Regelungen zum Länderanteil am Sondervermögen beschlossen
Berlin: (hib/SCR) Ohne Änderungen hat der Haushaltsausschuss am Mittwochnachmittag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-KommunalInfrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)“ (21/1085) verabschiedet. Der Entwurf regelt die Details zur Verteilung der für die Länder vorgesehenen 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Für den Entwurf stimmten nach kurzer Debatte die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die abschließende Beratung im Bundestag ist für Donnerstagnachmittag, 9. Oktober 2025, geplant.
Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion hatte darin vorgeschlagen, einen Mindestanteil der Mittel für kommunale Investitionen und ein Zusätzlichkeitskriterium im Gesetz festzuschreiben.
Darum geht es in dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1103724
Das sagten Sachverständige in einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-pa-haushalt-1104530