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Finanzen

Stärkung der Zollverwaltung und Bekämpfung der Finanzkriminalität

Der Bundestag hat am Freitag, 9. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf „für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität“ (21/8282(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Entwurf zusammen mit einem Antrag mit dem Titel „Zollreform erweitern – Organisierte Steuerkriminalität wirksam verfolgen und eingezogenes Vermögen der Gesellschaft zurückgeben“  (21/8391(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den die Fraktion Die Linke eingebracht hat, zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Entwurf will die Regierung eine umfassende Modernisierung der Aufbau- und Ablauforganisation der Zollverwaltung einleiten. Zudem sollen die Befugnisse der Zollverwaltung bei der Bekämpfung von internationaler Geldwäsche gestärkt sowie Maßnahmen zur Aufdeckung und Bekämpfung organisierter Kriminalität, einschließlich krimineller Finanzströme, umgesetzt werden.

Ziel sei es, ein schlagkräftiges Strafverfolgungsnetzwerk durch die Neuausrichtung der Kriminalitätsbekämpfung auf Bundesebene zu schaffen und durch gezielte Finanzermittlungen kriminelle Aktivitäten und illegale Finanzströme systematisch nach dem Prinzip „Follow The Money“ aufzudecken, heißt es in dem Entwurf. Er greife die Vorgaben des Koalitionsvertrags auf, insbesondere mit Blick auf die Steigerung der Effizienz der Bundesverwaltung und Verwaltungskonsolidierung, die Stärkung der inneren Sicherheit, die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität sowie die Schaffung eines administrativen, verfassungskonformen Vermögensermittlungsverfahrens. 

Geplant ist laut Bundesregierung, die Generalzolldirektion neu zu strukturieren mit den Fachsträngen „Zölle und Steuern“ sowie „Sicherheit und Vollzug“. Auch sollen Ermittlungs- und Vollzugseinheiten zusammengeführt werden, um Effizienz und Schlagkraft zu steigern. 

Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird gestärkt

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, so heißt es, bleibe in ihrer bisherigen Struktur als eigene Organisationseinheit erhalten, werde aber wie vorgesehen weiterhin personell und haushälterisch gestärkt und erhalte erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Ihre zentrale Aufgabe bleibe die Wahrnehmung der Prüfaufgaben nach Paragraf 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. 

Gestärkt werden sollen die Aufgaben und Befugnisse der Zollverwaltung bei der Bekämpfung internationaler Geldwäsche – einschließlich der Einrichtung spezialisierter Ermittlungseinheiten und eines Verwaltungsverfahrens zur Aufklärung von Vermögensgegenständen, an deren rechtmäßiger Herkunft begründete Zweifel bestehen. 

Vorgesehen ist zudem, die Zusammenarbeit und den Datenaustausch der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen mit anderen Akteuren zu verbessern. 

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke drängt auf eine Erweiterung der Zollreform, um organisierte Steuerkriminalität wirksam verfolgen und eingezogenes Vermögen der Gesellschaft zurückgeben zu können. In einem Antrag (21/8391(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert sie, das im Aktionsplan „Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ angekündigte Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität als eigenständige Ermittlungseinheit beim Zoll zu errichten. „Die Einheit ermittelt unter Leitung des Zolls schwere Fälle international organisierter Steuerhinterziehung wie Umsatzsteuerkarusselle sowie Cum-Ex- und Cum-Cum-Betrug“, beschreibt die Fraktion das Aufgabengebiet. Damit die Einheit Verfahren selbst führen könne, brauche sie eine eigene Zuständigkeit, heißt es weiter. Weitere Forderungen betreffen die Beseitigung von strukturellen Defiziten in der statistischen Erfassung von Geldwäsche unter anderem durch Errichtung eines zentralen Registers. Eingezogene Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, sollen Kommunen und gemeinnützigen Trägern zugewiesen werden können.

