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24. April 2024 Anhörung zur Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Von Bochum bis Bolivien: In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte zum dritten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (20/9580) am Mittwoch, 24. April 2024, unterstrichen die Sachverständigen die enorme Bandbreite des Themas geografisch, begrifflich sowie als innen- und außenpolitisches Handlungsfeld. Dabei erfuhren die Einordnung der Religionsfreiheit als Menschenrecht sowie begriffliche Reibungspunkte und Missverständnisse große Aufmerksamkeit.

Gelobt, aber auch kritisiert wurde die Schwerpunktsetzung des dritten Berichts auf die Lage der indigenen Völker: Das sei ein wichtiges und notwendiges Austesten des Anspruchs der Universalität der Freiheitsrechte an einer bislang weniger beachteten Gruppe von Menschen. Andererseits blende diese Fokussierung den weltweiten Antisemitismus und die Brisanz des Nahostkonflikts aus, der leider auch hierzulande ausgetragen werde.

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