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Digitales

Rechtliche Voraussetzungen für die EUDI-Wallet beraten

­Der Bundestag hat am Mittwoch, 23. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz, 21/7408(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Damit sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Europäische Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) in Deutschland geschaffen werden. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Digitale Identitätengesetz sollen die Vorgaben der geänderten eIDAS-Verordnung der Europäischen Union ergänzt und die fristgerechte Einführung der digitalen Identitätslösung ermöglicht werden, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente speichern, verwalten und bei öffentlichen sowie privaten Diensten verwenden können.

Die Wallet soll auch qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel ermöglichen, geht weiter aus dem Entwurf hervor. Die Bundesregierung betont, die Nutzung solle freiwillig bleiben, bestehende Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel würden nicht ersetzt. Erstmals stehe mit der Wallet ein elektronisches Identifizierungsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ für mobile Endgeräte zur Verfügung. Nach Darstellung der Bundesregierung vereinfache die Wallet den elektronischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr und erleichtere den Zugang zu digitalen Verwaltungs- und Wirtschaftsleistungen, etwa im Banken- und Zahlungswesen. Die Wallet könne zudem grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt werden.

Entwurf regelt ausschließlich nationale Fragen

Der Entwurf regelt ausschließlich nationale Fragen, dazu gehören insbesondere Zuständigkeiten der Behörden sowie Rechtsgrundlagen für behördliche Einzelmaßnahmen. Die Entscheidung über die konkrete Form der Bereitstellung der EUDI-Wallet soll laut Entwurf das zuständige Bundesministerium treffen und im Bundesanzeiger bekannt geben.

Die Wallet soll fristgerecht ab Januar 2027 flächendeckend zur Verfügung stehen. Für die Wirtschaft entstehe ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 1,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand von rund 13,5 Millionen Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung gehe den Angaben zufolge insgesamt um rund 121,7 Millionen Euro zurück. Gleichzeitig entstünden unter anderem beim Bundesverwaltungsamt, beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und bei der Bundesnetzagentur zusätzliche Personal- und Sachkosten für Aufbau und Betrieb der erforderlichen Infrastruktur.

Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, das Vorhaben grundsätzlich zu unterstützen, verlangt aber an mehreren Stellen Änderungen. Unter anderem spricht sich die Länderkammer dafür aus, dass die Entscheidung über die Art der Bereitstellung der EUDI-Wallet nicht allein dem zuständigen Bundesministerium überlassen werden soll. Stattdessen solle sie per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen. Zudem regt die Länderkammer an, bei der Auswahl von Wallet-Anbietern die digitale Souveränität stärker zu berücksichtigen und Open-Source-Lösungen sowie europäische Anbieter zu bevorzugen. Außerdem fordert sie zusätzliche Sicherungen für den Fall, dass eine anerkannte Wallet eingestellt wird.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie halte daran fest, dass das zuständige Bundesministerium über die Bereitstellungsform der EUDI-Wallet entscheiden soll, und verweist auf den zusätzlichen Bürokratieaufwand einer Rechtsverordnung. Positiv und als prüffähig bewertet sie dagegen unter anderem Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung der digitalen Souveränität, zur Sicherung der BundID sowie einzelne Änderungen im Pass- und Personalausweisrecht. Weitere Forderungen, etwa zum Einsatz des Elster-Verfahrens, weist sie zurück. (lbr/hau/23.09.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Wildberger, Dr. Karsten

Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung

Dr. Karsten Wildberger

Dr. Karsten Wildberger

© Karsten Wildberger/ Woithe

Ebenberger, Tobias

AfD

Tobias Ebenberger

Tobias Ebenberger

© Tobias Ebenberger

Marvi, Parsa

SPD

Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Lenhard, Rebecca

Bündnis 90/Die Grünen

Rebecca Lenhard

Rebecca Lenhard

© Grüne Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Lemke, Sonja

Die Linke

Sonja Lemke

Sonja Lemke

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Reichel, Dr. Markus

CDU/CSU

Dr. Markus Reichel

Dr. Markus Reichel

© Dr. Markus Reichel/ Frank Grätz

Janich, Steffen

AfD

Steffen Janich

Steffen Janich

© Steffen Janich

Durz, Hansjörg

CDU/CSU

Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

© Hansjörg Durz/ Hendrik Steffens

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Dokumente

  • 21/7408 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG)
    PDF | 1 MB — Status: 29.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/7408(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Digitales

