Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Bevölkerungsschutz: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Rettungshundestaffeln – Ehrenamtliche Leistung als tragende Säule des Bevölkerungsschutzes stärken und strukturell absichern“ (21/8558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht, der im Innenausschuss federführend beraten wird. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, Rettungshundestaffeln bundesweit „als eigenständige Spezialkomponente ,Personensuche im Bevölkerungsschutz' anzuerkennen“ und deren Fähigkeiten strukturell in das System des Zivil- und Bevölkerungsschutzes zu integrieren. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion im Zuge der weiteren Ausgestaltung die Möglichkeit einer Integration in die Strukturen des Technischen Hilfswerks (THW) prüfen und einheitliche Ausbildungs- und Einsatzkonzepte entwickeln. Ferner dringt die Fraktion darauf, dass die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Definition fachlicher Mindeststandards sowie verbindlicher Qualifikationsanforderungen für Rettungshundeeinheiten erarbeitet und auf dieser Grundlage ein bundesweit einheitliches Anerkennungsverfahren einführt. Daneben plädiert sie dafür, im Bundeshaushalt eine geeignete Haushaltsgrundlage zur Förderung von Rettungshundestaffeln im Bevölkerungsschutz vorzusehen und für diesen Haushaltstitel einen jährlichen Mittelansatz in Höhe von zunächst zehn bis 20 Millionen Euro vorzusehen. Des Weiteren soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge unter anderem darauf hinwirken, dass Rettungshundeführer, die „als Mitglieder in anerkannten privaten Hilfsorganisationen bei Einsätzen zur Suche von vermissten Personen oder Tieren im Rahmen des Katastrophenschutzes oder auf Anforderung von Behörden tätig werden, als Arbeitnehmer für die Dauer des Einsatzes einschließlich der Fahrten zum Einsatzort bundesweit einen Anspruch auf Freistellung von ihrem Arbeitsverhältnis und auf Lohnfortzahlung haben“.
Risikoausgleichsrücklage: Ebenfalls von der AfD vorgelegt wurde ein Antrag mit dem Titel „Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage einführen – Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft krisensicher aufstellen“ (21/7238(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat weiterberaten wird. Die AfD-Fraktion will für Betriebe, die Einkünfte aus Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beziehen, die Bildung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage bis zur Höhe des durchschnittlichen Gewinns der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre ermöglichen. Demnach sollen berechtigte Betriebe ausschließlich für inländische Betriebsstätten in wirtschaftlich guten Jahren steuerfrei Beträge in eine Risikoausgleichsrücklage bis maximal 500.000 Euro einstellen können. Die bestehende Glättungsvorschrift unter § 32 c EstG (Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) soll abgeschafft werden.
GAK: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Forstliche GAK-Förderung zukunftsfähig aufstellen und weiterentwickeln – Finanzierung des Förderbereichs Forsten dauerhaft und ausschließlich im Haushalt des für Landwirtschaft zuständigen Bundesministeriums verankern“ (21/8559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. GAK steht für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Die Vorlage wird im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat federführend weiterberaten. Die AfD-Fraktion will die Förderung der Forstwirtschaft über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ab dem kommenden Jahr ausschließlich aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat finanzieren. Sie fordert, ab 2027 sämtliche forstlichen GAK-Mittel im Einzelplan 10 zu veranschlagen. Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds sollen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Gesamtmittel für den Förderbereich Forsten sollen dabei mindestens auf dem Niveau von 2026 bleiben. Für das laufende Jahr verlangt die Fraktion, die vorgesehenen Bundesmittel ohne Kürzungen oder Sperren bereitzustellen. Im Haushalt 2027 solle es ebenfalls keine Kürzungen geben, die Mittel seien „gegebenenfalls bedarfsgerecht aufzustocken“. Zudem solle die Bundesregierung vor dem Beschluss des GAK-Rahmenplans 2027-2030 Vorschläge vorlegen, wie Antrags- und Nachweisverfahren vereinfacht werden können. Darüber hinaus will die AfD die Förderung von Nadelbaumarten ausweiten. Das betrifft etwa Weißtannen, Douglasien, Waldkiefern oder die Europäische Lärche. Neu aufgenommen werden sollen Praxisanbauversuche mit alternativen Baumarten wie Atlaszeder oder Esskastanie. Auch fordert die AfD-Fraktion die Förderung digitaler Systeme zur Vernetzung von Waldbesitz, Dienstleistern und Abnehmern. Initiativen der Europäischen Union, „die die deutsche Forstwirtschaft über umwelt- und “klimapolitische„ Regelungen zunehmend einschränken“, solle entgegengetreten werden.
