13.10.2025 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Unterrichtung — hib 498/2025

Bundesrat für Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Berlin: (hib/SAS) Der Bundesrat dringt erneut auf ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Sie stellten eine erhebliche Bedrohung für die Umwelt sowie für betroffene Wirtschaftskreise dar, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer, die nun als Unterrichtung der Bundesregierung vorliegt (21/2070). Würden sie abfallwidrig über den Hausmüll entsorgt, gingen nicht nur wertvolle Rohstoffe wie Lithium verloren. Auch die dadurch verursachten Brände belasteten die Recycling- und Entsorgungswirtschaft mit Kosten in Milliardenhöhe schwer.

Der Bundesrat kritisiert außerdem, dass die von der Bundesregierung im Rahmen der geplanten Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG, 21/1506) vorgeschlagenen Änderungen weder mit Blick auf die angestrebte Erhöhung der Sammelquote noch auf die Verringerung der Brandrisiken durch falsch entsorgte, batteriebetriebene Altgeräte ausreichend seien. Er hält daher ein Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten für notwendig. EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und Belgien hätten eine entsprechende Gesetzgebung bereits eingeführt.

In ihrer Stellungnahme spricht sich die Länderkammer zudem dafür aus, trotz geteilter Produktverantwortung die Hersteller zukünftig an der Organisation und den Kosten für die Rücknahme, Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten auf den Wertstoffhöfen anteilig zu beteiligen. So sollen eine einseitige finanzielle Belastung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Gebührensteigerungen für die Bürger vermieden werden.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die vorgeschlagenen Änderungen ab. Zwar bewertet sie das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten „auch unter Ressourcenschutz- und Gesundheitsschutzgesichtspunkten kritisch“. Die Implementierung eines solchen Verbots im ElektroG würde jedoch die „Pflicht zur technischen Notifizierung“ auslösen, wodurch sich der Gesetzgebungsprozess „erheblich verzögern“ würde. Aufgrund der Zunahme von Bränden sei das Änderungsgesetz jedoch besonders eilbedürftig, so die Bundesregierung. Darüber hinaus halte sie das ElektroG nicht für den richtigen Anknüpfungspunkt für ein Verbot. Zielführender sei stattdessen, produktbezogene Neuregelungen auf Ebene des EU-Binnenmarktes vorzunehmen.

Allerdings kündigt die Bundesregierung an, „im Rahmen der perspektivischen Weiterentwicklung des ElektroG“ prüfen zu wollen, inwieweit die Produktverantwortung für Elektrogeräte in finanzieller und organisatorischer Hinsicht stärker auf die Hersteller übertragen werden soll, um die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten insgesamt weiter zu verbessern.

In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses in der vergangenen Woche hatten mehrere Sachverständige, darunter Vertreter von kommunalen Entsorgungsunternehmen und Umweltverbänden, die Kritik des Bundesrats am Gesetzentwurf der Bundesregierung geteilt und sich ebenfalls für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten sowie eine erweiterte Herstellerverantwortung ausgesprochen.

Die hib-Meldung zur Anhörung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1113602

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1107710