• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Parlament
  3. Plenum
  4. Namentliche Abstimmungen
  5. Namentliche Abstimmungen
zurück zu: Namentliche Abstimmungen ()
5. Dezember 2025

Gesetzentwurf zum Rentenniveau und zu Kindererziehungszeiten

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Drucksachen 21/1929(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 21/3112(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 630 Mitglieder

  • 318 ja
  • 225 nein
  • 53 enthalten
  • 34 nicht abg.

CDU/CSU
208 Mitglieder

  • 198 ja
  • 7 nein
  • 2 enthalten
  • 1 nicht abg.

AfD
151 Mitglieder

  • 0 ja
  • 141 nein
  • 0 enthalten
  • 10 nicht abg.

SPD
120 Mitglieder

  • 120 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 0 nicht abg.

B90/Grüne
85 Mitglieder

  • 0 ja
  • 77 nein
  • 0 enthalten
  • 8 nicht abg.

Die Linke
64 Mitglieder

  • 0 ja
  • 0 nein
  • 50 enthalten
  • 14 nicht abg.

fraktionslos
2 Mitglieder

  • 0 ja
  • 0 nein
  • 1 enthalten
  • 1 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Der Bundestag hat am Freitag, 5. Dezember 2025, nach einstündiger Aussprache das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen. In dritter Beratung votierten in namentlicher Abstimmung 318 Abgeordnete für den unveränderten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), 225 Abgeordnete stimmten dagegen. Es gab 53 Enthaltungen. Damit wurde die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 Stimmen erreicht. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (21/3112(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3113(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt.

Gesetzentwurf zum Rentenniveau und zu Kindererziehungszeiten

Der beschlossene Gesetzentwurf belässt das Rentenniveau über 2025 hinaus bei 48 Prozent („Haltelinie“). Der Nachhaltigkeitsfaktor, der dafür sorgen soll, dass die Renten langsamer steigen, wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen, bleibt bis 2031 außer Kraft gesetzt. Ab 2031 kann er dann nach gegenwärtiger Gesetzeslage wieder greifen.

Zur Abstimmung in zweiter Beratung hatte die AfD beantragt, über die Teile des Gesetzentwurfs zur „Mütterrente“ und über die übrigen Teile getrennt abzustimmen. Alle übrigen Fraktionen lehnten diesen Geschäftsordnungsantrag ab. In zweiter Beratung wurde der Gesetzentwurf dann mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Stimmen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (21/3115(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetz ab. 

Stärkung von Betriebsrenten und neue Aktivrente

Darüber hinaus stimmte der Bundestag den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, 21/1859(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2455(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz, 21/2673(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2984(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu. Beide Gesetzentwürfe wurden mit Koalitionsmehrheit angenommen. Die AfD stimmte gegen das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, Grüne und Linke enthielten sich. Das Aktivrentengesetz lehnten alle drei Oppositionsfraktionen ab.

Zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (21/3085(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3086(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Zum Aktivrentengesetz gab es eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3098(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ebenfalls einen Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3099(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Bundestag lehnte einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/3102(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Aktivrentengesetz mit den Stimmen von Union und SPD ab gegen die Stimmen der Grünen ab. AfD und Linke enthielten sich.

Beraten wurden darüber hinaus drei Anträge der AfD-Fraktion. Der Antrag mit dem Titel „Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen“ (21/1620(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/3098(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Anträge mit den Titeln „Betriebliche Altersvorsorge modernisieren – ETF-Betriebsrente ermöglichen“ (21/2302(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Rentenversicherung transparent und fair finanzieren – Gesamtstaatliche Finanzierungsverantwortung stärken“ (21/3040(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales.

SPD: Rentenniveau wird stabilisiert

„Wir beschließen, und das ist der SPD ganz besonders wichtig, die Stabilisierung des Rentenniveaus“, erklärte Dagmar Schmidt in der Debatte für die SPD-Fraktion. „Das ist uns wichtig, weil wir ein Sozialstaatsversprechen damit erneuern. 70 Prozent der Menschen in Deutschland stimmen dem zu.“ Das gelte „über alle Altersgruppen hinweg“. Auch mehr als zwei Drittel der jungen Menschen seien dafür. 

Es sei wichtig, dass die Menschen im Alter ihren Lebensstandard halten können. „Und deswegen beschließen wir heute auch Verbesserungen bei der wichtigsten Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Betriebsrente“, erläuterte Schmidt. 

