz-roten Regierung vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz führte zu heftigen Debatten, nahezu zu jedem Redebeitrag gab es Zwischenfragen.

Die schwarz-rote Koalition hatte lange um einen Kompromiss beim Gebäudeenergiegesetz gerungen. Der Koalitionsvertrag hatte vorgegeben, dass das sogenannte Heizungsgesetz abgeschafft wird. Der zentrale Passus, wonach neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist in dem nun vorliegenden Entwurf gestrichen. Der Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird nun im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie weiterberaten werden. 

Ministerin: Neustart für die Wärmewende

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb offensiv für das neue Gesetz, sie nannte es einen Neustart bei der „Wärmewende“. Die Kernbotschaft des Gesetzes sei, dass „Heizungszwänge durch Technologieoffenheit ersetzt“ werden. „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens“, sagte Reiche. 

Die Menschen bekämen die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, mit welchem System sie ihr Haus beheizen oder modernisieren wollten. Die bisherigen Regelungen aus dem Gesetz der Ampelregierung seien zu kompliziert, „sie waren bürokratisch, und sie waren wenig flexibel“. Die starre 65-Prozent-Vorhabe, verpflichtende Beratungen und ein Regelwerk, das für viele Eigentümer kaum noch verständlich gewesen sei: „Diese Politik, die korrigieren wir jetzt“, sagte Reiche.

AfD: Heizungshammer durch die Hintertür

Marc Bernhard (AfD) widersprach: „Sie wollen uns allen Ernstes erzählen, dass das Heizungsgesetz abgeschafft wird und in Zukunft wieder jeder die Heizung einbauen kann, die er will?“ Vielmehr sei das neue Gesetz „nichts anderes als Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“. 

Die Biotreppe und der weiter steigende CO2-Preis bedeuteten faktisch das Verbot von Öl- und Gasheizungen. „Ihre angebliche Freiheit bei der Heizungswahl ist in Wirklichkeit eine Falle“, sagte Bernhard. Öl und Gas blieben scheinbar erlaubt, aber mit der Biotreppe würden die Verbraucher dazu verpflichtet, Öl- und Gasheizungen in Zukunft mit bis zu 60 Prozent Biogas oder Bioöl zu betreiben.

CDU/CSU: Wärmepumpe im Neubau ist Standard

Lars Rohwer (CDU/CSU) widersprach dieser Argumentation. Im Neubau sei die Wärmepumpe heute bereits „absolut der Standard“. Übertriebene Eingriffe in das Ordnungsrecht und eine „gesellschaftlich aufgeheizte Debatte sind deshalb völlig überflüssig“, sagte er. 

Richtig sei, dass die Schwierigkeit im Gebäudebestand bei den energetischen Sanierungen liege, sie seien mitunter ein finanzieller Kraftakt. „Und diesen gilt es angemessen einzuschätzen und dann auch zu unterstützen.“

SPD: Klimaschutz ist kein Luxus

Helmut Kleebank (SPD) wurde grundsätzlich. „Klimaschutz ist kein Luxus“, befand der Sozialdemokrat. Der Klimawandel und der Klimaschutz seien für ihn soziale Fragen. Von den Folgen des Klimawandels seien Menschen mit kleinen Einkommen „härter als andere“ betroffen. Andererseits könnten sich diese Gruppen am schlechtesten selbst an veränderte Bedingungen anpassen. 

„Diese Gruppen zu schützen, ist auch eine vorrangige Aufgabe von Politik“. Er halte es jedoch für falsch, dass „der Umbau zu einer Welt ohne CO2-Emissionen von genau diesen Gruppen selbst gestemmt wird“. Aus dem Grund brauche es eine Akzeptanz für die Wärmewende, das sei mit dem Gesetz aus der Ampelzeit nicht gelungen. „Aus dieser Realität ziehen wir heute Konsequenzen mit dem vorliegenden Gesetz“, so Kleebank.

Grüne: Regierung blendet Realität aus

Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) warf Ministerin Reiche vor, die Realität auszublenden. „Mitten in der größten Ölkrise, die die Welt jemals erlebt hat, machen Sie ein Gesetz, in dem Sie den Leuten sagen, kauft wieder alte Gasheizungen, als gäbe es diese Krise einfach nicht“. 

Nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs seien die Kosten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bereits „explodiert“. Nun lege die Bundesregierung ein Gesetz vor, „mit dem sie den Leuten im Grunde sagt, kauft noch mehr fossile Gasheizungen, was soll auch schon schiefgehen“.