Sachverständige begrüßen Einführung der EUDI-Wallet

Zeit: Dienstag, 6. Oktober 2026, 8 bis 10 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung am Dienstag, 6. Oktober 2026, geladenen Sachverständigen haben die geplante Einführung der europäischen digitalen Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet) begrüßt. Gleichzeitig wurden aber noch Ergänzungen zum dazu vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz, 21/7408(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gefordert. 

Mit dem Digitale Identitätengesetz sollen laut Bundesregierung die Vorgaben der geänderten eIDAS-Verordnung der Europäischen Union ergänzt und die fristgerechte Einführung der digitalen Identitätslösung ermöglicht werden, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente speichern, verwalten und bei öffentlichen sowie privaten Diensten verwenden können. Die Wallet soll fristgerecht ab Januar 2027 flächendeckend zur Verfügung stehen.

“Nutzen und Risiken am Status quo bemessen„

Torsten Lodderstedt von der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND), die die technische Entwicklung im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) koordiniert, machte deutlich, dass der Aufbau eines Wallet-Ökosystems “eine komplexe Aktivität ist„. Aus Gründen der Effektivität müsse man dabei stufenweise vorgehen. “Schon in der ersten Version wird das, was wir tun, besser sein als alles, was es vorher gab„, sagte er. Entscheidend sei es, die Nutzen und Risiken am Status quo zu bemessen, “nicht an einem theoretischen Idealbild„. Der Start am 2. Januar 2027 sei der Startschuss für eine nächste Phase des Projektes. “Es ist der Start der Skalierung, nicht das Ende unserer Entwicklung„, sagte Lodderstedt.

Andreas Hartl, Leitender Beamter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), begrüßte, dass für die erste Version der Wallet, die noch nicht alle Funktionen erfüllen werde, die die eIDAS-Verordnung fordert, mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen werde. Um das Vertrauen der Bürger zu gewinnen, sollten aus seiner Sicht die Möglichkeiten der ersten Version und der Zeitplan zur Erfüllung der Anforderungen aus der Verordnung klar kommuniziert werden. Misslich aus Datenschutzsicht sei die fehlende Möglichkeit, die Wallet pseudonym zu nutzen, fügte Hartl hinzu. 

“Koordinierte Kommunikationsstrategie wesentlich„

Der Gesetzentwurf sehe für die Bundesnetzagentur die zentrale Rolle als Aufsichtsstelle für die EUDI-Wallets und ihre Anbieter vor, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. “Mit unserer langjährigen Erfahrung als Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste können wir eine wichtige Grundlage für Vertrauen und Akzeptanz bei der Nutzung der EUDI-Wallet im digitalen Binnenmarkt schaffen„, zeigte er sich überzeugt. Für einen gelungenen Start der EUDI-Wallet sei eine koordinierte Kommunikationsstrategie wesentlich, die alle Beteiligten, insbesondere Verwaltung und Kommunen, mitnehme, sagte Müller. 

Der langfristige Erfolg der EUDI-Wallet, so sagte Prof. Dr. Jürgen Anke von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, werde sich daran messen, “ob ein funktionierendes Ökosystem entsteht, in dem öffentliche und private Stellen relevante Nachweise ausstellen und akzeptieren, Nutzende einen erkennbaren Alltagsnutzen erfahren und digitale Nachweise organisationsübergreifend ohne Medienbrüche automatisiert verarbeitet werden können„. Die Herausforderung der kommenden Jahre liege damit in der koordinierten Entwicklung des gesamten EUDI-Ökosystems, in dem die Ziele von Bürgerinnen und Bürgern, der öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft gleichermaßen berücksichtigt werden.