Zur Begründung ihres Antrags schreibt die Fraktion Die Linke: „Finanzkriminalität ist Diebstahl an uns allen.“ Die Bundesregierung beziffere den jährlichen Schaden durch Geldwäsche selbst auf geschätzt 100 Milliarden Euro. Allein Cum-Ex habe Deutschland bis zu 36 Milliarden Euro gekostet. Das zentrale neue Instrument der Zollreform sei die administrative Vermögensermittlung und -sicherung, die bei Vermögensgegenständen ansetze, deren rechtmäßige Herkunft die Betroffenen nicht belegen könnten. Damit erreiche der Zoll aber nicht die Akteure hinter Cum-Ex und Cum-Cum, also Banken, Unternehmen und professionell organisierte Steuerhinterziehung mit legalen Einkommensquellen, verschachtelten Gesellschaftsstrukturen und anwaltlicher Beratung, wird kritisiert.  (hle/hau/09.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Schrodi, Michael

Parlamentarischer Staatssekretär für Finanzen

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Gottschalk, Kay

AfD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Karliczek, Anja

CDU/CSU

Anja Karliczek

Anja Karliczek

© Tobias Koch

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Vandre, Isabelle

Die Linke

Isabelle Vandre

Isabelle Vandre

© Isabelle Vandre / Katharina Gehrmann

Vogel, Ingo

SPD

Ingo Vogel

Ingo Vogel

© Ingo Vogel/ Olaf Schwickerath - Fotostudio Lichtschacht, Essen

Finger, Hauke

AfD

Hauke Finger

Hauke Finger

© Hauke Finger

Hoffmann, Philip M. A.

CDU/CSU

Philip M. A. Hoffmann

Philip M. A. Hoffmann

© Philip M. A. Hoffmann/ Jennifer Weyland

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/8282 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
    PDF | 6 MB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8391 - Antrag: Zollreform erweitern - Organisierte Steuerkriminalität wirksam verfolgen und eingezogenes Vermögen der Gesellschaft zurückgeben
    PDF | 191 KB — Status: 06.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/8282(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8391(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Stärkung des Zolls begrüßt

Zeit: Montag, 2. November 2026, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Der Finanzausschuss hat sich am Montag, 2. November 2026, in einer eineinhalbstündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (21/8282(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Finanzkriminalität bekämpfen – Geldwäsche und organisierte Steuerhinterziehung effektiv verhindern“ (21/3248(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zollreform erweitern – Organisierte Steuerkriminalität wirksam verfolgen und eingezogenes Vermögen der Gesellschaft zurückgeben“ (21/8391(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Zusätzliche Kompetenzen des Zolls begrüßt

Die geplanten zusätzlichen Kompetenzen des Zolls wurden von den Sachverständigen begrüßt. In der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Die Linke) geleiteten Anhörung bezeichnete die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) den Regierungsentwurf insgesamt als wichtigen Schritt, „um die Rolle der Zollverwaltung als Sicherheits- und Finanzbehörde des Bundes weiter zu stärken“, warnte aber vor erzwungenen Personalverschiebungen durch Umstrukturierungen. 

Die vorgesehene Verbindung aus repressiven Ermittlungsinstrumenten und administrativen Ansätzen zur Vermögensaufklärung und Vermögensabschöpfung sei richtig. Sie entspreche auch der übergeordneten Zielrichtung, die Zollverwaltung angesichts veränderter sicherheits- und finanzpolitischer Rahmenbedingungen zukunftsfest weiterzuentwickeln. Dass der Zoll nunmehr ein Instrument erhalte, um gegen bedeutsame Vermögenswerte unklarer Herkunft auch außerhalb eines klassischen Strafverfahrens vorzugehen, sei ein wichtiger Fortschritt.

Mehr Befugnisse für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Von der Generalzolldirektion hieß es, die Professionalisierung der internationalen Kriminalität sei eine große Herausforderung. Daher seien organisatorische Änderungen notwendig. Man erhoffe sich eine Bündelung der Kompetenzen, die Bildung größerer Einheiten und den flexibleren Einsatz des Personals. Der Zoll könne sich noch stärker auf die Bekämpfung der Geldwäsche konzentrieren. Dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr Befugnisse erhalte, wurde von den Vertretern des Zolls begrüßt. Der Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter begrüßte die Zuständigkeit der Finanzgerichte. Dort gebe es ausreichende Kapazitäten.  