Linke: Entwurf ist verfassungswidrig

„Wir wissen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf verfassungswidrig ist“, betonte dagegen Violetta Bock (Die Linke). Es gebe bereits zahlreiche Gutachten, und Klagen von Umweltverbänden seien in der Vorbereitung. 

„Wir erwarten von allen Abgeordneten des Bundestags, das Gesetz umfassend nachzubessern, um auch das Staatsziel des Klimaschutzes zu wahren“, forderte sie.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung (20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll ersetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf für das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), kurz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), vorgelegt. Das GEG der Ampel-Koalition sah vor, dass Heizungen in Neubauten seit 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Das käme in vielen Fällen einem Verbot des Einbaus klassischer Öl- und Gasheizungen gleich. Diese Vorgabe entfällt.

Neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen nun auch weiter neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder biogenem Flüssiggas nutzen. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ sieht vier Stufen vor: Ab Januar 2029 sollen mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Die Lieferanten sollen dabei einer Informationspflicht unterliegen, um den Anteil korrekt zu bemessen.

Grüngasquote und Grünheizölquote

Darüber hinaus sind eine „moderate Grüngasquote sowie eine Grünheizölquote“ für die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl geplant: Der Brennstoffhandel soll zum anteiligen Verkauf klimafreundlicher Alternativen und Mischungen verpflichtet werden. So sollen auch Heizungen im Bestand einen Klimaschutzbeitrag leisten. 2028 soll die Quote zunächst bei unter einem Prozent starten und dann steigen. Zu den grünen Gasen zählt der Gesetzentwurf ausdrücklich auch grünen, blauen, orangenen und türkisen Wasserstoff. Grüner Wasserstoff wird ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen hergestellt. Bei blauem und türkisem Wasserstoff kommt Erdgas zum Einsatz. Theoretisch können Gasheizungen umgerüstet und mit Wasserstoff betrieben werden.

Entscheiden sich Vermieter für den Einbau einer neuen fossilen Heizung in bestehenden Wohngebäuden, müssen sie sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Mieter tragen ab 2028 noch die Hälfte der anfallenden Netzentgelte und des CO2-Preises. Ab 2029 tragen die Vermieter auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe, allerdings nur von maximal 30 Prozent des insgesamt verbrauchten Brennstoffs. Die kommunale Wärmeplanung bleibt teilweise erhalten: Unter anderem soll die Förderung für den Bau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen aufgestockt werden. Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gilt seit Anfang 2024. Es sieht vor, dass Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner) bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Dazu gehört etwa, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen weniger genaue Daten erheben müssen. Hausbesitzer sollen unter anderem entscheiden können, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen lassen. (nki/11.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Katherina Reiche

Katherina Reiche

© BMWE/ Chaperon

Reiche, Katherina

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

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Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

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Helmut Kleebank

Helmut Kleebank

© Helmut Kleebank/ Foto Fehse

Kleebank, Helmut

SPD

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Katharina Dröge

Katharina Dröge

© Katharina Dröge/ Dominik Butzmann

Dröge, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

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Violetta Bock

Violetta Bock

© Violetta Bock/ Beatrice Wagner

Bock, Violetta

Die Linke

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Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Raimond Scheirich

Raimond Scheirich

© Raimond Scheirich

Scheirich, Raimond

AfD

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Verena Hubertz

Verena Hubertz

© Verena Hubertz/ Selin Jasmin Güzelhan

Hubertz, Verena

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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Hanna Steinmüller

Hanna Steinmüller

© Hanna Steinmüller/ Julia Bornkessel

Steinmüller, Hanna

Bündnis 90/Die Grünen

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Lars Rohwer

Lars Rohwer

© Lars Rohwer/ BLEND3/Frank Grätz

Rohwer, Lars

CDU/CSU

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Mathias Weiser

Mathias Weiser

© Mathias Weiser/ AfD-Bundestagsfraktion

Weiser, Mathias

AfD

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Hakan Demir

Hakan Demir

© Hakan Demir/ Christian Spies

Demir, Hakan

SPD

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Wilhelm Gebhard

Wilhelm Gebhard

© Wilhelm Gebhard / Tobias Koch

Gebhard, Wilhelm

CDU/CSU

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Maximilian Kneller

Maximilian Kneller

© Maximilian Kneller/ Tobias Ebenberger

Kneller, Maximilian

AfD

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 20/6875 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6278 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    PDF | 2 MB — Status: 08.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6565 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich - Drucksache 21/6278 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 696 KB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Energie

Scharfe Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz

Zeit: Montag, 22. Juni 2026, 13.30 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), mit dem die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) ablösen will, ist bei Sachverständigen auf massive Kritik gestoßen. Die Experten bemängeln vor allem bürokratische Überlastung, soziale Risiken für Verbraucher und mangelnde Praxistauglichkeit, und sie äußern verfassungsrechtliche Bedenken. 

Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie waren am Montag, 22. Juni 2026, der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken“ (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und die Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen“ (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar“ (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

„Neue Belastungen und erhebliche Rechtsunsicherheiten“

Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland, begrüßte „die Abschaffung des Heizungsgesetzes der Vorgängerregierung“. Vor allem die Streichung der Paragrafen 71, 71b bis 71p sowie des Paragrafen 72 des Gebäudeenergiegesetzes, der Wegfall der pauschalen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien und die Wiederherstellung größerer Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch seien „richtige und notwendige Schritte“, sagte Warnecke. Aus Sicht der privaten Eigentümer bleibe der Entwurf jedoch an zentralen Stellen hinter diesem Anspruch zurück. 

Vor allem die Einführung der Bio-Treppe bringe mit neuen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, mietrechtlichen Sonderregelungen sowie der Ausweitung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes neue Belastungen und erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich. Dabei hätten die Hauseigentümer begriffen: „In 18 Jahren, sechs Monaten und acht Tagen Stand heute kann man keine fossilen Heizungen mehr benutzen“, sagte Warnecke. Das würden aktuelle Zahlen verdeutlichen: Im vergangenen Jahr seien 300.000 Wärmepumpen eingebaut worden, „während der Einbau von Gas- und Ölheizungen eingebrochen ist“, betonte er

„Grundlegende Neuordnung des Gebäudeenergierechts“

Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbandes Sanitär Heizung (ZVSHK), berichtet hingegen von verunsicherten Firmen. „“Meine Kollegen fragen mich, welche Regeln gelten?„, so Hilpert. Er habe den Eindruck, der Entwurf sei keine einfache Abschaffung des Heizungsgesetzes, sondern eine grundlegende Neuordnung des Gebäudeenergierechts. Hilpert hält es für nötig, dass auch in Zukunft unterschiedliche Heizsysteme möglich bleiben – von Wärmepumpen über Hybridlösungen bis hin zu Gas-, Öl- und Biomasseheizungen. 

Gleichzeitig dürfe aber nicht verschwiegen werden, dass fossile Heizsysteme künftig schrittweise strengeren Anforderungen beim Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe unterliegen. “Damit entstehen neue wirtschaftliche Unsicherheiten für Eigentümer, Betriebe und Verbraucher„, sagte er. Man erwarte nun, dass der Gesetzentwurf deutlich einfacher und praxistauglicher gestaltet werde.

“Nachweis- und Dokumentationspflichten reduzieren„

Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, wünscht sich ebenfalls Nachbesserungen. Vor allem bei der “Ausgestaltung von Nachweis- und Dokumentationspflichten muss die Bürokratie reduziert werden„, forderte Staudt. Die Technologieoffenheit dürfe jedoch nicht allein auf dem Papier bestehen. Das Gesetz müsse in erster Linie dazu führen, dass mehr investiert werde. “Die Wärmewende im Gebäudesektor wird nur dann erfolgreich sein, wenn private und gewerbliche Gebäudeeigentümer bereit sind, in moderne Heizungsanlagen zu investieren„, sagte er.

Dr. Kai Roger Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Leiter der Abteilung Energiewirtschaft beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), betonte die Auswirkungen des Gesetzes auf die Gas- und die Stromgrundversorger. “Die Bürokratie soll nicht weiter ausgefahren werden„, sagte Lobo. Deswegen appellierte er an die Verantwortlichen, “praxistaugliche Regeln„ zu finden, die geeignet seien, die Wärmewende für Jahre zu tragen und zu unterstützen. “Sie darf nicht alle paar Jahre wieder komplett in ihren Leitplanken zur Abstimmung gestellt werden, denn das ist Gift für jede Art von Infrastrukturplanung„, so Lobo.

