Beratung der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz soll geändert werden. (© picture alliance / imageBROKER | Unai Huizi)
Liveübertragung: Mittwoch, 14. Oktober, 18.30 Uhr
Die Bundesregierung will die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung stärken. Der dazu vorgelegte Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, 21/8412(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) steht am Mittwoch, 14. Oktober 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages. Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant. Im Anschluss soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Kosten für die Teilnahme an durch das AFBG geförderten Fortbildungsmaßnahmen sollen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiter gesenkt werden, heißt es im Entwurf. Damit sollen laut Bundesregierung die Attraktivität von Fortbildungen weiter erhöht und mögliche Einstiegshürden abgebaut werden. Erweiterungen des Förderrahmens beim Maßnahmebeitrag sollen Preisanstiegen bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und sowie den Materialkosten für das Prüfungsstück Rechnung tragen. Zusätzlich würden Anreize durch weitere finanzielle Erleichterungen beim Bestehen der Fortbildungsprüfung gesetzt. „Leisten Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, werden diese bei der Förderung nicht mehr auf den Maßnahmebeitrag angerechnet“, heißt es in der Vorlage. Alleinerziehende mit Betreuungspflichten sollen den Angaben zufolge in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen noch besser unterstützt werden.
Den maximalen Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren will die Bundesregierung von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro anheben. Ebenso soll der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro erhöht werden.
Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende soll erhöht werden
Außerdem soll der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht werden. Klargestellt werde zudem, dass die Vorbereitung auf Abschlüsse, die auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen geregelt werden, nicht als berufliche Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG förderfähig ist, schreibt die Regierung. (che/hau/09.10.2026)