Bauträgerinsolvenz: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Immobilienkäufer vor Bauträgerinsolvenz schützen“ (21/8560(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wird im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiterberaten. Die AfD-Fraktion will Immobilienkäufer vor den Folgen der Insolvenz von Bauträgern schützen. In dem Antrag der Fraktion werden unter anderem eine verpflichtende Absicherung der vom Erwerber geleisteten Vorleistungen für den Fall der Insolvenz oder des dauerhaften Baustillstands des Bauträgers vorgeschlagen. Außerdem soll dem Erwerber im Sicherungsfall ein durchsetzbarer Anspruch auf vollständige Rückzahlung der geleisteten Raten eingeräumt werden. Dazu soll nach dem Vorbild des Deutschen Reisesicherungsfonds ein branchenfinanzierter, privatrechtlich organisierter und staatlich beaufsichtigter Auffangfonds eingerichtet werden, der allen Bauträgern den Zugang zur Erfüllung der Fertigstellungs- oder Anzahlungssicherung gleichermaßen eröffnen soll. In Deutschland werde das Ausfallrisiko dem Käufer überlassen, kritisiert die AfD-Fraktion. Dies schaffe auch einen Standortnachteil beim Eigentumserwerb. Dabei habe Deutschland mit einer Wohneigentumsquote von rund 47 Prozent eine der niedrigsten Quoten in der EU. In anderen EU-Ländern gebe es bereits Regelungen zum Schutz der Erwerber. Die Pflichtabsicherung diene dem Ziel, Deutschland zu einem „Land der Eigentümer“ zu machen, schreibt die AfD-Fraktion, die jeden Bauträger verpflichten will, im Voraus gezahlte Kaufpreisraten gegen die eigene Insolvenz absichern. Im Sicherungsfall soll der Erwerber einen durchsetzbaren Anspruch auf Fertigstellung oder auf vollständige Rückzahlung erhalten. Derzeit würden die Bauwilligen bei Insolvenz des Bauträgers bestenfalls einen kleinen Bruchteil ihrer Zahlungen zurückerhalten.
Leseförderung: Die AfD hat darüber hinaus einen Antrag mit dem Titel „Frühkindliche Sprach- und Leseförderung ab dem ersten Lebensjahr bundesweit sichern – Programm ‚Lesestart 1–2–3‘ verlängern und ausbauen“ (21/8561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung überwiesen. Das Programm fördert seit Jahren die Sprach- und Lesefähigkeiten von Kindern, soll aber zum Ende des Jahres 2026 auslaufen. Evaluationsergebnisse zeigten, dass Bibliotheken durch die Teilnahme am Programm mehr Familien erreichen und ihr Bibliotheksangebot bekannter machen können. Damit könnten also mehr potenzielle Nutzer angesprochen und für Bibliotheken begeistert werden. „Der nationale Bildungsbericht 'Bildung in Deutschland 2026' weist anhaltend starke herkunftsbedingte Ungleichheiten im deutschen Bildungssystem aus, die sich bereits vor dem Schulbesuch entwickeln“, schreiben die Abgeordneten und verweisen auf die Kritik von Fachverbänden an der Streichung der Mittel. In dem Antrag wird unter anderem gefordert, das Programm „Lesestart 1-2-3“ ab Januar 2027 für mindestens fünf Jahre fortzuführen oder ein in Ziel, Umfang und Qualität mindestens gleichwertiges Nachfolgeprogramm aufzulegen. Ferner soll das Programm so gestaltet werden, dass die bestehende Ausgabestruktur beibehalten wird, sich die Ausgabe der Sets an der Kohortengröße orientiert (mindestens 750.000 Sets/Jahr) und die Kooperation mit den bisherigen Programmpartnern (Stiftung Lesen, Deutscher Bibliotheksverband, Kinder- und Jugendärzte) beibehalten und ausreichend finanziert wird. Im Rahmen des Programmes müssten mehrsprachige Elternmaterialien und niedrigschwellige Zugangswege ausgebaut werden, um den Schwerpunkt auf den frühzeitigen Erwerb der deutschen Sprache zu legen.
Völkerstrafrecht: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Völkerstrafrecht verteidigen – Internationalen Strafgerichtshof vor Sanktionen schützen“ (21/8562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wurde zur weiteren federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überweisen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung darin unter anderem auf, sich den Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika gegen das Gericht entschieden entgegenzustellen und sich auf europäischer und internationaler Ebene für eine gemeinsame, abgestimmte Reaktion einzusetzen. Gemeinsam mit den Vertragsstaaten des Römischen Statuts sollten Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit und Arbeitsfähigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ergriffen werden. Weitere Forderungen zielen auf die Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Gerichts, seine Finanzierung sowie auf Schutzmaßnahmen gegen die extraterritorialen Auswirkungen der US-Sanktionen. Wie die Abgeordneten schreiben, hätte die US-Regierung bestehende Sanktionen jüngst auf den auf den Internationalen Strafgerichtshof als Institution insgesamt ausgeweitet. Sie begründe diese mit der angeblichen politisierten Rechtsprechung des IStGH, die in die Souveränität der USA eingreife. „Der Deutsche Bundestag weist diese Anschuldigungen und vorgeschobenen Gründe auf das Schärfste zurück“, schreiben die Abgeordnete in ihrem Antrag. „Er stellt sich mit aller Deutlichkeit geschlossen hinter den IStGH als zentrale Institution im Kampf gegen Straflosigkeit bei schwersten Verbrechen und für eine völkerrechtsbasierte Weltordnung.“
(eis/15.10.2026)