“Erhebliche finanzielle Risiken für Mieter„

Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, sieht sowohl Fortschritte als auch erhebliche finanzielle Risiken für Mieter. Aus diesem Grund solle “ein technologieneutraler Heizkostendeckel eingeführt werden, der die nach einem Heizungstausch von Mietern zu zahlenden künftigen Heizkosten nach den Kosten der wirtschaftlichsten Heizungsoption begrenzt„, forderte er. Außerdem solle der CO2-Preis vollständig vom Vermieter getragen werden müssen. 

Die geplante pauschale 50/50-Aufteilung des CO2-Preises zwischen den Mietvertragsparteien bei neu eingebauten fossilen Heizungsanlagen bedeute für die Mehrheit der Mieter zwar eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation. Becker wies jedoch darauf hin, dass es in sehr ineffizienten Gebäuden durch eine 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mieter kommen könne. Deshalb halte man daran fest, dass der CO2-Preis vollständig von den Vermietern getragen werden sollte, da sie die Investitionsentscheidungen träfen. 

“Heizkostennachzahlung über 6.500 Euro„

Wie stark Mieter mit geringem Einkommen bereits von seit Jahren gestiegenen Kosten für Öl- und Gasheizungen betroffen sind, davon berichtete Ruth Elisabeth Carcassonne, Mieterin einer Wohnung des Wohnkonzerns Vonovia. Sie machte deutlich, welchen Schock eine Heizkostennachzahlung über 6.500 Euro für das Jahr 2022 bei ihr ausgelöst habe: “Diese Forderung hat mir den Boden unter den Füßen weggezogen, und nicht nur mir, denn ich war natürlich nicht die Einzige, die eine Nachforderung in vergleichbarer Höhe erhalten hatte„. 

Sie lebe in einer Wohnung in einem schlecht isolierten Gebäude: Im Winter seien es in den Zimmern durchschnittlich 17 Grad und im Sommer 35 Grad. Carcassonne forderte eine “klimaneutrale Sanierung der Wohnung„.

“Neue Unsicherheiten und Probleme„

Frederik Moch, Abteilungsleiter für Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), hält den Anspruch des Gesetzes, Regulierung einfacher und verlässlicher zu machen, zwar für gut, doch “dieser Gesetzentwurf erfüllt das nicht„, sagte Moch. Statt Klarheit und Verlässlichkeit schafften die komplexen Änderungen neue Unsicherheiten und Probleme. “Damit erweist der Gesetzentwurf dem schrittweisen und sozialverträglichen Umbau der Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität einen Bärendienst„, sagte er. 

Auch die Bio-Treppe sieht er kritisch. Nach seiner Auffassung sollten erneuerbare Moleküle bevorzugt in Wirtschaftsbereichen und Sektoren zum Einsatz kommen, in denen es keine alternativen, einfacheren Dekarbonisierungsoptionen gebe, wie beispielsweise im Schiff- und Luftverkehr. Für Bewohner in derart beheizten Gebäuden drohten jedoch “erhebliche Kostenrisiken„, denn die künftige Preisentwicklung der erneuerbaren Brennstoffe sei völlig unklar.

“Auf Verbraucher kommen erhebliche Kosten zu„

Auch Dr. Helmut Waniczek, Chemiker und Autor, befürchtet, dass durch den Einsatz von Wasserstoff und Biomethan zur Beheizung von Wohnungen und anderen Gebäuden erhebliche Kosten auf die Verbraucher zukommen. Der Entwurf sehe einen Erfüllungsaufwand für die Bürger von einer jährlichen Entlastung in Höhe von 5,1 Milliarden Euro vor. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft werde mit 2,3 Milliarden Euro beziffert. 

“Insgesamt sind die Angaben der Aufwände im Gesetzentwurf nicht nachvollziehbar und deshalb stark anzuzweifeln„, sagte Waniczek. Die Preise für biogene Brennstoffe könnten laut Entwurf gar nicht vorhergesagt werden. Auch Fernwärme werde als mögliche Option erwähnt, gleichzeitig sei aber klar, dass diese Infrastruktur nur punktuell zur Verfügung stehen werde. 

“Verfassungswidrig und europarechtswidrig„

Die schwersten Bedenken gegen das Gesetz erhob Prof. Dr. Remo Klinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei Geulen & Klinger Rechtsanwälte. Er erklärte: “Der Entwurf ist verfassungswidrig, europarechtswidrig. Artikel 20 Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität. 

