Der Gesetzentwurf „zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (20/13775) trifft bei Sachverständigen auf ein unterschiedliches Echo. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, 10. Februar 2025, deutlich. Der von mehr als 300 Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe Die Linke sowie vom fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler getragene Gesetzentwurf sieht vor, die bisher in den Paragrafen 218 und 218a des Strafgesetzbuches normierten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu reformieren. Danach soll ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein. Voraussetzung ist eine Beratung. Diese Regelung und die Einzelheiten sollen im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden, im Gegenzug soll der Paragraf 218a gestrichen werden. Thematisiert wurde bei der Anhörung auch ein Antrag der gleichen Personengruppe (20/13776), laut dem die vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte sogenannte ELSA-Studie zeige, dass fast 60 Prozent der befragten Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen, Schwierigkeiten haben, den Schwangerschaftsabbruch zu organisieren, insbesondere weil sie den Schwangerschaftsabbruch geheim halten wollen oder müssen. Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung unter anderem, sicherzustellen, dass Schwangerschaftsabbrüche kostendeckend durch die Krankenkassen finanziert werden und Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen werden.
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