09.09.2025 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Gesetzentwurf — hib 398/2025

Regierung will Sammlung von Elektroaltgeräten verbessern

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Über den dazu vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (21/1506) berät der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung.

Mit der Gesetzesnovelle soll eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 umgesetzt werden. Ziel ist, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern. Kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden.

Künftig sollen Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch häufiger im Handel zurückgeben können. Der Entwurf der Bundesregierung sieht hierfür vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind. Das Symbol der getrennten Mülltonne am Regal - im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert -, soll Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist, wie es im Entwurf heißt.

Damit Einweg-E-Zigaretten künftig weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, ist geplant, ihre Entsorgung zu vereinfachen. Verbraucher sollen sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgeben können,wo sie verkauft werden. Die Rücknahme dürfe nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden, heißt es im Entwurf.

Im Dezember 2024 hatte bereits die Ampelregierung einen Gesetzentwurf (20/14146) zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen, mit dem die geänderten EU-Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden sollten. Wegen des Regierungswechsels kam die Vorlage im Bundestag jedoch nicht mehr zur Abstimmung.