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14. Oktober 2019 Geteiltes Echo auf geplante Regelungen für Menschen mit Behinderungen

Ganz unterschiedlich beurteilen Sachverständige die von der Bundesregierung geplanten rechtlichen Regelungen für Menschen mit Behinderungen, mit denen sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 14. Oktober 2019, unter Vorsitz von Dr. Matthias Bartke (SPD) befasst hat. Konkret ging es um den Gesetzentwurf zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) und anderer Rechtsvorschriften (19/11006). Damit will die Bundesregierung gesetzliche Unklarheiten beseitigen, um den anstehenden Systemwechsel bei den Unterkunftskosten der besonderen Wohnform nach Paragraf 42a des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vorzubereiten. Dieser Systemwechsel sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen personenzentriert ausgerichtet werden. Eine Unterscheidung nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen soll es dann nicht mehr geben.

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