Neben den organisatorischen Änderungen beim Zoll spielte in der Anhörung auch die Arbeit des Zolls bei der Aufklärung der Gefahren, die vom Einbringen bedeutsamer Vermögensgegenstände (bei denen Zweifel an der rechtmäßigen Herkunft bestehen) in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf ausgehen könnten, eine Rolle. „Gerade bei bedeutsamen Vermögensgegenständen wird regelmäßig davon auszugehen sein, dass der Besitzer dieser Vermögensgegenstände ihre rechtmäßige Herkunft darlegen können wird, während es dem Staat in aller Regel mit verhältnismäßigen und rechtsstaatlichen Mitteln nur schwer möglich ist, die nicht rechtmäßige Herkunft dieser Vermögensgegenstände nachzuweisen“, begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben und schreibt von einer „Informationsnot“ des Staates, während es gleichzeitig dem Besitzer der verdächtigen Vermögensgegenstände ohne Weiteres zumutbar sei, „die bei ihm vorhandenen Erkenntnisse, welche die rechtmäßige Herkunft nachweisen würden, offenzulegen“. 

Gerade bei bedeutsamen Vermögensgegenständen, die in der Regel einen Wert von über 100.000 Euro hätten, „wird nahezu jeder rechtschaffene Bürger darlegen können, woher diese Vermögensgegenstände stammen oder aus welchen Mitteln sie beschafft worden sind“, so die Gesetzesbegründung.

„Gangbarer Kompromiss, der hier versucht wird“

Prof. Dr. Kilian Wegner (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) erklärte dazu in seiner Stellungnahme, der Schutz des Vertrauens in die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung, das Schaden nehme, wenn Straftäter deliktisch erlangte Vermögensvorteile behalten dürfen, sei eigentlich Aufgabe des Strafrechts und der strafrechtlichen Einziehung. „Warum er hier der polizeilichen Gefahrenabwehr zufallen soll, erklärt der Entwurf weiterhin nicht“, betonte er. Wegner sagte aber, es sei ein „gangbarer Kompromiss“, der hier versucht werde. Die Finanz- und Zollgewerkschaft erklärte, gerade im Kampf gegen organisierte Kriminalität und verschleierte Vermögensstrukturen sei ein solches Instrument seit Langem überfällig.

Weiterhin ging es in der Anhörung um zwei Oppositionsanträge. So fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3248(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem ein „volldigitales Immobilientransaktionsregister, das alle Immobilientransaktionen erfasst“. Die Fraktion die Linke fordert in ihrem Antrag (21/8391(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), das von der Regierung angekündigte Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität als eigenständige Ermittlungseinheit beim Zoll zu errichten. Weitere Forderungen betreffen die Beseitigung von strukturellen Defiziten in der statistischen Erfassung von Geldwäsche. Eingezogene Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, sollen Kommunen und gemeinnützigen Trägern zugewiesen werden können.

„Gesetzentwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück“

Für die Organisation Finanzwende bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück. Die bisherigen Regelungen reichten nicht aus, um die Finanzkriminalität zum Beispiel durch Cum-Cum zu bekämpfen. Die Organisation „Mafianeindanke“ kritisierte, dass es keine Regelung gebe, eingezogene Immobilien oder eingezogenes Vermögen an gemeinnützige Organisationen zu übergeben. Das gebe es zum Beispiel in Italien, wo dadurch ein Erfolg im Kampf gegen organisierte Kriminalität erzielt worden sei. 

Dr. Jacob Wende (Regpit GmbH) erklärte auf Fragen zum Dokumentations- und Prüfaufwand für Unternehmen, das Geldwäschegesetz sei ein sehr wichtiges Gesetz und sorge für die Lieferung wichtiger Informationen. Zugleich gebe es aber Kritik an Überregulierung. Die Antwort darauf könne aber nicht in der Streichung von Regelungen bestehen. Vielmehr müssten die Gesetze umsetzbar sein, appellierte er. (hle/02.11.2026)

Dokumente

  • 21/3248 - Antrag: Finanzkriminalität bekämpfen - Geldwäsche und organisierte Steuerhinterziehung effektiv verhindern
    PDF | 181 KB — Status: 11.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8282 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
    PDF | 6 MB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8391 - Antrag: Zollreform erweitern - Organisierte Steuerkriminalität wirksam verfolgen und eingezogenes Vermögen der Gesellschaft zurückgeben
    PDF | 191 KB — Status: 06.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 47. Sitzung des Finanzausschusses am Montag, 2. November 2026, 14:00 bis 15:30 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste - Zollfinanzgerechtigkeit (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • 02 - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft - BDZ (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 08 - Wegner, Prof. Dr. Kilian - Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw45-pa-finanzen-zoll-1225840

Stand: 02.11.2026