AfD warnt vor einem „Weg in sozialistische Armut“ 

Ulrike Schielke-Ziesing kritisierte für die AfD-Fraktion, dass die CDU/CSU-Fraktion in Kauf nehme, angesichts von möglichen Abweichlern in den eigenen Reihen den Gesetzentwurf ohne Kanzlermehrheit zu beschließen. Sie sprach von einem Gesetz, „das die Union mit Linksextremisten durchsetzen will“. Das Rentensystem sei nicht mehr finanzierbar, wenn es nicht grundlegend reformiert werde, warnte sie. Es gehe dabei um die Zukunft des Sozialstaates in Deutschland. 

Die jungen Abgeordneten in der Unionsfraktion hätten erkannt, dass das Gesetz so nicht kommen dürfe. Schielke-Ziesing warnte vor einem „Weg in sozialistische Armut“ und attackierte die Sozialdemokratie: „Die SPD kann keine Reformen und sie will keine Reformen. Wir haben eine Arbeitsministerin, die auf offener Bühne zum Klassenkampf aufruft.“ Milliardeninvestitionen deutscher Unternehmen landeten im Ausland. 

CDU/CSU: Aktivrente ist das innovativste Element

Dr. Carsten Linnemann fokussierte sich in seinem Redebeitrag für die CDU/CSU-Fraktion zunächst auf die Aktivrente. Arbeitgeber könnten so Fachkräfte gewinnen, Arbeitnehmer einen Zuverdienst erzielen. „Für mich persönlich ist die Aktivrente das innovativste Element in diesem Rentenpaket“, erklärte er, sprach von einem „Paradigmenwechsel“. 

Allerdings gestand er zu, dass die Aktivrente und auch das Rentenpaket nicht ausreichen würden, um die Zukunft der Sozialversicherung insgesamt zu sichern. Nötig sei ein weiterer Schritt, sagte Linnemann und verwies auf die in der Bundesregierung verabredete Rentenkommission. Diese werde Vorschläge für Reformen erarbeiten. „Aber die Entscheidungen werden wir hier im Deutschen Bundestag fällen“, sagte Linnemann und erklärte weiter: „Dafür braucht es Mut. Diesen Mut werden wir an den Tag legen müssen. Deshalb brauchen wir heute ein starkes Mandat.“ 

Grüne: Alle müssen einzahlen

Andreas Audretsch stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen klar: „Wir lehnen das falsche Rentenpaket von Friedrich Merz und Bärbel Bas ab.“ Es verhindere Armut nicht und lasse zugleich die junge Generation im Stich. Das Rentenniveau werde „gerade mal bis 2031 stabilisiert“, kritisierte er. 

Die Grünen seien dafür, die Rente für immer zu stabilisieren. Nötig seien grundlegende Reformen: „Alle müssen einzahlen, das gilt zuallererst für uns im Deutschen Bundestag“, forderte er.

Linke: Verteilungskonflikt statt Generationenkonflikt 

Heidi Reichinnek sprach für die Fraktion Die Linke von einem „Zwergenaufstand der Jungen Gruppe“ in der Unionsfraktion, die die gesamte Koalition lahmgelegt habe. Käme das Rentenpaket nicht, hätten 21 Millionen Menschen künftig „am Ende des Monats noch weniger Geld im Portmonee“. 

Aus Reichinneks Sicht ging es der Jungen Gruppe in ihrem Widerstand gegen den Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nicht um die jungen Menschen. „Es gibt keinen Generationenkonflikt, es gibt einen Verteilungskonflikt“, befand sie.

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit ihrem ersten Gesetzentwurf (21/1929(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird nicht nur das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus bis 2031 verlängert, sondern auch die „Mütterrente“ ausgeweitet. Zur Begründung heißt es: „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“

Der Gesetzesbeschluss bewirkt, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis 2031 verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden.

Gleichstellung der Kindererziehungszeiten

Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen. 

Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden.

Aufhebung des Anschlussverbots

Außerdem wird Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert. Deshalb wurde das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben. Damit ist in diesen Fällen– auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich.

Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentierte die Regierung. Und weiter: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“

Entschließungsantrag der Linken

Die Linke hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/3115(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem gefordert, das Rentenniveau in einem Schritt sofort um zehn Prozent auf „lebensstandardsichernde 53 Prozent“ anzuheben und dauerhaft zu stabilisieren. Auch sollte geprüft werden, ob Arbeitgeber überparitätisch an der Beitragslast beteiligt werden können.

Die Rentenversicherung sollte schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung umgebaut werden, sodass auch Bundestagsabgeordnete, Manager, Selbstständige, Freiberufler und Beamte unter Wahrung des Vertrauensschutzes einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze sollte bis 1. Januar 2028 schrittweise verdoppelt werden.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (21/1859(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt die Bundesregierung: „Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden, Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen.“

Der Gesetzentwurf eröffne neue Möglichkeiten, „damit auch nicht tarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“. Des Weiteren werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Die Bundesregierung verspricht „eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“.