Die suggerierte Möglichkeit, Heizkessel mit fossilen Brennstoffen über das Jahr 2044 hinaus zu betreiben, stehe in einem direkten Konflikt zur gesetzlichen Vorgabe, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Die Bundesregierung wolle der Verunsicherung beim Heizungsgesetz begegnen und Klarheit schaffen, doch stattdessen ermögliche sie nun Entscheidungen, „die zu erblichen Verunsicherungen führen“.

„Klimaneutralitätsziel wird nicht strukturell unterlaufen“

Dem widersprach Prof. Dr. Johann-Christian Pielow, Staatsrechtler und Gutachter bei der Rosin Büdenbender Rechtsanwaltsgesellschaft. Ihm zufolge darf ein neugewählter Bundestag frühere Gesetze zum Klimaschutz ändern. „Schließlich ist (...) das Parlament der Natur nach Souverän, beziehungsweise vertreten die gewählten Abgeordneten diesen Souverän in Gestalt des Wahlvolks.“ Außerdem heißt es in dem Gutachten aus der Rechtsanwaltsgesellschaft Rosin Büdenbender, das als Ausschussdrucksache (21(9)293) in die Anhörung eingebracht wurde: Die behauptete „strukturelle Lücke“ im Klimaschutzrecht infolge der Streichung des Paragrafen 72des Gebäudeenergiegesetzes sei „schon im Ausgangspunkt nicht erkennbar“.

Zwar könnten einzelne fossile Bestandsheizungen theoretisch über 2045 hinaus ohne unmittelbare „Bio-Treppe“-Verpflichtung weiterbetrieben werden. Tatsächlich werde deren Zahl aufgrund der typischen Lebensdauer der Anlagen überschaubar sein, „sodass das gesetzliche Klimaneutralitätsziel nicht strukturell unterlaufen wird“.

Kommunen: Technologieoffenheit ein richtiger Schritt

Dr. Eva Bode, Referatsleiterin Kommunalwirtschaft beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, die auch den Deutschen Landkreistag vertrat, und Dr. Till Jenssen, Hauptreferent für Klimaschutz und Energiepolitik beim Deutschen Städtetag, sehen die Technologieoffenheit im GMoDG zwar als einen „richtigen Schritt“. Allerdings entfalle damit für Kommunen, die bereits mit ihrer Wärmeplanung fertig seien oder bald fertig sein werden, „eine wesentliche Grundlage für Investitionsentscheidungen in die Wärmeinfrastruktur“, heißt es in einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme vom Deutschen Städte- und Gemeindebund/Deutscher Landkreistag und vom Deutschen Städtetag. 

Der Gesetzentwurf sehe die Streichung der Paragrafen 71, 71b bis 71p des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor, ohne dass die Verknüpfung von Wärmeplanung und Heizungsentscheidung in anderer Form aufgefangen werde. „Von den weiteren Änderungen, die größtenteils Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umsetzen, sind die Kommunen zum Teil direkt betroffen, da kostenintensive Vorgaben für Renovierungen und Neubauvorhaben in ihrem Gebäudebestand getroffen werden“, heißt es in der Stellungnahme. Es gelte, die Kosten „realistisch und nach Ebenen differenziert darzustellen“. Der Gesetzentwurf habe an dieser Stelle keine Klarheit geschaffen. (nki/22.06.2026)

Dokumente

  • 21/3910 - Antrag: Für das Recht auf Heizen - Bezahlbar und erneuerbar
    PDF | 184 KB — Status: 29.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6006 - Antrag: Heizkostenfalle verhindern - Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken
    PDF | 161 KB — Status: 19.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6019 - Antrag: Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen
    PDF | 167 KB — Status: 20.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6278 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    PDF | 2 MB — Status: 08.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6565 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich - Drucksache 21/6278 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 696 KB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 39. Sitzung am Montag, den 22. Juni 2026, 13:30 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200 - öffentlich (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • 21(9)281 Stellungnahme GEULEN & KLINGER Rechtsanwälte PartmbB (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)282 Stellungnahme Haus und Grund Deutschland (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)284 Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)285 Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Dipl. Ing. Helmut Waniczek, Chemiker und Autor (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)286 Stellungnahme des Deutschen Städtetag (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)288 Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes e.V. (DMB) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)289 Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Kai Roger Lobo, Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)290 Stellungnahme des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)291 Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) und des Deutschen Landkreistages (DLT) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)296 Stellungnahme des Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie
  • 21(9)293 Gutachten der Rosin Büdenbender Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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Stand: 23.06.2026