“Zentrale Prozesse klarer regeln„

Susanne Dehmel vom IT-Branchenverband Bitkom forderte weitere Konkretisierungen. Dies beträfe aus Sicht der Bitkom insbesondere die frühzeitige Bereitstellung elektronischer Attributsbescheinigungen, die verlässliche Abdeckung aller relevanten Akteure beim Bezug von Personenidentifizierungsdaten, die klare Bestimmung der hierfür maßgeblichen authentischen Quellen sowie die technologieoffene Ausgestaltung des PID-Onboardings. Zudem, so Dehmel, sollten zentrale Prozesse wie der zentrale Issuing Dienst, die Abbildung von Vertretungs- und Handlungsbefugnissen sowie die Rolle und Verantwortlichkeit des Brieftaschenanbieters klarer geregelt werden. 

Sicherheitsbedenken äußerte Prof. Dr. Jiska Classen von der Universität Potsdam. Große Teile der Sicherheitsarchitektur seien noch nicht öffentlich, sicherheitstechnisch noch nicht bewertet und im Gesetz noch nicht festgelegt, sagte sie. Klar sei, dass die EUDI-Wallet auf Smartphones implementiert werde. Egal wie gut aber die kryptografische Implementierung sei, blieben Smartphones ein sehr hohes Risiko für eine Extrahierung der EUDI-Wallet-Daten. Hintergrund dessen sei, so die Expertin für die Sicherheit von Smartphones, dass eine Vielzahl von Smartphones ohne Updates laufe. Mehr als die Hälfte der genutzten Android-Geräte weltweit seien Versionen, “die gar keine Updates mehr bekommen„. Sie seien also dauerhaft von bekannten Sicherheitsschwachstellen betroffen, was im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz ein hohes Sicherheitsrisiko darstelle. 

“Zulässige Datenabfragen begrenzen„

Der Entwurf nutzt aus Sicht von Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband die EU-rechtlichen Spielräume bislang nicht ausreichend, um eine durchgehend datenschutzfreundliche und verbraucherorientierte Ausgestaltung der nationalen digitalen Brieftasche sicherzustellen. Ehrig ging unter anderem auf den Aspekt der Registrierung ein. Die vorgesehene Registrierung von Diensteanbietern schaffe zwar eine formale Grundlage für Transparenz, bleibe jedoch in ihrer Wirkung begrenzt. Darüber hinaus bedürfe es einer klaren gesetzlichen Regelung, die zulässige Datenabfragen auf im konkreten Einzelfall zwingend erforderliche Daten begrenzt. Ansonsten, so Ehrig, bestehe das Risiko, dass personenbezogene Daten in unverhältnismäßigem Umfang abgefragt werden, “ohne dass diese erforderlich sind und effektive Kontroll- oder Sanktionsmechanismen greifen„.

Arno Fiedler vom Verband Sichere Digitale Identität sprach sich für eine kurzfristige Umsetzung der Gesetzgebung aus. Positiv hervor hob er die Experimentierklausel und das “hohe Datenschutzniveau„ sowie die “gesetzliche Verankerung der authentischen Quellen für juristische Personen„. Schließlich stehe das nächste Gesetzgebungsverfahren für die European Business Wallet unmittelbar bevor. “Es ist wichtig, dass die Wallet für natürliche Personen und die für Business entsprechend zueinanderpassen„, sagte Fiedler. Optimierungspotenzial bestehe bei der konkreten Einbindung der kommunalen Ebene und der relevanten Wirtschaftsbereiche, insbesondere der Vertrauensdiensteanbieter. Dieses sollte aus seiner Sicht durch staatlich geförderte Initiativen begleitet werden.

Schutzmaßnahmen bei der Registrierung von Diensteanbietern

Das Gesetz lasse Schutzmaßnahmen bei der Registrierung von Diensteanbietern vermissen, befand Bianca Kastl vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit. Werden die intendierten Datenabfragen von Diensteanbietern an europäische Wallets nicht sinnvoll regulatorisch begleitet, die intendierten Zwecke nicht plausibel überprüft, drohe ein “Cookie-Banner 2.0 Szenario„, warnte Kastl.

