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Geschäftsordnung

Gesetzentwurf zu den Abgeordneten-Diäten überwiesen

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026, 21/6330(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen in diesem Jahr auf die vorgesehene Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro monatlich verzichten. Das 2014 vom Bundestag beschlossene Anpassungsverfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Die Höhe der monatlichen Entschädigung der Bundestagsabgeordneten orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). „In Sondersituationen können allerdings Abweichungen geboten sein, um die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung sicherzustellen“, schreiben die Abgeordneten.

Eine solche Sondersituation stelle die „allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“ dar, heißt es zur Begründung. Obwohl die Nominallöhne in Deutschland 2025 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen seien, kämen „in diesen herausfordernden Zeiten“ Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Es sei daher das „richtige Signal“, wenn die Abgeordnetenentschädigung in diesem Jahr ausnahmsweise nicht erhöht werde.

Nächste Diätenanpassung zum 1. Juli 2027

Auszahlungstechnisch soll die Diätenerhöhung im Monat Juli zunächst stattfinden, es würden also 12.330,48 Euro ausgezahlt. Der Erhöhungsbetrag von 497,01 Euro soll im August allerdings wieder von der aktuellen Entschädigung von 11.833,47 Euro abgezogen werden, sodass 11.336,46 Euro ausgezahlt werden. Ab September soll es dann wieder beim aktuellen Betrag von 11.833,47 Euro bleiben. Zum 1. Juli 2027 soll das Anpassungsverfahren, ausgehend von 11.833,47 Euro, wieder durchgeführt werden.

Ebenso soll mit den fiktiven Bemessungsbeträgen für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes verfahren werden. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen erhöht sich im Juli um 4,2 Prozent von 10.117,47 Euro auf 10.542,40 Euro, sinkt im August auf 9.692,54 Euro und beträgt ab September wieder 10.117,47 Euro. Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung im Juli um 4,2 Prozent von 11.321,39 Euro auf 11.796,89 Euro, sinkt im August auf 10.845,89 Euro und beträgt ab September wieder 11.321,39 Euro. Zum 1. Juli 2027 soll in beiden Fällen die reguläre Anpassung wieder stattfinden. (vom/11.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Steffen Bilger

Steffen Bilger

© Steffen Bilger/ Tobias Koch

Bilger, Steffen

CDU/CSU

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

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Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Ina Latendorf/ Olaf Köstritz

Latendorf, Ina

Die Linke

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Thomas Silberhorn

Thomas Silberhorn

© Ralf Rödel

Silberhorn, Thomas

CDU/CSU

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Peter Bohnhof

Peter Bohnhof

© Peter Bohnhof

Bohnhof, Peter

AfD

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/6330 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026)
    PDF | 172 KB — Status: 09.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/6330(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Geschäftsordnung

Verzicht auf die diesjährige Erhöhung der Abgeordnetendiäten

Printausgabe Abgeordnetengesetz aufgenommen im Plenarsaal, im Hintergrund blaue Stühle und Tribünen.

Die Bundestagsabgeordneten wollen auf die planmäßige Diätenerhöhung zum 1. Juli 2026 verzichten. (© DBT / Florian Gaertner / photothek.net)

Liveübertragung: Freitag, 10. Juli, 12.10 Uhr

Der Bundestag entscheidet am Freitag, 10. Juli 2026, nach 30-minütiger Debatte über den für dieses Jahr geplanten Verzicht auf die Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete. Zu dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026, 21/6330(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung eine Beschlussempfehlung (21/6851(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. Zudem haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Anwesenheitserfassung an Sitzungstagen (21/6911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht, über den direkt abgestimmt werden soll.

Die AfD-Fraktion hat zu dem Koalitionsentwurf einen Änderungsantrag (21/7031(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, über den in zweiter Lesung abgestimmt wird. Abgestimmt wird auch über Beschlussempfehlungen des Geschäftsordnungsausschusses (21/6851(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Streichung der automatischen Abgeordnetenentschädigung“ (21/331(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zum Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026, 21/6004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie zum Gesetzentwurf der Linksfraktion „zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026, 21/5588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Darüber hinaus stimmen die Abgeordneten über einen Gesetzentwurf der AfD „zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre“ (21/5477(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (21/6673(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen in diesem Jahr auf die vorgesehene Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro monatlich verzichten. Das 2014 vom Bundestag beschlossene Anpassungsverfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Die Höhe der monatlichen Entschädigung der Bundestagsabgeordneten orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). „In Sondersituationen können allerdings Abweichungen geboten sein, um die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung sicherzustellen“, schreiben die Abgeordneten.