Allerdings schreibt der Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: „Das Vorhaben erweitert den Rahmen für die Abfindung von Kleinstanwartschaften für Betriebsrenten, bleibt dabei aber hinter den Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastung zurück.“ Der Normenkontrollrat empfiehlt, die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinstanwartschaften von bisher ein auf zwei Prozent der monatlichen Bezugsgröße anzuheben.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme (21/2455(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem die Anhebung des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung speziell für Beschäftigte mit geringem Einkommen und die dynamische Festlegung der monatlichen Einkommensgrenze auf drei Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. 

„Jedoch dürfte die vorgesehene Anhebung des jährlichen Förderbetrages auf maximal 360 Euro weiterhin zu gering sein, um Geringverdienenden den Aufbau einer ausreichenden betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darin bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, „inwieweit eine deutlichere Anhebung des höchstmöglichen Förderbetrages als wirksame und erforderliche Anreizstärkung vorgesehen werden kann“.

In ihrer Gegenäußerung führt die Bundesregierung dazu aus, dass der durchschnittliche Förderbetrag im vergangenen Jahr mit 194 Euro deutlich unter dem vorgeschlagenen neuen Höchstbetrag von 360 Euro gelegen habe. Aus ihrer Sicht schafft der Gesetzesvorschlag daher bereits ausreichenden Spielraum für eine Anhebung der Arbeitgeberbeiträge.

Dritter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Aktivrentengesetz (21/2673(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten (sogenannte Aktivrente). Damit soll Arbeiten im Alter attraktiver werden. Die Regelung schaffe durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Aktivrente biete einen Anreiz, heißt es weiter, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen, indem der steuerliche Druck auf Arbeitsentgelt im Alter verringert und Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver wird. Zudem helfe dies, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten. Die Aktivrente diene daher auch der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit, weshalb eine Steuerfreistellung für abhängig Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze sich langfristig auch positiv für die jüngeren abhängig Beschäftigten auswirke. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (21/2984(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Aktiventengesetz um Prüfung gebeten, ob Rentner erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt, 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. 

Die Bundesregierung hatte diesem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung zugestimmt.

Entschließungsantrag der Grünen

Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/3102(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem gefordert, statt der „Aktivrente“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Arbeitgeber von ihrem Beitragsanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungsfrei Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze befreit, um diese Beträge als zusätzlichen Bruttolohn auszuzahlen. Dadurch würde ein Einkommensvorteil von rund einem Fünftel verglichen mit beitragspflichtig Beschäftigten vor dem Rentenalter erreicht werden.

Darüber hinaus sollten rechtliche Hindernisse, die Unternehmen an der Beschäftigung von Menschen jenseits der Regelaltersgrenze hindern oder hemmen, abgebaut werden. Wird an der „Aktivrente“ festgehalten, sollten die privilegierten Einnahmen dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/1620(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) höhere Steuerfreibeträge für arbeitende Rentner. Die Bundesregierung sollte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuerrechts vorlegen, „der für Steuerpflichtige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, einen neuen Steuerfreibetrag für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 12.000 Euro jährlich vorsieht“. 

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion dringt in ihrem zweiten Antrag (21/2302(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) darauf, die betriebliche Altersvorsorge um die Möglichkeit des direkten ETF- und Fondssparens zu erweitern. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der „einen eigenständigen Durchführungsweg ,Depotmodell' mit reiner Beitragszusage im Betriebsrentengesetz schafft, der unabhängig von Tarifverträgen allen Beschäftigten offensteht“. Auch soll dieser Gesetzentwurf nach dem Willen der Fraktion unter anderem die Anlage in börsengehandelten Indexfonds (ETFs) sowie in andere UCITS-regulierte Fonds „einschließlich aktiv gemanagter Aktien-, Renten- und Mischfonds“ vorsehen und gesetzliche Kosten- und Transparenzvorgaben etablieren. Offen ist, ob der Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales oder an den Finanzausschuss überwiesen werden soll.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem dazu aufgefordert, „die Einrichtung staatlich verwalteter Fonds oder im besonderen Maße staatlich regulierter Fonds als zusätzliche Anlageoption zu prüfen“. 

