Streichung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung
Gesetzentwurf der Abgeordneten der Fraktion der AfD: Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs - Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz (Drucksachen 21/652 und 21/3901)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, die Forderung der AfD-Fraktion,den Straftatbestand der Politikerbeleidigung abzuschaffen, abgelehnt. Dem Gesetzentwurf der Fraktion zur Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz (21/652) stimmten nach halbstündiger Aussprache 133 Abgeordnete zu, 440 Abgeordnete lehnten ihn ab. In seiner Beschlussempfehlung (21/3901) hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Ablehnung empfohlen.
Streichung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung
Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches ist überschrieben: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Die beantragte Streichung dieses Paragrafen hatte die AfD so begründet: „Wenn Bürger mächtige Personen aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr effektiv kritisieren dürfen, gerät die Demokratie selbst in Gefahr.“ Von der Streichung hatte sich die Fraktion eine „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“ versprochen. (scr/irs/29.01.2026)