Eine solche Sondersituation stelle die „allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“ dar, heißt es zur Begründung. Obwohl die Nominallöhne in Deutschland 2025 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen seien, kämen „in diesen herausfordernden Zeiten“ Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Es sei daher das „richtige Signal“, wenn die Abgeordnetenentschädigung in diesem Jahr ausnahmsweise nicht erhöht werde.

Nächste Diätenanpassung zum 1. Juli 2027

Auszahlungstechnisch soll die Diätenerhöhung im Monat Juli zunächst stattfinden, es würden also 12.330,48 Euro ausgezahlt. Der Erhöhungsbetrag von 497,01 Euro soll im August allerdings wieder von der aktuellen Entschädigung von 11.833,47 Euro abgezogen werden, sodass 11.336,46 Euro ausgezahlt werden. Ab September soll es dann wieder beim aktuellen Betrag von 11.833,47 Euro bleiben. Zum 1. Juli 2027 soll das Anpassungsverfahren, ausgehend von 11.833,47 Euro, wieder durchgeführt werden.

Ebenso soll mit den fiktiven Bemessungsbeträgen für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes verfahren werden. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen erhöht sich im Juli um 4,2 Prozent von 10.117,47 Euro auf 10.542,40 Euro, sinkt im August auf 9.692,54 Euro und beträgt ab September wieder 10.117,47 Euro. 

Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung im Juli um 4,2 Prozent von 11.321,39 Euro auf 11.796,89 Euro, sinkt im August auf 10.845,89 Euro und beträgt ab September wieder 11.321,39 Euro. Zum 1. Juli 2027 soll in beiden Fällen die reguläre Anpassung wieder stattfinden.

Änderungen im Geschäftsordnungsausschuss

Der federführende Geschäftsordnungsausschuss hatte die Gesetzentwürfe am 25. Juni abschließend beraten. Den Titel des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen änderte er in „Entwurf eines Gesetzes zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“. Die neu hinzugekommene Änderung des Abgeordnetengesetzes betrifft den Paragrafen 14 „Kürzung der Kostenpauschale“. 

Absatz 1 regelt die Erfassung der Anwesenheit von Abgeordneten an Sitzungstagen. Statt „An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt. Der Präsident bestimmt im Benehmen mit dem Ältestenrat, welche Tage als Sitzungstage gelten und in welcher Zeit die Anwesenheitsliste ausgelegt wird“ heißt es nun „Für jeden Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste geführt. Der Präsident bestimmt im Benehmen mit dem Ältestenrat, welche Tage als Sitzungstage gelten und in welcher Zeit die Anwesenheitserfassung möglich ist“. Auch in den Absätzen 2 und 3 wird die Formulierung „Eintragung in die Anwesenheitsliste“ durch „Erfassung der Anwesenheit in der Anwesenheitsliste“ ersetzt. Hinzu kommt ein neuer Absatz 5, wonach Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates das Nähere bestimmen.

Ziel dieser Änderungen ist es laut Geschäftsordnungsausschuss, die nötige Flexibilität vor allem im Hinblick auf eine mögliche Digitalisierung der Anwesenheitserfassung zu gewährleisten. Durch den Verweis auf Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates werde verhindert, dass das Gesetz mit Detailregeln überfrachtet wird. Auch werde die Grundlage dafür geschaffen, dass Anpassungen der Regeln nur in den Ausführungsbestimmungen vorgenommen werden müssen, ohne dass das Gesetz geändert werden muss. In den Ausführungsbestimmungen könnten künftig neben der Form der Anwesenheitserfassung auch die Eingänge, an denen diese möglich ist, bestimmt werden.

Der Geschäftsordnungsausschuss lehnte einen Änderungsantrag der Linken zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ab, die Diätenerhöhung für die gesamte laufende Wahlperiode auszusetzen.

Antrag von CDU/CSU und SPD

Diese Änderungen sollen auch in der Geschäftsordnung des Bundestages nachvollzogen werden. Darauf zielt der Koalitionsantrag (21/6911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Änderung der Geschäftsordnung ab, über den direkt abgestimmt wird. 

Im Paragrafen 13 der Geschäftsordnung „Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bundestages“ sollen die Sätze „An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt, in die sich die Mitglieder des Bundestages einzutragen haben. Die Folgen der Nichteintragung und der Nichtbeteiligung an einer namentlichen Abstimmung ergeben sich aus dem Abgeordnetengesetz“ durch die Sätze „Die Anwesenheit der Mitglieder des Bundestages wird an jedem Sitzungstag nach Maßgabe des Abgeordnetengesetzes erfasst. Die Folgen der Nichterfassung und der Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung ergeben sich aus dem Abgeordnetengesetz“ ersetzt werden.