Dritter Antrag der AfD

Der Bund soll stärker als bisher Leistungen der Rentenversicherung über Steuern finanzieren, wenn diese von ihm veranlasst und nicht „beitragsgedeckt“ sind. Dies verlangt die AfD in ihrem dritten Antrag (21/3040(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Die Fraktion fordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten solle, der eine Finanzierung der beitragsgedeckten Leistungen aus Rentenversicherungsbeiträgen und eine Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen aus steuerfinanzierten Bundeszuschüssen vorsieht und damit eine Rentenerhöhung sowie eine Stabilisierung der Beitragssätze für die Rentenversicherung ermöglicht. (bal/che/sto/vom/05.12.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

()
Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

© Photothek

Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

()
Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

()
Carsten Linnemann

Carsten Linnemann

© Carsten Linnemann/CDU/Tobias Koch

Linnemann, Dr. Carsten

CDU/CSU

()
Martin Reichardt

Martin Reichardt

© Martin Reichardt/Daniel Schneider

Reichardt, Martin

AfD

()
Carsten Linnemann

Carsten Linnemann

© Carsten Linnemann/CDU/Tobias Koch

Linnemann, Dr. Carsten

CDU/CSU

()
Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

()
Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Reichinnek, Heidi

Die Linke

()
Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

()
Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

()
Marc Biadacz

Marc Biadacz

© Marc Biadacz/Tobias Koch

Biadacz, Marc

CDU/CSU

()
Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Prof. Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

()
Sarah Vollath

Sarah Vollath

© Sarah Vollath/ Christian Pauling

Vollath, Sarah

Die Linke

()
Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

()
Thomas Stephan

Thomas Stephan

© Thomas Stephan/ Tobias Adam

Stephan, Thomas

AfD

()
Dr. Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

© Stefan Nacke/ Klaus Altevogt/ info@klausaltevogt.com

Nacke, Dr. Stefan

CDU/CSU

()
Prof. Dr. Matthias Hiller

Prof. Dr. Matthias Hiller

© Matthias Hiller/ Tobias Koch

Hiller, Prof. Dr. Matthias

CDU/CSU

()
Dr. Christoph Birghan

Dr. Christoph Birghan

© Dr. Christoph Birghan/ Hagen Schnauß

Birghan, Dr. Christoph

AfD

()
Prof. Dr. Matthias Hiller

Prof. Dr. Matthias Hiller

© Matthias Hiller/ Tobias Koch

Hiller, Prof. Dr. Matthias

CDU/CSU

()
Jens Peick

Jens Peick

© Jens Peick/ Photothek Media Lab

Peick, Jens

SPD

()
Pascal Reddig

Pascal Reddig

© Pascal Reddig/ Tobias Koch

Reddig, Pascal

CDU/CSU

()
Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

()
Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 21/1620 - Antrag: Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren - Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen
    PDF | 207 KB — Status: 11.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1859 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    PDF | 752 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1929 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    PDF | 507 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2302 - Antrag: Betriebliche Altersvorsorge modernisieren - ETF-Betriebsrente ermöglichen
    PDF | 241 KB — Status: 17.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2455 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) - Drucksache 21/1859 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 190 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2673 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    PDF | 314 KB — Status: 07.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2984 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) - Drucksache 21/2673 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 178 KB — Status: 27.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3040 - Antrag: Rentenversicherung transparent und fair finanzieren - Gesamtstaatliche Finanzierungsverantwortung einlösen
    PDF | 215 KB — Status: 02.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3085 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1859, 21/2455, 21/2669 Nr. 13 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    PDF | 238 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3086 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1859, 21/2455, 21/2669 Nr. 13, 21/3085 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    PDF | 179 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3098 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2673, 21/2984 - Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Gerrit Huy, Kay Gottschalk, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1620 - Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren - Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen
    PDF | 321 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3099 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2673, 21/2984, 21/3098 - Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    PDF | 184 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3102 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/2673, 21/2984, 21/3098 - Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    PDF | 196 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3112 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1929 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    PDF | 184 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3113 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1929, 21/3112 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    PDF | 221 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3115 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/1929, 21/3112 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    PDF | 191 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Geschäftsordnungsantrag auf Teilung der Abstimmung abgelehnt
  • Gesetzentwurf 21/1929(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 3112: Gesetzentwurf annehmen) in 2. Beratung angenommen
  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 21/1929(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
  • 12:42:29: Beginn der Abstimmung
  • 13:04:21: Ende der Abstimmung
  • endgültiges Ergebnis:
  • Gesamt: 596 Ja: 318 Nein: 225 Enthaltungen: 53
  • Gesetzentwurf 21/1929(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen


Entschließungsantrag 21/3115(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt
Gesetzentwurf 21/1859(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2455(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/3085(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Gesetzentwurf 21/2673(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2984(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/3098(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 21/3102(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt
Überweisung 21/3040(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2302(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen
Beschlussempfehlung 21/3098(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b (Antrag 21/1620(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
  1. Startseite
  2. Parlament
  3. Plenum
  4. Namentliche Abstimmungen
  5. Namentliche Abstimmungen
zurück zu: Namentliche Abstimmungen ()
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung

Stand: 19.05.2026