• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • 1. Lesung
  • 2./3. Lesung
Recht

Regelung für Schadensersatzansprüche bei Unfällen mit E-Rollern

Die Bundesregierung will es Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern erleichtern, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Unter anderem soll deshalb eine Halterhaftung eingeführt werden. Ihren Gesetzentwurf (21/5871(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals beraten hat, sieht außerdem verschärfte Haftungsregeln für Fahrerinnen und Fahrer vor. Der Entwurf wurde nach erster Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

In erster Linie soll mit dem Gesetz das Haftungsrisiko für den Betrieb der E-Scooter dem Halter zugeordnet werden. „Die wirtschaftlichen Vorteile dieser Angebote werden im Wesentlichen von den Flottenbetreibern als Fahrzeughaltern gezogen“, schreibt die Bundesregierung. „Dann erscheint es folgerichtig, dass derjenige, der durch eine Aktivität Vorteile genießt (hier der Halter), korrespondierend das dadurch ausgelöste Risiko tragen sollte.“ 

Durch die Einführung der Halterhaftung würden die Flottenbetreiber von Elektrokleinstfahrzeugen umfassender als zuvor veranlasst, Kosten der durch ihre Fahrzeuge verursachten Schäden zu internalisieren, sie also auf der Kostenseite ihres Geschäftsmodells zu berücksichtigen, schreibt die Regierung.

Haftung für „vermutetes Verschulden“ geplant

Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für „vermutetes Verschulden“ gelten: Sie sollen dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen wie zum Beispiel Autos.

In der Begründung heißt es, seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15. Juni 2019 habe der Gebrauch von elektrischen Tret- und Stehrollern im Straßenverkehr stetig zugenommen. Auch die Unfallzahlen seien gestiegen: von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Parallel dazu nehme auch die Zahl der von solchen Unfällen geschädigten Dritten zu. Habe die Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 1.150 Drittschäden reguliert, seien es im Jahr 2023 bereits 5.000 Schadensfälle gewesen.

Geschädigte seien für die Geltendmachung ihrer Ansprüche bisher darauf angewiesen, ein Verschulden, insbesondere des Fahrers, darzulegen und zu beweisen, heißt es in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf. Dieser Nachweis sei aber schwer zu erbringen, weil der Fahrer des unfallbeteiligten E-Scooters erstens schwer zu ermitteln sei und es der Mietbetrieb zweitens mit sich bringe, dass Halter (Vermieter) und Fahrer in der Regel verschiedene Personen seien. „Besonders bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die auf einem Unfall mit einem unsachgemäß im Verkehrsraum abgestellten Elektrokleinstfahrzeug beruhen, bestehen für Geschädigte daher nach geltendem Recht Beweisschwierigkeiten.“ (joh/hau/11.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()
Frank Schwabe

Frank Schwabe

© photothek

Schwabe, Frank

Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz und für Verbraucherschutz

()
Ulrich von Zons

Ulrich von Zons

© Ulrich von Zons/ Karin Lux

Zons, Ulrich von

AfD

()
Sebastian Steineke

Sebastian Steineke

© Sebastian Steineke/ Tobias Koch

Steineke, Sebastian

CDU/CSU

()
Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/5871 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
    PDF | 274 KB — Status: 11.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Broßart, Victoria (B90/Grüne), Valent, Aaron (Die Linke), Körner, Dr. Konrad (CDU/CSU)


Überw 21/5871(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Recht

Regelung für Schadensersatzansprüche bei Unfällen mit E-Rollern beschlossen

Um es Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern zu erleichtern, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird eine Halterhaftung eingeführt. Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr“ (21/5871(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in unveränderter Fassung angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Die Linke, dagegen die AfD-Fraktion. Bündnis 90 Die Grünen enthielten sich. Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/6984(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag in zweiter Lesung einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/6994(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

In erster Linie wird mit dem Gesetz das Haftungsrisiko für den Betrieb der E-Scooter dem Halter zugeordnet „Die wirtschaftlichen Vorteile dieser Angebote werden im Wesentlichen von den Flottenbetreibern als Fahrzeughaltern gezogen“, schreibt die Bundesregierung. „Dann erscheint es folgerichtig, dass derjenige, der durch eine Aktivität Vorteile genießt (hier der Halter), korrespondierend das dadurch ausgelöste Risiko tragen sollte.“

Durch die Einführung der Halterhaftung würden die Flottenbetreiber von Elektrokleinstfahrzeugen umfassender als zuvor veranlasst, Kosten der durch ihre Fahrzeuge verursachten Schäden zu internalisieren, sie also auf der Kostenseite ihres Geschäftsmodells zu berücksichtigen, schreibt die Regierung.

Haftung für „vermutetes Verschulden“ geplant

Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern gilt künftig eine Haftung für „vermutetes Verschulden“. Sie haften dann, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis gelten für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen wie zum Beispiel Autos.

In der Begründung heißt es, seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15. Juni 2019 habe der Gebrauch von elektrischen Tret- und Stehrollern im Straßenverkehr stetig zugenommen. Auch die Unfallzahlen seien gestiegen: von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Parallel dazu nehme auch die Zahl der von solchen Unfällen geschädigten Dritten zu. Habe die Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 1.150 Drittschäden reguliert, seien es im Jahr 2023 bereits 5.000 Schadensfälle gewesen.

„Nachweis für Geschädigte schwer zu erbringen“

Geschädigte seien für die Geltendmachung ihrer Ansprüche bisher darauf angewiesen, ein Verschulden, insbesondere des Fahrers, darzulegen und zu beweisen, heißt es im Gesetzentwurf. Dieser Nachweis sei aber schwer zu erbringen, weil der Fahrer des unfallbeteiligten E-Scooters erstens schwer zu ermitteln sei und es der Mietbetrieb zweitens mit sich bringe, dass Halter (Vermieter) und Fahrer in der Regel verschiedene Personen seien.

„Besonders bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die auf einem Unfall mit einem unsachgemäß im Verkehrsraum abgestellten Elektrokleinstfahrzeug beruhen, bestehen für Geschädigte daher nach geltendem Recht Beweisschwierigkeiten“, heißt es im Gesetzentwurf weiter. (joh/hau/09.07.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()
Nadine Heselhaus

Nadine Heselhaus

© Photothek Media Lab

Heselhaus, Nadine

SPD

()
Ulrich von Zons

Ulrich von Zons

© Ulrich von Zons/ Karin Lux

Zons, Ulrich von

AfD

()
Victoria Broßart

Victoria Broßart

© Victoria Broßart / Stefan Kaminski

Broßart, Victoria

Bündnis 90/Die Grünen

()
Sebastian Steineke

Sebastian Steineke

© Sebastian Steineke/ Tobias Koch

Steineke, Sebastian

CDU/CSU

()
Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/5871 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
    PDF | 274 KB — Status: 11.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6984 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/5871 - Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
    PDF | 541 KB — Status: 08.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6994 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksache 21/5871, 21/6984 - Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
    PDF | 494 KB — Status: 08.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Hierl, Susanne (CDU/CSU), Valent, Aaron (Die Linke)
  • ÄnderAntr 21/6994(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt
  • Gesetzentwurf 21/5871(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/6984(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf annehmen) in Schlussabst angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-elektrokleinstfahrzeuge-1192562

Stand: 15.07.2026