Der Wortlaut soll laut Antrag offener formuliert werden, um auch andere Formen der Anwesenheitserfassung als die aktuell verwendeten Papierlisten zu ermöglichen. 

Erster Gesetzentwurf der AfD

„Die automatische jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung wird gestrichen“, heißt es in dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/331(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zukünftig soll aus Sicht der AfD-Fraktion für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren notwendig werden, „das die Beteiligung der Bürger und die öffentliche Kontrolle sicherstellt“. 

Im Geschäftsordnungsausschuss war ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu ihrem eigenen Gesetzentwurf abgelehnt worden, der sicherstellen sollte, dass die mit dem Gesetzentwurf bezweckte Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung nicht dadurch teilweise leerlaufen könne, dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs nach dem 1. Juli 2026 stattfinden. 

Gesetzentwurf der Grünen

Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf (21/6004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die planmäßige Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro zum 1. Juli dieses Jahres aussetzen. Das Verfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Anpassung für alle vom Abgeordnetengesetz und Europaabgeordnetengesetz erfassten Personengruppen (aktive Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und ihre Hinterbliebenen) in diesem Jahr auszusetzen. 

Die Fraktion schreibt, mit der Aussetzung würde der Bundestag einerseits auf die wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Iran-Kriegs und andererseits auf die angespannte Haushaltslage reagieren. Diese höheren Kosten würden langfristig an die Verbraucher weitergegeben, sodass die Auswirkungen nicht nur in energieintensiven Branchen spürbar seien, sondern auch private Haushalte deutlich belasteten.

Die Abgeordneten verweisen darauf, dass der Bundestag per Gesetz von der Indexierung abweichen und eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum festlegen kann. Das Verfahren insgesamt werde dadurch nicht infrage gestellt. Zum 1. Juli 2027 solle die Anpassung nach dem dann ermittelten Nominallohnindex wieder vorgenommen werden.

Gesetzentwurf der Linken

Auch die Linksfraktion will, dass die Diätenerhöhung für Abgeordnete des Deutschen Bundestages in diesem Jahr ausgesetzt wird (21/5588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion argumentiert, vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Bundes sowie der allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Lage, vor allem des zu erwartenden Kaufkraftverlustes für große Teile der Bevölkerung aufgrund des Iran-Krieges sollte die Diätenerhöhung nicht vorgenommen werden. 

Der Bundestag könne jederzeit per Gesetz von der Indexierung abweichen und das Anpassungsverfahren für einen bestimmten Zeitraum aussetzen. 

Zweiter Gesetzentwurf der AfD

Abgestimmt wird auch über den zweiten Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre“ (21/5477(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach soll die Regelung des Bundesbesoldungsgesetzes, nach dem Beamte, Richter oder Soldaten auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten können, keine Anwendung für Bundesminister finden. Dies soll nach dem Willen der AfD-Fraktion in einem neuen Absatz des Bundesministergesetzes festgeschrieben werden. Auf diesen Absatz soll der Vorlage zufolge dann wiederum im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre verwiesen werden.

Wie die Fraktion ausführt, ist es den Mitgliedern der Bundesregierung sowie den Parlamentarischen Staatssekretären nicht möglich, „auf einen Teil ihrer Bezüge zu verzichten, um so ihre Solidarität mit den Menschen im Land zum Ausdruck zu bringen und einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten“. Der Bundestag als Gesetzgeber sei daher aufgerufen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, „um den Mitgliedern der Bundesregierung den Verzicht auf Teile ihrer Amtsbezüge zu ermöglichen“. (vom/sto/09.07.2026)

Dokumente

  • 21/331 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung
    PDF | 181 KB — Status: 03.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5477 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre
    PDF | 209 KB — Status: 21.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5588 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026)
    PDF | 173 KB — Status: 24.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6004 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß §11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026)
    PDF | 165 KB — Status: 19.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6330 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026)
    PDF | 172 KB — Status: 09.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6673 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Alexander Arpaschi, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/5477 - Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre
    PDF | 158 KB — Status: 24.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6851 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/6330 - Entwurf eines Gesetzes zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/331 - Entwurf eines Gesetzes zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung c) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/6004 - Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026) d) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/5588 - Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026)
    PDF | 699 KB — Status: 03.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6911 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Anwesenheitserfassung an Sitzungstagen
    PDF | 132 KB — Status: 07.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7031 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Abgeordneten Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksachen 21/331, 21/6851 - Entwurf eines Gesetzes zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung
    PDF | 469 KB — Status: 09.07.2026
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-abgeordnetengesetz-1192574

Stand: 09.07.2026