10.09.2025 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Ausschuss — hib 408/2025

Grünes Licht für Batterierechts-Anpassung

Berlin: (hib/SAS) Der Umweltausschuss hat am Mittwochvormittag grünes Licht für die geplante Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 gegeben. Er nahm den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (21/11250) in der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD per Änderungsantrag angepassten Version an. Für den Gesetzentwurf stimmten Union und SPD; die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Einen wortgleichen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (21/570) hatte der Ausschuss zuvor als erledigt erklärt.

Über den Entwurf für ein Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG), der die bereits am 18. August in Kraft getretenen europäischen Bestimmungen ergänzen soll, wird der Bundestag am Donnerstag im Plenum abschließend beraten.

Das Batt-EU-AnpG soll das bisherige Batteriegesetz aufheben und ersetzen. Zu den Neuerungen zählen die Pflichten zur Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen für alle Kategorien von Batterien sowie zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen. Darüber hinaus sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen zurückgeben können. Die EU-Batterieverordnung sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien in zwei Schritten vor: auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030.

Ein Vertreter der Unionsfraktion erklärte, mit ihrem Änderungsantrag griffen CDU/CSU und SPD die in der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen geäußerte Kritik und Änderungsvorschläge auf. So werde etwa die Herstellerverantwortung durch die Einführung einer Altbatterie-Kommission zusätzlich gestärkt. Die von einigen Experten als „aufwändig“ und „am Markt vorbei“ kritisierte Abholkoordination, also eine zentrale, behördlich gesteuerte Abholung von Starter-, Industrie- und Fahrzeugbatterien, sei nun nur als Ersatzlösung und nicht als grundsätzliche Regelung geplant, stellte der Unionsabgeordnete klar. Auf eine zusätzliche Prüfpflicht werde außerdem verzichtet, um „Goldplating“ zu vermeiden.

Damit die kommunalen Sammelstellen sich mit Spezialbehältern für die Annahme von Lithium-Ionen-Batterien von E-Bikes oder E-Scootern ausrüsten können, trete die Rücknahmepflicht für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erst am 1. Januar 2026 in Kraft, kündigte ein Vertreter der SPD-Fraktion an. Auch sollen kommunale Wertstoffhöfe gemäß des vom Ausschuss geänderten Gesetzentwurfs weiterhin die Möglichkeit zur Verwertung von Starterbatterien erhalten. Eine weitere Änderung betreffe die Einbeziehung von Online-Plattformen in die Herstellerverantwortung, so der SPD-Abgeordnete.

Die Oppositionsfraktionen übten hingegen Kritik: Die AfD stellte die Wirtschaftlichkeit des Batterierecyclings infrage und bemängelte eine unzureichende Einbeziehung der Hersteller. Es sei unklar, ob Batterien deutscher Hersteller, die Rezyklate enthielten, auf dem Weltmarkt gegenüber Neuware wettbewerbsfähig wären, sagte eine Vertreterin der Fraktion. Angesichts solcher Unsicherheiten sei es falsch, die Verantwortung für die Hersteller zu erhöhen, ihnen aber kein Mitspracherecht einzuräumen.

Lücken im Entwurf machten Bündnis 90/Die Grünen aus. So fehlten etwa wirksame Anreize, um die Sammelquote von Batterien zu erhöhen. Ein Vertreter der Fraktion plädierte daher für die Einführung eines Pfandsystems für alle Batteriearten. Kritik übte er auch an der gegenüber einem früheren Entwurf der Ampelregierung abgeschwächten Regelung zur Herstellerverantwortung. Hersteller müssten sich einer gemeinsamen Organisation für die Herstellerverantwortung anschließen oder eine solche errichten. Nur dann sei die Herstellerverantwortung für die Rücknahme und Entsorgung von Batterien sowie für Information und Berichterstattung wirklich gewährleistet. Eine solche Systempflicht fehle in dem vorliegenden Entwurf.

Die Linke forderte ebenfalls weitergehende Regelungen, allen voran eine allgemeine Pfandpflicht. Damit könnten die bislang unzureichende Sammelquote von knapp 54 Prozent deutlich erhöht werden, betonte eine Vertreterin der Fraktion. Sie äußerte zudem Zweifel an dem Ansatz der Regierung, die Hersteller in die Pflicht zu nehmen. Durch privatwirtschaftliche Rücknahmeorganisationen drohe eine Oligopolbildung. Es brauche stattdessen eine echte Herstellerverantwortung, sagte die Abgeordnete.

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1104774

Die hib-Meldung zur öffentlichen Anhörung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1106782