Thomas Lohninger vom Verein epicenter.works bewertete den Entwurf “tendenziell negativ„ und verwies auf fehlende “essenzielle Schutzschranken„. Die digitale Brieftasche drohe in der aktuellen Ausgestaltung nicht das notwendige Vertrauensniveau zu erreichen, um der Bevölkerung zur Nutzung empfohlen zu werden, befand er. Dringend zu empfehlen sei, den vorliegenden Entwurf im Hinblick auf die aufgezeigten Probleme im parlamentarischen Verfahren zu überarbeiten. In ihrer geplanten Ausgestaltung droht die digitale Brieftasche nach Einschätzung Lohningers “entweder zum Rohrkrepierer oder zum Geschenk für Big Tech zu werden„.

Im kommunalen Alltag nutzbar zum 2. Januar 2027

“Die EUDI-Wallet muss zum 2. Januar 2027 im kommunalen Alltag nutzbar sein„, sagte Miriam Marnich vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Hierfür schaffe der Gesetzentwurf die entscheidende rechtliche Grundlage. Die Kommunen begrüßten die Zielsetzung des Entwurfes “als ein Baustein, um eine bürgerorientierte Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland und in Europa voranzubringen„, sagte sie. Er bleibe jedoch in zentralen Punkten hinter den Anforderungen und Bedarfen der kommunalen Praxis zurück. Insbesondere bleibe die strukturelle Einbindung der Kommunen als Hauptanwendungs-, Umsetzungs- und Vollzugsebene sowie die Kommunikation und Transparenz in die Kommunen hinein, nur unzureichend berücksichtigt. Die praktischen Anforderungen an Integration, Betrieb und Weiterentwicklung der EUDI-Wallet-Lösungen in den Kommunen würden nur unzureichend konkretisiert, befand die Vertreterin des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. 

Man dürfe bei der Identifizierung und Authentifizierung nicht stehenbleiben, sagte Christian Stuffrein vom Deutschen Landkreistag. “Der entscheidende Mehrwert entsteht, wenn Nachweise aus der Wallet in Verwaltungsverfahren übernommen und unmittelbar weiterverarbeitet werden können„, sagte er. Kritisch anzumerken sei deshalb, dass auf Basis der angekündigten Planung die Nachweisausstellung über das zentrale Bürgerpostfach zunächst nur mit einem Anwendungsfall starten solle. Der zentrale Ausstell- und Prüfdienst solle aber erst im Laufe des Jahres 2027 produktiv zur Verfügung stehen, bemängelte Stuffrein. (hau/06.10.2026)

Dokumente

  • 21/7408 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG)
    PDF | 1 MB — Status: 29.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 33. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung am Dienstag, dem 6. Oktober 2026, 8:00 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen, Interessenvertreter und anderen Auskunftspersonen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Dr.-Ing. habil. Jürgen Anke (Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden) zur 33. Sitzung am 6. Oktober 2026 (Öffentliche Anhörung) "Digitale Identitätengesetz (DIdG)" (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Susanne Dehmel (Bitkom e.V.) zur 33. Sitzung am 6. Oktober 2026 (Öffentliche Anhörung) "Digitale Identitätengesetz (DIdG)" (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Lina Ehrig (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) zur 33. Sitzung am 6. Oktober 2026 (Öffentliche Anhörung) "Digitale Identitätengesetz (DIdG)" (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Arno Fiedler (Verband Sichere Digitale Identität e.V.) zur 33. Sitzung am 6. Oktober 2026 (Öffentliche Anhörung) "Digitale Identitätengesetz (DIdG)" (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Bianca Kastl (Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit e.V.) zur 33. Sitzung am 6. Oktober 2026 (Öffentliche Anhörung) "Digitale Identitätengesetz (DIdG)" (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Thomas Lohninger (epicenter.works) zur 33. Sitzung am 6. Oktober 2026 (Öffentliche Anhörung) "Digitale Identitätengesetz (DIdG)" (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme BfDI zur 33. Sitzung am 6. Oktober 2026 (Öffentliche Anhörung) "Digitale Identitätengesetz (DIdG)" (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme BSI zur 33. Sitzung am 6. Oktober 2026 (Öffentliche Anhörung) "Digitale Identitätengesetz (DIdG)" (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur 33. Sitzung am 6. Oktober 2026 (Öffentliche Anhörung) "Digitale Identitätengesetz (DIdG)" (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung (Interner Link)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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Stand: 07.10.2026